(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Das will er ja nicht lösen. Das wollen Sie lösen, also machen Sie doch mal einen Vorschlag!)
Wie wollen Sie das mit der freien Schulwahl lösen, wenn zum Beispiel Schüler aus meiner Gemeinde Bad Kleinen wählen, nach Wismar fahren zu wollen? Da können Sie mir unter Umständen noch antworten,
dass das mit der Kreisstrukturreform gelöst wird. Aber bei mir liegt genauso nah die Landeshauptstadt Schwerin. Auch da wählen aus meiner Gemeinde sehr viele Schüler die Schulen in der Landeshauptstadt Schwerin. Auch das müsste dann bei freien Schulwegen gelöst werden.
(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Ja, dann ist die Schule in Bad Kleinen überflüssig, dann müssen Sie sie zumachen.)
Meine Damen und Herren, ich glaube, Sie können es sich hier nicht so einfach machen, einmal in der Begründung beim Schulgesetz davon zu sprechen, dass Sie unter Umständen ein Gutscheinmodell einführen wollen, aber dann ein ganzes Jahr nicht handeln. Nun sind die Eltern verärgert. Sie haben das Problem nicht gelöst und nun müssen Sie endlich dazu stehen und hier Antwort geben. Deshalb haben wir das auf die Tagesordnung gesetzt
und ich hoffe, dass wir nachher die richtigen Antworten von Ihnen bekommen und dass Sie nicht immer von hinten dazwischenreden. – Danke schön, meine Damen und Herren.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Zurufe von Beate Schlupp, CDU, und Michael Roolf, FDP)
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Herr Kreher, Herr Vizepräsident des Landtages, dass Sie in einer Oppositionsrolle sind, ist mir völlig klar. Herr Ritter hat gestern auch beschrieben, wie Parteien in diesem Haus zusammenarbeiten sollen. Wenn Sie sich hier hinstellen – und ich lasse darum bitten, das Band wirklich zu prüfen und abzuhören –, um zu sagen, das Bildungsministerium hat in dem Ausschuss keine Antworten gegeben, sage ich, wir wurden nicht einmal gefragt, auch von Ihnen nicht. Und hier Lügen verbreiten, dass Sie das in Presseerklärungen auch mit Überschriften fett machen, dass Sie nach Ausschusssitzungen jemandem in sein Mikrofon etwas tröten, das können Sie alles tun, aber hier zu behaupten, wir hätten im Bildungsausschuss keine Antworten gegeben, dazu hätten Sie vielleicht erst einmal eine Frage stellen sollen. Wir sind nicht mit einer einzigen Frage in diesem Bildungsausschuss, den Sie meinen, konfrontiert worden.
Und sich als Vizepräsident des Landtages hier hinzustellen und so etwas aufzustellen, das finde ich schon ein starkes Stück.
Das nur einmal vorneweg. Wenn Sie die Debatte so führen wollen, wie Sie sie führen, dann sage ich nur: Da machen wir nicht mit.
(Udo Pastörs, NPD: Es wird doch eh gelogen, dass sich die Balken biegen. – Raimund Frank Borrmann, NPD: Sie wissen doch, Ausschüsse sind geheim.)
Wir haben es, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der Einführung der gesetzlichen Neuregelung des Schulgesetzes zum Schuljahr 2010/2011 erstmals geschafft, dass alle Schülerinnen und Schüler jeden allgemeinbildenden Schulabschluss ohne Belastung mit Schulgeld, Eigenfinanzierung von Schulbüchern und Schülerbeförderungskosten von der 1. bis zur 12./13. Klasse Fachgymnasium an der örtlich zuständigen Schule erreichen können. Diese gesetzliche Regelung ist im bundesweiten Vergleich keine Selbstverständlichkeit. Sie können mir jetzt hier heute einmal erzählen, in welchen Bundesländern es möglich ist. Das werden Sie sicherlich parat haben. Dann ist mit dem am 1. August 2010 in Kraft getretenen Schulgesetz, mit dieser Neuregelung, ein wirklich wichtiges Ziel der Landesregierung erreicht.
Darüber kann man geteilter Meinung sein, aber dass Sie solch eine Art von Sozialpolitik nicht unterstützen, das sollten wir im Land schon einmal ganz deutlich sagen. Es ist im Interesse der Bildungsgerechtigkeit von großer Bedeutung, dass die Möglichkeit des Erreichens von Bildungsabschlüssen keine Frage des Geldbeutels ist.
Sie können auch in ein reiches Land wie Baden-Württemberg gehen. Da werden die Eltern schon von der 1. Klasse an bei den Kosten des Schülerverkehrs herangezogen. Auch das sollten wir vielleicht einmal in diesem Land semantisch so festlegen.
Darüber hinaus können Eltern ab dem kommenden Schuljahr 2010/2011 ihre Kinder ab der Jahrgangsstufe 5 auch an einer anderen als der örtlich zuständigen Schule anmelden. Dieses kann eine weitere öffentliche Schule oder eine Schule in freier Trägerschaft sein. Die Schülerinnen und Schüler, die eine in öffentlicher Trägerschaft stehende Schule oder eine Schule in freier Trägerschaft besuchen, die nicht die örtlich zuständige Schule ist, sind ebenfalls berechtigt, kostenlos an der öffentlichen Schülerbeförderung zur Schule teilzunehmen, sofern eine solche eingerichtet ist. Wir werden das Problem einmal runterschichten, das Sie hier als global und mit Wut im Bauch vortragen.
Die Landkreise sind als Träger der öffentlichen Schülerbeförderung in Mecklenburg-Vorpommern derzeit
dabei, im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung die gesetzliche Neuregelung eigenverantwortlich umzusetzen, genau so, wie das hier als Zwischenruf richtigerweise geäußert worden ist. Sie suchen dabei auch nach Möglichkeiten, im Rahmen ihrer verfügbaren Haushaltsmittel über den gesetzlichen Anspruch hinaus, den wir zum ersten Mal so haben, weitergehende Möglichkeiten zu prüfen.
