Protocol of the Session on April 28, 2010

Es soll in diesem Zusammenhang auch nicht unerwähnt bleiben, dass der Petitionsausschuss bei circa 36 Prozent der Eingaben empfohlen hat, das Petitionsverfahren abzuschließen, bei denen dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte. Es dürfte nicht verwundern, dass sich einige dieser Petentinnen und Petenten darüber beim Petitionsausschuss, einzelnen Fraktionen oder dem Landtag beschwerten. Diese Reaktion ist teilweise darauf zurückzuführen, dass einige Bürger nicht bereit sind, eine gerichtliche Entscheidung oder die Tatsache zu akzeptieren, dass unser Grundgesetz die Unabhängigkeit der Gerichte festschreibt und es dem Landtag vor diesem Hintergrund verwehrt ist, gerichtliche Entscheidungen zu überprüfen, zu ändern oder aufzuheben.

Was eher nicht so selbstverständlich sein wird, ist die Tatsache, dass sich auch teilweise Bürgerinnen und Bürger über das Endresultat der Petitionsbearbeitung beschweren, für die der Petitionsausschuss zumindest einen Kompromiss erreicht hat. So wandten sich zwei Petenten mit ihren Zuschriften an den Petitionsausschuss und baten darum, für die neunmonatige Phase der Erneuerung einer über Bahngleise führenden Brücke eine ungehinderte Zufahrt zu einem Klinikgelände sowie einem Sportplatz für Anwohner und Jugendliche sowie die Patienten und deren Angehörige sicherzustellen. Dieses Begehren beruhte insbesondere darauf, dass während der Brückensperrung diese Einrichtungen nur über einen erheblichen Umweg zu erreichen waren. Das beteiligte Verkehrsministerium verwies auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, wonach den Fußgängern ein Umweg von bis zu fünf Kilometern bei Erschließung eines Bahnüberganges zumutbar sei.

Da dieser Umweg nach den Angaben eines Petenten jedoch teilweise durch den Wald und entlang einer stark befahrenen Landstraße verlaufen sollte, führte der Petitionsausschuss, um sich einen eigenen Eindruck zu verschaffen, eine Ortsbesichtigung durch. Vor Ort wurde seitens der zuständigen Behörden auf die hohen Kosten einer Behelfsbrücke verwiesen. Da sich die Ausschussmitglieder mit dieser Feststellung nicht zufriedengeben konnten, prüften wir im Nachgang zum Ortstermin sowohl den Inhalt der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts als auch die Möglichkeit einer Förderung des Ersatzweges über EFRE-Mittel, da der Brückenneubau ebenfalls über EFRE-Mittel finanziert wurde. Im Ergebnis musste allerdings festgestellt werden, dass ein Rechtsanspruch der Bürger auf eine Ersatzmaßnahme nicht bestand.

Vor diesem Hintergrund musste der Petitionsausschuss von dem zunächst verfolgten Ziel, einen Ersatzweg oder eine Behelfsbrücke für die Dauer des Brückenbaus für alle Betroffenen, mithin auch für die Anwohner und Sportler, zu realisieren, Abstand nehmen. Die Ausschussmitglieder hatten insofern nur noch die Hoffnung, wenigstens eine finanzielle Unterstützung für den seitens der Klinik nunmehr beabsichtigten Shuttleverkehr zu ermöglichen.

Nach zwei weiteren intensiven und konstruktiven Ausschussberatungen konnte der Petitionsausschuss in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsministerium einen Zuschuss von immerhin 9.000 Euro erreichen. Dies war letztendlich nur vor dem Hintergrund der besonderen Situation der Klinikpatienten, welche für ihre Genesung auf gemeinsame Besuche der Verwandten angewiesen sind, möglich. Auf diesen Erfolg sollten wir gemeinsam stolz sein. Wir waren zusammen mit dem Verkehrsministerium daran interessiert, gemeinsam eine Lösung zu finden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Ich bitte zu dem vorliegenden Bericht des Petitionsausschusses für die Bearbeitungszeit 2009 um Ihre Zustimmung. Ich möchte darum bitten, dass wir gemeinsam die Petitionen der Bürgerinnen und Bürger auch im Jahre 2010 ernsthaft bearbeiten und hier im Landtag gemeinsam ernsthaft dazu debattieren. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke, Frau Borchardt.

Meine Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst die Abgeordnete Frau Peters von der Fraktion der SPD.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2009 liegt Ihnen vor und die Vorsitzende hat eben schwerpunktmäßig noch mal eindringlich über bestimmte Bereiche referiert. Trotzdem, und ich werde auch nicht alle Zahlen wiederholen, möchte ich auf einige Fakten eingehen.

Die Vorsitzende hat einen ganz interessanten Aspekt angesprochen. Die Petentinnen und Petenten nutzen zunehmend ihr Recht, sich in Gemeinschaft mit einer nicht nur sie persönlich betreffenden Angelegenheit an den Petitionsausschuss zu wenden. Das belegen – die Zahl haben Sie schon gehört – die 45 Massenpetitionen, an denen sich 36.486 Bürgerinnen und Bürger beteiligten. Ich greife zwei Beispiele heraus.

Im Zusammenhang mit der bevorstehenden Kreisgebietsreform wurde von 21.000 Petentinnen und Petenten gefordert, dass Parchim die Kreisstadt bleibt. Ich denke, dieses Thema wird uns auch weiterhin noch insgesamt im Parlament beschäftigen. Und das zweite Beispiel: 197 Bürgerinnen und Bürger sorgen sich um die befürchtete hausärztliche Unterversorgung und bitten dieses abzuwenden.

