der ganz offensichtlich in die Kategorie Koalitionsarithmetik einzuordnen ist, denn objektive oder schwerwiegende Gründe für die hier aufgemachte Forderung nach mehr Sicherheit in Bussen und Bahnen sind eigentlich nicht ersichtlich, jedenfalls nicht so, wie es der Antrag suggeriert, was auch ein Blick in die Kriminalitätsstatistik beweisen würde. Die sagt nämlich eindeutig: Das öffentliche Sicherheitsempfinden steht im Widerspruch zur objektiven Sicherheitslage in Bussen und Bahnen, weil die Kriminalität dort eher als gering einzuschätzen ist.
Dass wir aber, meine Damen und Herren, wenigstens mehr Sicherheit bei der Bahn brauchen, zeigten die Zustände bei der Berliner S-Bahn im letzten halben Jahr oder die absurden Ausfälle des ICE zu Beginn der Frostperiode im Dezember. Sicherheit an dieser Stelle ist mit
Da wären in allererster Linie der Verzicht auf den Börsengang und Profitmaximierung notwendig, um endlich Mittel für Investitionen und Personal im Schienenpersonennah- und -fernverkehr freizusetzen.
Aber der Inhalt des Koalitionsantrages zielt eher auf das subjektive Empfinden der Nutzer, auf ihre gefühlte Sicherheitslage
Diese gefühlte Sicherheit bedient dieser Antrag und suggeriert ganz offensichtlich, dass mit mehr Videoüberwachung mehr Sicherheit zu erreichen ist.
(Harry Glawe, CDU: Da sollten Sie mal bei Ihren Kollegen in Brandenburg nachfragen, denn die unterstützen das ganz genau. – Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)
Folgt man den Umfragen und Untersuchungen, dann ist das subjektive Sicherheitsempfinden auf Bahnhöfen und in Verkehrsmitteln durchaus differenziert zu bewerten. Tagsüber fühlen sich Männer und auch Frauen, die Busse und Bahnen benutzen, relativ sicher und haben wenig Angst. Dies ändert sich in den Abend- und Nachtstunden bei Frauen und auch bei Senioren gravierend. Jetzt fühlen sie sich schon an bestimmten Stellen verunsichert, zum Beispiel in schlecht ausgeleuchteten Tunneln oder Haltestellen auf Bahnhofsvorplätzen, wenn sie lange alleine an einer Haltestelle auf das gewünschte Verkehrsmittel warten müssen oder wenn die Fenster der Straßenbahnen aus Werbegründen verklebt und undurchsichtig sind.
Ja, meine Damen und Herren, das Unsicherheitsgefühl in öffentlichen Verkehrsmitteln kann natürlich durchaus ein Merkmal für die Unzufriedenheit mit dem ÖPNV sein und zur Folge haben, dass die Nutzer auf die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln verzichten und auf den Pkw umsteigen. Aber, Herr Liskow, verschiedene Umfragen unter den Nutzern öffentlicher Verkehrsmittel zeigen auch, dass andere Kriterien bei der Beurteilung des Öffentlichen Personennahverkehrs vor dem subjektiven Sicherheitsempfinden rangieren,
und das sind Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Tarife und Platzangebot. Das wurde in Großstädten angegeben, aber auch bei Umfragen im ländlichen Raum, jedenfalls bei überirdischen Verkehrsmitteln, und davon reden wir hier in Mecklenburg-Vorpommern.
Als Ursache für ein aufkommendes Unsicherheitsgefühl werden neben mangelnder Beleuchtung, ungepflegten und unsauberen Fahrzeugen auch die Anwesenheit von
bestimmten Personen oder Personengruppen genannt. Diese verunsichern in der Regel durch ihr Verhalten, das von allgemeinen gesellschaftlichen Normen oder der öffentlichen Ordnung abweicht.
Fasst man all diese Erkenntnisse zusammen, kann man leicht zur Schlussfolgerung gelangen, dass weder der verstärkte Einsatz von Sicherheitspersonal noch eine Videoüberwachung das subjektive Sicherheitsempfinden stärken werden. Denn ungereinigte Züge oder Busse, zu wenig Beleuchtung, undurchsichtige Scheiben, zu wenige Mitfahrer oder generelle Angst vor Überfällen lassen sich damit einfach nicht wegzaubern.
