Protocol of the Session on October 21, 2009

Eines ist wichtig, es wurde vom Innenminister gesagt, und trotzdem muss es hier noch mal wiederholt werden: Die bisher 37 Polizeireviere bleiben erhalten, sodass die Gewährleistung der Reaktionszeiten und der Präsenz in der Fläche auch in Zukunft garantiert bleibt.

(Zuruf von Toralf Schnur, FDP)

Ihnen sollen bei entsprechender Personalverstärkung Aufgaben der Verkehrsüberwachung und der Einsatzzüge für besondere Lagen übertragen werden.

(Zuruf von Toralf Schnur, FDP)

Dabei ist vorgesehen, die Einsatzzüge für besondere Lagen aufzulösen. Der Eindruck von dem Kollegen der FDP, dass es EbL heißt, ist richtig.

(Toralf Schnur, FDP: Einwurf, nicht Eindruck.)

Ich kann Ihnen an dieser Stelle mal sagen, dass ich im Vorfeld meiner Tätigkeit wieder im Landtag von Bürgern darauf aufmerksam gemacht wurde, dass die Sprache, die wir hier an den Tag legen, manchmal gewöhnungsbedürftig ist,

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Das stimmt, Ihr Kauderwelsch versteht keiner.)

weil mit Abkürzungen insofern nicht allzu viel anzufangen ist. Deswegen nehme ich mir die Zeit,

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Oh!)

hier von den Einsatzzügen für besondere Lagen zu sprechen.

(Heinz Müller, SPD: Das ist sehr vorbildlich. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Sie dienen neben der Bereitschaftspolizei als Unterstützungskräfte der örtlich zuständigen Polizeidienststellen.

(Toralf Schnur, FDP: Ja, ja. – Zuruf von Heinz Müller, SPD)

Und keiner – keiner, auch ich nicht! – freut sich, dass die EbL aufgelöst werden sollen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, dann machen wir es doch nicht!)

Es stellt sich aber die Frage, Herr Ritter, ob es ernsthafte Alternativen gibt.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Und diese Frage werden Sie ja dann sicherlich

(Zuruf von Raimund Frank Borrmann, NPD)

in den Ausschussberatungen beantworten.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Dann können Sie es lassen, Herr Renz!)

In diesem Zusammenhang ist es notwendig, einige Ausführungen zur Personalentwicklung bei der Polizei zu tätigen. Der Innenminister hat bereits ausgeführt, dass dieser schmerzliche Prozess bis 2010 ganz konkret bedeutet 679 Stellen, von denen noch 168 jetzt realisiert werden müssen. Der eine oder andere tut sehr überrascht, dass wir plötzlich von einer Stellenzahl von 5.800 bis zum Jahre 2015 ausgehen. An dieser Stelle will ich noch mal deutlich sagen, dass die Mittelfristige Finanzplanung ursprünglich von diesen 6.200 weitere minus 450 vorgesehen hat, und ich denke, es ist dann als Erfolg der jetzigen Landesregierung zu werten, dass man sich geeinigt hat, dass es nur zu einem Abbau von weiteren 250 Stellen bis zum Jahre 2015 kommen wird.

An dieser Stelle sollte man auch erwähnen, dass es gelungen ist, jährlich 100 Anwärter im mittleren und im gehobenen Dienst einzustellen. Allein die Herleitung dieser Thematik zeigt, wie schwierig der Prozess ist, aber er zeigt auch, dass es ohne durchgreifende Veränderungen bei der Aufbauorganisation der Polizei nicht gehen wird, denn nur so können die objektive Sicherheit erhöht und das subjektive Sicherheitsbedürfnis gesteigert werden.

(Toralf Schnur, FDP: Ja, ja, ja, objektive Sicherheit erhöhen!)

Und an dieser Stelle auch noch mal deutlich für die Vertreter der FDP:

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist Ihre persönliche Sicherheit!)

Der Innenminister und die Koalitionsfraktionen tun alles in ihrer Macht Stehende,

(Zurufe von der Fraktion DIE LINKE und Toralf Schnur, FDP: Oh!)

um eine hervorragende Polizeistruktur hier in diesem Lande zu gewährleisten.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Sollen wir jetzt dreimal „Hurra!“ rufen?)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf regelt ausschließlich die Neugründung der Polizeipräsidien. Diese Änderung kann aber, wie ich ausgeführt habe, nicht losgelöst von der übrigen Polizeistrukturreform betrachtet werden. Deshalb werden wir alle im Innenausschuss ausreichend Gelegenheit haben, diese Probleme vernünftig miteinander zu diskutieren.

(Toralf Schnur, FDP: Wir warten auf Ihre Vorschläge.)

