Und ich will Ihnen sagen, diese Sprüche, die in jeden Flyer passen, die bringen uns in dem Sinne nicht weiter, sondern wir müssen handeln.
Wenn Sie nämlich dieses Standardöffnungsgesetz hier ständig ansprechen – und es wird Sie ja nicht überraschen, dass mir auch die Zahlen hier vorliegen –,
wenn dieses Gesetz hier im Jahre 2000 dann in Kraft getreten ist, bis Ende 2009, und dann in diesem Zeitraum von circa zehn Jahren tatsächlich elf Anträge auf Befreiung von sogenannten Sach- und Personalstandards hier gestellt worden sind,
dann zeigt das doch sehr deutlich, dass es ein untaugliches Mittel war, weil diese sagenhaften Anträge, ein Antrag pro Jahr, in der Sache –
Insofern sollten wir froh sein, dass heute auch wieder ein neuer Gesetzentwurf vorliegt. Ich kann Sie da nur auffordern, auch rückblickend auf meinen weißen Zettel hier, Herr Ritter,
Ja, der Unterschied ist, dass ich mich mit dem, was an konkreten Vorschlägen in diesem Gesetzentwurf steht, identifiziere.
Insofern ist das erst mal die Diskussionsgrundlage. Das unterscheidet uns. Ich habe eine Diskussionsgrundlage, nämlich konkrete Vorschläge,
die ich hier an dieser Stelle nicht mehr inhaltlich wiederholen möchte, das hat der Innenminister ausreichend getan.
Aber nichtsdestotrotz bin ich der Auffassung, dass wir als Parlament die Sache erweitern können, nicht nur wir, auch Sie sollen sich einbringen.
(Toralf Schnur, FDP: Na mal sehen, ob du dich weigerst nachher beim Beschluss. – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)
Insofern lade ich Sie ein zur Diskussion in den Ausschüssen, damit wir dieses Gesetz vielleicht dann noch weiter verbessern können. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/3366 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Europa- und Rechtsausschuss, an den Finanzausschuss, an den Agrarausschuss sowie an den Verkehrsausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion der FDP und Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Qualität in Einrichtungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen sowie zur Stärkung ihrer Selbstbestimmung und Teilhabe, Drucksache 5/2843, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses, Drucksache 5/3409. Hierzu liegen Ihnen Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE auf den Drucksachen 5/3425, 5/3426 und 5/3427 sowie Änderungsanträge der Fraktion der FDP auf den Drucksachen 5/3431, 5/3432(neu), 5/3433 und 5/3434 vor.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Qualität in Einrichtungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen sowie zur Stärkung ihrer Selbstbestimmung und Teilhabe (Einrichtungenqualitätsgesetz – EQG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/2843 –
Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Sozialausschusses Herr Grabow von der Fraktion der FDP.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine lieben Kollegen! Mit dem Inkrafttreten der Föderalismusreform I ging zum
Daher war die Landesregierung verpflichtet, ein entsprechendes Gesetz auf Landesebene zu erarbeiten. Dieser Gesetzentwurf liegt Ihnen heute zur Zweiten Lesung vor.