Protocol of the Session on October 22, 2009

Nun könnte man positiv sagen, das ist Wertschöpfung für unser Land, aber das hat natürlich eine Kehrseite, die ist aufgezeigt worden, nämlich dass es dann zu entsprechenden zusätzlichen Belastungen der Netzentgelte käme. Insofern muss man sich die Sache anschauen. Wir wissen ja, dass bereits erste Maßnahmen begonnen wurden, wenn ich Sie erinnern darf an die Anbindung des Offshorewindparks Baltic I an das Höchstspannungsnetz in Bentwisch Anfang Juli dieses Jahres und auch an die im September 2009 planfestgestellte 380-kV-Leitung Krümmel-Schwerin.

Es ist so, dass wir uns bemühen müssen, die Lasten nicht ausschließlich auf unser Netz hier, der WEMAG insbesondere, hereinprasseln zu lassen. Insofern muss man sagen, dass wir hier ein besonderes Problem haben. Die Angaben über die Belastung sind da noch sehr differenziert. Wir haben Rechnungen, die gehen aus von 0,2 bis 0,3 Cent. Aber ich will gleich der Ehrlichkeit halber sagen, es gibt auch andere Rechnungen, die sind höher, das ist richtig. Man muss dies noch einmal seriös bewerten, um wirklich zu wissen, worum es hier geht.

Warum ist dieses Thema auf der Bundesebene strittig? Ich will das auch klar und deutlich sagen: Weil es – und das ist in der Sache bedingt – Abgrenzungsprobleme gibt zwischen den Ausbaunotwendigkeiten aufgrund der Einleitung oder der Übertragung von Strom aus erneuerbaren Energien und den eben ansonsten auch bestehenden sanierungsbedingten Maßnahmen, die im Netz notwendig sind. Insofern gibt es hier eine Diskussion. Die hat auch schon dazu geführt, das müssen wir fairerweise sagen, dass es einen diesbezüglichen Antrag von Sachsen-Anhalt gegeben hat, der leider Gottes keine Mehrheit bekommen hat. Hier waren wir mit Brandenburg die Einzigen, die diesem Antrag zugestimmt haben. Selbst Thüringen hat sich hier enthalten, was ja im Bundesrat dann auch immer einer Gegenstimme gleichgesetzt ist.

Insofern müssen wir hier sehen, dass wir bei dieser Situation, die sich gegenwärtig darstellt, jetzt nicht schlechthin mit einem Antrag loslaufen wollen, der das Schicksal des sachsen-anhaltinischen Antrages teilt, sondern wir wollen sehen – es ist ja zu vermuten, dass das EEG

noch mal vorfristig, vor 2012, auf den Prüfstand gestellt wird, zumindest gibt es Zeichen dafür, ich glaube, dass das der richtige Zeitpunkt wäre –, in diesem Zusammenhang intensiv zu arbeiten mit den anderen diesbezüglich betroffenen Ländern. Sie hatten jetzt gerade Schleswig-Holstein genannt. Das ist zwar richtig, dass die auch dieses Thema kennen, allerdings findet bei denen der Ausgleich auf einer wesentlich größeren Fläche statt, sodass dieses Problem sie nicht ganz so sehr drückt. Aber wir müssen uns bemühen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen auf unsere Seite zu bekommen, sonst werden wir keinen Erfolg haben. Das ist uns bewusst. Und genauso werden wir auch vorgehen. Insofern bin ich dankbar für diesen Antrag heute. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Reese für die Fraktion der FDP.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Damit hier keine Missverständnisse aufkommen: Den Tenor dieses Antrages, den begrüßen wir. Wir sehen aber einige Kritikpunkte. Wir können diesem Antrag nicht in Gänze zustimmen, da wir mit dem Punkt I des Antrags ein echtes Problem haben. Ich verweise hier auf meine Aussagen in der 69. Sitzung des Landtages, als wir die Unterrichtung „Energieland 2020“ besprochen haben.

