Sie hätten also konsequenterweise einen Änderungsantrag zum geltenden FAG einbringen müssen, der Ihrer Intention folgt. Wenn Sie das verpasst haben, hätten Sie heute hier immerhin noch ein Änderungsgesetz zum FAG vorlegen können, aber auch das liegt nicht vor. Eine Aufforderung an die Landesregierung – das sage ich jetzt ausdrücklich auch als Oppositionspolitiker – würde Ihnen als Fraktion zwar Arbeit ersparen, aber das Verfahren zur Erstellung eines Gesetzentwurfes in der Landesregierung, wenn das Parlament eine solche beschließen würde, würde bei Einhaltung aller Fristen und Anhörungsregularien dazu führen, dass eine Erste Lesung hier im Parlament erst im September dieses Jahres möglich wäre.
Und damit bin ich beim dritten Punkt. Die Schuleinzugsbereiche und die damit verbundenen örtlich zuständigen Schulen sollen abgeschafft werden.
Ich habe im Plenarprotokoll nachgelesen, meine Damen und Herren von der FDP, Paragraf 45, der das regelt, fand damals die Zustimmung der FDP-Fraktion. Aber in diesem Fall müssten Sie auch an dieser Stelle, und das wird immer wieder deutlich, das Schulgesetz ändern. Wo ist Ihr Gesetzentwurf dafür? Auch hier gilt die Geschäftsordnung der Landesregierung. Ihr Antrag ist halbherzig, denn er würde für das kommende Schuljahr objektiv überhaupt nicht mehr in Kraft treten können.
Die Festlegung der Schuleinzugsbereiche und der örtlich zuständigen Schulen sind zudem Aufgaben der Planungsträger der Schulentwicklungsplanung, also eine kommunale Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis. Die von Ihnen beabsichtigten Regelungen unterliegen der Konnexität. Da fragen Sie einmal den Innenminister, wenn das in Ihrer Fraktion nicht klar ist. Und fragen Sie doch einmal die Landrätinnen und Landräte bei uns
Die Auswirkungen auf den Landeshaushalt 2010/2011 beantworten Sie gleich gar nicht, weder beziffert noch in etwa mit einem Lösungsvorschlag. De facto müsste eigentlich von Ihnen parallel zu Ihrem Anliegen ein Nachtragshaushalt vorgelegt werden. Das können Sie aber nicht, weil Nachtragshaushalte Angelegenheit der Landesregierung sind. Zugleich wird im Artikel 64 Absatz 1 der Landesverfassung und in Paragraf 55 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung geregelt, dass Vorlagen aus der Mitte des Landtages, durch die dem Land Mehrausgaben oder Mindereinnahmen entstehen,
auch bestimmen müssen, wie die zu ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind. Auch das tun Sie mit Ihrem vorliegenden Antrag nicht.
Diesen Antrag kann man auch aus Sicht einer Oppositionsfraktion wegen Unausgegorenheit nur ablehnen. So leicht sollte man es sich als Opposit ionsfraktion nicht machen. Damit haben Sie sich kein Ruhmesblatt ausgestellt.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Typisch! Das ist doch typisch für die FDP.)
Auch ich, lieber Vizepräsident Kreher, kann es Ihnen nicht ersparen, dass ich den Antrag nicht viel besser bewerten kann, als das schon meine Vorredner getan haben, ob es Herr Brodkorb, der Minister oder auch Herr Vizepräsident Bluhm waren. Sie haben von mir eine Menge an Antworten gefordert. Ich denke, die meisten haben Sie schon erhalten.
Eine Vielzahl von Argumenten ist bereits ausgetauscht. Ich will trotzdem noch einmal auf die Kernthesen eingehen. Wir haben das heute schon sehr oft gehört und wer sich Artikel 113 Absatz 1 durchliest, stellt sehr schnell fest, dass wir uns hier im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung bewegen.
Ich will noch einmal ganz deutlich sagen, was das bedeutet. Und wenn Sie nicht so genau wissen, was das bedeutet, können Sie das in der Kommunalverfassung nachlesen. Da steht drin, dass im Rahmen des eigenen Wirkungskreises die Landkreise verpflichtet sind, ihre Selbstverwaltungsaufgaben wahrzunehmen. Das heißt im Kern, um das auch verständlich zu sagen, die Landkreise – um es platt zu sagen – bestimmen selbst,
wohin und wie weit gefördert wird und was davon an Kosten übernommen wird. Lediglich das Gesetz, auch das haben Sie heute schon gehört, beschreibt hier einen Mindeststandard, an den sich jeder Landkreis zu halten hat.
