Dieser Antrag – auch wenn er jetzt einen neuen Außenanstrich hat, nur, jetzt soll es nicht eine Antikorruptionseinheit sein, sondern Sie wollen jetzt einen speziellen Straftatbestand –
geht nur auf ein Ziel, wörtlich sagen Sie: insbesondere für Ärzte, und da merkt man, was Sie wollen. Gemeinsam ist beiden Anträgen eine unverschämte Hetze gegen einen ganzen Berufsstand.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Udo Pastörs, NPD: Ja, gegen kriminelle Ärzte, Herr Abgeordneter.)
(Stefan Köster, NPD: Sehen Sie, Herr Dr. Jäger, Sie reden ja doch Unfug. – Zurufe von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE, und Udo Pastörs, NPD)
In der Bewertung dieses Antrages aus der letzten Sitzung brauche ich eigentlich nichts hinzuzufügen dem,
was Professor Methling damals gesagt hat, das ist das Gleiche. Was mir nur auffällt, ist, dass Sie offenbar nicht so ganz wissen, was Sie wirklich wollen. In der letzten Sitzung haben Sie noch gesagt, wir brauchen dringend eine Antikorruptionseinheit,
Eben hat Herr Köster vorgetragen, dass es bestimmte Lücken bei der Strafverfolgung deshalb gebe, weil es einen Straftatbestand nicht gebe.
(Raimund Frank Borrmann, NPD: Schauen Sie sich doch mal auf Bundesebene den Bundesinnenminister an!)
In der letzten Sitzung haben Sie unterstellt, dass es eine große Anzahl von Straftaten gebe. Und jetzt sage ich Ihnen etwas, das Sie offenbar immer noch nicht begriffen haben: Es gibt einen Paragrafen 1 in unserem Strafgesetzbuch und der hat Verfassungsrang, denn er deckt sich mit dem 103 des Grundgesetzes. Da steht nämlich drin: „Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.“
Wenn es also aus Ihrer Sicht keinen Straftatbestand gibt, wozu hätten wir uns das letzte Mal mit Ihrer Antikorruptionseinheit beschäftigen sollen? Wollen Sie Polizeibeamte losschicken, nach dem Motto: „Es gibt zwar keine Strafbarkeit, aber verhaftet mal schön!“?
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Udo Pastörs, NPD: Das ist ja Unfug, was Sie da sagen.)
Und ich will Ihnen was dazu sagen: Diese Bestimmung steht in unserer Verfassung und dem folgend im Paragrafen 1 des Strafgesetzbuches aus Erfahrungen, die wir mit der Nazidiktatur gemacht haben. Dort wurde nämlich der Rechtsstaat mit Füßen getreten.
dort brauchte der Richter, um ein Strafurteil auszusprechen, eben gerade kein Gesetz. Meine Damen und Herren, da wollen wir nicht wieder hin.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Genauso ist das. – Udo Pastörs, NPD: Sie machen sich lächerlich, Herr Dr.! – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)
Nun haben Sie sich ja eines Besseren besonnen. Jetzt wollen Sie einen Korruptionsstraftatbestand. Insofern, Herr Köster, ist das richtig, was Sie vorgetragen haben.
der sich ausschließlich auf Ärzte richtet. Nun sage ich mal, dies wäre unserem Rechtsstaat nicht angemessen. Das wäre deswegen nicht angemessen,
es gibt einen guten Grund, warum die Paragrafen, die Sie teilweise sogar richtig zitiert haben, also Sie lernen dazu, warum diese Paragrafen sich an Amtswalter wenden: weil das Schutzgut, meine Herren, das ist die Sauberkeit des öffentlichen Dienstes.