Protocol of the Session on April 29, 2010

Frau Präsidentin!

8. Wie viele Videokameras haben Landesbehörden und Kommunalbehörden in MecklenburgVorpommern installiert?

Herr Abgeordneter Leonhard, ich habe der Presse entnommen, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz des Landes Niedersachsen die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen beim Einsatz von Videokameras durch Landesbehörden und Kommunen geprüft hat. Wenn Sie nun fragen, wie viele Videokameras Landes- und Kommunalbehörden in Mecklenburg-Vorpommern installiert haben, muss ich Ihnen antworten, hierzu liegen mir keine Informationen vor. Das Innenministerium erhebt hierzu keine Angaben, dies folgt aus der Grundstruktur des Datenschutzrechts.

Im Datenschutzrecht gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung und der Selbstkontrolle. Dieser Grundsatz findet seinen Ausdruck in Funktionen, Aufgaben und Befugnissen des behördlichen Datenschutzbeauftragten, den jede Daten verarbeitende Stelle zu bestellen hat. Seine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der jeweils maßgeblichen Rechtsgrundlagen die Daten verarbeitende Stelle datenschutzrechtlich zu überwachen und durch Hinweise zu unterstützen. Dies gilt selbstverständlich auch, wenn öffentliche Stellen Videokameras einsetzen.

Ob und in welchem Umfang Landesbehörden sowie kommunale Behörden und Einrichtungen entweder auf der Grundlage des Paragraphen 37 des Landesdatenschutzgesetzes zur Wahrnehmung eines Hausrechtes oder aber aufgrund anderer Rechtsgrundlagen von der Möglichkeit, Videokameras zu installieren, Gebrauch machen, fällt daher in die jeweilige Zuständigkeit und Verantwortung der jeweiligen Gebietskörperschaft beziehungsweise des jeweiligen Ministeriums. Ich kann Ihnen

aber aus eigener Erfahrung sagen, dass der Datenschutzbeauftragte des Landes in dieser Frage eine sehr intensive Abstimmung vornimmt, zumindest aus den Erfahrungen mit meinem Haus kann ich das bestätigen.

Dann gehe ich davon aus, dass das zuständige Ministerium, nämlich das Innenministerium, a) keine Daten erhebt, weil sie offensichtlich diese Fragen nicht an die Kommunen weitergeben, und b) auch keine Prüfung...

Herr Abgeordneter, wir unterteilen die Zusatzfragen nicht.

Herr Minister, gehe ich davon aus, dass die Kommunen nicht befragt werden nach, ob sie Kameras aufstellen oder nicht?

Das ist korrekt, das ist eine Eigenzuständigkeit. Die Kommunen haben auch selbst einen Datenschutzbeauftragten und wissen aufgrund der Gesetzlichkeit, was sie bei Installation von solchen Einrichtungen einzuhalten haben. Insofern ist das auch eine Frage der Eigenverantwortung in der jeweiligen Kommune, die davon abgesichert wird.

Herr Abgeordneter Kreher, wenn Sie so kritisch gucken, das ist bezogen auf den jeweiligen Landkreis und die kreisfreie Stadt, natürlich nicht jede Gemeinde in dem Fall. Aber er ist für die gesamte Region sozusagen der Ansprechpartner für diese Aufgaben.

9. Wie bewertet die Landesregierung den Einsatz dieser Kameras unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten?

Die Landesregierung bewertet den Einsatz dieser Kameras unter datenschutzrechtlichen Bestimmungen, dass er zur Wahrnehmung von Hausrecht oder Sicherheitsbestimmungen, Absicherung von Gebäuden, beispielsweise von Polizeiinspektionen oder anderen Ministerien, die Aufgabe auf der Grundlage des Datenschutzrechtes wahrnimmt und dementsprechend auch die Gesetzlichkeiten zur Nominierung erfüllt. Der Einsatz von Kameras zur Überwachung von öffentlichen Plätzen unterliegt gesonderten Gesetzlichkeiten und auch gesonderten Antragstellungen, inklusive Abstimmungen mit dem Landesdatenschutzbeauftragten. Und deswegen ist hier eine klare Regelung und auch eine klare Haltung seitens der Landesregierung und der damit im Zusammenhang stehenden Kommunen beziehungsweise Einrichtungen, Landeseinrichtungen und Polizeibehörden gegeben.

