Protocol of the Session on October 21, 2009

Aber auch da gibt es einen kleinen Wermutstropfen: Geld fließt nur, wenn die betroffenen Theater sogenannte tragfähige Kooperationen eingehen.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ja. Ist das nicht das Normalste?)

Und was tragfähig ist, entscheidet neuerdings der Innenminister,

(allgemeine Unruhe – Vincent Kokert, CDU: Wir haben bis 2020 36 Millionen festgeschrieben.)

denn der ist zuständig federführend für das FAG.

(Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Eine klassische Kulturpolitik, lieber Kollege Ringguth.

(Glocke der Vizepräsidentin)

Nur hat dies im FAG überhaupt nichts zu suchen.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ja, da geht es ums Geld.)

Meine Damen und Herren, so kann das alles nicht funktionieren. Deswegen kann meine Fraktion einem solchen Gesetz, einem solchen Finanzausgleichsgesetz, das besser Gemeindeverschuldungs- und -gängelungsgesetz hätte heißen müssen, nicht zustimmen.

(Vincent Kokert, CDU: Das ist die eigentliche Überraschung.)

Auch muss ich in Erinnerung rufen, lieber Kollege Kokert, dass der vorliegende Gesetzentwurf nicht der Beschlusslage des Landtages entspricht.

(Vincent Kokert, CDU: Warum nicht?)

Der Wille des Landtages wurde klar von der Landesregierung ignoriert. Auch wenn es SPD und vor allen Dingen CDU nicht mehr wissen wollen,

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das ist untersucht worden.)

hat der Landtag in seiner letzten Legislaturperiode anlässlich der sechsten Änderung des FAG den Beschluss gefasst, das FAG grundlegend zu novellieren.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Da gibt es ein schickes Gutachten zu.)

Im Dezember 2005 kamen alle Fraktionen – also SPD, CDU und damals PDS – zu der Überzeugung, dass ein Festhalten am Gleichmäßigkeitsgrundsatz kein tauglicher Ansatz sein kann.

(Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Das war Überzeugung aller drei Fraktionen zum damaligen Zeitpunkt.

Ich zitiere aus der Beschlussfassung, lieber Kollege Ringguth: „Ziel der Novellierung ist es, den Kommunen des Landes Finanzleistungen nach dem Zwei-QuellenModell zu gewähren.“

(Helmut Holter, DIE LINKE: Ja, genau.)

„Durch die erste Quelle sind die unbedingt notwendigen Ausgaben zur Erfüllung der Aufgaben,“

(Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

„zu denen die Kommunen durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes verpflichtet sind, auszugleichen.“

(Torsten Renz, CDU: Zielstellung.)

„Darüber hinaus ist den Kommunen durch die zweite Quelle die Wahrnehmung“

(Torsten Renz, CDU: Zielstellung war das.)

„von Selbstverwaltungsaufgaben zu ermöglichen“

(Torsten Renz, CDU: Und dann hat ein Abwägungsprozess stattgefunden.)

„und die Leistungsfähigkeit steuerschwacher Gemeinden und Kreise zu sichern. Unterschiedliche Belastungen mit Selbstverwaltungsaufgaben sind angemessen auszugleichen.“

Ich weiß gar nicht, was Sie hier dazwischenquaken. Ihre Fraktion hat diesen Beschluss damals mitgefasst, Herr Renz.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Helmut Holter, DIE LINKE: Jawohl.)

Aber was dem CDU-Abgeordneten Caffier recht war, ist dem Innenminister Caffier heute nicht mehr billig, und dem Herrn Renz sowieso nicht.

(Torsten Renz, CDU: Weil das eine Zielstellung war.)

Wie war das mit dem Korkenzieher, sehr geehrter Herr Minister? Der Innenminister ließ jedenfalls plötzlich an einem Zwei-Quellen-Modell, obwohl selbst hier mitbeschlossen als Zielstellung für ein neues FAG,

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Als Zielstellung, als Zielstellung! Wir haben das untersucht.)

in der Gesetzesbegründung kein gutes Haar. Jede Beschlussfassung ist eine Zielstellung, was wir in der Politik umsetzen wollen.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Wir haben das untersucht. Das war die schlechtere Variante.)

Überlegen Sie sich mal bitte Ihre Zwischenrufe!

Das Modell sei finanzwissenschaftlich problematisch und verfassungsrechtlich bedenklich, sagte dann der Innenminister,

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ja, und er sagte das zu Recht.)

nachdem er als Abgeordneter hier einen solchen Beschluss gefasst hat.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Er sagte das wie oft zu Recht.)

Wie war das mit dem Korkenzieher, Herr Minister? Es könne, so Innenminister Caffier, überhaupt keine Grundlage zur Bestimmung des Finanzausgleiches sein.

(Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

Auch das zwischenzeitlich ergangene Urteil des Verfassungsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern vom

11. Mai 2006 ändert an dieser Sachlage gar nichts, denn dass der sogenannte Gleichmäßigkeitsgrundsatz verfassungsgemäß ist, wurde vom Landtag nie infrage gestellt, auch nicht von meiner Fraktion.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Richtig.)

Die Frage ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, ob dieser Grundsatz, wenn man schon das Zwei-Quellen-Modell ablehnt, so weiter ausgestaltet werden kann, um die kommunale Finanzsituation zu verbessern. Da sage ich ganz klar: Nein, so wird das nicht funktionieren.