(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Zurufe von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE, und Stefan Köster, NPD)
Und so viel Naivität deutlich zu machen, wie der Fraktionsvorsitzende einer zwar kleinen Gruppe hier von sich gibt, ich muss sagen, ich würde mich schämen,
Aber wir kommen zurück zur Sache. Lassen Sie mich doch zu Ihrem Antrag sprechen. Sie haben ihn doch auch eingebracht. Ist er so schlecht, dass Sie mich dauernd unterbrechen müssen?
(Stefan Köster, NPD: Natürlich nicht. – Udo Pastörs, NPD: Nein, Sie reden nur so schlecht. – Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)
Was Ihnen entgangen ist, ist, dass es im Gesundheitswesen darüber hinaus schon länger und teilweise erst seit Kurzem, nämlich erst durch das Modernisierungsgesetz zur gesetzlichen Krankenversicherung, aber auch schon seit 2004, sehr wirksame Mittel gibt, um derartige Dinge zu verhindern.
Und, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, da wende ich mich jetzt an die Übrigen,
in der Praxis haben wir durchaus eine wirksame Kontrolle in der Selbstverwaltung sowohl der Ärzte als auch im Verhältnis zu den Kassenärztlichen Vereinigungen, die auch zur ärztlichen Selbstverwaltung gehören. Wir haben mittlerweile die Praxis, dass meist ein Mitglied des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung oder der Justitiar zum Korruptionsbeauftragten benannt wird und er genau das exekutiert, was Sie hier fordern.
Es geht nämlich bei den Überprüfungen der Kassenärztlichen Vereinigung um die Überprüfung eines Anfangsverdachtes. Und bestätigt sich dieser, dann gibt man dies an die Staatsanwaltschaft ab.
Und das sind genau die Fälle, die Sie genannt haben, Herr Köster. Nur eins geht nicht: Sie können nicht behaupten, es gibt keine strafrechtliche Handhabe, und zitieren dann die Strafverfahren, die es gibt. In einem Rechtsstaat gibt es das nicht.
Es gibt ein Strafverfahren nur, wenn jemand den rechtlichen Tatbestand, der durch Gesetz bestimmt ist, eines Straftatbestandes erfüllt hat. Das sollten Sie vielleicht noch lernen.
Und deswegen gibt es auch, weil das hier eine schwierige Materie ist, in dem Bereich freiberufliche Tätigkeit des Arztes im Verhältnis zu den Krankenhäusern, zu den Kassenärztlichen Vereinigungen, das gesamte Abrechnungswesen, regelmäßige Treffen zwischen den Staatsanwaltschaften mit Vertreterinnen und Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigung. Und die Mechanismen, die seit 2004 installiert worden sind, werden immer besser. Es ist nämlich – und das ist gut so, der Gesetzgeber hat nämlich längst gehandelt in diesem Reformgesetz –, es ist nämlich so, dass in der Ärzteschaft genau gesehen wird, dass einzelne kriminelle Kollegen dem ganzen eigenen Berufsstand schaden.
den gesamten Berufsstand in die Tonne und freuen sich darüber, dass ehrlich denkende Menschen darüber betroffen sind.
Es gibt in dieser Republik, zum Beispiel in RheinlandPfalz, eine Sonderkommission, die sich seit Anfang der 2000er-Jahre damit befasst,
(Udo Pastörs, NPD: Das zeigt, wie notwendig das Problem hier angepackt werden muss, sonst gäbe es die Sonderkommission nicht.)
sind Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft, haben auch die gleiche Funktion, nämlich die Verfolgung von Straftaten. Und noch mal zum Mitschreiben, damit Sie es kapieren, Herr Pastörs: