Im Abschlussjahr 2008 verließen landesweit 2063 Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss der Berufsreife die allgemeinbildenden Schulen. Das entspricht dann nicht den publizierten 12, sondern das wären dann 9,9 Prozent. Es ist jedoch zu beachten, dass davon mehr als die Hälfte dieser Schülerinnen und Schüler – nämlich 5,5 Prozent – einen Abschluss in sonderpädagogischen Einrichtungen erreicht haben. Ohne jeglichen Abschluss einer allgemeinbildenden Schule verließen lediglich 4,4 Prozent der Schülerinnen und Schüler die Schule. Sowohl die Quote der Abschlüsse in sonderpädagogischen Einrichtungen als auch die tatsächliche Zahl der Schulabbrecher sind mir aber zu hoch. Und klar ist, dass jeder Schulabbrecher einer zu viel ist.
Die Ursachen für die dennoch zu hohe Anzahl von Schulabbrechern sind vielschichtig. Sie liegen zum einen in unzutreffenden Diagnosen bereits bei Schulbeginn und damit verbunden an nicht bedarfsgerechter Förderung und zum anderen werden während der Schulzeit auftretende zumeist temporäre Förderbedarfe noch nicht immer hinreichend erkannt und werden damit in der pädagogischen Arbeit nicht genug beachtet. Deshalb ist es eine Selbstverständlichkeit, hier diese fortwährende Aufgabe, nämlich dem individuellen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler zu entsprechen, fortzuschreiben. Ich bin ja gerade dafür angetreten, dies wirksam zu ändern.
Das ist natürlich ein ganzes Bündel von Maßnahmen. Selbstverständlich ist als Erstes das vom Landtag beschlossene und am 1. August dieses Jahres in Kraft getretene Schulgesetz zu nennen. Darin sind – daran darf ich erinnern – die individuellen Rechtsansprüche der Schülerinnen und Schüler auf bedarfsgerechte Förderung normiert. Zudem werden in den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere in Paragraf 39a des Schulgesetzes, verbindliche Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung festgeschrieben.
Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes ist das Abschließen von Vereinbarungen zwischen Schule und Eltern, Schule und staatlichen Schulämtern, staatlichen Schulämtern und Ministerium zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der pädagogischen Arbeit. Unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds wurde
als eine Maßnahme, auch daran darf ich erinnern, zur Minderung des Problems das produktive Lernen in allgemeinbildenden Schulen eingeführt. Diese Maßnahme umfasst, das ist dem einen und dem anderen ja auch nicht geläufig, unter anderem auch eine flexiblere Schulausgangsphase für die Schülerinnen und Schüler, deren Abschluss in besonderer Weise gefährdet ist. Das produktive Lernen ist damit eine Maßnahme im Rahmen der flexiblen Ausgangsphase. Ich könnte hier auch noch nennen die Schulwerkstätten, das Projekt Sekundarstufe, die Vorlaufklassen zur Berufsreife.
Ich möchte darauf hinweisen, dass seit Einführung des produktiven Lernens mit Schulabschlüssen im Jahr 2007 die Quote der Schülerinnen und Schüler ohne jeglichen Abschluss sinkt. Das heißt, im Jahr 2006 waren es noch rund 6 Prozent, also ganz genau 5,7. Und so sind es nach Einführung des produktiven Lernens in diesem Abschlussjahr bereits nur noch 4 Prozent. Zurzeit sind wir eben dabei, dieses Angebot, was wir schon mal erweitert haben auf 25 Standorte in MecklenburgVorpommern, das würde umgerechnet dann heißen, dass 500 Schülerinnen und Schüler daran teilnehmen können, zum Schuljahr 2010/2011 noch auf 27 Standorte auszuweiten. Das heißt, damit stehen dann 1.300 Plätze zur Verfügung. Parallel dazu finden berufsbegleitend entsprechende Fortbildungsmaßnahmen auch für Lehrerinnen und Lehrer statt.
Ich finde, im Schulgesetz haben wir sehr darauf geachtet, dass dem individuellen Förderbedarf vorrangig Aufmerksamkeit geschenkt wird. Ich glaube, die Mitglieder des Bildungsausschusses sind sich an dieser Stelle auch mit mir darüber einig.
Zusatzfrage, Herr Minister: Wie den Medien zu entnehmen ist, leben in MecklenburgVorpommern oder sollen in Mecklenburg-Vorpommern mehr als 83.000 funktionale Analphabeten leben. Was tut die Landesregierung oder was tut Ihr Ministerium, um diese hohe Zahl in Zukunft zu senken? Gibt es ein spezielles Programm, was aufgrund dieser katastrophalen Lage hier gegensteuert?
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Wenn Sie an dieser Stelle, bei diesem Fragenkomplex, diese Frage so stellen, wird ja impliziert, dass diese Analphabeten sich im Bildungssystem der allgemeinbildenden Schulen bewegen.
Funktionale. Das sind aber nicht die Schülerinnen und Schüler, wenn Sie das auf diese Schüler beziehen, sondern das sind Menschen in unserem Land, um die wir uns kümmern, wo die Volkshochschulen, wo es ein landesweites Programm gibt, das unterstützen. Das ist also keine neue Aufgabe, sondern das ist eine Aufgabe, die ständig fortgeführt wird. Wir sind also dabei, diese Quote zu senken, damit diesen Menschen auch eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird.