Meine Damen und Herren, dass die Bürger sich auch mit unserer Polizei verbunden fühlen, belegt folgende Petition mehrerer Bürger: Neben der Forderung nach besserer Ausstattung beziehungsweise Ausrüstung der Polizei wurde ein Simulator für ein Fahrsicherheitstraining gefordert. Weiterhin wurde gefordert, aus Kostengründen auf den Austausch der Uniformen zu verzichten. Sie sollten lieber grün bleiben und nicht blau werden.

(Udo Pastörs, NPD: Richtig, das ist vernünftig.)

Es ist also festzustellen, dass es zunehmend nicht mehr nur um das Problem und die Bitte des Einzelnen geht, sondern um das Grundrecht, in Gemeinschaft auf Sachverhalte, Unzulänglichkeiten aufmerksam zu machen oder Anregungen zu geben.

(Udo Pastörs, NPD: Aber da macht die EU nicht mit.)

Und das ist unserer Meinung nach auch nur zu begrüßen. Es ist ein deutliches Signal. Die Bürger wollen mitreden und mitgestalten, wohl wissend – in Einzelfällen vielleicht auch nicht –, dass sich in der Demokratie immer nur mit der Mehrheit grundlegende Veränderungen umsetzen lassen.

(Udo Pastörs, NPD: Das ist nicht wahr. Beim Euro war das nicht so.)

Und das gilt besonders für geltende Gesetze, Stichwort: KAG, Nachbarrechtsgesetz.

Nun mag es dem einen oder anderen Abgeordneten oder auch der einen oder anderen Fraktion nicht passen, aber die Mehrheit des Landtages hat sich entschieden, und das ist zu akzeptieren. Da nützen auch im Nachhinein Pressemitteilungen nichts, unter anderem Ihre, Frau Müller. Alle Initiativen einer Fraktion, das Kommunalabgabengesetz in ihrem Interesse zu ändern, sind bislang

an den herrschenden Mehrheitsverhältnissen gescheitert.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das stimmt.)

Opposition ist Mist, das wollen wir eingestehen. Das habe nicht nur ich gesagt. Herr Ahrendt kommt jetzt auch noch darauf.

(Irene Müller, DIE LINKE: Das sehe ich nicht so.)

Opposition ist Mist, ist klar. Oder es ist ein Glücksfall.

(Zuruf von Toralf Schnur, FDP)

Da kann ich alles fordern und weiß genau, dass ich nichts umsetzen muss und umsetzen kann.

(Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

Also, Frau Müller, es geht hier nicht um Gutmenschen und um solche, die den Petenten nicht helfen wollen. Es geht ganz einfach darum, man muss sich an die Tatsachen und an die rechtlichen Grundlagen halten.

Und zum anderen, da ich gerade jetzt bei Ihnen bin, Frau Müller, gehe ich doch mal auf eine Sache des vorhergehenden Punktes ein. Sie hatten gesagt, grundsätzlich spielt man mit Ihnen nicht – in Anführungsstrichen –, B6, B7 wird immer abgelehnt. Die Vorsitzende hat eben gerade erläutert, dass mehrere Petitionen an die Fraktionen überwiesen wurden,

(Irene Müller, DIE LINKE: Aber nicht bei uns B6 und B7, wo Sie selbst B6 und B7 gemacht haben.)

und im Bericht auf Seite 5 steht es auch drin. Lesen Sie nach! Da steht drin, dass mehrere Petitionen überwiesen wurden.

(Irene Müller, DIE LINKE: Ja, das sind Ihre eigenen. Das ist ja wohl ein Unterschied!)

Also es ist nicht so.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Das war in der letzten Übersicht keine einzige.)

Und wenn Sie jetzt verlangen, Frau Müller, dass grundsätzlich die B6 und B7 zu überweisen ist oder überwiesen werden kann,

(Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

weil das der Ansatz ist, dann sagen wir auch, wir sind anderer Meinung. Grundsätzlich ist das nicht.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: In der letzten Sammlung nicht eine.)

Wir haben eine andere Vorstellung davon und auch da entscheidet die Mehrheit. Das müssen wir akzeptieren, Frau Müller.

(Irene Müller, DIE LINKE: Sie verdrehen meine Worte.)

Anders geht es nun mal nicht.

Auch das Nachbarrechtsgesetz, das immer wieder mal aufkommt, auch das ist im Dezember 2009 abgelehnt worden.

(Regine Lück, DIE LINKE: Das ist sehr bedauerlich.)

Also sollten wir keine Hoffnungen machen und sollten den Leuten nichts Falsches erzählen.

(Irene Müller, DIE LINKE: Genau. Das werde ich dann aufnehmen.)

Meine Damen und Herren, für unsere Beschlussempfehlung und die vorausgehende Entscheidungsfindung benötigen wir Stellungnahmen der Ministerien oder der nachfolgenden Behörden. Dabei ist das Ranking bei den Anforderungen natürlich interessant. Am meisten gefragt war das Innenministerium, gefolgt von dem Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung und vom Sozialministerium. Am wenigsten gefragt war das Finanzministerium.

Interessant ist natürlich auch, aus welchen Landkreisen nun die meisten Petitionen, Bitten, Hinweise und Beschwerden kommen. Da liegt zum Beispiel unter anderem der Landkreis Güstrow mit 4,2 Eingaben je 10.000 Einwohner an der Spitze. Die wenigsten Eingaben und Petitionen erreichten uns aus dem Uecker-RandowLandkreis mit 1,6

(Beate Schlupp, CDU: Warum wohl?!)