Protocol of the Session on December 16, 2009

(Peter Ritter, DIE LINKE: Machen Sie das, Herr Renz! Machen Sie das!)

Und insofern habe ich Ihnen dann ja auch mal Ihre Lektüre mitgebracht. Ich gehe davon aus, dass es für Sie keine Überraschung ist, dass ich Sie heute konfrontiere mit dem Bericht aus dem „Neuen Deutschland“ vom 18.11.2009.

(Zuruf von Toralf Schnur, FDP)

Also ich denke mal, es ist brandaktuell und Sie wissen sicherlich schon, was ich Ihnen jetzt vorhalten werde. Das ND, Ihre Zeitung schreibt: „Vor vier Jahren beschloss der Bundestag, das Rentenalter von 65 auf 67 Jahre zu erhöhen.“

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Wenn das mal unsere Zeitung wäre! – Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

Das Ganze ist in Potsdam, sprich in Brandenburg, unter der SPD-CDU-Regierung nicht zustande gekommen. Das verwundert auch nicht, da die das Beamtengesetz im April 2009, also unmittelbar vor den Wahlen beschlossen haben. Es verwundert also nicht, dass die damalige Regierung dort an der Altersgrenze 65 festgehalten hat.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Aha! Wegen der Wahlen? Das ist ja sehr interessant.)

Aber was passiert jetzt, Frau Borchardt? Was passiert jetzt, Frau Borchardt? Jetzt liegt der Koalitionsvertrag in Brandenburg vor und Ihnen dürfte nicht verborgen sein, bei dem Hickhack, was dort abläuft auf Ihrer Seite, was dort in diesem Koalitionsvertrag steht.

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Die Branden- burger müssen das für sich entscheiden. Wir sind hier in Mecklenburg-Vorpommern.)

Zitat ND: „Nun jedoch liegt der Koalitionsvertrag von SPD und Linkspartei vor. Darin heißt es auf Seite 32: ,Die allgemeine Altersgrenze für Beamtinnen und Beamte wird von 2010 bis 2019 schrittweise an die allgemeine Altersgrenze angepasst.‘ Im Vertrag heißt es weiter: ,Die besondere Altersgrenze wird für Beamte im Polizeidienst mit mindestens 20-jährigem Wechselschichtdienst schrittweise auf 62 Jahre festgesetzt‘“, meine Damen und Herren.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Ritter?

Ich gestatte jetzt im Moment keine, Herr Ritter. Ich möchte das gern zu Ende bringen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Feigling!)

Das war, glaube ich, auch nicht parlamentarisch.

Die Landesregierung will jetzt also das Pensionsalter in Brandenburg, wo sie mit in der Regierungsverantwortung ist, auf 67 Jahre anheben.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Brandenburg! Brandenburg! Wir sind in Mecklenburg-Vorpommern.)

Insofern erkenne ich ja diese Argumentation, die man in den Raum stellen will. Ich will Ihnen nur eins sagen an dieser Stelle: Das hat auch was für mich mit der Frage Glaubwürdigkeit zu tun, Glaubwürdigkeit von Parteien generell in dieser Gesellschaft. Und ich glaube nicht, dass wir insofern, so, wie Sie hier agieren, losgelöst von Ihren Fraktionen dort auch in Brandenburg das dann noch ernst nehmen können, wie Sie hier agieren wollen.

(Irene Müller, DIE LINKE: Na, dann analysieren wir mal die Politik der CDU.)

Sagen Sie doch deutlich, dass es ein notwendiger Schritt ist, auch hier das Pensionsalter auf 67 anzuheben, so, wie Sie es beabsichtigen in Brandenburg,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Wir sind doch aber hier in Mecklenburg-Vorpommern.)

und erzählen Sie hier den Leuten in MecklenburgVorpommern nicht, im Himmel ist Jahrmarkt!

(Peter Ritter, DIE LINKE: Was ist in Sachsen, wo die CDU regiert? Da wird das auch nicht gemacht oder in Sachsen-Anhalt. – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ruhig! Ruhig!)

Insofern möchte ich dann zum Abschluss kommen und noch mal zusammenfassen: Das Beamtenrechtsneuordnungsgesetz ist modern, flexibel und leistungsorientiert und – ich füge bewusst dazu – zukunftsfähig. Es garantiert nämlich einen bezahlbaren öffentlichen Dienst. Deshalb wird es höchste Zeit, dass der Gesetzentwurf beschlossen wird.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Die CDU-Fraktion wird selbstverständlich zustimmen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Danke schön, Herr Renz.

Herr Ritter, für Ihren Zwischenruf oder Ihre Bemerkung erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.

(Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Leonhard von der Fraktion der FDP.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Beratungen zu diesem Gesetz haben gerade in den letzten Wochen noch einmal besonderes Interesse in der Öffentlichkeit, aber natürlich, meine Damen und Herren, auch gerade bei den betroffenen Personen, den Beamtinnen und Beamten des Landes hervorgerufen. Und in den letzten Tagen war es bekanntermaßen die Frage oder gab es die Frage, ob die sogenannten Regelüberprüfungen für Beamtinnen und Beamte auf frühere Stasimitarbeit abgeschafft werden soll oder eben nicht. Die Antwort der FDP-Fraktion, meine Damen und Herren, finden Sie heute hier an dieser Stelle in Form eines Änderungsantrages.

Und jetzt ist der Kollege Ritter – Kollege Ritter ist da hinten – ganz bewusst angesprochen. Sie müssen aber zu Recht einschätzen können, dass ich sehr wohl die Landesregierung in der Anhörung gefragt habe, welche Gründe sie dafür offen und ehrlich vorlegen konnte, warum diese Stasiregelung nicht aufgenommen wurde. Und wir müssen hier unterscheiden, dass das Beamtenstatusgesetz auf der Bundesebene eine Kannregelung vorsieht und wir im Land Mecklenburg-Vorpommern zwangsläufig eine Mussregelung wieder mit aufgenommen wissen wollen in diesem Gesetzentwurf.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Das ist der ganz gravierende Unterschied und deswegen, meine Damen und Herren, liegt Ihnen heute auch der Änderungsantrag zur Regelung innerhalb des Landesbeamtengesetzes vor.

Im Übrigen, meine Damen und Herren, damit keine Zweifel bestehen, möchte ich hier, auch vor allen anderen, vor unseren Gästen, für mich in Anspruch nehmen, dass in meiner bisherigen politischen Arbeit es mindestens zwei Regelüberprüfungen gegeben hat. Das will ich hier ausdrücklich noch mal kundtun. Und deswegen ist es für uns gerade auch selbstverständlich, dass diese Regelüberprüfung nach wie vor rechtlich Bestand hat in Mecklenburg-Vorpommern.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Wir wollen als FDP-Fraktion, dass Beamter nicht werden kann, wer früher für das Ministerium für Staatssicherheit oder das Amt für Nationale Sicherheit tätig war und der aus diesem Grund bestehende Zweifel nicht ausräumen kann, meine Damen und Herren. Alles andere ist ein falsches Signal und da hilft es überhaupt nicht, wenn die Fraktionen von CDU und SPD sich hinter formalen Diskussionen verstecken, wenn die SPD darauf verweist, es gäbe heutzutage nur noch ganz wenige anwendbare Fälle und somit eigentlich keinen Handlungsbedarf, denn das ist meiner Auffassung nach eine falsche Argumentation, meine Damen und Herren. Eine geringere Zahl von Anwendungsfällen kann doch nicht das Argument gegen eine grundsätzliche Überprüfung sein, meine Damen und Herren.

(Beifall der Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Leider wird es bei den Kollegen der CDU-Fraktion nicht besser und der Kollege Renz als innenpolitischer Sprecher scheint sich zunächst an seinem Koalitionspartner, der SPD, abgearbeitet zu haben, um danach vom Innenminister Caffier auf Linie gebracht worden zu sein, das Ansinnen, das Gesetz um einen Hinweis auf das nach Bundesrecht weiteren Überprüfungen

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Hätten Sie ja vorher fragen können.)

von Beamten, Angestellten und Wahlbeamten zu ergänzen, sei an einem gegenteiligen Beschluss der SPDFraktion gescheitert. Das muss man feststellen. Und zitiert wird Kollege Renz in einer dpa-Meldung mit den Worten: „Ein solcher klarstellender Verweis würde dem Land gut zu Gesicht stehen.“

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Michael Roolf, FDP: Jawohl. Recht hat er.)

Und er hat völlig recht damit, völlig recht damit. Wenn diese Regelung zur obligatorischen Stasiüberprüfung nicht in das Gesetz kommt, meine Damen und Herren, geben Sie ein völlig falsches Signal für das Land Mecklenburg-Vorpommern.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Sie geben ein falsches Signal an die Menschen, die unter der Stasi gelitten haben. Vorgestern, meine Damen und Herren, hat zu Recht, völlig zu Recht die Evangelische Kirche geäußert: „Manche Wunde … der Opfer kann erst heilen, wenn Träger des DDR-Systems und Mitarbeiter … die Wahrheit der Vergangenheit offen legen …“, meine Damen und Herren.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Und genau aus diesen Gründen, meine Damen und Herren, stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu!

Aber, meine Damen und Herren, die Neuregelung des Beamtenrechts in Mecklenburg-Vorpommern beinhaltet noch einen weiteren Schwerpunkt, der in den vergangenen Wochen und Monaten eine große Rolle gespielt hat. Es ist die vorgesehene Anhebung der Pensionsaltersgrenze. Meine Fraktion stellt fest, die bloße Anhebung der Pensionsaltersgrenze stellt keine wirkliche Lösung dar. Starre Altersgrenzen werden weder den Bedürfnissen vieler Beamtinnen und Beamten noch den personalwirtschaftlichen Gegebenheiten in den Dienststellen gerecht. Erforderlich wäre vielmehr eine Flexibilisierung des Ruhestandseintrittsalters sowie eine Annä

herung des tatsächlichen Wohlstandseintrittsalters an die gesetzlichen Altersgrenzen, meine Damen und Herren.

Ohne weiteren Befund ist die Anhebung der besonderen Altersgrenze für besonders belastende Berufe, wie etwa bei der Polizei, der Feuerwehr und den des Vollzugsdienstes, nicht gerechtfertigt. Alleiniger Maßstab für die Festlegung der besondern Altersgrenzen sind die zugrunde liegenden gesundheitlichen Belastungen. Und aus den vorgenannten Gründen lehnt gerade deswegen die FDP-Fraktion die im Gesetzentwurf vorgesehene Anhebung der Pensionsaltersgrenzen sowohl für die Polizei, sowohl für die Feuerwehr und auch für den Vollzugsdienst ab.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)