Protocol of the Session on December 17, 2009

Danke schön, Frau Lochner-Borst.

Das Wort zur Begründung des Antrages auf Drucksache 5/2964 hat der Abgeordnete und Vizepräsident Herr Bluhm von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir hatten im November unseren Antrag als Dringlichkeitsantrag dem Landtag zur Entscheidung vorgelegt vor dem Hintergrund der damals schon aktuellen Demonstration von Studierenden auch bei uns im Land. Die Mehrheit dieses Hauses sah im November diese Dringlichkeit nicht. Damals hatten allerdings die Proteste und Demonstrationen der Studierenden schon einen Umfang und eine Intensität erreicht, die eigentlich ein politisches Signal erfordert hätten. Es hätte ein Signal des Verständnisses oder auch ein Signal zur Auseinandersetzung mit den Forderungen der Studierenden in diesem Land sein können. Im Nachgang kann ich nur feststellen, dass die Signale der Verantwortlichen in den Ländern und im Bund jetzt inzwischen Chorstärke erreichen.

Das ist wohl deshalb so, weil Sie offensichtlich das Ausmaß und die Dauer der Proteste der Studierenden, der Schülerinnen und Schüler erheblich unterschätzt haben, und vielleicht, weil Sie offensichtlich im November auch noch keine zündende Idee hatten, wie Sie die Proteste politisch kanalisieren können, um das Schlimmste abzuwenden. Aber die Idee ist nun heute da, sie lautet im Kern: Wir kommen den Studierenden im Zusammenhang mit der Gestaltung des BolognaProzesses etwas entgegen. Das hat aus einer gewissen Sicht folgende Vorteile: Das kostet kaum Geld und ist zudem auch nur eine der vielen Forderungen. Die Hauptverantwortung liegt in diesem Prozess bei den Hochschulen, da die Politik lediglich über die Rahmenbedingungen darauf Einfluss nehmen kann. Und Sie verbessern einen Teilbereich, ohne grundlegende Reformen anpacken zu müssen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will an dieser Stelle ausdrücklich darauf verweisen, dass die Studierenden – und deshalb ist unser Antrag vom November, der heute im Rahmen der Beratung ordentlich auf der Tagesordnung ist, eben weitergehend –, dass die Studierenden mit ihren Protesten in drei wesentlichen Punkten neue Akzente gesetzt haben:

Erstens. Sie wurden nach vielen Jahren von vielen regionalen Protesten bundesweit mit einer sehr großen Beteiligung durchgeführt.

Zweitens. Sie haben, was manchmal gern übersehen wird, eben nicht nur die Umsetzung des BolognaProzesses kritisiert, sondern eine Gesamtreform des deutschen Bildungssystems gefordert.

Und drittens gab es eine große Solidarität der Rektorinnen und Rektoren sowie von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern mit den Forderungen der Studierenden, wenngleich das auch bei der Hochschulrektorenkonferenz medial einen etwas anderen Anschein hatte.

Die Proteste zeigen, dass die Studierenden es inzwischen mehr als satthaben, auf Ergebnisse von Bildungsgipfeln in der Bildungsrepublik Deutschland und von Aufstiegen durch Bildung und ähnliche Versprechen und Willensbekundungen zu warten. Sie wollen endlich Taten der Politik. Wir sollten den Schülerinnen und Schülern und den Studierenden dankbar sein, dass sie mit ihren Aktionen dazu beigetragen haben, dass sich sowohl die Bundes- als auch die Landespolitiker in der Bundesrepublik sowie die Hochschulleitungen ernsthaft mit Fehlern und Mängeln im Bildungs-, insbesondere im Hochschulwesen beschäftigen.

Für Schlussfolgerungen und notwendige Maßnahmen empfehle ich dringend, nicht nur einen Blick, sondern ruhig mehrere in den Forderungskatalog zum Beispiel der Studierenden der Universität Rostock zu werfen. Diese wurden auf der abschließenden Demonstration am 10. Dezember vorgetragen. Neben übergreifenden Kernforderungen gibt es auch Forderungen an die Bundes- und Landesregierung sowie an die Kultusministerkonferenz und Forderungen an die Universitätsleitung.

In der Gesamtschau ergibt sich erneut ein Bild, das zeigt, das Hochschulsystem in Deutschland ist nach wie vor – nach wie vor! – dringend reformbedürftig. Nun ist diese Erkenntnis natürlich nicht neu und sie betrifft im Übrigen auch nicht nur das Hochschulsystem, sondern das Bildungssystem insgesamt. Darauf weisen die schon erwähnten Forderungen der Studierenden besonders deutlich hin. In den Forderungen an die Bundes- und Landesregierungen sowie an die Kultusministerkonferenz ist es unter der Zwischenüberschrift „Mehr Geld für Bildung von Land und Bund“ sehr konkret formuliert, ich zitiere: „Abschaffung des Bildungsföderalismus! Eine Vereinheitlichung des Bildungssystems in der Bundesrepublik Deutschland ist anzustreben, um der Bildungsgerechtigkeit und der freien Mobilität im Sinne des Bolognabeschlusses gerecht zu werden.“ Ende des Zitats.

Hier ist besonders deutlich, dass es beileibe nicht nur und ausschließlich um den Bologna-Prozess geht. Eben darum forderten wir in unserem damals Dringlichkeits- und heute ordentlichen Antrag auch unter Punkt 2: „Der Landtag wird die Studienbedingungen, Mängel und ihre Ursachen analysieren, Schlussfolgerungen für die Landespolitik und Forderungen gegenüber der Bundespolitik ableiten.“

Insofern bin ich froh, dass es im April auf Antrag der Koalitionsfraktionen eine Anhörung im Bildungsausschuss geben wird. Ich bin auch froh, dass es gelungen ist, diese Anhörung nicht, wie von den Koalitionsfraktionen ursprünglich vorgesehen, allein auf den BolognaProzess und seine Auswirkungen auf die Studienqualität zu fokussieren, sondern die Qualität des Studiums unter der besonderen Berücksichtigung des Bologna-Prozesses zu bewerten. Das ist, im Verständnis meiner Fraktion, ein Unterschied, da den Anzuhörenden erweiterte

Möglichkeiten für ihre Stellungnahmen gegeben werden. Warten wir dann mal ab, was wir dann zu hören bekommen! Die Studierenden und Hochschulleitungen werden uns hoffentlich auch mit der notwendigen Differenziertheit die Änderungsbedarfe in den Bachelor- und Masterstudiengängen darstellen, denn allgemeine Bewertungen sind dann im Endeffekt nicht mehr zielführend. Das gilt auch für die Anforderungen an die Sicherung der nationalen und internationalen Mobilität.

Nun hat sich die Kultusministerkonferenz mit einer gemeinsamen Beratung mit der Hochschulrektorenkonferenz zu Grundsätzen der Reform des Bologna-Prozesses in Deutschland verständigt. Es werden Thesen vorgelegt, die vor allem die Hochschulen umsetzen müssen. Die Maßnahmen greifen vor allem studienorganisatorische Fragen auf, die zudem nur den Bereich der gestuften Studiengänge betreffen. Der zentrale Mangel aus Sicht meiner Fraktion ist und bleibt deshalb die unzureichende Finanzausstattung der Hochschulen. Sie ist die wirkliche Ursache für so manche mangelhafte Studienbedingung, für mangelhafte räumliche und sächliche Ausstattung der Hochschulen, um nur einiges zu nennen. Und auch die Fragen der Studienfinanzierung für die Studierenden, also des chancengleichen Zugangs zum Studium, hängen davon ab.

Zur Hochschulfinanzierung ist das Ergebnis des Treffens, wie zu erwarten, wenig erhellend und schon gar nicht so neu. Es wird wiederum die nun schon mehrfach angekündigte Steigerung der Bildungsausgaben auf zehn Prozent des Bruttoinlandsproduktes bemüht. Nun, es bleibt abzuwarten, wie es damit weitergeht und wie viel Geld dann wirklich zur Verfügung stehen wird. Die ersten Anzeichen deuten allerdings mehr darauf hin, dass, wie es im Papier heißt, nicht aufgewendet, sondern hingerechnet wird.

(Regine Lück, DIE LINKE: Schade, schade!)

Nun hat es erneut gegipfelt und wir wissen jetzt, dass es mindestens noch ein halbes Jahr dauert, bis man sich – vielleicht – geeinigt hat. Immerhin: Der Bund bietet seit gestern die Übernahme von 40 Prozent der Mittel, ausgehend von den etwa errechneten 13 Milliarden an. Die eigentlich …

(Zuruf von Jörg Vierkant, CDU)

Das ist richtig.

Die eigentlich spannenden Fragen sind aber weiter unbeantwortet: Wie werden, wenn es denn wirklich mehr wird, die restlichen Mittel auf die Länder verteilt? Und wie hoch werden dann die Hochschulen und Studierenden belastet werden? Und kommen diese Mittel wirklich in der Bildung an oder werden sie letztlich zur Kompensation der Mindereinnahmen der Länder für die Steuerausfälle wegen der Bundesgesetzgebung verwendet werden müssen?

Ich kann von daher nur wieder feststellen, solange Bildungsausgaben in ihrer Bedeutung und ihren Wirkungen nicht wie Investitionen behandelt werden, werden solche Reformen nur Reförmchen bleiben. Solange der Bildungsföderalismus nicht abgeschafft, sondern weiterhin als der heilige Gral der Ländersouveränität verteidigt wird, wird wissentlich in Kauf genommen, dass dringend notwendige Reformen zusätzlich behindert werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, vor dem Hintergrund, dass es sich bei allen in diesem Tagesordnungspunkt zu behandelnden drei Anträgen um ziem

lich komplexe Regelungsmaterien handelt und dass wir im April die entsprechende Anhörung der Universitäten, Fachhochschulen, der Studierendenschaften im Ausschuss haben, beantrage ich namens meiner Fraktion die Überweisung aller drei Anträge in den Bildungsausschuss.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Herr Bluhm.

Das Wort zur Begründung des Antrages auf Drucksache 5/3011 hat der Vizepräsident und Abgeordnete der Fraktion der FDP Herr Kreher. Bitte, Herr Kreher, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich konzentriere mich jetzt auf die Einbringung unseres Antrages. Die Kapazitätsverordnung kennen zwar viele Hochschulpolitiker, aber kaum jemand versteht, wie die Berechnungsgrundlagen dieser Verordnung funktionieren,

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Das ist eine schwierige Materie.)

und noch weniger wissen, wie man sich aus dieser Zwangsjacke von Formeln und Einschränkungen befreien kann.

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Ja.)

Das bisherige Kapazitätsrecht wird nach Meinung der meisten Hochschulpolitiker und -rechtler seinem eigentlichen Auftrag nicht gerecht. Es sollte die widerstreitenden Interessen von Studienplatzbewerbern und Lehrenden angesichts knapper Ressourcen ausgleichen. So fordert die Hochschulrektorenkonferenz, die Kapazitätsverordnung durch ein Vereinbarungsmodell zu ersetzen.

Der Wissenschaftsrat schreibt in einer Empfehlung zur Qualitätsverbesserung der Lehre, das bisherige Kapazitätsrecht sei seinem eigentlichen Auftrag, ich zitiere: „die widerstreitenden Interessen von Studienplatzbewerbern und Lehrenden angesichts knapper Ressourcen an den Hochschulen aus(zu)gleichen“, nicht gerecht geworden. Auch die Bundesforschungsministerin Schavan von der CDU hat jüngst erklärt, die Kapazitätsverordnung gehöre abgeschafft. Die Frage sei nur noch, auf welchem Wege dies die Juristen bewerkstelligen könnten. In NordrheinWestfalen liegt ein Gutachten vor, wie zu verfahren ist, um die Kapazitätsverordnung loszuwerden.

Die sogenannte Kapazitätsverordnung dient an den Hochschulen einer Reihe unterschiedlicher Zwecke. Insbesondere im Rahmen der früheren Diplomstudiengänge wurde auf der Grundlage der Lehr- und Betreuungszeiten der Professorinnen und Professoren eine Beziehung zwischen Studierendenzahlen und Lehrkapazitäten der Hochschule erstellt. Im Rahmen des Bologna-Prozesses wurde mit der Modularisierung der Studiengänge eine wesentliche Veränderung der Bewertung von Lehre, Didaktik und Betreuung im Studium erreicht. Weniger der Lehraufwand der Professorinnen und Professoren, sondern vielmehr der Arbeitsaufwand der Studierenden steht im Mittelpunkt der strukturellen und inhaltlichen Gestaltung des Studiums.

Entsprechend werden neue Lehrformen wie das sogenannte Blended Learning eingeführt. Bei dieser Form des integrierten Lernens wird eine didaktisch sinnvolle Verknüpfung von traditionellen Präsenzveranstaltungen

und modernen Formen von E-Learning angestrebt. Hier wird weniger der Arbeits- und Betreuungsaufwand des Kollegiums, sondern der Arbeitsaufwand der Studierenden bewertet.

In der Folge der Umsetzung der Bologna-Reformen verändert sich auch die Struktur der Arbeits- und Betreuungsformen der Lehrenden. Nicht nur Präsenzveranstaltungen wie früher, sondern andere Formen der Wissensvermittlung sind zu entwickeln und zu implementieren. Bei diesen neueren Formen lässt sich der Zeitaufwand für die Studierenden aber nicht mehr mit Semesterwochenstunden messen. Eine ganz wesentliche Konsequenz des Bologna-Prozesses ist, dass sich die Betreuungsqualität der Studierenden nicht mehr an den Curricularnormwerten als Betreuungsrelation festmachen lässt. Damit können Arbeitsbelastung und so auch Lehrkapazitäten der Hochschule nicht an den Curricularnormwerten der Studiengänge im Verhältnis zu dem Lehrangebot der Professoren ermittelt werden.

Diese Wirkung hat wesentliche Konsequenzen für die Berechnung erforderlicher und juristisch tragfähiger Kapazitätsbeschränkungen überlaufender Studiengänge im Numerus clausus. Diese Ausführungen sollen deutlich machen, dass die Kapazitätsverordnung für die aktuellen Fragen der Planung und Messung von Betreuungsqualität keine Grundlage mehr bietet. Zudem wurden wir schon häufig mit der Not von Studierenden konfrontiert, die zum Beispiel in einem Medizinstudiengang einen Bachelorabschluss erreicht haben, aber an der gleichen Hochschule nicht weiterstudieren konnten, weil wegen der Kapazitätsverordnung nicht ausreichend Studienplätze für das Weiterstudium zur Verfügung stehen.

(Zuruf von Minister Henry Tesch)

Ebenso ist es ein Problem, wenn Hochschulen im Rahmen ihrer Profilbildung die Betreuungsrelation verbessern wollen beziehungsweise durch finanzielle Mehreinnahmen neue Lehrkräfte einstellen können und so die Betreuung von Studierenden verbessern können. Der Rahmen, der ja hier durch die Kapazitätsverordnung gesetzt wird, nivelliert diese Bestrebungen vollends. So wird eine Qualitätsverbesserung per Verordnung verhindert.

Auf der anderen Seite ist die Kapazitätsverordnung das derzeit einzige Instrument, um wirksame Beschränkungen bei überlaufenden Studiengängen zu erreichen. Folglich müssen bei einer Abschaffung oder bei einer Übergangsregelung adäquate Instrumente entwickelt werden. Es muss ein neuer Wert für die Betreuungsqualität und damit verbundene Arbeits- und Lehrbelastung des Kollegiums bedacht werden. Hierbei ist zu beachten, dass neben den klassischen Präsenzveranstaltungen neue didaktische Lehrkonzepte Eingang in die Ermittlung der Betreuungskapazitäten finden müssen. Anhaltspunkt könnte die Arbeitslast der Studierenden sein, da im Regelfall die in diesen selbstständigen Studienzeiten erarbeiteten Unterlagen von den Lehrenden vorbereitet, individuell betreut und beurteilt werden müssen.

Mit der Abschaffung der Kapazitätsverordnung sind Regelungen zu finden, die sowohl die gleichberechtigte Teilnahme an begrenzten Ressourcen, also den Studierendenzugang, als auch die qualitätssteigernden Maßnahmen der Hochschulen, wie zum Beispiel Mentoring und Betreuungsschlüssel, berücksichtigen.

Die Kritik an der Kapazitätsverordnung beruht auf vielen Argumenten, die von zu hohem Bürokratieaufwand über

Intransparenz bis hin zu Verhinderung von Qualitätswettbewerb reichen. Der gewichtigste Einwand ist aber, dass durch die Kapazitätsverordnung die Betreuungsrelationen nivelliert werden und alle zuständigen Mittel, die eine Hochschule in die Verbesserung der Lehre stecken würde, sofort wieder zur Aufnahme von zusätzlichen Studienanfängern führten.

Je deutlicher man gegenwärtig sieht, dass in vielen Fächern die Betreuung besser werden muss, umso schmerzlicher realisiert man, dass dieser Steuerungsmechanismus gerade das in den universitären Massenfächern verhindert, selbst wenn mehr Geld für die Lehre ausgegeben wird. Wenn wir einen echten Wettbewerb, zum Beispiel auch mit Studiengutscheinen, initiieren, sodass die Hochschulen, die mehr Studenten haben, mehr Geld bekommen, werden die Hochschulen dafür sorgen, dass es neue Studienplatzkapazitäten gibt. Wir werden dann eine bessere Finanzierung der Studienplätze und der Lehre haben.

Man muss, meine Damen und Herren, über die Ländergrenzen hinwegschauen. Kapazitätsverordnungen sind im internationalen Vergleich unüblich. Wir werden damit den Herausforderungen des globalen Wettbewerbs unter den Hochschulen nicht gerecht. Wir müssen für mehr Freiheit und Autonomie in der Hochschulpolitik sorgen. Dafür müssen aber bürokratische Barrieren und Schranken fallen. Das, meine Damen und Herren, wollen wir Liberalen. – Vielen Dank.

Ich hoffe, dass Sie unserem Antrag zustimmen oder in den Ausschuss mit überweisen. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Andreas Bluhm, DIE LINKE: Dann kommt da die Überweisung.)

Danke schön, Herr Kreher.

Im Ältestenrat wurde eine verbundene Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.