Protocol of the Session on December 16, 2009

(Michael Roolf, FDP: Sehr richtig.)

sondern bereits bei den Beratungen zu dem Gesetz hätte erörtern müssen.

(Michael Roolf, FDP: Jawohl.)

Das Aufzeigen von Möglichkeiten muss insoweit Bestandteil der parlamentarischen Beratungen sein.

(Reinhard Dankert, SPD: Reden Sie lieber darüber, wie viel Personal wirklich gebraucht wird!)

Meine Damen und Herren, die Übertragung vieler Kompetenzen für vollzugsrechtliche Anordnungen auf die Justizvollzugsanstalten ist zu begrüßen. Das hat auch die Anhörung im Rechtsausschuss gezeigt. Damit, meine Damen und Herren, werden sicherlich auch schnellere Entscheidungen nötig sein. Verfahrensrechtliche Anordnungen bleiben nach wie vor Sache des Gerichts. Ob durch diese Änderungen auch die Personal- und Sachausstattung bei den JVAs verbessert werden muss, bleibt abzuwarten. Dieses ist in der Tat eine Frage, die man zweifelsfrei erst nach einiger Zeit beantworten kann.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich einige Regelungen, die aus Sicht meiner Fraktion von besonderer Bedeutung sind, herausgreifen. Was die Einhaltung des Trennungsgrundsatzes angeht, so hatte ich vor Beginn der Beratungen erhebliche Zweifel, ob die im Gesetzesentwurf vorgesehenen Ausnahmetatbestände mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar sind. Natürlich gilt für einen Untersuchungsgefangenen weiterhin die Unschuldsvermutung, im Gegensatz zu einem Strafgefangenen, der rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilt wurde.

Solange also eine Lockerung des Trennungsgebotes nur ausnahmsweise erfolgt und sofern einer verfahrenssichernden Anordnung nichts entgegensteht, halte ich die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung für durchaus vertretbar. Allerdings sollten wir bei einer meines Erachtens sinnvollen Evaluation in zwei Jahren auch die Frage stellen, wie häufig von dieser wohlgemerkt „Ausnahmeregelung“ Gebrauch gemacht worden ist.

Im Rechtsausschuss hatten wir ja eine längere Diskussion, ob die Regelung zu der Unterbringung von Müttern mit Kindern auch auf die Väter zu erweitern ist. Warum also war im Gesetzesentwurf nur eine Regelung für den Fall vorgesehen, dass eine Frau als Untersuchungsgefangene mit ihrem Kleinkind untergebracht werden kann? Von Vätern als Untersuchungsgefangenen ist nicht die Rede gewesen. Die im Ausschuss angeführten Gründe – grundsätzliche Erwägungen und etwaige Risiken bei der Unterbringung von Kindern im Männerbereich einer Haftanstalt vor dem Hintergrund des Kinderwohls – überzeugen nicht völlig. Wo ein Wille ist, ist eigentlich auch ein Weg. In den sicherlich sehr wenigen Fällen in der Praxis ließe sich dieses auch umsetzen. Letztlich sind wir uns aber auch alle einig, und da spreche ich ausdrücklich für die FDP-Fraktion, entscheidend ist ohne Frage das Kindeswohl, meine Damen und Herren.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Richtig.)

Diskutiert haben wir im Ausschuss auch über die Frage, nach welcher Frist personenbezogene Daten diesbezüglich zu löschen sind. Die Begründung im Gesetzesentwurf überzeugt dabei nicht, denn sie ist nicht zwingend. Erst nach spätestens fünf Jahren sollen nun die personenbezogenen Daten gelöscht werden müssen.

Begründet wird dieses mit vermeidbarem Verwaltungsaufwand bei einer erneuten Aufnahme in drei oder vier Jahren. Ungeklärt bleibt, ob dieses wirklich viele Fälle betrifft und so tatsächlich ein nennenswerter zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht. Und dass die kriminologische Forschung einen längeren Zeitraum als diese besagten zwei Jahre benötigt, ist zunächst auch nur eine Behauptung, meine Damen und Herren.

Die FDP-Fraktion wird sich zu diesem Entwurf enthalten. In jedem Fall sollte nach einer bestimmten Dauer die Erfahrung im Vollzug dieses Gesetzes Thema des zuständigen Ausschusses sein, meine Damen und Herren. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Michael Roolf, FDP: Jawohl.)

Danke schön, Herr Leonhard.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Andrejewski. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für den Vollzug der Untersuchungshaft sind folgende Gesichtspunkte von Bedeutung.

Erstens sollten die Gefangenen wie auch beim Jugendstrafvollzug keine Hochschule des Verbrechens besuchen, genauso wie man jugendliche Ersttäter nicht mit routinierten Gewohnheitsstraftätern zusammensperren sollte, die es durchaus auch unter 17-Jährigen gibt, genauso sollten Untersuchungsgefangene getrennt von Strafgefangenen untergebracht sein. Wer am Ende vielleicht freigesprochen und entlassen wird, könnte dennoch auf die schiefe Bahn geraten, wenn er in der Haft erst mal alles über Autoknacken oder Scheckbetrügereien gelernt haben sollte. Das Gesetz verspricht, das leisten zu wollen, sehen wir mal, ob es in der Praxis auch umgesetzt wird.

Maßgeblich ist natürlich die Unschuldsvermutung. Alles, was in irgendeiner Weise den Charakter einer Strafe hat, muss in der Untersuchungshaft unterlassen werden. Deshalb ist es völlig in Ordnung, wenn Untersuchungsgefangene für freiwillige Arbeitsleistungen entlohnt werden. Die Besuchszeiten könnten ruhig großzügiger sein, als sie im Gesetz festgelegt sind, denn der Freiheitsentzug selber und alleine ist vollkommen ausreichend, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass ein dringender Tatverdacht besteht, das heißt, dass der Betreffende mit einer hohen Wahrscheinlichkeit der Täter sein könnte.

Würde man die Unschuldsvermutung aber wirklich konsequent umsetzen, müsste das sogar bedeuten, dass der Betreffende imstande sein müsste, sein bisheriges Leben in der Untersuchungshaft genauso zu führen wie vor seiner Inhaftierung, ohne Abstriche, nur mit der Einschränkung, dass er sich nicht unkontrolliert frei bewegen dürfte. Er müsste Besucher ohne Limit empfangen können, sofern ihm nicht etwa durch psychiatrische Sachverständige eine besondere Gefährlichkeit attestiert worden wäre. Er müsste seinen Tag nach seinen Vorstellungen verbringen dürfen, seine Zelle einrichten, wie es ihm passt, jederzeit unter Aufsicht das Gefängnis verlassen und sich auf Freigang begeben dürfen, wohin er will, denn vor dem Gesetz gilt er ja bis zur letztinstanzlichen gerichtlichen Entscheidung als unschuldig.

Genau darin liegt aber auch ein grundsätzliches Problem. Es gibt Täter, bei denen die Unschuldsvermutung eine

reine Fiktion ist. Hätte man die Amokläufer von Winnenden oder Erfurt lebend erwischt, wäre aufgrund der Fülle der Beweise klar gewesen, dass sie schuldig waren. Ihre Taten waren ja in aller Öffentlichkeit begangen worden. Zahlreiche Zeugen haben sie gesehen. Die Unschuldsvermutung bei ihnen so umzusetzen, wie sie sich theoretisch darstellt, wäre unangebracht. Wie sie anzuwenden und zu vollstrecken ist, dürfte also in erheblichem Maße vom individuellen Fall abhängen. Statt schematischer Vorschriften wären hier flexible Kannbestimmungen mit Ermessensspielräumen angebracht, wo nur noch der Rest einer Unschuldsvermutung festzustellen ist.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Das ist ja erst mal ein Quatsch, was Sie da erzählen!)

Wer sich aus den generell eingeschränkten menschlichen Erkenntnismöglichkeiten ergibt,

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Gerade da braucht man Formalien, die wirklich nachprüfbar sind.)

der muss in der Untersuchungshaft anders behandelt werden als einer, an dessen möglicher Schuld tatsächlich reelle Zweifel bestehen, sodass man seine Inhaftierung aufgrund der Wahrscheinlichkeit nur noch geradeso rechtfertigen kann. Gemessen an diesen Anforderungen ist der vorliegende Gesetzentwurf noch ziemlich undifferenziert.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug der Untersuchungshaft in Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 5/2764. In Ziffer I seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Europa- und Rechtsausschuss, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksacke 5/3050 anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf die Paragrafen 1 bis 6 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD und CDU, einer Zustimmung aus der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen aus der Fraktion DIE LINKE und Stimmenthaltung aus der Fraktion DIE LINKE, der FDP und der NPD die Paragrafen 1 bis 6 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung angenommen.

Ich rufe auf den Paragrafen 7 entsprechend der Beschlussempfehlung.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3065, soweit er den Paragrafen 7 betrifft, vor. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, soweit er den Paragrafen 7 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, soweit er den Paragrafen 7 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU und der NPD bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP abgelehnt.

Ich rufe damit den Paragrafen 7 entsprechend der Beschlussempfehlung zur Abstimmung auf. Wer dem unveränderten Paragrafen 7 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist der Paragraf 7 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE

(Michael Roolf, FDP: Enthaltung.)

und Stimmenthaltung der Fraktionen der FDP und NPD angenommen.

Ich rufe auf die Paragrafen 8 bis 10 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit sind die Paragrafen 8 bis 10 entsprechend der Beschlussempfehlung bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD und CDU, Stimmenthaltungen durch die Fraktion der LINKEN, der FDP und der NPD angenommen.

Ich rufe auf den Paragrafen 11 entsprechend der Beschlussempfehlung.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3065, soweit er den Paragrafen 11 betrifft, vor. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, soweit er den Paragrafen 11 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, soweit er den Paragrafen 11 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen durch die Fraktion der SPD, der CDU und der NPD bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP abgelehnt.

Wer dem Paragrafen 11 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Paragraf 11 entsprechend der Beschlussempfehlung bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD und CDU, Ablehnung durch die Fraktionen DIE LINKE und NPD bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP angenommen.

Ich rufe auf die Paragrafen 12 und 13 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer den Paragrafen 12 und 13 so zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Paragrafen 12 und 13 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU bei Stimmenthaltung durch die Fraktion DIE LINKE, der FDP und der NPD angenommen.

Ich rufe auf den Paragrafen 14 entsprechend der Beschlussempfehlung.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3065, soweit er den Paragrafen 14 betrifft, vor. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, soweit er den Paragrafen 14 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, soweit er den Paragrafen 14 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE, Ablehnung durch die Fraktionen der SPD und CDU und

Stimmenthaltung durch die Fraktionen der FDP und NPD abgelehnt.

Wer dem Paragrafen 14 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist der Paragraf 14 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE und der NPD, bei Enthaltung der Fraktion der FDP, nein, bei Enthaltung der Fraktionen der FDP und NPD angenommen.

Herr Abgeordneter Ritter, haben Sie sich enthalten?

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, ja. Ja, ja.)

Und bei einer Enthaltung durch die Fraktion DIE LINKE.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ich hab das auch gemacht. Ich hab’s auch gemacht.)

Also bei zwei Enthaltungen aus der Fraktion DIE LINKE,

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ich hab’s auch gemacht – das ist ja süß! – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP)