Protocol of the Session on March 11, 2010

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sind das die neuen Maßnahmen, die im Internet angekündigt wurden, Herr Pastörs? – Zuruf von Raimund Frank Borrmann, NPD)

Ich fand im Übrigen gestern die Aussage des Ministerpräsidenten hervorragend, dass wir in diesem Lande einen Schandfleck haben. Und wer damit gemeint ist,

(Michael Andrejewski, NPD: Der steht da vorn am Rednerpult.)

glaube ich, das weiß dieses Hohe Haus.

(Stefan Köster, NPD: Na, was kriegen Sie in die Tasche gesteckt, Herr Minister?)

Um die Frage zu beantworten, da weiß dieses Hohe Haus …

Das Hohe Haus! Das Hohe Haus! Die Antwort bitte, Herr Minister!

Um die Frage zu beantworten, dann weiß dieses Hohe Haus, wie das Verfahren so läuft. Und im Rahmen der Entscheidungen der Landesregierung wird man dann zu entscheiden haben.

Vielen Dank.

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Danke schön, Herr Minister.

Herr Andrejewski, ich erteile Ihnen für Ihren Zwischenruf einen Ordnungsruf.

Ich rufe den Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus auf. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Michael Andrejewski, Fraktion der NPD, die Frage 8 zu stellen.

Herr Minister!

8. Mit welchen Maßnahmen betreibt die Landesregierung aktiv die Aufklärung von Lohndumping?

Herr Abgeordneter Andrejewski, ich denke, wie für jeden vernünftigen Menschen ist es auch für die Landesregierung völlig inakzeptabel, wenn Lohndumping auftritt, wenn es angewendet wird, wenn es vorkommt. Ich will deutlich sagen, dass alle wirtschaftspolitischen Maßnahmen, die zum Beispiel im Wirtschaftministerium das tägliche Handeln bestimmen, darauf ausgerichtet sind, auch Lohndumping zu verhindern. Ich will nur an dieser Stelle beispielhaft die Förderung der Callcenter erwähnen, die wir festgemacht haben an einem bestimmten Einkommen, im konkreten Fall 20.000 Euro im Jahr, oder eben das Bemühen um mehr wissensbasierte Arbeitplätze. Wir haben ein Förderprogramm für die Verbundforschung, also die Zusammenarbeit von kleinen Unternehmen mit Forschern, und wir haben auch in der Gemeinschaftsaufgabe den Schwerpunkt auf das verarbeitende Gewerbe gesetzt, weil wir natürlich wissen, dass genau in diesem Bereich auch bessere Einkommen erzielt werden können als zum Teil in Dienstleistungsbereichen.

Ich will noch einmal sagen, dass es grundsätzlich so ist, dass ein Rechtsgeschäft nichtig ist, wenn es gegen die guten Sitten und gegen das Anstandsgefühl – so steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch – verstößt. Das Bundesarbeitsgericht hat diesbezüglich am 22. April 2009 noch mal ein Urteil gefällt. Ich bin auch sehr einverstanden mit dem Agieren der Arge in Stralsund hier in MecklenburgVorpommern, um nur einmal ein Beispiel zu erwähnen, die ja solche Fälle auch vor das Gericht gebracht hat.

(Regine Lück, DIE LINKE: Ja, das mussten alle machen.)

Ich will Ihnen sagen, wir sind auch sehr bemüht, ein solches Vorgehen zu verallgemeinern. Ich würde mir wünschen, dass dies wirklich bei allen anderen Argen und auch bei der optionierten Kommune in Ostvorpommern genauso gehandhabt wird. Ich halte es für absolut richtig, dass Fälle von erkanntem Lohndumping auch so

behandelt werden, wie sie es verdienen, nämlich vor ein Gericht gestellt zu werden.

Eine Zusatzfrage.

Bitte.

Gibt es Schätzungen, wie viele Beschäftigte oder welcher Prozentsatz der Beschäftigten in Mecklenburg-Vorpommern von Lohndumping betroffen sein könnten?

Uns liegen keine amtlichen Zahlen diesbezüglich vor. Ich würde mich da jetzt auch nicht an Spekulationen beteiligen wollen.

Herr Abgeordneter Borrmann, stellen Sie Ihre Zusatzfrage.

Herr Minister, inwieweit geht die Landesregierung davon aus, dass es sich bei den Ein-Euro-Jobbern nicht um Lohndumping handelt?

(Udo Pastörs, NPD: Sehr gut.)

Ich weiß zwar nicht, was da sehr gut ist an dieser Frage,

(Udo Pastörs, NPD: Die Frage ist sehr gut. Ich warte auf die Antwort. Ich hoffe, ich finde die auch sehr gut.)

die Frage zeugt in meinen Augen ein bisschen von Unkenntnis,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Nicht nur ein bisschen.)

aber wahrscheinlich wird das wieder bewusste Unkenntnis sein, die Sie hier demonstrieren.

Insofern wissen Sie genau wie ich, dass im Übrigen der Name Ein-Euro-Job etwas verführerisch ist, eigentlich muss man sagen, auch in der Sache gar nicht richtig ist. Denn wenn jemand ein Einkommen erhält, wenn man mal alles zusammenrechnet, von ungefähr 900 Euro, was zugegebenermaßen wenig ist, aber eben eine Untergrenze darstellt, dann ist das mit dem Ein-Euro-Jobber schon mal sehr missverständlich. Ich glaube, dass ich damit Ihre Frage hinreichend beantwortet habe.

Nein, aber ich muss mich damit abfinden.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Udo Pastörs, NPD: Herrlich!)

So ist es.

Danke schön, Herr Minister.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Professor Dr. Fritz Tack, Fraktion DIE LINKE, die Frage 9 zu stellen.

Frau Präsidentin! Herr Minister!

9. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, angesichts der überfüllten Güllelager in landwirtschaftlichen Betrieben in Abstimmung zwischen den betroffenen Betrieben und den zuständigen Behörden Ausnahmen für die Ausbringung zu gestatten?

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Sehr geehrter Herr Professor Tack, zum Glück hat sich die Lage entspannt. Insofern, glaube ich, kann man hier und heute sagen, die Landwirte haben in diesem Lande zum überwiegenden Teil klug gehandelt. Klar ist, dass die Düngeverordnung in der Fassung vom 27. Februar 2007 keine, ich betone, keine Ermächtigung für die zuständigen Behörden enthält, Ausnahmen zuzulassen, und wir in diesem Lande auch keine Ausnahmen zulassen.

Die Ausbringung von Gülle innerhalb der Sperrfrist, und die beginnt am 15. November und reicht normalerweise bis Anfang Februar, es sei denn, dass wir innerhalb der Entwicklung eine Situation haben, dass nämlich der Boden überschwemmt ist beziehungsweise der Boden wassergesättigt ist, gefroren oder durchgängig höher als fünf Zentimeter Schnee den Boden bedecken, ist unzulässig. Dann darf keine Gülle ausgebracht werden. Drohen in dieser Zeit die Güllebehälter überzulaufen, sind Ausweichzwischenlager zu nutzen, um somit die reguläre Ausbringung dann, wenn diese Phase vorbei ist, umzusetzen.

In Zusammenarbeit mit der unteren Wasserbehörde – und da kann ich mich auch nur bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken –, aber auch im Rahmen der Ämter für Landwirtschaft, mit der LMS, der Landwirtschaftberatung Mecklenburg-Vorpommern, wurden die Landwirte im Februar durch die Ämter für Landwirtschaft zur Erschließung und Nutzung von Alternativen für die Zwischenlagerung intensiv beraten, sodass diese schwierige Situation überwunden werden konnte. Es ist zwar mit Mehraufwendungen verbunden, aber ich glaube, wir haben die Situation hervorragend gemeistert.

Ich betone es noch einmal: In anderen Bundesländern hat es Ausnahmegenehmigungen gegeben, in Mecklenburg-Vorpommern nicht. Und die Fälle, die uns bekannt sind, falls es dazu eine Frage geben würde, werden mit allen Konsequenzen geahndet.

Eine Zusatzfrage: Welche Schlussfolgerungen werden für ähnliche Situationen in der Zukunft gezogen?

Die Schlussfolgerungen müssen die Landwirtschaftsbetriebe selber ziehen. Wir wissen, Sie wissen es auch, dass die Landwirtschaftsbetriebe eine Zwischenlagerung vorhalten müssen von einem halben Jahr. Wenn man sich das mal durchrechnet, wenn am 15. November das letzte Mal ausgebracht werden konnte, dann reicht diese Zeit – ein halbes Jahr – bis April. Das heißt, die Kapazitäten der Zwischenlagerung sind durch die Landwirtschaftsbetriebe vorzuhalten.

(Zuruf von Raimund Frank Borrmann, NPD)

Danke.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Raimund Frank Borrmann, Fraktion der NPD, die Fragen 10 und 11 zu stellen.