Solche Diskussionen hatten wir eigentlich schon längst abgeschlossen, Herr Kreher. Deswegen ist eine Regelüberprüfung auch gar nicht mehr zeitgemäß, weil sie durchgeführt wurde.
Wir haben am Freitag ja noch einmal die Gelegenheit, über die Aufarbeitung der SED-Diktatur, auch wiederum ein FDP-Antrag, zu diskutieren, zu der bekanntlich, zu dieser SED-Diktatur, auch die LDPD und die NDPD gehört haben.
Aber das gehört heute nicht hier her. Insofern lassen Sie uns am Freitag noch einmal engagiert diese Frage erörtern.
Wofür ich Verständnis habe, und das gilt selbstverständlich auch für meine Fraktion, ist das, was die Opferverbände formulieren. Auch die Kirchen haben sich noch einmal dazu geäußert und die Erklärung der Opferverbände gewissermaßen übernommen. Deswegen will ich noch einmal sagen, eine Regelüberprüfung ist in Zukunft hier im Lande nicht mehr erforderlich, weil, und das wurde schon gesagt, Kinder nicht überprüft werden sollen und wir Kinder auch nicht überprüfen wollen. Aber es geht immer auch darum, dass wir bei Seiteneinsteigern natürlich diese Überprüfung weiterhin durchführen müssen. Seiteneinsteiger im Sinne des Beamtengesetzes sind kommunale Wahlbeamte im Haupt- und im Ehrenamt.
Wir haben uns in der SPD-Fraktion mit diesen Fragen befasst, und zwar mit den Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlverordnung, und wir können dazu auch einen Vorschlag machen, wie wir an dieser Stelle weiterkommen. Das gehört aber nicht heute hier in diese Debatte, sondern eben zu einer anderen Zeit und an einen anderen Ort. Und das werden wir auch tun.
Dabei wird und muss es darum gehen, dass die Wahlausschüsse, die die entsprechenden Unterlagen der Kandidaten erhalten, in die Lage versetzt werden, sich ein differenziertes Bild über die Aktenlage der Bewerber – Aktenlage im Blick auf MfS – machen zu können. Die haben dann über die Zulassung zur Wahl zu entscheiden, natürlich auch alles gerichtlich überprüfbar. Wird so ein Kandidat zugelassen, hat der Wähler in einem demokratischen und transparenten Verfahren selbstverständlich hierüber ebenso zu entscheiden.
Damit würden wir, aus meiner Sicht jedenfalls, solche Problemfälle, wie sie in Schönberg nach der Wahl aufgetreten sind, vermeiden, weil wir dann diese Debatte vor der Wahl hätten und die Wähler selbst entscheiden können, wen sie zum Bürgermeister oder Landrat wählen oder nicht, meine Damen und Herren.
Und die andere Frage, wie gesagt, besprechen wir an einem anderen Ort genauso engagiert. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu dem letzten Punkt will ich nur darauf hinweisen, dass die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schönberg den Bürgermeister im Wissen um seine Vergangenheit mit 70 Prozent im Amt wieder bestätigt haben.
Ich möchte erstens den Dank vom Kollegen Müller aufgreifen und ihn zuallererst auch an meinen Mitarbeiter weiterleiten, denn es ist ja nicht nur eine Idee von mir gewesen, und zweitens möchte ich sagen, dass das aus unserer Sicht konstruktive Oppositionsarbeit ist, sich in die Ausschüsse einzubringen, und nicht erst fünf Minuten vor der Angst noch mal über Änderungsanträge den Anschein von Oppositionsarbeit zu erwecken.
Drittens, lieber Kollege Müller, muss ich Ihnen aber auch sagen, dass nicht nur der CDU-Wirtschaftsrat die Regelung zu den Städten über 20.000 Einwohnern kritisiert hat, was also die Eignung angeht, sondern auch der Bürgermeister der Stadt Waren an der Müritz eine ähnliche Kritik geäußert hat. Ich weiß nicht, ob Ihnen das Schreiben auch vorliegt. Das sollte man zumindest der Vollständigkeit halber hinzufügen.
Und viertens, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es doch einfach so, dass die Altersgrenze, über die wir hier reden, für die Beamtinnen und Beamten eben nicht nur etwas mit dem Alter zu tun hat, sondern – nehmen wir das Beispiel der Polizei – vor allen Dingen auch mit dem Personalkörper insgesamt. Denn es ist doch im Land so, dass es immer weniger Vollzugsbeamte auf Grundlage eines Personalentwicklungskonzeptes, welches ich mit zu verantworten habe, im Polizeidienst werden. Und diese immer weniger werdenden Vollzugsbeamten werden dann auch immer noch älter. Das macht doch eigentlich das Problem in dieser Debatte aus. Es geht einfach nicht nur darum, zu sagen, es wird überall die Lebensalterszeit angehoben und es gibt eine bundesweite Entwicklung hin zur Rente ab 67, nein, wir müssen hier bei spezifischen Berufsgruppen auch die spezifi
schen Bedingungen beachten. Und da kommen eben die Personalentwicklungskonzepte in dieser Frage ganz deutlich mit hinzu. Das ist eben leider auch hier nicht beachtet worden.
Lieber Kollege Renz, Sie lesen unsere Anträge nicht, Sie lesen die Ausschussdrucksachen nicht, dann ist es eben auch kein Wunder, dass Sie nicht wissen, was Sie tun.
Denn hätten Sie die Ausschussdrucksachen gelesen, dann hätten Sie sich hinsichtlich Brandenburgs nicht in Ausreden flüchten müssen. Ich will hier ganz klar sagen, dass die Brandenburger Regelung meine Zustimmung nicht findet. Aber ich bin Landtagsabgeordneter in Mecklenburg-Vorpommern und habe hier zu entscheiden. Ad eins.
Und Zweitens. Hätten Sie die Ausschussdrucksache gelesen, lieber Kollege Renz, dann wären Sie vielleicht auch auf …
(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Zurufe von Barbara Borchardt, DIE LINKE, und Regine Lück, DIE LINKE)
Wenn Sie denn bis zum Ende gelesen hätten, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, dann hätten Sie vielleicht auch die Übersicht des Beamtenbundes in der Drucksache gefunden über beabsichtigte oder schon getroffene Regelungen hinsichtlich der Lebensarbeitszeit in anderen Bundesländern. Ich will exemplarisch mal einige nennen, mit einer anderen Motivation als Herr Renz.
(Torsten Renz, CDU: In zehn Jahren sprechen wir uns wieder, Herr Ritter. In zehn Jahren sprechen wir uns wieder.)
Thüringen: allgemeine Regelaltersgrenze ist das 65. Lebensjahr, besondere Regelaltersgrenze 60. Lebensjahr
Erzählen Sie also hier nicht so einen Unsinn! Machen Sie Ihre Arbeit ordentlich, dann können Sie auch ordentliche Gesetze verabschieden! – Danke schön.