(Dr. Till Backhaus, SPD: Das erzählen Sie mal überall in der Öffentlichkeit! Erzählen Sie das mal überall!)
(allgemeine Unruhe – Raimund Frank Borrmann, NPD: Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. – Glocke der Vizepräsidentin)
Vor dem Hintergrund, dass auf Bundesebene eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden soll, die sich allein mit der Thematik beschäftigt, ob im Eigentum der öffentlichen Hand befindliche Grundstücke den Opfern der Enteignung in der SBZ zum
bevorzugten Erwerb angeboten werden können, besteht neue Hoffnung, dass den Opfern der Bodenreform ein Minimum an Wiedergutmachung zugesprochen werden kann.
Der Grundgedanke des Ausgleichsleistungsgesetzes von 1994 war es, den Alteigentümern die Möglichkeit zu eröffnen, von der Treuhandanstalt oder der BVVG zu privatisieren, um landwirtschaftliche Flächen zu vergünstigten Konditionen erwerben zu können. Hierbei sollte der landwirtschaftliche Eckbetrieb mit rund 34 Hektar als Bemessungsgrundlage dienen. Dafür wurden im Paragrafen 3 Absatz 5 des Ausgleichsleistungsgesetzes die Begrenzungstatbestände „Hälfte der Höhe der Ausgleichsleistungen oder 300.000 Ertragsmesszahlen“ aufgenommen. Der Gesetzgeber hatte damit eine flächenmäßige Begrenzung der Rückerwerbsmöglichkeiten, unabhängig von der Entwicklung des Bodenpreises, getroffen.
1999 hat dann die rot-grüne Bundesregierung, Herr Minister Backhaus, die Flächenerwerbsmöglichkeiten drastisch eingeschränkt und dahin gehend geregelt, dass als Ausgleichsregelung auch für die Alteigentümer es auf den Kaufpreis des Erwerbs von BVVG-Flächen ankommt. Mit dieser Neuregelung wurde von der Flächenregelung „34 Hektar“, zu einer Handhabung übergegangen, die als Grundlage die Bodenqualität und den Marktpreis erhöht berücksichtigt.
(Dr. Till Backhaus, SPD: Das war der Gleichheitsgrundsatz. Das gilt für alle anderen auch. – Zuruf von Raimund Frank Borrmann, NPD)
Mit den rasant steigenden Kaufpreisen für landwirtschaftliche Flächen in den letzten Jahren schmolz die Möglichkeit des Flächenerwerbs für Alteigentümer entsprechend der Höhe der Ausgleichsleistungen erheblich ab.
Heute sind mit den 1999 vorgegebenen Modalitäten allenfalls 12 bis 14 Hektar anstelle von 34 Hektar zu erwerben.
Vor diesem Hintergrund hat die Union bereits in der letzten Legislaturperiode des Bundestages eine Rückkehr zu der alleinigen Flächenregelung für Alteigentümer gefordert, die bereits 1994/1995 im Vermittlungsverfahren geschaffen worden war. Die seitens der rot-grünen Bundesregierung eingeführte Regelung über den Bodenpreis sollte gänzlich entfallen beziehungsweise im Rahmen einer Stichtagsregelung dahin gehend ausgestaltet werden, dass die Bodenpreise vom 01.01.2004 für die Berechnung als Grundlage festgesetzt werden.
(Dr. Till Backhaus, SPD: Ein einzelner Abgeordneter aus Niedersachsen war das mit der FDP zusammen.)
Damit sollte die Flächenerwerbsänderung wieder auf die ursprünglichen Ziele, die ja abgestimmt waren, ausgerichtet werden. Und das ist wohl demokratisches Selbstverständnis.
Insgesamt geht der Antrag der LINKEN an der Realität vorbei und blendet bewusst ein dunkles Kapitel der deutschen Geschichte aus.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Liberaler, als Mitglied der FDP in Mecklenburg-Vorpommern, bin ich stolz darauf, was auf Bundesebene zu diesem Thema in den Einigungsvertrag reingeschrieben worden ist.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der CDU und FDP – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Toll! – Dr. Till Backhaus, SPD: Das sagen Sie mal öffentlich! – Irene Müller, DIE LINKE: Schämen sollten Sie sich!)
(Irene Müller, DIE LINKE: Umso schlimmer, wenn es nicht eingesehen wird. – Zuruf von Toralf Schnur, FDP)
Es eignet sich hervorragend, die politische Diskussion in diesem Land in eine Wertediskussion überzuleiten.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Richtig zukunfts- weisend ist diese Politik. Mein lieber Mann, da können Sie echt stolz drauf sein!)
Das, was reininterpretiert wird von den LINKEN, und das, was auch von Herrn Backhaus reininterpretiert wird, dass es nämlich um eine Revision der Bodenreform geht,
(Dr. Till Backhaus, SPD: Habe ich zum Beispiel nicht gesagt. – Zurufe von Vincent Kokert, CDU, und Irene Müller, DIE LINKE)
Wir werden, nachdem ich meine Ausführungen beendet habe, auch um Klarheit für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern zu bekommen, hier an dieser Stelle eine namentliche Abstimmung beantragen,
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Wer enthält sich denn hier ständig?)
Meine Damen und Herren, es geht im Ergebnis darum, sich bei den Betroffenen von Unrecht klar und deutlich zu entschuldigen. Das, was wir fälschlicherweise Bodenreform nennen, ist niemals eine Reform gewesen, es ist eine Zwangsenteignung gewesen.