Herr Pastörs, ich möchte Sie noch mal darauf aufmerksam machen, dass die Zusatzfragen sich auch auf die Grundfrage beziehen müssen.
Sind Sie nicht der Meinung, Herr Minister, dass diese erschreckend hohe Zahl geradezu auch da herrührt, dass der Bildungsbereich in der Vergangenheit – und das ist ja gerade das Thema, was wir hier besprechen –, in der Vergangenheit und vielleicht auch sogar noch hier jetzt in der Gegenwart, Mängel aufweist, dass es eine so hohe Zahl überhaupt gibt im Land?
Also, wenn Sie davon ausgehen, dass man ein Bildungssystem immer weiterentwickeln muss, dann ist das natürlich richtig. Aber wenn Sie die Zahl von 2006 nehmen, und da sind wir jetzt nicht bei der Fragestellung von Ihnen, sondern da sind wir bei der Frage der Schulabbrecher, und wenn Sie damit implizieren, dass das alles
in diesem Problemkreis befindliche Menschen sind, dann ist diese Zahl schon um 450 Schülerinnen und Schüler gesenkt worden. Das heißt, die Feststellung des individuellen Förderbedarfs wird dazu beitragen, dass diesem Problem von Anfang an wirksam begegnet wird.
Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Ministers für Verkehr, Bau und Landesentwicklung, der heute vertreten wird durch die Finanzministerin.
1. Mit welchem Schaden für die Wassertourismusindustrie durch die Vollsperrung rechnet die Landesregierung insbesondere dann, wenn die Schleusen witterungs- oder technikbedingt nicht wie vorgesehen bis 10.06.2010 fertiggestellt werden?
Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, die Antwort auf diese Frage habe ich Ihnen ja bereits vorhin vorgetragen,
weil das die Frage war an den Wirtschaftsminister. Die Frage an den Verkehrsminister ist ja eine andere. Und damit wir hier nicht wiederholen und festigen, würde ich vorschlagen, dass Sie vielleicht jetzt mal diese Frage noch einmal wiederholen. Die hatten Sie ja ursprünglich als erste genannt.
9. Was hat die Landesregierung unternommen, um durch Konsultation mit den zuständigen Stellen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung und der Landesregierung Brandenburg die gleichzeitige Sperrung der beiden wasserseitigen Zugänge zu den Mecklenburger Oberseen zu verhindern?
Sehr geehrter Herr Leonhard, ich würde nie auf die Idee kommen, diese Frage so zu bezeichnen. Darum verstehe ich Ihren Einspruch jetzt auch nicht. Ich würde vorschlagen, ich …
In der Müritz-Elde-Wasserstraße befinden sich 17 Schleusen. Diese Schleusen werden im Auftrag des Wasser- und Schifffahrtsamtes Lauenburg in geplanten Intervallen grundüberholt, instand gesetzt und erneuert. In der Zeit vom 01.10.2009 bis 31.03.2010 muss das Wasser- und Schifffahrtsamt den Betrieb der Schleuse Lewitz wegen dringender Grundinstandsetzungsarbeiten einstellen. Trotz besonderer Dringlichkeit ist es erfreulicherweise möglich, die Maßnahme in einem Zeitraum durchzuführen, in dem die Wassersportsaison, wenn überhaupt, nur in sehr geringem Maße beeinträchtigt wird. Das Wasser- und Schifffahrtsamt hat im Laufe der Jahre vergleichbare Maßnahmen stets in diesen Zeitraum gelegt und Gewerbe und Wassersportler durch entsprechende Veröffentlichungen informiert.
Das Amt hat dem Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung zugesichert, dass die Müritz-EldeWasserstraße ab dem 01.04.2010 in Richtung Mecklenburger Seenplatte befahrbar sein wird. Für die Schleuse Fürstenberg ist das Wasserstraßenneubauamt Berlin, eine Unterbehörde der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost, zuständig. Das Amt hat wegen schwerer baulicher Schäden an der Schleuse eine nicht planbare lokale Vollsperrung der oberen Havelwasserstraße vom 14.09.2009 bis 06.06.2010 veranlassen müssen. In dieser Zeit wird die Schleuse neu gebaut. Würde man den Betrieb stattdessen weiterführen, bestünde die Gefahr, dass die Schleuse wegen der schweren Schäden mitten in der Wassersportsaison kurzfristig geschlossen werden müsste. Um eine solch schwere Beeinträchtigung des Wassersporttourismus zu verhindern, hat man sich deshalb zu einer kontrollierten Stilllegung entschlossen und dies bereits im Januar 2009 veröffentlicht.
Wie in Lauenburg ist man auch in Berlin ganz außerordentlich bemüht, die Sperrung so kurz wie unbedingt
nötig ausfallen zu lassen. Dafür werden Mehrkosten, zum Beispiel für Doppelschichten, auch am Wochenende, einkalkuliert. Aus Sicht des Ministeriums für Verkehr, Bau und Landesentwicklung ist es wegen des dringenden Grundinstandsetzungsbedarfes der Schleuse Lewitz einerseits und des unvermeidlichen Neubaus der Schleuse Fürstenberg andererseits nicht vermeidbar, dass sich die Außerbetriebnahme der Schleusen überschneidet. Anderenfalls würde der Wassersport nicht nur außerhalb, sondern gegebenenfalls auch mitten in der Saison beeinträchtigt werden.