Bayern erlaubt es geduldeten Flüchtlingen, aber nicht Asylbewerbern. Berlin und Brandenburg haben mittlerweile einen Kooperationsvertrag geschlossen.
Auf Bundesebene haben FDP und Union im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Auslegung der Residenzpflicht zum Zweck der Arbeitsaufnahme und Ausbildung erleichtert werden soll. Die Verteilung und Residenzpflicht bewirkt eine Einschränkung von Kommunikation und sozialen Kontakten, das ist gar keine Frage. Dies ist zumindest nach einer gewissen Zeit des Aufenthaltes in Deutschland zu hinterfragen. Verteilung und Residenzpflicht führen zu Trennungen, etwa bei unterschiedlichen Einreisezeitpunkten. Die Einschränkung des Rechts oder der Möglichkeit auf Arbeit und Ausbildung und der fehlende Zugang zu Deutschkursen verhindern eine eigentlich angestrebte erfolgreiche Integration der später anerkannten Flüchtlinge in der deutschen Gesellschaft.
Und gerade in Mecklenburg-Vorpommern sind die Möglichkeiten des vom Gesetzgeber bisher geforderten Nachweises des gesicherten eigenen Unterhalts aus der allgemeinen wirtschaftlichen Lage heraus eher schwierig. Es ist zu begrüßen, dass jetzt durch die IMK die Nachweispflicht gemildert worden ist.
Nun, die Verlängerung der Altfallregelung um zwei Jahre durch die IMK vom 2. bis 4. Dezember dieses Jahres löst die Probleme alleine natürlich noch nicht. Darauf ist der Innenminister ja auch eingegangen. Die Verlängerung der Altfallregelung um zwei Jahre ist ein Schritt dahin, die beschriebenen Ziele der Bundesregierung im Sinne einer Integration erreichen zu können. Das sowie die Anerkennung von Bemühungen, eine Arbeit zu finden, ist eine richtungsweisende Vorgabe, dies auch für den neu zu definierenden Handlungsrahmen, den wir zukünftig erwarten dürfen. Auch dazu hat die Bundesregierung bereits etwas vor.
Damit wird den Betroffenen, aber auch unserer Verwaltung zunächst etwas Zeit verschafft. Wir werden auch in Mecklenburg-Vorpommern die gewonnenen zwei Jahre nutzen und nutzen müssen, den Betroffenen, aber auch für unseren Staat klare Perspektiven und Entscheidungen Fall für Fall aufzuzeigen. Die Hängepartien – da sind wir uns vollkommen einig – müssen beendet werden.
Aber auch dazu brauchen wir Ihren Antrag nicht, auch wenn Ihre Änderung das im Grunde ja dargestellt hat. Das ist – und unser Innenminister war selbst dabei – eine Selbstverständlichkeit, sonst hätte es diese Verlängerung der Regelung ja gar nicht gegeben. Und der Minister hat dazu eigentlich den Gesamtrahmen des IMKBeschlusses ausgeführt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag der LINKEN hat sich, wie Sie selbst feststellten, im Ergebnis der IMK im Wesentlichen erübrigt. Die Forderung nach Verlängerung ist bereits erfüllt. Die Innenminister der Länder sind sich ihrer Verantwortung aus dem Grundgesetz und den Menschenrechten sehr bewusst, dazu brauchen wir keine LINKE.
Aber, meine Damen und Herren der LINKEN, der zweite Teil Ihres Antrags, gerade die Auflistung – ich sage mal, die Auflistung der europäischen Menschenrechte –, hat mich schon ein bisschen gereizt. Das implementiert wieder eine unzulässige Unterstellung für unsere Innenminister, unsere Regierung würde es vielleicht nicht ganz so genau nehmen mit den Menschenrechten. Nun, unser Grundgesetz wurde von aus Not, Krieg und Vertreibung erfahrenen Politikern erdacht und es ist eine der besten Verfassungen der Welt. Die Bundesrepublik Deutschland war und ist anders als zum Beispiel die DDR immer ein Hort der Menschenrechte gewesen und wird es immer sein.
Jahrzehntelang hat unser Grundgesetz auch Flüchtlingen aus der DDR eine verlässliche staatsrechtliche Heimat angeboten, Flüchtlinge, die unter SED-Diktatur ihrer Menschenrechte mannigfaltig beraubt waren. Wir haben teilweise schlimme Erfahrungen mit Flucht und Vertreibung als Täter und als Opfer in zwei Diktaturen und auch zuvor. Wir haben aktuell jüngst das KosovoDrama miterlebt, wir haben erleben müssen Darfur, Irak, Tschetschenien und so weiter, und viele andere Konflikte auf der Welt sind da und werden folgen.
Wir wissen, wie wichtig es ist, Flüchtlingen einen – für welchen Zeitraum auch immer – sicheren Hafen, ein rechtmäßiges Verfahren und auch christliche Nächstenliebe anzubieten. Flüchtlinge erfahren Verlust der Heimat, der Familien, der Beziehungen, Verlust an Haus und Hof, Vergewaltigungen oder noch Schlimmeres.
Ich bin dankbar, in diesem Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland leben zu dürfen. Ich persönlich möchte niemals diese Fluchterfahrungen machen müssen, die unsere Großeltern aus Ostpreußen, Schlesien und Memel oder mein Vater aus der DDR machen mussten. Das ist Teil meiner Familienbiografie, die mich dazu berechtigt, gerade Ihnen von der LINKEN diese DDRMenschenrechtsverletzungen als Grund für Flucht, Folter und Tod hier an dieser Stelle, zu Ihrem Antrag nochmals deutlich zu machen.
Und ich bin nicht zuletzt deshalb in der CDU, in meiner christlich-demokratischen Partei, weil ich diese Menschlichkeit und diesen Wert unseres Rechtsstaates Bundesrepublik Deutschland,
aber auch unsere eigene Kultur und Gesellschaft nicht nur erhalten, sondern weiterentwickeln möchte.
Ich weiß nach Gesprächen mit dem Innenministerium, auch mit dem Flüchtlingsrat, dass wir hier in Mecklenburg-Vorpommern in unserer recht überschaubaren Größenordnung auf einem guten Weg sind. Auf Angstwellen reiten nur Ewiggestrige. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Hort der Menschenrechte. – Herzlichen Dank.
Beim flüchtigen Lesen des Antrages der Fraktion DIE LINKE könnte man meinen, er habe sich einfach nur erledigt, denn bekanntermaßen – das ist jetzt hier zur Sprache gekommen – wurde die bestehende Regelung um zwei Jahre verlängert.
Die Verlängerung als solche halte auch ich, hält meine Fraktion, die FDP, für begrüßenswert. Der Antrag wird aber leider der Komplexität der Materie nicht gerecht, denn es geht der Fraktion DIE LINKE einzig und alleine um, Zitat, „deutlich (vergrößerte) Ermessensspielräume, langjährig Geduldeten ein Bleiberecht zu gewähren“, meine Damen und Herren. Das aber wird dem Ziel, einen fairen Interessenausgleich zu erreichen, letztlich leider nicht gerecht.
Worum geht es, meine Damen und Herren? Es geht doch letztlich darum, eine seriöse Zuwanderungspolitik zu betreiben und damit die Zuwanderung nach Deutschland so zu steuern, dass diese auch eine nachhaltige Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern insbesondere hier auch in Mecklenburg-Vorpommern findet. Und da rede ich überhaupt nicht den Kameraden der Fensterfront das Wort, die sich wieder einmal mit ihrem sinnfreien Antrag – dazu komme ich später – zu demselben Thema selbst disqualifizieren.
Meine Damen und Herren, die FDP-Fraktion ist der Auffassung, dass der gefundene Kompromiss zur Verlängerung der Bleiberechtsregelung um zwei Jahre durchaus begrüßenswert ist. Ehrlicherweise wird man sagen müssen, dass frühere Regierungen auf diesem Gebiet untätig geblieben waren. Umso mehr ist die jetzt gefundene Regelung ein faires Signal an die sonst nur geduldeten Flüchtlinge. Die Fristverlängerung muss dazu genutzt werden, das Problem der Kettenduldung nachhaltig zu lösen. Wir brauchen – und darin sind wir uns sicherlich einig – Rechtssicherheit und Rechtsklarheit.
Die große Schwierigkeit einer sinnvollen Bleiberechtsregelung besteht jetzt darin, einerseits den unhaltbaren Zustand der Kettenduldung abzuschaffen, andererseits aber die Zuwanderung nach Deutschland, ich sagte es bereits, so zu steuern, dass diese eben auch eine nachhaltige Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern findet. Mit einer simplen Erweiterung des Ermessensspielraumes, wie im Antrag formuliert, wird man diesem Anliegen nicht gerecht.
Die tatsächliche Integration muss das entscheidende Kriterium sein, meine Damen und Herren. Arbeit gehört eben auch dazu, aber da muss auch die Residenzpflicht so ausgestaltet sein, dass eine hinreichende Mobilität hinsichtlich der zugelassenen Arbeitsaufnahme gewährleistet ist. Der Gesetzgeber benötigt die jetzt gewonnene Zeit, um eine nachhaltige Lösung zu entwickeln, die den berechtigten Interessen aller Betroffenen gerecht wird. Diesem Anspruch wird der vorliegende Antrag leider auch in der geänderten Form nicht gerecht. Aus diesem Grund wird meine Fraktion dem Antrag nicht zustimmen können.
Herr Ritter, Sie haben den Problemaufriss in dieser Angelegenheit, denke ich mal, hier sehr klar und deutlich dargestellt. Aber die Ergebnisse, die Schlussfolgerungen kann ich nicht so, kann ich eigentlich überhaupt nicht teilen. Also Ihren Antrag lehne ich ab, das sage ich Ihnen schon von vornherein, und Ihren Änderungsantrag dazu erst recht.
Und wir begrüßen den Beschluss der Innenministerkonferenz also auch nicht so vorbehaltlos. Denn wenn wir hier immer hören, die Kettenduldung muss weg, ist das erst mal ja eigentlich nur eine Verlängerung oder eine Ausweitung eben dieser Kettenduldung. Allerdings sagte der Innenminister ja vollkommen zu Recht, dass diese Verlängerung auch eine gewisse Erleichterung, mit Einführung nämlich des Paragrafen 23 Aufenthaltsgesetz – Absatz 1 Satz 1 müsste das sein –, bewirkt.
Wir freuen uns allerdings, dass die Zitterpartie für viele Betroffene erst mal ein Ende hat und wieder zwei Jahre lang Ruhe einkehren kann. Die SPD-Bundestagsfraktion – und wir bewegen uns heute hier andauernd zwischen Land und Bund, habe ich den Eindruck – hat sich bereits im Frühjahr dieses Jahres dafür eingesetzt, dass hier endgültige Lösungen auf den Tisch kommen beziehungsweise auch noch in diesem Jahr vor Ablauf der Frist Gesetzesreife erlangen. Das war leider an dieser Stelle nicht möglich. Vor der Bundestagswahl wollte unser damaliger Koalitionspartner da nicht wirklich ran. Und dass die Innenministerkonferenz jetzt erst mal vorübergehend Abhilfe schaffen musste, ist eigentlich ein bisschen peinlich, weil dieser Termin ja von vornherein im Mittelpunkt dieses Sachverhaltes stand.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat zum Sachverhalt ihre Forderungen und ihre Position mehrfach öffentlich geäußert, zuletzt in einer Pressemitteilung vom 04.12., also nachdem die Innenministerkonferenz dazu den Beschluss gefasst hatte. Und dieser Pressemitteilung konnte man entnehmen, dass die SPD-Bundestagsfraktion noch bis zum Jahresende, ich spreche von diesem Jahr, einen eigenen Gesetzentwurf einbringen wird. Und genau heute, möglicherweise sogar zur selben Stunde, befindet sich dieser Gesetzentwurf in der zweiten Abstimmung in der SPD-Bundestagsfraktion.
Und ich erzähle Ihnen hier auch kein Geheimnis, denn auch das ist schon durch die Medien gegangen, wenn ich Ihnen sage, dass hier natürlich in Bezug auf die Vermeidung künftiger Kettenduldungen eine Regelung geschaffen werden soll, die auf einen festen Stichtag beispielsweise verzichtet und die Anforderung an die Lebensunterhaltsicherung dahin gehend absenkt, dass auch das ernsthafte Bemühen um Arbeit als ausreichend erachtet wird. Und das dürfte ja gerade für uns hier in Mecklenburg-Vorpommern auch eine sehr wichtige Regelung sein.
Außerdem soll eine eigenständige Regelung für Minderjährige geschaffen werden, die bei günstiger Integrationsprognose bereits früher eine Aufenthaltserlaubnis erhalten können sollen. Auch soll eine eigenständige Regelung für Personen geschaffen werden, die in Deutschland einen Schulabschluss machen, und man will für Altfälle bei einem Jahrzehnt und mehr eine noch weiter reichende Ausnahme von den allgemeinen Voraussetzungen schaffen.
Bündnis 90/Die Grünen im Bund haben bereits einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht, haben sich aber dabei insbesondere, also eigentlich nur auf Eckpunkte beschränkt. Auch die LINKEN haben einen Antrag auf Bundesebene eingebracht. Der ist der SPD-Fraktion aber noch nicht differenziert genug.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nachdem ich persönlich einen Blick in diesen Entwurf, der derzeit in der Abstimmung steht, werfen durfte, kann ich nur sagen, da ist man auf dem richtigen Weg. Und ich persönlich hoffe sehr, dass dieser Gesetzentwurf die nötige Mehrheit auch auf Bundesebene finden wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ihnen liegt ein weiterer Anbiederungsversuch der Postkommunisten an die Ausländerklientel vor, der wieder einmal den wahnwitzigen Hass der antideutschen LINKEN auf alles Nationale, Gewachsene, Artgemäße und Organische offenlegt.
(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Artgemäß? Was heißt hier „artgemäß“? – Angelika Peters, SPD: Artgemäß?! – Torsten Koplin, DIE LINKE: Artgemäß? Wir sind doch keine Tiere.)
Politisch korrekt und in vorbildlicher, gutmenschlicher Manier versuchen die Neostalinisten, illegalen Einwanderern ein Bleiberecht einzuräumen, das weit über das Maß des Bestehenden hinausgeht.
Hierbei setzen die LINKEN einen Schritt nach dem anderen, um ihrer form- und seelenlosen Einwanderungsgesellschaft nach amerikanischem Vorbild