Der Europäische Gerichtshof am 08.06.2006, Herr Kollege Müller, was hat er denn gesagt? Er hat gesagt,
dass alle Dienstleistungen, die auch Private ausführen und erbringen können, umsatzsteuerpflichtig sind. Das hat der Europäische Gerichtshof gesagt.
Das heißt, er hat gesagt, Umsatzsteuerpflicht muss rechtsformneutral sein – entweder alle oder gar keiner. Und das, was wir als Bundesregierung zu tun haben, ist, dass wir europäisches Recht in deutsches Recht …
Wenn Europa eine Rechtsprechung macht, dann sollten wir Demokraten sein und sollten diese Rechtsprechung auch in deutsches Recht übernehmen. Das sollten wir tun.
Herr Roolf, darf ich Sie so verstehen, dass der Satz: „Aufgaben der Daseinsvorsorge sollen nicht über die bestehenden Regelungen hinaus steuerlich belastet werden“, der in der Koalitionsvereinbarung steht, gegen europäisches Recht verstoßen würde?
Wir reden nicht über die Daseinsvorsorge, sondern wir reden über sonstige unternehmerische Tätigkeiten,
die staatliche Betriebe übernommen haben. Genau darum geht es in der Rechtsprechung des EuGH und nicht um Daseinsvorsorge. Schauen Sie sich’s ganz genau an. Genau darum geht es, dass diese Chancengleichheit zwischen privaten und staatlichen Unternehmen gewährleistet und garantiert wird.
Im Augenblick haben wir einen Umsatzsteuervorteil kommunaler und staatlicher Unternehmen gegenüber dem privaten Anbieter. Das ist ein Fakt. Und da hat Europa gesagt: Das geht so nicht, ihr müsst die Chancengleichheit gewähren.
Also was heißt das konkret? Auch das hat der Kollege Müller gesagt: Wenn man vor vier Wochen hier noch so getan hat, als wenn das, was man mal gehört hat, im Koalitionsvertrag drinstehen würde, dass man das zum Anlass eines Antrages nimmt, dann hat sich das heute überholt.
Und ich möchte eigentlich eine Bitte äußern, die mich zu Herrn Professor Methling bringt, der, denke ich, sehr eindrucksvoll seinen Anspruch an die Debatten gehegt hat. Ich würde mir wünschen, wenn wir mit Verunsicherungen, Verängstigungen der Bevölkerung, so, wie es dieser Antrag der LINKEN hier macht, dass wir damit aufhören und zur Sachpolitik zurückkommen. Und ich ärgere mich auch sehr über das, was unser Umweltminister am 22.10. von sich gegeben hat. Auch da bitte ich ihn inständig, noch mal zu überlegen, ob das wirklich sein politischer Stil ist. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich habe jetzt den Vorteil, dass ich’s relativ kurz machen kann, nachdem Frau Schwebs, sprich die Fraktion DIE LINKE, Herrn Roolf die Möglichkeit gegeben hat, den richtungsweisenden Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP hier noch mal deutlich zu machen, was ja nun auch alle zur Kenntnis nehmen konnten.
Nachdem der hochverehrte Kollege Müller aus dem Koalitionsvertrag das Entscheidende zitiert hat – auch dafür herzlichen Dank –, ist eigentlich eins deutlich geworden,
meine Damen und Herren, dass die Fraktion DIE LINKE diesen Antrag auch zurückziehen oder für erledigt erklären hätte können.
(Torsten Koplin, DIE LINKE: Hat sie aber nicht. – Irene Müller, DIE LINKE: Hatten wir aber nicht. – Zuruf von Helmut Holter, DIE LINKE)
Ja, Herr Holter, das will ich doch auch gar nicht. Sie können das halten, wie Sie wollen. Jedenfalls ist der Antrag heute genauso überflüssig, wie er damals bei der ersten Einbringung schon überflüssig war,
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Regine Lück, DIE LINKE: Das ist aber auch Ihr einziges Argument. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Schämen Sie sich eigentlich nicht, Herr Löttge?)
weil, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, er damals auf purer Spekulation basierte.
(Gino Leonhard, FDP: Richtig. – Irene Müller, DIE LINKE: Und gerade eben haben wir festgestellt, dass der gleiche Nebel immer noch da ist. – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)
Man hat ganz einfach Verlautbarungen aus der Presse für einen Dringlichkeitsantrag zum Anlass genommen.
warum diese Dringlichkeit nicht gegeben ist. Und der Antrag ist heute nicht richtiger, als er damals war, weil es sich herausgestellt hat, dass die Ablehnung der Dringlichkeit und damit eigentlich auch der Antrag überflüssig waren,
weil es tatsächlich – Herr Müller hat es zitiert, Herr Roolf hat auch noch mal darauf hingewiesen – im Koalitionsvertrag klar geregelt ist, dass das, was hier behauptet wird, nicht beabsichtigt ist und auch nicht so realisiert wird.
(Udo Pastörs, NPD: Es ist nicht klar geregelt. – Irene Müller, DIE LINKE: Haben Sie Herrn Müller bis zum Schluss zugehört? Bestimmt nicht. – Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)
Und eins, meine Damen und Herren, möchte ich auch für die CDU noch mal sehr deutlich erklären: Auch wir sprechen uns klar gegen jegliche Gebührenerhöhung aus,
und wir sind dankbar dafür, dass das die Koalition auch so im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP geregelt hat.
Insofern werden wir Ihren Antrag selbstverständlich ablehnen, da er jeglicher Grundlage entbehrt und auch heute nicht die Notwendigkeit besteht, diesem so zu folgen. – Recht herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor der Wahl – das sollte letztendlich dem dümmsten FDP-Wähler aufgegangen sein – ist eben nicht nach der Wahl.