Protocol of the Session on October 22, 2009

Das Grundproblem nennt Frau Michels ebenfalls beim Namen. In einem Interview äußerte sie, Zitat: „Solange kein Staatsanwalt einen Arzt wegen Korruption anklagt, wird auch kein Gericht darüber entscheiden.“ Zitatende. Auch hier befinden wir uns wiederum am Ausgangspunkt unserer Antragsbegründungsrede. Die Staatsanwälte können auch nur etwas zur Anklage bringen, von welchem sie überzeugt sind, dass die bestehenden Gesetze diese unerlaubte Handlung auch wirklich ahnden.

Ich wiederhole mich noch einmal: Uns geht es darum, die schwarzen Schafe im Gesundheitswesen, welche nach Auskünften von Fachleuten für jährliche Milliardenschäden im Gesundheitswesen verantwortlich sind, für ihr Handeln zur Verantwortung ziehen zu können.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Gehen Sie doch zur Kassenärztlichen Vereinigung! Die sind Ihnen dankbar dann.)

Hierfür müssen die Staatsanwälte endlich Rechtssicherheit erhalten.

Der Gesetzgeber, also auch unsere Landesregierung und der Landtag, sind in der Pflicht, die Unsicherheit der Staatsanwälte zu beenden und klare sowie unmissverständliche Regelungen im Strafgesetzbuch zu schaffen.

(Udo Pastörs, NPD: Damit der Rechtsstaat Einzug halten kann.)

Dies ist nötiger denn je. Betrachten wir in diesem Zusammenhang aber die heutige Erwiderung zu unserem Antrag als auch die Erwiderung des Professors Methling zu unserem Antikorruptionsantrag am 23. September, so wird sehr deutlich, dass Korruption und Misswirtschaft weiterhin die Tür ganz weit offenstehen soll. Wir haben hier und heute eine schwerwiegende Gesetzeslücke benannt, welche die Fachleute –

(Wolfgang Griese, DIE LINKE: Nur Unterstellungen.)

Sie sind kein Fachmann im Gesundheitswesen, ich nicht –, die Fachleute,

(Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

die Ermittler bei den Krankenkassen, die Staatsanwälte verlangen das. Sie sollten vielleicht mal Ihre Mitarbeiter darauf hinweisen,

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Beziehen Sie mal Ihre Berufsgruppe mit ein, Herr Köster!)

dass sie wesentlich besser recherchieren sollten. Was Sie hier vorgetragen haben, war ein Witz.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Lassen Sie diese kleinen Mätzchen! – Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Diese Gesetzeslücke haben wir benannt,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das ist Herr Köster, der die Weisheit mit Löffeln frisst. – Zuruf von Harry Glawe, CDU)

welche die LINKEN, die SPD, die CDU und die FDP nicht schließen wollen. Sie, meine Damen und Herren der selbsternannten Demokraten, unterstützen hierdurch die schwarzen Schafe im Land und sind somit Tür- und Toröffner für die Korruption.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das tun wir sicherlich nicht. Das tun wir sicherlich nicht.)

Meine Damen und Herren, ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/2852. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der FDP,

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

der NPD auf Drucksache 5/2852 bei Zustimmung der Fraktion der NPD, aber Ablehnung der Fraktion DIE LINKE, der SPD, der CDU und der FDP abgelehnt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 26: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Angeln für Kinder, Jugendliche und Touristen, Drucksache 5/2847. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2889 vor.

Antrag der Fraktionen der SPD und CDU: Angeln für Kinder, Jugendliche und Touristen – Drucksache 5/2847 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/2889 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Schildt von der Fraktion der SPD.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn wir uns hier heute im Landtag mit einem Antrag zum Angeln beschäftigen, ist es wieder einmal an der Zeit, die Bedeutung dieses Themas für Mecklenburg-Vorpommern ins Bewusstsein zu rufen, und das auch mit Zahlen.

Ich möchte mit den Fakten beginnen: Per 31.12.2008 hatte der Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern 43.112 Mitglieder, eine beachtliche Zahl. Diese sind in 631 Vereinen und 27 Mitgliedsverbänden organisiert. Angelmöglichkeiten für die Mitglieder des Landesanglerverbandes bestehen in 6.546 Hektar angepachteten stehenden und fließenden Gewässern. Acht Gewässer sind Eigentumsgewässer mit einer Fläche von 96,16 Hektar. Die Gewässerfläche zur Beangelung sogenannter Vertragsgewässer mit der Jahresanglerberechtigung des Landesanglerverbandes basierend auf Vereinbarungen mit dem Fischereiunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern betrug im Jahr 2008 18.318 Hektar.

Die Realisierung der Ziele und Aufgaben des Landesanglerverbandes wird von rund 8.000 ehrenamtlichen Funktionären in den Kreisverbänden und Anglervereinen unterstützt. Darüber hinaus sind etwa 280 Gewässerwarte und über 300 ehrenamtliche Fischereiaufseher für den Verband tätig.