Das wissen die Verkehrsunternehmen und haben die Steigerung des Sicherheitsgefühls der Kunden als wichtiges Handlungsfeld ihrer Arbeit erkannt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Dazu gehören unter anderem bauliche Veränderungen, technische Sicherheitseinrichtungen wie Notrufsäulen und auch Kameras. Allerdings ist der einzig wirksame Faktor für die Verbesserung des Sicherheitsempfindens der Nutzer die Anwesenheit von Personal, und zwar Personal, das man ansprechen kann, von dem man ein positives Feedback erhält. Deshalb hatte meine Fraktion, Herr Liskow, bereits im Mai 2008 den Antrag gestellt, Sozial- und Qualitätsstandards bei Vergabeverfahren festzuschreiben, dazu gehört auch angemessenes Servicepersonal.
Sie, Herr Liskow, haben mich damals darüber aufgeklärt, dass die von uns geforderten Kriterien bereits in Vergabekriterien des Landes enthalten sind. Sie, Herr Liskow, haben die Einführung von Qualitätsstandards gar als eine nicht notwendige Bevormundung der Unternehmen bezeichnet.
Die Stärkung des subjektiven Sicherheitsempfindens, meine Damen und Herren, rechtfertigt möglicherweise den Einsatz von Videokameras an bestimmten Orten. Meine Fraktion ist sich darüber im Klaren, und das hat der Minister hier auch betont, dass die objektive Sicherheit damit nicht automatisch verbessert wird.
Zwei Sätze, meine Damen und Herren, möchte ich noch zum FDP-Antrag sagen: Mir war es neu, Herr Minister, dass die Polizisten auch in unserem Land öffentliche Verkehrsmittel kostenfrei nutzen dürfen und dabei eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe erfüllen.
Wenn das hier in Mecklenburg-Vorpommern wirklich funktionieren soll – und ich komme damit auch sofort zum Schluss –, dann müssten vielleicht einige Fragen im Vorfeld geklärt werden, wie zum Beispiel:
Werden die Abfahrtzeiten der Schulbusse auf dem flachen Land mit dem Dienstbeginn der Polizisten abgestimmt?
In manchen Dörfern wird der ÖPNV ja nur mit den Schulbussen abgesichert. Oder wird die Nutzung des ÖPNV den Polizisten alternativ befohlen, wenn die geleasten Dienstwagen ihre Kilometerbegrenzung erreicht haben?
Ist es jetzt aus Sicherheitsaspekten besser, den Beamten eine Monatskarte für den ÖPNV zu finanzieren oder besser für das Fitnessstudio? Ihren Antrag, meine Damen und Herren aus den Koalitionsfraktionen, lehnen wir ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem der Verkehrsminister schon auf das Herz von George Orwell und damit indirekt auf die Möglichkeiten der heutigen Herztransplantationen hingewiesen hat – sonst könnte es ja nicht als zweites in der Brust schlagen –, weiß ich schon kaum noch, was ich hier zu dem Antrag sagen wollte. Vielleicht jetzt einmal ernsthaft zum Thema.
Sehr geehrte Frau Kollegin Schwebs, ich weiß nicht, ob man einen Antrag, der sich mit den Ängsten und Befürchtungen der Menschen in unserem Land beschäftigt, einfach einmal unter dem Gesichtspunkt der Koalitionsarithmetik abhandeln sollte und sich nicht vielleicht doch eingehend mit den Punkten beschäftigt.
Und, Frau Kollegin Borchardt, vielleicht einfach einmal für Sie zur Information: Dieser Antrag besteht nur aus zwei Punkten.
Wenn Sie sich die Ziffer 1 einmal anschauen, wo die Landesregierung aufgefordert wird, gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen und den Aufgabenträgern des sonstigen ÖPNV – also in den Landkreisen – ihre Anstrengungen zur Verbesserung der sicherheitstechnischen Ausstattungen der Fahrzeuge sowie der Bahnhöfe und Zugangsstellen fortzusetzen und zu verstärken,