Aber auch da gibt es einen kleinen Wermutstropfen: Geld fließt nur, wenn die betroffenen Theater sogenannte tragfähige Kooperationen eingehen.
Meine Damen und Herren, so kann das alles nicht funktionieren. Deswegen kann meine Fraktion einem solchen Gesetz, einem solchen Finanzausgleichsgesetz, das besser Gemeindeverschuldungs- und -gängelungsgesetz hätte heißen müssen, nicht zustimmen.
Auch muss ich in Erinnerung rufen, lieber Kollege Kokert, dass der vorliegende Gesetzentwurf nicht der Beschlusslage des Landtages entspricht.
Der Wille des Landtages wurde klar von der Landesregierung ignoriert. Auch wenn es SPD und vor allen Dingen CDU nicht mehr wissen wollen,
hat der Landtag in seiner letzten Legislaturperiode anlässlich der sechsten Änderung des FAG den Beschluss gefasst, das FAG grundlegend zu novellieren.
Im Dezember 2005 kamen alle Fraktionen – also SPD, CDU und damals PDS – zu der Überzeugung, dass ein Festhalten am Gleichmäßigkeitsgrundsatz kein tauglicher Ansatz sein kann.
Ich zitiere aus der Beschlussfassung, lieber Kollege Ringguth: „Ziel der Novellierung ist es, den Kommunen des Landes Finanzleistungen nach dem Zwei-QuellenModell zu gewähren.“
„und die Leistungsfähigkeit steuerschwacher Gemeinden und Kreise zu sichern. Unterschiedliche Belastungen mit Selbstverwaltungsaufgaben sind angemessen auszugleichen.“
Ich weiß gar nicht, was Sie hier dazwischenquaken. Ihre Fraktion hat diesen Beschluss damals mitgefasst, Herr Renz.
Aber was dem CDU-Abgeordneten Caffier recht war, ist dem Innenminister Caffier heute nicht mehr billig, und dem Herrn Renz sowieso nicht.
Wie war das mit dem Korkenzieher, sehr geehrter Herr Minister? Der Innenminister ließ jedenfalls plötzlich an einem Zwei-Quellen-Modell, obwohl selbst hier mitbeschlossen als Zielstellung für ein neues FAG,
in der Gesetzesbegründung kein gutes Haar. Jede Beschlussfassung ist eine Zielstellung, was wir in der Politik umsetzen wollen.
Das Modell sei finanzwissenschaftlich problematisch und verfassungsrechtlich bedenklich, sagte dann der Innenminister,
Wie war das mit dem Korkenzieher, Herr Minister? Es könne, so Innenminister Caffier, überhaupt keine Grundlage zur Bestimmung des Finanzausgleiches sein.
11. Mai 2006 ändert an dieser Sachlage gar nichts, denn dass der sogenannte Gleichmäßigkeitsgrundsatz verfassungsgemäß ist, wurde vom Landtag nie infrage gestellt, auch nicht von meiner Fraktion.
Die Frage ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, ob dieser Grundsatz, wenn man schon das Zwei-Quellen-Modell ablehnt, so weiter ausgestaltet werden kann, um die kommunale Finanzsituation zu verbessern. Da sage ich ganz klar: Nein, so wird das nicht funktionieren.