Die von der Landesregierung erarbeitete sogenannte „Gesamtstrategie“ ist darauf ausgelegt, die Vorgaben aus dem Bundesprogramm nicht nur umzusetzen, sondern, wenn möglich, zu überbieten. Die Annahmen, auf denen Ihre Strategie beruht, bauen aber aus unserer Sicht auf überholte Daten und Fakten. Es werden wunderbar mögliche Szenarien miteinander verglichen, wobei Sie sich dann nicht entscheiden können, ob alles so bleiben soll oder eben doch alles anders werden muss. Ebenso vermissen wir die Einbeziehung beziehungsweise Berücksichtigung von besonderen Spezifika des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Weiterhin geben die gemachten Aussagen zu den Szenarien und deren Entwicklung zwar einen allgemeinen Überblick, ohne aber eine strategische Schlussfolgerung zu treffen. Und dies ist aus unserer Sicht sehr bedauerlich. Das Wort „Gesamtstrategie“ wirkt eher deplatziert. Darum werden wir dem Punkt I Ihres Antrages nicht zustimmen können.

Sehr geehrte Abgeordnete, selbstverständlich, ein Ausbau des Stromnetzes ist angesichts des Ausbaus von erneuerbaren Energien dringend geboten. Mit Blick auf die internationale Perspektive für erneuerbare Energiequellen ist festzustellen, dass durch deren forcierte Nutzung eine wirksame Entlastung des Klimas erreicht werden kann. Deutschland und insbesondere unser Bundesland sind Vorreiter, wenn es um die Entwicklung und Forschung im Bereich der erneuerbaren Energien geht. Es gilt nun, diese Position als Standort für die Entwicklung und den Export nicht nur von Energie im Allgemeinen, sondern auch für die energiewirtschaftliche Hochtechnologie zu festigen.

Mit Blick auf die bisherigen Erfahrungen mit dem EEG ist festzustellen, dass sich das EEG als teilweise kostspieliger Weg zur Förderung erneuerbarer Energien erwiesen hat.

(Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

Die bisherigen Vergütungen für Strom aus erneuerbaren Energien müssen entsprechend dem technologischen Fortschritt und den dadurch gesunkenen Entstehungskosten weiter gesenkt werden.

(Michael Roolf, FDP: Ja, die ist viel zu teuer.)

Die vollen Kostensenkungspotenziale müssen genutzt werden, um schnellstmöglich die Wettbewerbsfähigkeit mit konventionell erzeugtem Strom zu erreichen. Von zentraler Bedeutung für den Markteintritt neuer Akteure und für den kostengünstigen Ausbau der erneuerbaren Energien ist dabei aber vor allem die Verlässlichkeit und Kalkulierbarkeit der Förderung.

Der deutliche Ausbau erneuerbarer Energien und die Förderung von Energieeinspartechniken und Speichertechniken leisten einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Versorgungssicherheit. Er bietet zugleich die Grundlage für eine weitere technologische Entwicklung und die Technologieführerschaft in diesem Sektor. Das Ungleichgewicht der Kostenaufteilung zwischen den Bundesländern, die eine Vorreiterrolle beim Aufbau erneuerbarer Energiequellen einnehmen, und denen, die davon profitieren, muss im EEG geändert werden. Die sogenannten Transportkosten, die sich aufgrund unzulänglicher Speichermöglichkeiten ergeben, müssen einem Ausgleich unterliegen. Darum unterstützen wir die Forderung, das EEG dahin gehend zu ändern.

Und eine Kleinigkeit habe ich dann noch zum Schluss: Seit wann „bitten“ wir die Landesregierung, etwas zu tun?

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ja, diese Koalition ist sehr höflich.)

Sollten wir nicht lieber unserem verfassungsgemäßen Auftrag nachkommen, „der Landtag fordert“? – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Michael Roolf, FDP: Genau, genau. Genau, sehr schön.)

Vielen Dank, Frau Reese.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Lietz für die Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Meine Vorredner und auch ich haben hier heute die Aufgabe, zu diesem Tagesordnungspunkt zu sprechen. Wir alle wissen, dass eines der drängendsten Probleme unserer Zeit der Klimawandel und damit die globale Erwärmung ist. Um ihr entgegenzusteuern, bedarf es einer ungeheuren und, ich betone, gemeinsamen Anstrengung auf vielen Gebieten.

(allgemeine Unruhe)

Diese Herausforderung haben wir angenommen und so gibt es heute sowohl auf globaler, europäischer, Bundes- und Landesebene Pläne, wie entsprechende Maßnahmen umgesetzt werden können und sollen. Wichtig, meine Damen und Herren, ist aber, wir haben dabei grundsätzlich die Verpflichtung, die Menschen mitzunehmen und nicht nur Hoffnungen zu wecken. Und dabei gehört es für mich genauso zur Klarheit,

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

darauf hinzuweisen, welche finanziellen Ausgaben dazu notwendig sind. So ist das ehrgeizige Ziel der Bundesregierung, den Kohlendioxidausstoß bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent und bis 2050 sogar um 80 Prozent zu reduzieren, zwar sehr zu begrüßen, aber damit übernimmt Deutschland eine Vorreiterrolle, die nicht nur klimapolitisch sinnvoll ist, sondern auch wirtschaftspolitisch Potenziale entfesseln kann,

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Da kommen wir nie hin, wenn wir so weitermachen, wie Sie wollen.)

indem der Technologievorsprung unseres Landes auf diesem Gebiet genutzt

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Da kommen Sie nie hin mit Ihrem Konzept.)

und, Herr Professor Methling, auch ausgebaut wird. An dieser Entwicklung zu partizipieren, ist nicht nur sinnvoll, sondern bietet für unser Land große Chancen. Allerdings müssen Anstrengungen, die über das übliche Maß hinausgehen, auch entsprechend honoriert werden. Wer mehr leistet, darf nicht dafür auch noch Nachteile in Kauf nehmen.

Meine Damen und Herren, um an dieser Entwicklung zu partizipieren, wurde vor fünf Monaten für unser Bundesland das Konzept „Energieland 2020“ beschlossen. Weil der überwiegende Teil der klimaschädlichen Treibhausgase gerade aus der Energieerzeugung stammt, muss in diesem Bereich auch ganz besonders intensiv geprüft werden. Dies erreicht dieses Konzept durch die Schwerpunktsetzung im Bereich des Ausbaus und der Nutzung von erneuerbaren Energien.

(Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

Dadurch wird den Anforderungen des ErneuerbareEnergien-Gesetzes, den Anteil dieser Energieträger am Gesamtverbrauch auf 12,5 Prozent in 2010 und 30 Prozent in 2020 zu steigern, Genüge getan. Im Konzept „Energieland 2020“ ist deshalb eine Erhöhung der Stromerzeugung durch diese Energieträger von 9,1 Milliarden Kilowattstunden vorgesehen. Die damit verbundenen Probleme werden heute sicher auch noch einmal im Tagesordnungspunkt 27 angesprochen.

Meine Damen und Herren, diese Strommengen müssen aber nicht nur erzeugt werden, sondern auch in die Netze eingespeist werden. Dies bedingt zwingend einen Ausbau der Netzinfrastruktur, der ein hohes Maß an Kosten verursacht. In dem Endbericht der Studie „Netzintegration der Erneuerbaren Energien im Land Mecklenburg-Vorpommern“ der bereits angesprochenen Universität Rostock wird bei realistischer Betrachtungsweise ein Gesamtinvestitionsbedarf von rund 1 Milliarde Euro ermittelt.

