Na, ist denn das was anderes, wenn Sie den Frauen, die Hartz-IV-Empfängerinnen sind, jetzt anbieten, Sie geben ihnen 150 Euro, damit sie ihr Kind nicht in die Einrichtung bringen, sondern zu Hause bleiben?
(Harry Glawe, CDU: Dafür stellt der Bund noch Investitionskosten bereit, die über die Landkreise ausgereicht werden. – Zuruf von Vincent Kokert, CDU)
Das ist vom Prinzip her eine Ausgrenzung der Kinder, die von Sozialhilfe betroffen sind. Nichts anderes ist das! Und da können Sie mir auch erzählen, was Sie wollen.
(Vincent Kokert, CDU: Wir wollen uns doch nur sachlich mit Ihren Argumenten auseinandersetzen, Frau Borchardt.)
schön zu Hause bleiben, und dass das Kinderbetreuungssystem insbesondere in den alten Bundesländern nicht weiter ausgebaut wird.
(Glocke des Vizepräsidenten – Zurufe von Harry Glawe, CDU, Jörg Vierkant, CDU, Wolfgang Griese, DIE LINKE, und Torsten Koplin, DIE LINKE)
So, jetzt habe ich wieder für Ruhe zu sorgen, damit Frau Borchardt ihre letzten 30 Sekunden vortragen kann. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Also unter dem Gesichtspunkt hoffe ich, dass Sie vielleicht bereit sind, gemeinsam mit uns diese Fragen im Sozialausschuss zu diskutieren. Ich beantrage die Überweisung des Antrages in den Sozialausschuss.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Harry Glawe, CDU: Das ist jetzt die Strafe, die Höchststrafe.)
Es hat jetzt noch einmal ums Wort gebeten die Abgeordnete Frau Dr. Seemann. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Vielleicht noch mal ganz sachlich, noch einmal: Mutterschutz dient der Abwehr von Gefahren, die der werdenden Mutter oder der Frau nach der Geburt durch Beschäftigung oder Weiterbeschäftigung entstehen.
In Deutschland haben wir im Vergleich zu den meisten anderen europäischen Ländern von den Zeiten her eine Verbindung zwischen Mutterschutz- und Erziehungszeiten. Die Erziehungszeit beginnt mit dem Tag der Geburt des Kindes. Sie beginnt also nicht erst dann, wenn die Mutterschutzzeit zu Ende ist.
Das heißt mit anderen Worten, ich habe nichts dagegen, wenn wir um vier Wochen, und insofern besteht kein Widerspruch, diese Mutterschutzzeiten ausdehnen. Aber wir müssen bedenken, dass sich dadurch nicht die Erziehungszeit verlängert, sondern dass faktisch die Erziehungszeit trotzdem nur diese 12 Monate
Das heißt, wir haben in Deutschland schon Regelungen, die eigentlich gar keiner Verlängerung der Mutterschutzzeit bedürfen,
weil wir ohnehin schon mit der Verknüpfung der Erziehungszeiten sehr lange Freistellungszeiten haben.
und das habe ich auch versucht, deutlich zu machen, ich glaube, auch der Ministerin, dass wir natürlich über die Höhe des Erziehungsgeldes, dass man darüber zumindest politisch noch einmal diskutieren kann. Denn da gebe ich Ihnen recht, Frau Müller und Frau Borchardt,
da gebe ich Ihnen recht, Mutterschutzzeit ist voller Lohnausgleich, Erziehungszeit sind die 67 Prozent. Aber ansonsten haben wir als europäisches Mitgliedsland sehr weitgehende Regelungen und ich finde, wir sollten darauf auch mal stolz sein ein Stück weit
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Harry Glawe, CDU: Trotzdem sollten wir uns Gedanken über die Finanzierung machen.)
und nicht immer sagen, wir müssen hier noch groß was verändern, sondern wir sollten sagen, wir nehmen das, was wir haben, damit entsprechen wir den Regelungen der EU. Wir sind in der Konsequenz besser als die meisten europäischen Länder
und wir diskutieren über die weitere Ausgestaltung und Reform von bestimmten Regelungen, zum Beispiel über die Vätermonate.
Beim besten Willen, Frau Borchardt, im Mutterschutz – davon bin ich fest überzeugt – haben Vätermonate mit der Definition Gesundheit nichts zu suchen, sondern höchstens im Zusammenhang mit der Erziehung und Betreuung des Kindes,