Protocol of the Session on November 18, 2009

Ganz genauso verhält es sich mit den sogenannten HipHop-Konzerten, die von einer multikulturellen Subkultur veranstaltet werden. Auch hier ist eine Jugendgefährdung durch die Verherrlichung von Drogenkonsum und Gewaltanwendung gegeben. Oder Punkkonzerte, bei denen Alkoholexzesse und Drogenkonsum zum guten Ton gehören. Regelmäßig kommt es in Verbindung mit diesen Konzerten zu Vergewaltigungen und Gewalttaten.

(Irene Müller, DIE LINKE: So, so! Sie waren schon dabei?)

Kein ach so demokratischer Politiker denkt jedoch daran, diese Veranstaltungen zu verbieten. Im Gegenteil, die Politik hat ein Interesse daran, diese krankhaften Auswüchse der Zeit politik- und gesellschaftsfähig zu machen. Wenn Entwicklungen allerdings absehbar sind, die von der Politik nicht gewünscht werden, müssen Verbote her. Man wittert Gefahr, wenn sich Menschen zusammenfinden, die sich freiwillig einer Disziplin unterwerfen, die vom Zeitgeist losgelöst ist.

Der Kampfsport MMA hat klare Regeln, an die sich die Sportler halten müssen. Diese Regeln findet man im Übrigen mit Leichtigkeit, sofern man das denn will. Zudem ist es eine Lüge, wenn im Antrag behauptet wird, dass die Gegner ohne jegliche Schutzbekleidung gegeneinander antreten. Oder sind Zahnschutz, Bandagen und Handschuhe keine Schutzkleidung? Jeder Kämpfer kann zu jeder Zeit den Kampf abbrechen. Dies ist in den Regeln klar festgelegt. Die Kämpfe werden durch einen Schiedsrichter überwacht, der den Kampf abbrechen kann, wenn es zu Regelverstößen kommt. Es wird nach Gewichtsklassen und Trainingsstand gegeneinander angetreten, dies garantiert einen ausgewogenen Kampf.

(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Waren Sie auch schon mal im Käfig? – Detlef Müller, SPD: Da reicht ein kleiner Käfig. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Dann lassen sie ihn nicht wieder raus.)

Das Training ist sehr umfangreich und fordert ein hohes Maß an Disziplin und Manneszucht. Ich möchte gar nicht weiter auf die Einzelheiten des MMA eingehen, da Ihr Urteil ja längst feststeht.

Zum Schluss möchte ich aber noch bemerken, dass, wenn Sie etwas nicht verstehen, Sie es nicht immer gleich schlechtreden müssen.

(Zuruf von Dr. Margret Seemann, SPD)

Sie wollen hier einen Kampfsport verbieten,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD, und Irene Müller, DIE LINKE: Das ist kein Sport.)

den Sie für gewaltverherrlichend halten, ohne sich damit in gemessener Art auseinandergesetzt zu haben. Die Freiheit des Sportes durch Verbote zu beschneiden, bedeutet gleichzeitig, den Menschen ein Stück Freiheit zu nehmen.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das ist aber eine seltsame Freiheit. – Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

Wir kennen das nur allzu gut aus der Musikkultur, wo versucht wird, unsere Konzerte zu kriminalisieren und zu verbieten.

(Irene Müller, DIE LINKE: Wie buchstabieren Sie eigentlich „Menschenwürde“? – Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Wir lehnen Ihren Antrag ab.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Super!)

Herr Abgeordneter, Sie haben in Ihrer Rede Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens beleidigt.

(Raimund Frank Borrmann, NPD: Wen denn bitte?)

Ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf.

(Michael Andrejewski, NPD: Hat er Namen genannt?)

Es ist der erste Ordnungsruf.

(Raimund Frank Borrmann, NPD: Wen hat er denn genannt? – Michael Andrejewski, NPD: Er hat keine Namen genannt. – Andreas Bluhm, DIE LINKE: Das hat doch damit nichts zu tun. – Heinz Müller, SPD: Außenminister haben wir nicht so viele. – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Meine Damen und Herren, das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Waldmüller von der Fraktion der CDU.

(Harry Glawe, CDU: Die Amtsführung des Präsidenten ist nicht zu kritisieren, meine Herren von der Fensterfront! – Zurufe von Andreas Bluhm, DIE LINKE, und Michael Andrejewski, NPD)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Vielleicht nur ein Wort, Herr Müller: Wenn hier einer nichts verstanden hat, dann haben Sie aber gar nichts verstanden.

(Udo Pastörs, NPD: Hauptsache, Sie!)

Meine Damen und Herren, ich habe mich sehr intensiv damit auseinandergesetzt.

Herr Pastörs, ja, sehr wohl, ich schreibe mir das zu.

Meine Damen und Herren, es freut mich eigentlich, dass über unseren Antrag große Zustimmung herrscht. Das zeigt, und das wurde ja auch im Gespräch und in der Diskussion deutlich, dass er erforderlich ist.

(Irene Müller, DIE LINKE: Richtig zugehört haben Sie aber nicht.)

Lassen Sie mich noch einige Worte zur gegenwärtigen Rechtslage sagen: Kern für die klärende Rechtslage ist die Frage, ob es sich um Sport handelt. Schon dazu gehen die Meinungen weit auseinander. Wir haben das ja hier gehört. Von dem sogenannten Ultimate Fighting Championchip werden Kämpfe veranstaltet, für die tatsächlich ein Regelwerk besteht.

(Udo Pastörs, NPD: Eben haben Sie gesagt, ohne Regeln. Das haben Sie gesagt.)

Moment, wir sind noch nicht so weit.

(Udo Pastörs, NPD: So weit waren wir schon. Sie haben gesagt, ohne Regeln.)

Herr Timm hat schon gesagt, was alles nicht erlaubt ist und was in dem Regelwerk steht.

(Zurufe von Wolf-Dieter Ringguth, CDU, und Udo Pastörs, NPD)

Hier ist ein Regelwerk, in dem beispielsweise im Kampf Fouls begangen werden könnten. Fouls werden begangen. Sie können da drei Fouls begehen und danach entscheidet der Schiedsrichter, ob nun abgebrochen oder disqualifiziert wird.

(Udo Pastörs, NPD: Also doch Regeln.)

Und ein Foul ist beispielsweise …

Wie gesagt, Sie müssen drei begehen, bis das dann abgebrochen wird.

Fouls sind beispielsweise Kopfstöße, Stiche in die Augen, Tiefschläge aller Art, Schläge auf den Hals und Abwürgen der Luftröhre, Tritte auf den Kopf eines am Boden liegenden Gegners, Werfen des Gegners auf den Kopf oder Nacken. Es gibt davon 32 Stück solcher Regeln, wenn man das unter Regeln versteht.

(Michael Andrejewski, NPD: Wenn man Soldaten nach Afghanistan schickt, dann ist das genauso. – Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

Allein aus dieser Tatsache wollen einige ableiten, dass es sich um eine Sportart handelt. Ich frage Sie: Kann man sich damit zufriedengeben? Allein die Formalie eines Regelwerkes soll darüber entscheiden, ob diese Kämpfe am Ende über unsere Landessportförderung gefördert werden müssen. Auf Inhalte, die den fairen Wettkampf dokumentieren, kommt es scheinbar nicht an. Und das kann mit Sicherheit nicht sein. Ferner muss die gesellschaftliche Wirkung die entscheidende Rolle spielen. Und aus dieser Sicht, meine Damen und Herren, sind diese Kämpfe in höchstem Maße anstößig, ja sittenwidrig. Kämpfer verprügeln und verletzen sich, damit sie und andere viel Geld verdienen.

Und damit sind wir im Gewerberecht. Gewerberechtlicher Ansatzpunkt ist die Einstufung solcher Kämpfe als erlaubnispflichtige Zurschaustellung von Personen nach dem Paragrafen 33a Gewerbeordnung und nicht das, was mit dem Sport begründet wird, als überwiegend sportliche Veranstaltung. Es ist dann also nicht mehr möglich, solche Veranstaltungen frei stattfinden zu lassen. Der Veranstalter braucht stattdessen eine

Erlaubnis. Nach Paragraf 33a Gewerbeordnung ist diese dann zu versagen, wenn zu erwarten ist, dass der Kampf gegen die guten Sitten verstößt.

(Udo Pastörs, NPD: Was sind „gute Sitten“?)

Ich habe es schon gesagt bei der Einbringung des Antrages, die Kämpfe dienen der reinen Inszenierung von Brutalität und Gewalt. Und das verstößt nach meiner Meinung mindestens gegen die guten Sitten.

Meine Damen und Herren, momentan tun sich die für die Erlaubnis zuständigen Kommunen schwer mit der rechtlichen Einordnung. Deswegen ist es bisher nicht gelungen, die Veranstaltungen ganz zu verbieten. Man konnte sich nur dazu durchringen, die Kämpfe als jugendgefährdend einzustufen und Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu verbieten. Und dabei kann es nicht bleiben. Deshalb wollen wir, dass die Landesregierung den Kommunen rechtliche Hinweise zum rechtssicheren Umgang und zur rechtssicheren Untersagung solcher Veranstaltungen gibt. Die Versagung der Erlaubnis muss vor jedem Gericht Bestand haben. Außerdem muss dringend geprüft werden, ob Präzisierungen in Gesetzen erforderlich sind. Solche notwendigen Änderungen sollten wir dann so schnell wie möglich umsetzen.

Ich will zum Schluss noch einmal – weil Sie sagten, es handelt sich um Sport – Folgendes sagen: Es ist kein Sport. Das haben wir nun schon festgestellt.

(Raimund Frank Borrmann, NPD: Sie haben einfach nur was behauptet. Was ist Sport? Definieren Sie das doch mal! – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)