Ich sage Ihnen auch, Herr Kreher, mit dem Landkreistag erörtern wir alle Fragen im Interesse praxisorientierter Lösungen. Da gibt es nicht einen Einzigen, da können Sie auch Ihre Parteifreunde fragen, der so etwas von sich gibt. Da ist natürlich auch Licht und Schatten, aber es gibt keinen, der das ablehnt, genau in dem Duktus, wie ich das hier gesagt habe.
Der Entwurf einer Mustersatzung zur Schülerbeförderung, wo Sie auch so tun, als ob nichts passiert ist, ist erarbeitet und mit dem Innenministerium abgestimmt. Der ist jetzt eine gute Grundlage für die Regelungen der Schülerbeförderung, die die Landkreise in eigener Zuständigkeit treffen müssen, und der Entwurf befindet sich zur Diskussion in den Landkreisen, um das auch gleich einmal vorwegzunehmen. Die meisten Landkreise haben jetzt schon signalisiert, dass sie sich daran orientieren werden.
Darüber hinaus – da sehen Sie aber auch die andere Art von Diskussionen, ein Problem anzugehen, und nicht so, wie Sie es machen, Sie haben nicht eine einzige Lösung vorgetragen – gibt es vom Landkreistag die eindeutige Empfehlung an die Landkreise, die Entscheidung zugunsten der Schüler zu treffen. Die Landkreise sind sich dieser Verantwortung durchaus bewusst. Die Zusammenarbeit aller Beteiligten, Sie betonen das auch immer, ist hier außerordentlich zu würdigen.
Jetzt ist es so, dass wir seit dem 28. Februar alle Schulanmeldungen vorliegen haben, und somit sind auch alle entsprechenden Aussagen zum Schulwahlverhalten möglich. Das ist nun einfach mal so mit Anmeldeterminen. Ich weiß nicht, wie Sie das regeln würden. Im April werde ich in den Bildungsausschuss gehen und sowohl über den Stand der Diskussionen in den Landkreisen als auch zur Mustersatzung und über das Schulwahlverhalten der Schülerinnen und Schüler beziehungsweise der Eltern informieren.
Und jetzt kommen wir einmal zu dem Thema Schuleinzugsbereiche. Was Sie da verkünden, das kann dem einen oder anderen sozusagen durch den Stift rutschen und der kann das vielleicht sogar noch gut finden. Aber haben Sie es denn zu Ende gedacht? Dann würde ich gern die Lösung hören.
Schuleinzugsbereiche und die Festlegung örtlich zuständiger Schulen benötigen wir weiterhin, um Schulentwicklungsplanung möglich zu machen. Im Übrigen können Sie ja mal bei der Bundesjustizministerin nachfragen, was Rechtsansprüche betrifft, denn nur diese sichern in einem Flächenland ein verfassungsmäßig gebotenes, gleichermaßen verteiltes Bildungsangebot in allen Bildungsgängen und Schularten. Was hier plakativ versucht wird, denn wir haben es in einem Schritt gelöst, nämlich Änderungen in der Schülerbeförderung, und gleichzeitig den Schritt, Eltern aus der Grauzone zu holen, die sich bei Großeltern angemeldet haben, damit sie auf die eine oder andere Schule gehen, die Verrenkungen gemacht haben, weil sie Schuleinzugsbereiche durchbrechen mussten, was nicht möglich war,
das können sie nicht schlecht finden. Und insofern ist es einfach so, dass Sie den Eindruck erwecken, dass jeder am Montag hingeht, wo er will, dann blasen Sie die Schule auf – Schulen haben auch keine Kapazitäten, das ist Ihnen völlig egal –, am Freitag lassen Sie die Luft raus und dann ist es wieder gut. Im Übrigen glaube ich nicht, dass man so damit umgehen kann.
Ihre Frage der Finanzierung der Schulwege zum nächstgelegenen gewählten Schultyp ist eine ganz spannende Frage.
Und da erkenne ich natürlich die FDP. Unabhängig von der Trägerschaft als Entfernungspauschale haben Sie das gefordert. Das wird doch in der Praxis dazu führen, dass die Schulwege zu den öffentlichen Schulen nicht mehr in jedem Fall ausfinanziert sind. Sie haben es eben nicht zu Ende gedacht. Ein solches System bedeutet den Einstieg in eine grundsätzliche Eigenbeteiligung der Eltern an den Schülerbeförderungskosten, so, wie sie das nämlich auch in anderen Bundesländern haben, wenn Sie Eltern tatsächlich darauf verweisen wollen, dass sie ihr Kind nicht mehr zu einer öffentlichen, sondern zur nächstgelegenen privaten Schule schicken, für die sie in der Regel auch noch Schulgeld bezahlen müssen. Ich kann nicht sehen, worin in Ihrem Antrag ein Fortschritt auf dem Weg zu einer größeren Bildungsgerechtigkeit in unserem Land liegt.
Mit einer Zustimmung zu Ihrem Antrag würden wir weit – das können Sie einmal hier skizzieren – hinter den Standard zurückfallen, den wir mit der Schulgesetznovelle des vergangenen Jahres erreicht haben, und übrigens auch hinter das, was davor geltendes Recht war. Diesem Antrag zu folgen, kann ich mir nicht vorstellen. Was Sie mit Ihrem Antrag, die Zuweisungen für den Öffentlichen Personennahverkehr auf den Stand von 2009 einzufrieren, bezwecken, ist noch weniger nachzuvollziehen. Aber Sie können uns das wieder erklären.