denn die Pressemitteilung ist schon längst veröffentlicht, und deshalb werden wir den Antrag auch ablehnen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe dieses spannende Thema jetzt von unserem Fraktionsvorsitzenden übernehmen dürfen und ich habe das gern getan.
Der Antrag „Entgeltgleichheit wirksam umsetzen“ und das, was Sie dazu formuliert haben, liebe Kollegen von den LINKEN, verstehe ich nicht wirklich. Dass das ein Thema ist, gleicher Lohn für gleiche Arbeit,
das bezweifelt niemand, weder bei den LINKEN noch bei der SPD, nicht bei der CDU und auch bei der FDP nicht, selbstverständlich nicht.
Aber das, worauf Sie hinauswollen, und der Wirtschaftsminister ist schon darauf eingegangen, ist gesetzlich durchaus geregelt. Weiterer Regelungen in Gesetzen bedarf es hier nicht. Es bedarf einer besseren Umsetzung.
Und da müssen wir appellieren an alle, die damit zu tun haben. Das Gesetz ist da, die Tarifverträge sind da und mir ist kein Tarifvertrag bekannt, in dem nach Geschlecht unterschieden wird. In Tarifverträgen unterscheidet man nach Alter, nach Betriebszugehörigkeit, nach Qualifikation, aber nicht nach Geschlecht.
Wenn ich dann in die Begründung gucke und die Mindestlohnforderung sehe, dann haben wir da wieder ein ganz anderes Thema. Es geht nicht um den Mindestlohn. Und dass proportional mehr Frauen in Niedriglohnbereichen arbeiten, hat überhaupt nichts mit Mindestlohn zu tun,
(Dr. Margret Seemann, SPD: Doch, das hat damit auch was zu tun. Das ist nur ein Punkt. Das ist umfangreicher, das Thema.)
sondern grundsätzlich mit der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, wo wir wirklich auch ganz hart dran arbeiten müssen, dass die Bedingungen zum Beispiel der flexibleren Kinderbetreuungszeiten, Ganztagsschulsysteme dann immer wieder im Vordergrund stehen. Im Niedriglohnbereich ist es eigentlich auch egal, ob Mann oder Frau. Ein Mann, der an der Kasse sitzt, wird genauso schlecht bezahlt wie die Frau, die da sitzt.
Also die 23 Prozent, die hier zur Diskussion stehen, die entstehen doch nicht über die Unterschiede, die wir im Niedriglohnbereich haben, was wir mit Mindestlöhnen ändern könnten, sondern diese Unterschiede kommen doch eher in den Bereichen der höheren Gehaltsgruppen zum Tragen.
den Sie dann jetzt so kurz vor der Debatte noch vorgelegt haben – mal unabhängig davon, ob Sie den von Frau Dr. Seemann abgeschrieben haben oder nicht, das ist für mich jetzt nicht so ausschlaggebend –, der spiegelt eigentlich fast wörtlich das wider, was die Bundeskoalition in ihrem Koalitionsvertrag bereits niedergeschrieben hat. Ich zitiere hier ganz kurz: „Wir werden in der Wirtschaft dafür werben, das beratungsunterstützte Lohntestverfahren Logib-D einzusetzen.“ Aus diesem Grund werden wir uns dem auch gar nicht widersetzen.
Die Fraktion der FDP beantragt getrennte Abstimmung, denn ich verstehe das so, dass das hier ein zweiter Punkt in dem Ursprungsantrag ist. Wir werden dann den ersten Punkt des Antrages ablehnen, weil der für uns überhaupt nicht schlüssig ist. Dem zweiten Punkt würden wir zustimmen. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Ritter hatte geendet mit den Worten, er ist es leid, und dann möchte ich meine Rede damit beginnen, dass ich es auch leid bin.
Es ist ja verständlich, meine Damen und Herren der Linksfraktion, dass Sie als Oppositionspartei nach Themen suchen, die sich dazu eignen, natürlich die Regierungskoalition auseinanderzudividieren.
Allerdings würde ich mir wünschen, dass Sie bei dem Versuch hin und wieder auch mal ein neues Thema entdecken, denn wer den Antrag aufmerksam liest, wird ohne Weiteres erkennen können, dass die Entgeltgleichheit zwischen Mann und Frau Ihnen hier nur als Aufhänger für die altbekannte Diskussion um einen Mindestlohn dient. Es mag zwar …
(Helmut Holter, DIE LINKE: Vor allen Dingen kann mit Mindestlohn allein das Entgeltproblem nicht gelöst werden.)
Ich glaube, das haben Sie, das hat Herr Wirtschaftsminister auch schon ausgeführt, deswegen erwähne ich das nicht noch mal.
Es mag zwar richtig sein, dass in Deutschland mit 23 Prozent der prozentuale Unterschied im durchschnittlichen Verdienst von Frauen und Männern besonders groß ist. Dies zu ändern,
Der Wirtschaftsminister nämlich hat es bereits ausgeführt, dass die Unterschiede in Ostdeutschland deutlich geringer sind als in Westdeutschland. So sank der prozentuale Unterschied von 6 auf 5 Prozent, trotzdem zu viel, keine Frage.
Darüber hinaus sind den Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses durchaus die Bemühungen bekannt, die in diesem Rahmen zu dem Thema bereits aufgenommen worden sind, und ebenso ist ihnen die erfolgreiche Arbeit von Frau Dr. Seemann sehr wohl bekannt.
(Helmut Holter, DIE LINKE: Vielleicht müssen Sie mal zum Psychologen gehen. – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ja, kann sein.)
Es bleibt also festzuhalten, dass die wahre Intention Ihres Antrags wohl doch eher war, wieder eine Gelegenheit zu kreieren, um Ihre altbekannte Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn in einer neuen Verpackung zu präsentieren, wie es in Ihrer Begründung in dem Antrag ja auch geschieht.