Protocol of the Session on October 21, 2009

Die Frage ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, ob dieser Grundsatz, wenn man schon das Zwei-Quellen-Modell ablehnt, so weiter ausgestaltet werden kann, um die kommunale Finanzsituation zu verbessern. Da sage ich ganz klar: Nein, so wird das nicht funktionieren.

Weiterer Kritikpunkt meiner Fraktion am Gesetz: die kommunale Beteiligungsquote.

(Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Wir sind der festen Überzeugung, dass zur Gewährleistung einer angemessenen finanziellen Mindestausstattung die kommunale Beteiligungsquote zu erhöhen ist. Da der Finanzausgleich entgegen der Beschlusslage des Landtages nicht nach dem Zwei-Quellen-Modell für 2010 und 2011 vorgenommen wird,

(Torsten Renz, CDU: Aber jetzt zweifele ich an, ob Sie zugehört haben oder ob Sie das gelesen haben.)

ist dies die einzige Alternative.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Im Ergebnis der Debatte, der Anhörung und der Forderung aus dem kommunalen Raum erscheint eine Erhöhung um drei Prozent erforderlich. Dies entspricht einem Mehrbedarf von etwa 156 Millionen Euro im Jahr 2010 und etwa 157 Millionen Euro im Jahre 2011 – Mehrbedarf, lieber Kollege Müller, den wir formuliert haben für zwei Jahre, und nicht auf Dauer.

(Heinz Müller, SPD: Aber die Beteiligungsquote gilt auf Dauer, lieber Kollege.)

Und auch deswegen haben wir gefordert, die Überprüfung vorzuziehen und nicht erst im Jahr 2011 anzuwenden.

(Zuruf von Heinz Müller, SPD)

Die erhöhten Finanzausgleichszahlungen erfordern dann eine entsprechende Anpassung der Verbundquote im Haushaltsgesetz. Letztendlich sind auch im Haushaltsplan erhöhte Ansätze einzustellen. Das aber wären eher technische Fragen, wenn man sie politisch will.

Klar ist damit, die Gegenfinanzierung erfolgt über Kredite.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Aha!)

Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, genau hier liegt der Unterschied zwischen Ihnen und uns, und das, egal ob wir in Regierung oder Opposition sind, denn für uns ist Konsolidierung kein Selbstzweck. Sie darf insbesondere nicht zulasten der Kommunen gehen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, an dieser Stelle helfen auch nicht die üblichen Argumente wie: „Wir sitzen ja alle in einem Boot“, denn das Boot, das Sie jetzt gebaut haben, ist eine Galeere und die Kommunen sind die Rudersklaven. Kommunen sind aber keine Sklaven oder Leibeigene.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Und außerdem ist es noch leckgeschlagen, Herr Ritter.)

Ich sage, es muss ein Mindestmaß an freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben gewährleistet werden.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Schauen wir uns doch mal die andere Seite an! Herr Renz hat ja aus dem Gesetzentwurf vorgelesen. Was aber geflissentlich unter den Tisch gekehrt wird, sind solche Dinge, wie sich die Landesregierung sehr wohl einen finanziellen Spielraum für, sagen wir mal, freiwillige Leistungen verschafft: Die Imageumfrage des Ministerpräsidenten für schlappe 70.000 …

(Zurufe von Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU: Oh!)

Oh! Wir haben kein Geld. Oh! 70.000 Euro – spielt keine Rolle.

Im Wirtschaftsministerium gönnt man sich nach wie vor zwei Staatssekretäre,

(allgemeine Unruhe – Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

und der kommunalen Ebene rechnet man vor, wie viel Personal man hier eingespart hat. Der Landesregierung ist ein Messeauftritt in Shanghai 100.000 Euro wert.

(allgemeine Unruhe – Glocke der Vizepräsidentin)

Ein teurer Landesschulrat soll die Oberaufsicht machen. Die Verwaltungsmodernisierung ist eine Farce, weil sie nicht zur Verwaltungsmodernisierung und nicht zur Aufgabenübertragung beiträgt und, und, und. Und da Sie hier so hervorragend reagieren, zeigt das, dass das genau die richtigen Beispiele sind.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das ist weit unter Ihrem Niveau, was Sie hier tun.)

Letztlich möchte ich auch die Gängelung der Gemeinden unter 500 Einwohnern ansprechen. Es liegt kein einziger sachlicher Grund dafür vor, diesen Gemeinden weniger zu zahlen,

(Heinz Müller, SPD: Sie sind nur nicht bereit, die zur Kenntnis zu nehmen.)

und zwar vollkommen gleich, ob zehn oder fünf Prozent weniger.

Um auch hier mit Legenden aufzuräumen: Richtig ist, dass mit der Regelung in Paragraf 1 Absatz 3 Kommunalverfassung die Empfehlungen der Enquetekommission der 3. Legislaturperiode umgesetzt wurden.

(Heinz Müller, SPD: Die die PDS erst mitbeschlossen hat.)

Ja, natürlich, sonst würde ich das ja so nicht zitieren.

Dort heißt es: „Gemeinden sollen nicht weniger als 500 Einwohner haben.“

(Heinz Müller, SPD: Aha!)

Aber, Herr Müller, Herr Kokert, eine Auflösung von Gemeinden unter 500 Einwohnern wurde damals ausdrücklich nicht vorgesehen und nicht formuliert.

(Vincent Kokert, CDU: Das machen wir doch jetzt auch nicht. Das machen wir doch jetzt auch nicht.)

Was aber machen Landesregierung sowie SPD und CDU? – Eine Gemeindestrukturreform durch die Hintertür. Das ist abzulehnen, denn das ist nicht verfassungskonform, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Heinz Müller, SPD: Quatsch!)

Und es ist eben nicht so, dass kleinere Haushalte gegenüber größeren automatisch leistungsschwächer sind. Kleinere Gemeinden haben mitunter gesündere Haushalte als größere.

(Zuruf von Ute Schildt, SPD)

Im Amt Wolgast am Peenestrom etwa haben im Jahr 2010 sechs von neun Gemeinden ein strukturelles Haushaltsdefizit, im Jahr 2011 acht von neun. Und nun raten Sie mal, liebe Kolleginnen und Kollegen, welche Gemeinde in beiden Jahren als einzige keine Haushaltsprobleme hat! – Richtig, die Gemeinde unter 500 Einwohnern.

(Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Aber das bekommen CDU und SPD auch noch hin, und deshalb lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Herr Ritter.

Das Wort hat jetzt noch einmal der Fraktionsvorsitzende der NPD Herr Pastörs.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Hat der noch Redezeit?)

Ja, der hat noch Redezeit, Herr Dr. Nieszery.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!