Gemäß den Vorschriften des EEG sind die Netzbetreiber verpflichtet, den steigenden Anteil der erneuerbaren Energien in das Netz zu integrieren und somit diese Investitionen zu tätigen. Diese werden dann in die Netzentgelte der Betreiber der entsprechenden Netze eingerechnet. Somit bezahlen im Endeffekt auch die Verbraucher diese Investitionen mit. Wenn nun in einigen Netzen aufgrund der stärker ansteigenden Anteile von erneuerbaren Energien größere Investitionen nötig werden als in den anderen Netzen, würden sich in der Tat Wettbewerbsverzerrungen ergeben, die nicht hinzunehmen sind. Dieses Risiko sollte aus Sicht von Mecklenburg-Vorpommern, wo ein großes Steigerungspotenzial für diese Energieträger besteht, vermieden werden.

Meine Damen und Herren, im Bereich der Höchstspannungsnetze, also des Netzes mit 380 kV, bestehen schon Regelungen, die einer solchen Benachteiligung entgegenwirken. So werden die Ausbaukosten auf die Netzentgelte in der Regelzone Vattenfall Transmission, das heißt auf alle neuen Bundesländer umgelegt und die Kosten der Offshoreanbindungsleitungen können somit bundesweit umgelegt werden.

Eine solche Regelung besteht aber für den Bereich des Hochspannungsnetzes nicht. Sie belasten unmittelbar die regionalen Netzbetreiber. Damit ist, wie gesagt, eine Wettbewerbsverzerrung für unser Bundesland in Sicht. Um dem entgegenzuwirken, ist es daher sinnvoll zu prüfen, wie ein bundesweiter Ausgleich der EEG-bedingten Folgekosten des Netzausbaus möglich wäre. Wenn unser Bundesland einen größeren Aufwand hat, weil es auch einen größeren Anteil der erneuerbaren Energien bereitstellt, der nötig ist, um die Ziele der Bundesregierung zu erfüllen, dann müssen diese Aufwendungen solidarisch getragen werden. Eine entsprechende Initiative ist daher richtig und wichtig für unser Bundesland.

Meine Damen und Herren, den Änderungsantrag der FDP und auch den der Fraktion DIE LINKE lehnt unsere Fraktion entsprechend der Begründung gerade im Zusammenhang mit der Konzeption „Energieland 2020“ ab. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie dazu um Ihre Zustimmung und Unterstützung für unseren Antrag. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Müssen wir da jetzt noch einen Änderungsantrag schreiben? Wir haben doch gar keinen.)

Vielen Dank, Herr Lietz.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Borrmann für die Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Abgeordnete des Landtags!

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Bürger des Landes! Liebe Gäste! Die Regierungsfraktionen SPD und CDU träumen von einer lichten Zukunft, „Energieland 2020“ nennen sie diese Verheißung. Das Gesamtkonzept soll eine sichere, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Energieversorgung in Mecklenburg-Vorpommern garantieren. Nur etwas haben die Koalitionäre vergessen: nach „in Mecklenburg-Vorpommern“ den Zusatz „und darüber hinaus“ hinzuzusetzen, denn die Stromerzeugung soll nicht nur den Strombedarf für das eigene Land sichern. Die Herrschenden wollen den erzeugten Strom exportieren. Das ergibt sich schon aus der Forderung des Antrags in II.1., Zitat: Der „bedarfsgerechte Ausbau der Stromnetze (ist) weiter voranzutreiben, um Strom aus erneuerbaren Energiequellen exportieren zu können...“ Zitatende.

Das klingt alles sehr schön: Mecklenburg-Vorpommern, das menschenleere Land voller Windräder, exportiert sauberen Strom, trägt zur Senkung der CO2-Emissionen

(Peter Ritter, DIE LINKE: Und wenn Sie dann noch wegziehen, ist alles in Ordnung, Herr Borrmann.)

bei der Erzeugung von Elektroenergie aus fossilen Energieträgern bei,

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sie sind ja jetzt ein Ökofreak, oder was?!)

hilft damit, das Klima der Erde zu retten, und wird dafür mit Exportüberschüssen belohnt. Die Sache hat nur einen Haken: