Protocol of the Session on October 22, 2009

Also es macht mir richtig Spaß,

(Zurufe von Raimund Frank Borrmann, NPD, und Udo Pastörs, NPD)

Sie ausreden zu lassen, weil ich hoffe, dass das alles ins Protokoll kommt. Weil Ihr Rechtsstaatsverständnis wird hier nicht von vorne deutlich, sondern an Ihren Zwischenrufen.

(Stefan Köster, NPD: Und Ihr Rechtsstaatsverständnis wird den Staatsanwälten aber auch nicht mehr deutlich.)

Sie sind noch nicht da angekommen, wo wir längst sind. Sie haben noch sehr viel Nachholbedarf, was Rechtsstaatlichkeit angeht.

(Stefan Köster, NPD: Warum sehen die Staatsanwälte das anders, als Sie es hier vortragen?)

Die Staatsanwälte sehen das so wie ich.

(Stefan Köster, NPD: Das ist Unfug, das ist absoluter Unfug.)

Sie müssten nur mal die juristische Kommentarliteratur lesen, wenn Sie das dann können. Aber ich führe Ihnen da gerne ein bisschen die Hand. Dazu wäre ich noch bereit.

(Stefan Köster, NPD: Wir treffen uns dann.)

Das bringe ich Ihnen noch bei.

(allgemeine Unruhe – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Tu das nicht, Armin!)

Weil, meine Damen und Herren, es ist nicht von ungefähr, dass in der Fachliteratur immer wieder darauf hingewiesen wird, dass diese hoheitliche Aufgabe des Amtswalters und das Arzt-Patient-Krankenhaus-Verhältnis überhaupt nicht miteinander vergleichbar sind. Und deswegen,

(Udo Pastörs, NPD: Deswegen brauchen wir da einen Paragrafen.)

und deswegen...

Herr Köster, es wird nicht besser, wenn Sie es wiederholen.

(Udo Pastörs, NPD: Das war nicht der Herr Köster.)

Entschuldigung. Okay, Sie waren es. Es war genauso dämlich.

(Udo Pastörs, NPD: Ja, ja.)

Meine Damen und Herren...

(Stefan Köster, NPD: Sie haben ja ein richtig gutes Benehmen.)

Ja, natürlich. Ich glaube, ja.

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Ich glaube, man darf es dämlich nennen, wenn jemand es nicht kapiert, dass man erst mal ein Gesetz braucht, um eine Strafbarkeit zu begründen.

(Raimund Frank Borrmann, NPD: Ist das eine Diskriminierung des weiblichen Geschlechts?)

Ich hatte eigentlich gedacht, dass dies in diesem Hause einhellige Meinung ist.

(Udo Pastörs, NPD: Der Jäger wird zum Bock im Moment. – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Mein Vorurteil hatte ich so weit zurückgedrängt, dass ich glaubte, dass Sie auf dem Wege dabei sind, etwas dazuzulernen. Das muss ich jetzt begraben.

So, meine Damen und Herren, jetzt aber zur Sache: Was Sie da fordern, gibt es längst.

(Udo Pastörs, NPD: Aha!)

Und Sie haben doch selber den Beweis dafür gebracht. Es hat in der Vergangenheit eine Reihe von Strafverfahren gegeben, auch von Staatsanwaltschaften, die Sie zitiert haben. Glauben Sie etwa, dass Staatsanwälte Strafverfahren einleiten, dass Richter Leute verurteilen ohne Gesetz? Ich will Ihnen auch die Bestimmungen...

(Udo Pastörs, NPD: Ja, ja, das wollen wir natürlich nicht. Deswegen bringen wir das jetzt so ein. – Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Ich will Ihnen auch die Bestimmungen nennen, auf die sich diese Urteile stützen. Es ist im Regelfall entweder der Paragraf 263, das ist Betrug,

(Udo Pastörs, NPD: Dann müssten sehr viele Politbonzen abgeurteilt werden.)

oder der Paragraf 266, das ist Untreue im qualifizierten Fall. Und die dort ausgesprochenen Strafen sprechen auch eine beredte, wirklich beredte Ausdrucksweise. Es gibt keine Lücken in unserem Strafrecht, die durch die Ideen, die Sie hier entwickeln, gefüllt werden müssen.

Was wir dringend brauchen, ist aber,

(Udo Pastörs, NPD: Oh, jetzt geht’s los!)

dass im Gesundheitswesen Sauberkeit überall herrscht.

(Udo Pastörs, NPD: Ja, wie wollen Sie das denn machen, Sie Saubermann? – Zuruf von Raimund Frank Borrmann, NPD)

Sehen Sie, Sie haben keine Ahnung, deswegen sage ich es Ihnen.

(Udo Pastörs, NPD: Sind wir ja, wir sind ja dankbar für die Vorlesung.)

Es gibt es längst. Es gibt eine Berufsordnung für Ärzte, in der wörtlich steht – Paragraf 31, ich glaube, Kollege Methling hat es schon zitiert das letzte Mal, ich tue es noch mal –, danach ist es dem Arzt „nicht gestattet“, zum Beispiel „für die Zuweisung von … Patienten … ein Entgelt oder andere Vorteile sich versprechen oder gewähren zu lassen“.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: So ist es.)

Und Paragraf 32 dieser Berufsordnung sagt das für alle anderen Bereiche der ärztlichen Tätigkeit, auch der Beispiele, die Sie, Herr Köster, hier genannt haben.

(Raimund Frank Borrmann, NPD: Und die Sanktionen?)

Ja, die Sanktionen, die sind schlimm.

(Udo Pastörs, NPD: Wie? Sagen Sie es doch!)

Die Sanktionen gehen nämlich bis zum Berufsverbot, das heißt zur Entziehung der Approbation.

(Udo Pastörs, NPD: Schön wär’s.)

Und das wünsche ich mir auch so.