Bis Ihre Fraktion, meine Damen und Herren von den LINKEN, beziehungsweise Ihre Partei ihr Verhältnis zu Europa nicht ordentlich geklärt hat, werden wir solchen scheinheiligen Anträgen nicht folgen können.
Und im Übrigen, sehr geschätzte Kollegin Borchardt, will ich auf dieses nette Buch hinweisen – das gibt es hier in unserer Bibliothek – von der Kollegin Sylvia-Yvonne Kaufmann: „Die EU und ihre Verfassung. Linke Irrtümer und populäre Missverständnisse.“ zum Vertrag von Lissabon, eventuell als Weihnachtslektüre. Das sollten Sie sich vielleicht mal zu Herzen nehmen. – Vielen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der CDU und FDP – Peter Ritter, DIE LINKE: Herr Grabow hat sein Buch wenigstens verschenkt.)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist schon sehr interessant, wie wir mit solchen Fragen umgehen. Um es vielleicht noch mal allen vor Weihnachten ins Gebetbuch zu schreiben:
Aber nun können wir ja machen, was wir wollen, und da, denke ich, sind wir alle weit genug in unseren Erkenntnissen, der Vertrag ist ratifiziert. Wir müssen alle damit umgehen, auch die Partei DIE LINKE und auch die Fraktion DIE LINKE hier im Landtag Mecklenburg-Vorpommern.
Und noch eines will ich Ihnen sagen: Die Frage der Einführung von europäischen Bürgerinitiativen hätte nicht nur im Vertrag geregelt sein müssen. Dazu hätte man auch einen anderen Weg gehen können. Da ist nämlich die Frage, ob dieser Europäische Vertrag und damals der Verfassungsvertrag überhaupt notwendig gewesen sind in ihrer Gesamtheit und in ihren Missverständnissen. Wir werden in den nächsten Sitzungen des Landtages Mecklenburg-Vorpommern auf einige Fragen eingehen, die auch im Zusammenhang mit der Umsetzung dieses Vertrages stehen, zum Beispiel die Kohäsionspolitik, die Aufteilung der finanziellen Mittel, die Schwerpunktsetzung in der Europäischen Union, und zwar auf der Basis des Vertrages von Lissabon. Und das werden wir uns alles ganz genau angucken und sehen, welche Auswirkungen das auf Mecklenburg-Vorpommern hat. Daran sind wir ja wohl alle interessiert.
Aber nun zu unserem vorliegenden Antrag. Ja, man kann sicherlich davon ausgehen, wir hätten einen Entschließungsantrag fertig machen und sagen können, so würden wir uns gerne in diesen Prozess mit einbringen. Nun haben wir die Landesregierung aufgefordert, sich zu beteiligen. Der eine sagt so, der andere sagt so. Aus
unserer Sicht war das der richtige Weg. Sie hätten sich auch dazu entschließen können, den Antrag in den federführenden Ausschuss zu überweisen, wenn Sie wirklich daran Interesse gehabt hätten, sich in diese Diskussion einzubringen. Denn sowohl Herr Renz als auch Sie haben ja einige Fragen aufgeworfen. Was wird denn wirklich mit dieser Bürgerinitiative? Ist sie eine Luftblase? Wollen wir sie wirklich in Europa und wie wird sie ausgestaltet?
Und wenn Sie auf die Volksinitiative, das Volksbegehren hier im Land Mecklenburg-Vorpommern hinweisen, ist doch eher die Frage zu stellen: Können wir den Bürgerinnen und Bürgern sagen, Sie gehen sehr wohl sehr verantwortungsvoll mit diesen Instrumenten um und nicht nur so larifari? Aber wenn noch kein Volksbegehren stattgefunden hat beziehungsweise zum Erfolg geführt hat, sollten wir uns doch mal fragen, woran das liegt. Liegt es vielleicht an den Hürden, die aufgemacht worden sind? Liegt es vielleicht an den zu tragenden Kosten – auch das ist eine Frage zur Umsetzung der Europäischen Bürgerinitiative – oder an dem vielleicht manchmal zahnlosen Tiger, der Bürokratie, die damit verbunden ist, und vielem anderen mehr?
Und unter dem Gesichtspunkt sagen wir, eine Diskussion hätte sich gelohnt. Ich hätte mir gewünscht, dass wir aus allen Fraktionen mal gehört hätten, was sie an Ansprüchen hier stellen zur Umsetzung dieser Bürgerinitiative, wenn Sie wirklich der Auffassung sind, dass dieses demokratische Recht zu Recht in dieser Verfassung oder in diesem Vertrag verankert ist. Im Übrigen wurde genau das immer auch als positives Merkmal bei den Bürgerinnen und Bürgern dargestellt und unterm Strich wäre es auch für uns eine Möglichkeit gewesen – im Januar findet ja wieder der Europäische Tag an den Schulen statt –, gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern genau über diese Frage zur Ausgestaltung zu reden.
Machen wir? Wir machen das alles irgendwie. Die Regierung macht alles, nur irgendwie kommt alles nicht unten an.
Herr Tesch, im Moment rede ich. Sie dürfen von da gar nicht sprechen. Sie hätten sich ja einbringen können und hier als Minister dazu reden können.
Also unter dem Gesichtspunkt wäre es aus unserer Sicht richtig gewesen, dass wir uns dazu positioniert hätten. Und immer das Gesinge hier, wir sind gegen Europa, wissen Sie, das können Sie irgendwo hinschmeißen. Das glaubt Ihnen da draußen sowieso keiner mehr,
denn die Ergebnisse zu den Europawahlen sprechen, glaube ich, für uns. Wir werden Sie beim Wort nehmen und immer wieder auf die Umsetzung des Vertrages drängen. Mal gucken, wie Sie dann weiter damit umgehen. – Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3019. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3019 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und NPD abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 23: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Bleiberechtsregelung verlängern und umfassend überarbeiten, auf Drucksache 5/3021. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3066 vor.
Antrag der Fraktion DIE LINKE: Bleiberechtsregelung verlängern und umfassend überarbeiten – Drucksache 5/3021 –
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um eventuellen Zwischenrufen vorzubeugen, mit der Teilnahme meiner Fraktion bin ich selbstredend nicht zufrieden.
Wenn es um einen eigenen Antrag geht, halte ich es doch schon für, na ja, ein bisschen deprimierend. Aber es ist, wie es ist, sagt ein bekannter Mann im Radio.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die menschenrechtsrelevante Problemlage des Bleiberechts für langjährig geduldete Asylsuchende in Deutschland beschäftigt die Politik, mehr noch aber die betroffenen Frauen, Männer und Kinder schon seit über einen langen Zeitraum, über einen sehr langen Zeitraum. Immer wenn sich die Innenminister oder der Deutsche Bundestag damit befassten, gab es große Hoffnung auf eine endgültig an den Bedürfnissen und Interessen der Flüchtlinge ausgerichtete Lösung. Und diese Hoffnungen wurden regelmäßig enttäuscht.
Auch der Bleiberechtsbeschluss der IMK vom November 2006 und die gesetzliche Altfallregelung vom August 2007 waren wegen ihrer restriktiven Ausgestaltung nicht dazu geeignet, die weiterhin kritisierte Praxis der sogenannten „Kettenduldungen“ wirksam zu beenden. Dies belegt die anhaltend hohe Zahl langjährig in der Bundesrepublik, aber auch 3.000 in Mecklenburg-Vorpommern geduldeter Personen, davon etwa 400 sogenannte Altfälle.
Zum besseren Verständnis für alle die Kolleginnen und Kollegen in den Fraktionen, die sich nicht ständig mit diesem Problemkreis befassen, will ich die zentralen Voraussetzungen benennen, die maßgeblich sind für das Erlangen beziehungsweise Nichterlangen eines Bleiberechts. Sie sind ja auch nach der Verlängerung der Regelung durch die IMK Anfang dieses Monats unverändert in Kraft in Form der Paragrafen 104a und b des Aufenthaltsgesetzes und mit dem Richtlinienumsetzungsgesetz.
Nach dieser gesetzlichen Altfallregelung können bisher geduldete Ausländerinnen und Ausländer unter folgenden Voraussetzungen ein Bleiberecht erhalten:
Aufenthalt in Deutschland seit dem 01.07.2001 mit mindestens einem minderjährigen Kind, sonst Aufenthalt in Deutschland seit dem 01.07.1999
Der Lebensunterhalt muss durch ein Beschäftigungsverhältnis grundsätzlich vollständig gesichert werden können.
Wer noch keine Arbeit hat, erhält regelmäßig die sogenannte Aufenthaltserlaubnis auf Probe zur Arbeitsplatzsuche. Diese berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und wurde befristet ausgestellt bis zum 31.12. dieses Jahres. Um diese Aufenthaltserlaubnis verlängert zu bekommen, muss nachgewiesen werden: dass der Lebensunterhalt bis dahin überwiegend durch eigenständige Erwerbstätigkeit gesichert werden konnte, dass der Lebensunterhalt seit dem 01.04.2009 nicht nur vorübergehend eigenständig gesichert ist und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass für die Zukunft der Lebensunterhalt überwiegend gesichert sein wird
Ausnahmen gelten für Auszubildende, für Alleinerziehende bei vorübergehendem Leistungsbezug, für Erwerbsunfähige und Personen über 65 Jahre nur, wenn keine öffentlichen Leistungen bezogen wurden.
Erfüllen der Integrationsvoraussetzungen, das heißt: ausreichender Wohnraum, Schulbesuch, einfache mündliche Deutschkenntnisse auf der Stufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens
Ausschlussgründe dürfen nicht vorliegen, das heißt: keine Täuschung über aufenthaltsrelevante Umstände, kein vorsätzliches Hinauszögern und Behindern von Maßnahmen, die den Aufenthalt beenden, keine Straftaten über 50 Tagessätze beziehungsweise über 90 Tagessätze bei Delikten, die nur Ausländerinnen und Ausländer begehen können (Straftaten einzelner Familienangehöriger führen zum Ausschluss der gesamten Familie) , keine aktuellen Bezüge zu Terrorismus und Extremismus
Für bereits volljährige, nicht verheiratete Kinder und unbekleidete minderjährige Flüchtlinge gibt es Sonderregelungen.
Sofern die Eltern von der Anwendung der Altfallregelung ausgeschlossen sind, können die Kinder unter bestimmten Voraussetzungen allein in Deutschland bleiben, wenn die Eltern ausreisen, das heißt, die Familien auseinandergerissen werden.