Sie ausreden zu lassen, weil ich hoffe, dass das alles ins Protokoll kommt. Weil Ihr Rechtsstaatsverständnis wird hier nicht von vorne deutlich, sondern an Ihren Zwischenrufen.
(Stefan Köster, NPD: Und Ihr Rechtsstaatsverständnis wird den Staatsanwälten aber auch nicht mehr deutlich.)
Sie sind noch nicht da angekommen, wo wir längst sind. Sie haben noch sehr viel Nachholbedarf, was Rechtsstaatlichkeit angeht.
Sie müssten nur mal die juristische Kommentarliteratur lesen, wenn Sie das dann können. Aber ich führe Ihnen da gerne ein bisschen die Hand. Dazu wäre ich noch bereit.
Weil, meine Damen und Herren, es ist nicht von ungefähr, dass in der Fachliteratur immer wieder darauf hingewiesen wird, dass diese hoheitliche Aufgabe des Amtswalters und das Arzt-Patient-Krankenhaus-Verhältnis überhaupt nicht miteinander vergleichbar sind. Und deswegen,
Ich glaube, man darf es dämlich nennen, wenn jemand es nicht kapiert, dass man erst mal ein Gesetz braucht, um eine Strafbarkeit zu begründen.
(Udo Pastörs, NPD: Der Jäger wird zum Bock im Moment. – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Zuruf von Stefan Köster, NPD)
Mein Vorurteil hatte ich so weit zurückgedrängt, dass ich glaubte, dass Sie auf dem Wege dabei sind, etwas dazuzulernen. Das muss ich jetzt begraben.
Und Sie haben doch selber den Beweis dafür gebracht. Es hat in der Vergangenheit eine Reihe von Strafverfahren gegeben, auch von Staatsanwaltschaften, die Sie zitiert haben. Glauben Sie etwa, dass Staatsanwälte Strafverfahren einleiten, dass Richter Leute verurteilen ohne Gesetz? Ich will Ihnen auch die Bestimmungen...
(Udo Pastörs, NPD: Ja, ja, das wollen wir natürlich nicht. Deswegen bringen wir das jetzt so ein. – Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)
Ich will Ihnen auch die Bestimmungen nennen, auf die sich diese Urteile stützen. Es ist im Regelfall entweder der Paragraf 263, das ist Betrug,
oder der Paragraf 266, das ist Untreue im qualifizierten Fall. Und die dort ausgesprochenen Strafen sprechen auch eine beredte, wirklich beredte Ausdrucksweise. Es gibt keine Lücken in unserem Strafrecht, die durch die Ideen, die Sie hier entwickeln, gefüllt werden müssen.
(Udo Pastörs, NPD: Ja, wie wollen Sie das denn machen, Sie Saubermann? – Zuruf von Raimund Frank Borrmann, NPD)
Es gibt es längst. Es gibt eine Berufsordnung für Ärzte, in der wörtlich steht – Paragraf 31, ich glaube, Kollege Methling hat es schon zitiert das letzte Mal, ich tue es noch mal –, danach ist es dem Arzt „nicht gestattet“, zum Beispiel „für die Zuweisung von … Patienten … ein Entgelt oder andere Vorteile sich versprechen oder gewähren zu lassen“.
Und Paragraf 32 dieser Berufsordnung sagt das für alle anderen Bereiche der ärztlichen Tätigkeit, auch der Beispiele, die Sie, Herr Köster, hier genannt haben.