Die CDU-Fraktion wird der Überweisung des Gesetzentwurfes zustimmen. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Gino Leonhard, FDP: Selbstverständlich. – Toralf Schnur, FDP: Was anderes hätte uns auch gewundert.)

Danke, Herr Renz.

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/2837 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung aller Fraktionen angenommen.

Bevor wir in der Tagesordnung fortfahren, ist eine Verständigung erforderlich, die Beschlussfassung über einen Einspruch des Abgeordneten Birger Lüssow, Fraktion der NPD, gegen eine Zurückweisung von Fragen zur Fragestunde des Landtages in die heutige Tagesordnung als Zusatztagesordnungspunkt aufzunehmen.

Gemäß Paragraf 62 Absatz 4 ist über einen Einspruch gegen die Zurückweisung von Fragen zur Fragestunde des Landtages in der nächsten Sitzung nach Eingang des Einspruches ohne Aussprache eine Entscheidung des Landtages herbeizuführen. Hierzu ist die Aufnahme eines entsprechenden Zusatztagesordnungspunktes in die Tagesordnung erforderlich, der am Ende der heutigen Sitzung aufgerufen werden soll. – Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Kriegsopferfürsorge und zur Änderung anderer Gesetze, Drucksache 5/2842.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Kriegsopferfürsorge und zur Änderung anderer Gesetze (Erste Lesung) – Drucksache 5/2842 –

Das Wort zur Einbringung hat die Ministerin für Soziales und Gesundheit Frau Schwesig. Frau Schwesig, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem heutigen Entwurf wollen wir das „Gesetz zur Durchführung der Kriegsopferfürsorge“ ändern und im Schlepptau weitere Gesetze wie zum Beispiel das Landespflegegesetz und das Landesbehindertengleichstellungsgesetz. Mit dem Gesetz reagieren wir auf die Änderung von Rechtsvorschriften durch den Bund und forcieren den Abbau von Bürokratie im Land.

Ich möchte Ihnen einige wenige Änderungen nennen. Zum Artikel 1 zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Kriegsopferfürsorge: Artikel 1 befasst sich damit, dass die bundesgesetzlichen Vorschriften zu den Beiräten aufgehoben wurden. Sie entscheiden unter anderem in Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Kriegsopferfürsorge über Widersprüche.

Mit der Regelung in Nummer 3 stellen wir sicher, dass die Entscheidung über Widersprüche auf jeden Fall den überörtlichen Trägern vorbehalten bleibt, selbst wenn örtliche Träger deren Aufgaben übernehmen. Gegenüber den kommunalen Gebietskörperschaften übt das Sozialministerium weiterhin die Fachaufsicht aus. Darüber hinaus soll die Regelung zur Beteiligung sozial erfahrener Personen aufgehoben werden. Diese hatte in der Praxis ohnehin keine Anwendung gefunden, weil mein

Haus in der Regel Rundschreiben des Bundesministeriums umsetzt, das wiederum vorher den Bundesausschuss für Kriegsbeschädigten- und Kriegshinterbliebenenfürsorge und somit die Praxis beteiligt.

Zu Artikel 3 zur Änderung des Landespflegegesetzes: Die Änderungen in Artikel 3 des Landespflegegesetzes betreffen im Wesentlichen die Erstellung des Pflegerahmenplanes und die Landespflegekonferenzen.

So sollen die Konferenzen künftig alle zwei Jahre statt bisher jährlich durchgeführt werden. So reagieren wir auf den Personalabbau in der Verwaltung, ohne dass die Qualität der Arbeit leidet. Die Praxis hat nämlich gezeigt, dass Entwicklungen in der Pflege besser im Zweijahresrhythmus abgebildet und dann fundiert beraten werden. Im Übrigen finden natürlich unterjährig andere Beratungen zur Pflege in Gremien statt wie zum Bespiel im Landespflegeausschuss, dem ich vorsitze, zweimal im Jahr.

Der Pflegerahmenplan des Landes soll künftig in einem Abstand von fünf Jahren erstellt werden. Diese Veränderung trägt außerdem den bisherigen Erfahrungen Rechnung, indem er die kommunale Verantwortung für den regionalen Pflegemarkt stärkt. Genaue Analysen der regionalen Gegebenheiten sind schließlich auch für die Planung des Landes wichtig.

Mit der Änderung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes in Artikel 6 soll im Wesentlichen die Berichtspflicht des Integrationsförderrates auf grundsätzlich einmal pro Berufungsperiode festgelegt werden. Der Integrationsförderrat hat in seiner Stellungnahme keine Bedenken gegen diese Regelung geäußert.