Erstens stellt die ECH den Antrag auf Übereignung eines 41.000 Quadratmeter landeseigenen „Kleinen Wohldes“ im Tausch gegen eine private Waldfläche im Landesinneren, die zurzeit noch Acker ist und aufgeforstet werden muss. Sollte ECH dabei insolvent werden, müsste allerdings das Land die Aufforstungskosten übernehmen.
Zweitens stellt ECH den Antrag auf Waldumwandlung in eine Grünfläche mit dem Motiv, diese Waldfläche später als privaten Hotelpark zu nutzen. Nur so könne den Hotelgästen eine Rückzugszone geschaffen werden, behauptet ECH.
Wie ist die Rechtslage? Schauen wir in das Waldgesetz Mecklenburg-Vorpommerns Paragraf 15 Absatz 3, Zitat:
„Bei der Entscheidung über einen Umwandlungsantrag sind die Belange der Allgemeinheit sowie Rechte, Pflichten und wirtschaftlichen Interessen des Waldbesitzers gegeneinander und untereinander abzuwägen.“
„Die Erfordernisse der forstlichen Rahmenplanung sowie der Raumordnung und Landesplanung sind zu berücksichtigen.“ Zitatende.
Wer nun behauptet, dass die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen der ECH mittels eines Hotelparkes zu den Belangen der Allgemeinheit gehören, der muss aber in der Abwägung berücksichtigen, dass auch die Erholungsmöglichkeiten der Pensionsgäste in Heiligendamm und Bad Doberan und den damit verbundenen Arbeitsplätzen ein Gegengewicht eingeräumt wird.
„Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die Erhaltung des Waldes überwiegend im öffentlichen Interesse liegt, insbesondere
1. bei wesentlicher Beeinträchtigung von Wald mit besonderen Schutz- oder Erholungsfunktionen“, Zitatende.
In der Waldfunktionskarte des Forstamtes Bad Doberan, Stand November 2009, sind für den „Kleinen Wohld“ zusätzliche Schutzfunktionen erkannt:
Auch dieser Punkt ist einschlägig, denn bei der zu erwartenden Abholzung sind die umliegenden verbleibenden Waldteile in ihrem Bestand besonders durch Sturmeinwirkung stark gefährdet.
„3. bei fehlender Notwendigkeit einer Umwandlung der vorgesehenen Fläche für den beabsichtigten Zweck“, Zitatende.
Die ECH behauptet, die Umwandlung in einen nicht öffentlichen privaten Hotelpark ohne Waldstatus sei für das wirtschaftliche Überleben der Gesellschaft notwendig. Ein unabhängiges Gutachten liegt aber bezogen auf die Notwendigkeit einer solchen Umwandlung nicht vor.
Die Landesregierung will bei der UNESCO den besonderen Schutz der Buchenwälder als Weltnaturerbe beantragen. Eine Abholzung des Buchenwaldes „Kleiner Wohld“ wäre eine Provokation.
b) Europarechtlich hat die Landesregierung den Amsterdamer Vertrag von 1999 zu berücksichtigen, der die Förderung der Nachhaltigkeit als Ziel der EU festschreibt, hier insbesondere Klimaschutz und natürliche Ressourcen.
c) das Grundgesetz, hier den Artikel 20a, nach dem zumindest die ökologische Dimension des Nachhaltigkeitsgrundsatzes Bestandteil des deutschen Verfassungsrechts ist
e) die Landesverordnung über die Verbindlichkeit des regionalen Raumordnungsprogramms Mittleres Mecklenburg/Rostock vom 18.10.1994 Teil II Absatz 4, Natur und Landschaft.
„6. wenn der Wald für … das Landschaftsbild oder die Erholung der Bevölkerung von wesentlicher Bedeutung ist.“ Zitatende.
Heiligendamm ohne den „Kleinen Wohld“ ist nicht mehr Heiligendamm, denn der Wald ist neben dem Gespensterwald in Nienhagen und der Stolteraa einer der schönsten Buchenwälder direkt an der Ostseeküste. Er dient der Erholung der Bevölkerung und der Urlauber. Des Weiteren verläuft durch ihn der Europäische Fernwanderweg E9, der zurzeit widerrechtlich gesperrt ist.
Meine Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wieder ein Antrag der NPD, der völlig unnütz ist und nur die Zeit hier im Parlament vergeudet.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Detlef Müller, SPD: Sehr gut. – Stefan Köster, NPD: Das muss die FDP gerade behaupten.)
Es ist besonders zeitvergeudend, denn im Bad Doberaner Stadtparlament wurde bereits darüber abgestimmt und da war auch ein Mitglied der NPD für die Waldwandlung.
(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Helmut Holter, DIE LINKE: Hört, hört! – Heinz Müller, SPD: Das ist ja hochinteressant!)
Gerade die kommunale Selbstverwaltung aber sehen wir Demokraten als hohes und besonders schützenswertes Gut an und sind froh, dass wir uns in diesem Punkt so von Ihnen abgrenzen.