Plant die Landesregierung gemeinsam mit dem Landesdatenschutzbeauftragten eine ähnliche Überprüfung genauso wie sie in Niedersachsen erfolgt ist?

Ist mir zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt.

Gehen Sie davon aus, dass durch die öffentlichen Kameras in den Kommunen die Sicherheit verstärkt wird im Land Mecklenburg-Vorpommern?

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Ich gehe davon aus, dass die Kommunen, aber auch die Polizeibehörden verantwortungsvoll mit der Frage des Einsatzes von Video kameras umgehen. Aus benannten Gründen nicht nur innerhalb

Deutschlands, sondern auch innerhalb von Europa ist bekannt, dass gerade beim Einsatz von Videokameras auf öffentlichen Plätzen, sprich Bahnhöfen et cetera, es gerade in zurückliegenden Monaten möglich war, eine Reihe von Straftaten – schweren Straftaten – zu ermitteln und schnell die Täter zu überführen. Daher ist die Frage nach der Gewährleistung oder Verbesserung der Sicherheit, glaube ich, außer Frage bei rechtlich zugelassen Einrichtungen, Plätzen und Institutionen.

Vielen Dank.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Herrn Köster, Fraktion der NPD, die Frage 10 zu stellen.

Herr Minister!

10. Wie bewertet die Landesregierung die Aussage des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, wonach Mecklenburg-Vorpom mern – entgegen den Ergebnissen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2009 – nicht sicherer geworden ist und kaum ein Kriminalbeamter in Deutschland noch auf die Aussagekraft der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik vertraut?

Herr Abgeordneter Köster, die polizeiliche Kriminalstatistik fasst die zum Abschluss der polizeilichen Ermittlungen bekannten Tatsachen nach einem bundesweit einheitlichen Regelwerk „Statistik“ zusammen. Sie ermöglicht damit einen Vergleich über die Entwicklung der der Polizei bekannt gewordenen Straftaten, dieses sowohl bundesweit als auch innerhalb eines jeweiligen Bundeslandes. Sie sei Hilfsmittel, um Erkenntnisse über die Straftatenhäufigkeit und über Form und Entwicklungstendenzen innerhalb der kriminalistischen Entwicklung innerhalb der Kriminalität zu gewinnen.

Vor diesem Hintergrund besteht keine Veranlassung, den in den letzten Jahren in Mecklenburg-Vorpommern zu verzeichnenden Straftatenrückgang infrage zu stellen auf der Grundlage der statistisch erhobenen Werte und auch der damit verbundenen Auswertung.

Eine Zusatzfrage: Inwieweit hat die Landesregierung dann die Kritik des Bundes Deutscher Kriminalbeamter zum Anlass genommen zu prüfen, ob denn die Behauptungen des Bundes Deutscher Kriminalbeamter doch richtig seien?

Herr Abgeordneter Köster, ich habe gerade ausgeführt, dass die Kriminalstatistik ein bundeseinheitlich abgestimmter Maßnahmenkatalog ist, in dem die Kriterien festgelegt werden. Insofern ist natürlich diese Äußerung, die in regelmäßigen Abständen wiederkehrt, auch Gegenstand auf den Fachberatungen, auf den bundesweiten Fachberatungen. Ob es Änderungen innerhalb der Form der Kriminalstatistik gibt oder nicht geben soll, wird zum jetzigen Zeitpunkt verneint. Insofern habe ich auch volles Vertrauen in die Frage der Erfassung und der Aufarbeitung von Kriminalstatistik.

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Herrn Pastörs.

Herr Minister, wie erklären Sie sich den Anstieg der Kriminalität besonders im Grenzbereich zu Polen?

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Herr Abgeordneter Pastörs, ich habe mehrfach ausgeführt, dass es selbstverständlich ist, wenn sich die Ländergrenzen erweitern, wenn sich die Menschen, die miteinander korrespondieren, auch über die Ländergrenzen, dass gerade im Bereich der sogenannten Kleinkriminalität auf beiden Seiten der jeweiligen Länder gewisse Entwicklungstendenzen eintreten, die in der einen oder anderen Frage eine Erhöhung von Kleinkriminalitätsfällen in der jeweiligen Region zur Folge haben können. Dies ist aber im Zusammenhang mit der Gesamtkriminalitätsentwicklung des Landes in Mecklenburg-Vorpommern bei Weitem nicht der Fall, wie es gegebenenfalls in dem einen oder anderen Land der Fall ist. Insofern kann ich nur sagen, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern in dieser Frage eine ausgesprochen positive Entwicklung nimmt.

Zusatzfrage, Frau Präsidentin?

Bitte.

Welcher Natur sind die Kriminalitätsfälle im Grenzraum zu Polen in erster Linie? Was macht Ihnen da am meisten Sorgen?

(Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Herr Abgeordneter Pastörs, ich werde jetzt nicht auf jede einzelne Kriminalitätsform des Grenzraumes eingehen.

Nicht auf jede, aber was Ihnen am meisten Sorgen macht.

Was am meisten Sorgen macht, das ist bekannt und war auch in den Medien mehrfach nachzulesen, ist, dass sich die äußere Grenze des Euroraumes aufgrund des Schengen-Abkommens verschoben hat an den Rand der polnischen Grenze und dadurch insbesondere aus den osteuropäischen Ländern der eine oder andere Missbrauch stattfindet, der nicht mehr in der Kontrolltätigkeit oder Kontrollhoheit in der Form wahrgenommen wird, wie es gegebenenfalls in der Vergangenheit der Fall war. Dies ist in der Tat eine Frage, mit der wir uns intensiv befassen müssen, aber nicht nur als Land Mecklenburg-Vorpommern, denn wir sind ja in vielen Fällen Durchgangsverkehr, wie man zu sagen pflegt, in Richtung europäischer Straßenachsen und dementsprechend natürlich auch mit der notwendigen Präsenz und dem notwendigen Kontrolldruck.

Ich lasse keine weiteren Zusatzfragen zu.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Herrn Müller, Fraktion der NPD, die Fragen 11 und 12 zu stellen.

Frau Präsidentin! Herr Minister!

11. In welchem Umfang wurden Kräfte der Landespolizei Meck lenburg-Vorpommern am 13. Februar 2010 im Rahmen einer Trauerveranstaltung

(Peter Ritter, DIE LINKE: Trauerveranstaltung!)

der „Jungen Landsmann schaft Ostdeutschland“ in Dresden eingesetzt?

(Peter Ritter, DIE LINKE: Trauer- veranstaltung, Trauerveranstaltung!)

Herr Abgeordneter Müller, die Polizei des Freistaates Sachsen hatte am 13.02.2010 den Schutz mehrerer Versammlungslagen mit entgegengesetzter politischer Ausrichtung zu leisten. Nach der Beurteilung der Lage durch den Freistaat wurden der Bund und die Länder zur Unterstützung mit Einsatzkräften der Bereitschaftspolizei gebeten. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat das Ersuchen geprüft und den Freistaat Sachsen Unterstützungskräfte angeboten. Die Polizei Sachsens wurde am 13. Februar 2010 mit folgenden Kräften der Bereitschaftspolizei Mecklenburg-Vorpommerns unterstützt: mit zwei Einsatzhundertschaften inklusive Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit, einem Gefangenentransportwagen klein, einem Gefangenentransportwagen groß, einem Funkkraftwagen auf UKW-Basis und einem Lautsprecherkraftwagen.

Zusatzfrage: In welchem Rahmen können die Personal- und Sachkosten für diesen Einsatz beziffert werden?

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Im großen Rahmen.)

Ich will da jetzt keine falsche Zahl in die Welt setzen, die gegebenenfalls nachher nicht korrekt ist. Die Antwort auf die Frage würde ich Ihnen nachreichen, was den Kosteneinsatz betrifft. Es gibt aber auf Bundes- und Länderebene klare Abkommen, was hinsichtlich der Frage von Tageseinsätzen und Einsätzen darüber hinaus der Fall ist. Bekanntermaßen benötigen wir beispielsweise auch am 1. Mai Einsatzkräfte anderer Bundesländer. Insofern ist das eine Ergänzungsleistung, sofern sie nicht über 24 Stunden geht, die zwischen den Ländern auch korrespondiert. Ich würde Ihnen das, was den Betrag fiktiv angeht, noch nachreichen.