Herr Minister, wie nehmen Sie dazu Stellung hinsichtlich der Meldung des „Neuen Deutschlands“ von heute, heutiger Tagesspiegel,
dass eine flächendeckende Kontrolle unmöglich ist und Ermittlungsbehörden erhaltene Daten weiter nutzen? Welche Maßnahmen wollen Sie da ergreifen, dass so etwas nicht passiert in Mecklenburg-Vorpommern?
Herr Abgeordneter Borrmann, eine rein theoretische Betrachtung der Journalie führt noch lange nicht dazu, dass dementsprechend darin enthaltene Behauptungen, was die Realität betrifft, zutreffen.
Insofern ist für uns und für alle Behörden des Landes das Bundesverfassungsgerichtsurteil bindend, also für die Behörden sowohl meiner Zuständigkeit als auch in der Zuständigkeit anderer Kollegen. Es ist gesetzlich geregelt und damit auch eindeutig.
Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereicht der Justizministerin. Ich bitte die Abgeordnete Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 5 und 6 zu stellen.
5. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die derzeitige Bestandsbelastung im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit besorgniserregend und letztlich aus Sicht der Rechtssuchenden unhaltbar ist?
Sehr geehrte Frau Borchardt, Sie beziehen sich auf einen Artikel des Richterbundes aus der Zeitschrift „Forum“. Sie sagen, der Titel heißt „Verstärkung der Sozialgerichtsbarkeit“. Richtig lautet der Titel: „Verstärkung der Sozialgerichtsbarkeit – Erste Bilanz“. Das finde ich schon sehr wichtig, weil der Artikel sehr detailliert darauf eingeht, was das Justizministerium unternommen hat, um die Arbeit in der Sozialgerichtsbarkeit so zu verbessern, dass auch die Abarbeitung der Verfahren dort erfolgen kann. Ich finde, der Artikel ist auch sehr positiv geschrieben.
Sie haben jetzt eine Frage, die Sie gerade genannt haben, herausgenommen, wo davon gesprochen wird, dass die Bestandsbelastung im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit als besorgniserregend bezeichnet wird. Ich sehe, dass es zwar erhebliche Bestände gibt, da gebe ich Ihnen insoweit recht, dass man mit dem Bestand, der dort ist, nicht zufrieden sein kann. Da muss noch etwas
getan werden und wir sind auch dabei, beziehungsweise die Präsidentin des Landessozialgerichts mit den Direktoren des Sozialgerichts erarbeiten derzeit Konzepte, wie sie diesen Bestand auch weiter abbauen können.
6. Hält die Landesregierung unter Berücksichtigung des Haushaltsentwurfes für das Jahr 2010/2011 eine Stellenplanerhöhung um zehn Stellen im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit für angemessen, was den aktuellen Personalbedarf betrifft?
Wir haben im Haushalt 2010/2011 weitere zehn Stellen verlagert in die Sozial gerichtsbarkeit, dennoch sind weitaus mehr Richter immer noch im Rahmen von Abordnungen dort tätig. Wir haben derzeit 64 Richterinnen und Richter am Sozialgericht, wobei wir 45 Richterstellen ausgewiesen haben. Wir werden also weiter beobachten müssen, wie sich das in der Sozialgerichtsbarkeit entwickelt, und müssten dann mit dem nächsten Haushalt, also dem Haushalt 2012/2013, weitere Stellen übertragen.
Zusatzfrage: Wir stehen kurz vor der Entscheidung zur Umstrukturierung der Argen, also zur Verwaltung der SGB-II-Empfängerinnen und Empfänger. Gehen Sie davon aus, dass sich die Belastung der Sozialgerichte durch die Umstrukturierung erhöhen wird, oder welche Auswirkungen das haben kann?
Nach meiner jetzigen Kenntnis wird es im Wesentlichen bei der Struktur bleiben. Es ist ja jetzt vorgesehen, eine Grundgesetzänderung herbeizuführen und die Argen in ihrem Bestand bestandssicher zu machen. Insofern, denke ich, werden wir unter diesen Voraussetzungen keine Probleme sehen. Etwas anderes würde ich sehen, wenn es eine Trennung gäbe.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Finanzministerin. Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz wird in Vertretung die Fragen beantworten. Ich bitte den Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD, die Frage 7 zu stellen.
7. In welchem Umfang haben sich seit dem Bekanntwerden des „Steuersünderskandals“ im Zusammenhang mit auf CDs gespeicherten Daten von Steuersündern Bürger in Mecklenburg-Vorpommern selbst angezeigt?
Zur Beantwortung der Frage darf ich in Vertretung der Finanzministerin Folgendes feststellen: In den Finanzämtern des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind seit Beginn der öffentlichen Diskussion um den Ankauf von CDs mit Steuerdaten acht Selbstanzeigen eingegangen, in denen Einnahmen aus Kapitalvermögen in Höhe von rund 610.000 Euro nacherklärt worden sind. Bei einem angenommenen Steuersatz von rund 25 Prozent hätte dies eine steuerliche Auswirkung in Höhe von 150.000 Euro.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die Finanzministerin im Finanzausschuss in der Sitzung vom 25.02.2010 bereits ausführlich dazu Stellung genommen hat. Nach meiner Kenntnis sind auch alle Fraktionen daran beteiligt gewesen.
Zusatzfrage: Können Sie sich vorstellen, dass auch diese Landesregierung hier in Mecklenburg-Vorpommern, falls ein solcher Datenträger dem Land angeboten würde, die Regierung hier auch als Hehler auftritt und diese Datensätze käuflich erwerben würde?
Was ist daran unparlamentarisch? Das ist eine konkrete Frage zu einem konkreten Sachverhalt, gnädige Frau!
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sie haben nicht zu diskutieren mit der Präsidentin! – Zuruf von Heinz Müller, SPD)
sonst brauchen wir doch keinen Parlamentarismus mehr. Hier gilt doch das freie Wort. Hier sollen wir doch diskutieren und für die Bürger erkennbar Fragen stellen mit einem Anspruch auf Antwort.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sind das die neuen Maßnahmen, die im Internet angekündigt wurden, Herr Pastörs? – Zuruf von Raimund Frank Borrmann, NPD)