Erstmals, Mathias Brodkorb hat das gesagt, ist es verbindlich geregelt, dass die Schüler der Sekundarstufe II und, das will ich hinzufügen, auch die Hochbegabten – auch das war lange ein Streitpunkt und auch das sind nicht viele Schüler im Land – verbindlich und kostenfrei bis zu ihren Schulen transportiert werden. Hier wurde oft gestritten, auch im Bildungsausschuss, wie viel Mehrkosten da entstehen. Auch hier haben wir uns geeinigt, dass nach einem Jahr evaluiert wird, dass die Mehrkosten ermittelt und auch ausgeglichen werden. 2 Millionen sind dafür vorgesehen und so circa ein Betrag zwischen 2 bis 3 Millionen wird da wahrscheinlich auch zustande kommen.
In der Zwischenzeit, auch das haben wir beim Minister gehört, sind Landkreistag und Bildungsministerium dabei, eine Mustersatzung zu erarbeiten, um den Kreisen ein Stück weit Orientierung zu geben. Und auch das haben wir gehört, am Ende soll immer das Interesse des einzelnen Schülers dabei im Vordergrund stehen.
Das Land garantiert also mit dem neuen Schulgesetz eine Grundversorgung bis zur örtlich zuständigen Schule. Das haben wir heute gehört. Dass es da in manchen Fällen wie immer Probleme geben kann, vor allem in einigen Einzelfällen, das war schon immer so. Es wird nie ein Gesetz geben, das jeden Einzelfall verbindlich regelt. Deshalb finde ich es gut, dass jeder Landkreis die Beförderung auf seine Bedürfnisse zuschneiden kann. Er kann selbst entscheiden. Die Kreistage können das selbst entscheiden, wie sie in ihrem Bereich auch über die vom Gesetz festgelegten Bedürfnisse befördern und Kosten erstatten können. Sie haben das auch in der Vergangenheit getan. Bei der Sekundarstufe II gab es sehr viele Landkreise – Güstrow, Demmin fallen mir ein –, die diese Kosten übernommen haben und für sich festgelegt haben, dass die Schüler hier keine Mehrkosten haben sollen.
Ich will zum Schluss sagen, dabei bin ich mir ziemlich sicher, dass die Landkreise ein ausgewogenes Verhältnis zwischen staatlichen und freien Schulen und eine größtmögliche Schulwahlfreiheit erlauben, ohne dabei am Ende weitere Schulstandorte zu gefährden.
Herr Reinhardt, ich habe vorhin schon die Frage gestellt: Wie stellen Sie sich das dann vor, wenn es im Rahmen des Wirkungskreises der Kommunen geht, wenn es über die Kreisgrenzen zu den kreisfreien Städten gehen soll, wie stellen Sie sich das vor, dass dann die freie Schulwahl gewährleistet wird?
Ich will es Ihnen trotzdem noch mal sagen. Auch da befinden Sie sich im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung und wenn Sie als Bürger
meister – ich weiß nicht, ob Sie auch im Kreistag sind – und als Kreistagsmitglied für Ihren Landkreis meinen, es muss da eine Regelung geben bis hin nach Wismar und Schwerin, das haben Sie ja benannt, dann können Sie zum einen festlegen, dass Sie bis zur Kreisgrenze die Kosten selbst übernehmen als Landkreis. Sie können sogar sagen, Sie übernehmen sie bis in die Schule. Sie können aber auch einen Weg finden, dass Sie zum Beispiel mit der Stadt Schwerin oder auch mit der Stadt Wismar in Verhandlungen treten und sagen – es kann ja auch sein, dass Schüler aus Schwerin in Ihren Landkreis befördert werden –, dass Sie gemeinsam mit der anderen Gebietskörperschaft dort eine Regelung im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung finden und Möglichkeiten finden, wie das erstattet oder teilweise erstattet wird oder wie dort befördert wird. Da sind Ihren Möglichkeiten, auch Ihren Ideen in der Kommune keine Grenzen gesetzt, Herr Kreher.
Sie sehen auch bei der Finanzierung innerhalb der Haushalte, die wir in den Kreisen haben, keine Grenzen, da Sie eben sagten, es sind keine Grenzen gesetzt?
Ihren Ideen sind keine Grenzen gesetzt. Dass Sie Finanzierungsmöglichkeiten finden sollen, das liegt natürlich auch bei Ihnen. Aber da uns allen das Thema Bildung sehr am Herzen liegt, glaube ich, müssen Sie am Ende eben auf ein Bauprojekt, vielleicht in einer Kreisstadt, verzichten und sagen, ich befördere dafür lieber meine Schüler. Auch da sind Ihrem Ideenreichtum keine Grenzen gesetzt. Ich denke, Herr Kreher, das haben Sie heute verstanden.
Ihren Antrag halte auch ich für undurchdacht und, wenn ich das sagen darf, oberflächlich. Deshalb werden wir ihn ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.