Ich meine, das sind Zahlen, die für sich sprechen, welche Breite dieser Sport und die Verantwortung im Land erzielen. Ich meine, das sind beeindruckende Zahlen.

Wenn ich jetzt nur einige Ziele und Aufgaben des Landesanglerverbandes aufführe, wird deutlich, welche soziale und Natur schützende Funktion das Angelwesen für unsere Gesellschaft hat. Ich nenne hier:

die Förderung der Angelfischerei für das Gemeinschafts- und Vereinsleben

die aktive Mitarbeit und Vertretung der Interessen der Angler in allen Umwelt-, Gewässer-, Natur-, Jagd- und Tierschutzfragen

Hege und Pflege der Fischbestände unter Berücksichtigung eines besonderen Artenschutzprogramms

die Förderung der Jugendarbeit und des Turnierangelsports

die Sicherung der Schulung und Ausbildung der Angler in allen Fragen der Gewässerpflege, der Bewirtschaftung und des waldgerechten Verhaltens

Das sind sehr umfangreiche Aufgabenstellungen im Interesse der Gesellschaft, im Interesse der Natur und des sozialen Zusammenlebens.

Um in Zukunft auch wieder mehr Kinder für diese Ziele und Aufgaben zu begeistern, wollen wir mit unserem Antrag Hilfestellung leisten. Leider ist es so, dass die Mitgliederentwicklung im Landesanglerverband gerade im Bereich von Kindern und Jugendlichen rückläufig ist. Betrug die Anzahl von Kindern und Jugendlichen im Alter bis zu 18 Jahren im Landesanglerverband vor fünf Jahren noch circa 4.000, sind es derzeit noch circa 2.100. Es ist eine alarmierende Entwicklung, die da stattfindet, aber wir wissen alle, wie die demografische Entwicklung verläuft.

(Raimund Frank Borrmann, NPD: Gegen null.)

Was wir an Schülern in unseren Schulen noch einschulen, ist etwa ein Drittel von der Schülerzahl, die wir 1990 eingeschult haben.

(Raimund Frank Borrmann, NPD: Schöne Zukunft!)

Das heißt, wenn wir für diese wichtige gesellschaftliche Aufgabe künftig junge Menschen gewinnen wollen, müssen wir ihnen auch die Schwelle zum Zugang zum Angeln erleichtern. Ein Weg dazu ist aus unserer Sicht, den Zugang zum organisierten Angeln für Kinder über den Abbau von finanziellen Hürden zu erleichtern. Dieses Anliegen findet auch im Landesanglerverband große Zustimmung. In der Diskussion mit dem Landesanglerverband ist aber die Frage entstanden, ob unentgeltliches Angeln der richtige pädagogische Weg ist oder ob nicht ein Mindestmaß an Kontrolle für die Angelvereine erhalten werden muss.

Meine Damen und Herren, wir sind immer am besten Weg zum Ziel orientiert und nehmen diese Fragestellung auf. Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE hat deshalb unsere Zustimmung. Wir haben, nachdem die Angler uns das mitgeteilt haben, dass es sicherlich auch kostenfreies Angeln geben kann, aber eine Spanne doch möglich wäre, die sie regional mitgestalten, gar keinen Widerspruch gefunden in den drei Fraktionen, die darüber diskutiert haben. Ich denke, wir haben hier Konsens, und deshalb wollen wir diesem Antrag an der Stelle auch unsere Zustimmung geben, wenn wir dann in die Abstimmung gehen.

Die Forderung nach einer Flexibilisierung der Regelungen zum Erwerb des Tourismusfischereischeins trägt der aktuellen Entwicklung Rechnung. Der Touristenfischereischein erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Allein im Jahr 2008, wie schon erwähnt, wurden 11.431 davon ausgestellt. Derzeit kann dieser nur einmal im Jahr für 28 Tage erworben werden. Wir wissen aber, dass viele Touristen unser Land mehrmals im Jahr besuchen. Zukünftig soll daher die Beantragung des Touristenfischereischeines mehrmals im Jahr möglich sein.

(Detlef Müller, SPD: Sehr gut.)

Meine Damen und Herren, wir bitten Sie deshalb um Zustimmung zu unserem Antrag in der geänderten Form mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke, Frau Schildt.

Meine Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Um das Wort hat zunächst gebeten der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Herr Dr. Backhaus. Herr Dr. Backhaus, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Nachdem es heute Morgen auch schon das Ansinnen gab, einen Dringlichkeitsantrag zu stellen, freue ich mich sehr, dass wir uns heute gleich zweimal zu dem Thema „Angeln, Fischen, Fischerei“ in diesem Hohen Hause austauschen werden.