Protocol of the Session on September 24, 2009

Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Professor Dr. Tack, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 4 und 5 zu stellen.

Frau Präsidentin! Herr Minister!

4. Ab welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang ist das mit dem Bundesfinanzministerium vereinbarte Moratorium zum Verkauf und zur Verpachtung von BVVG-Flächen wirksam?

Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Professor Tack! Wir haben ja hier auch eine Debatte zu dem Thema geführt. Ich war dankbar, dass ich den Rückenwind aus den Fraktionen bekommen habe. Wir haben dann auf der politischen Ebene verhandelt, der Ausschreibungsstopp für den Verkauf und für die Verpachtung gilt seit dem 31.08.2009. Im Übrigen weise ich ausdrücklich darauf hin, dass fälschlicherweise zum Teil immer so argumentiert wird, dass das auch für EALG-Flächen oder auch für die Verkehrswertverkäufe durch Direkterwerber gilt. Das gilt nicht. Ich glaube, dass es im Interesse der hier wirtschaftenden Unternehmen ist, dass die EALG-Verkäufe zu Ende geführt werden und dass da, wo Verhandlungen geführt worden sind zu den Verkehrswertverkäufen im Direktverkauf, diese Verkäufe weiterhin stattfinden.

Eine Zusatzfrage: Wie erklären Sie sich dann die Anzeige in der 36. Kalenderwoche in der „Bauernzeitung“ und die Tatsache, dass auf der Internetseite der BVVG weiterhin 18 Grün- und Ackerlandobjekte ausgeschrieben sind?

Es ist ganz klar vereinbart, dass diese Ausschreibungen sowohl für den Verkauf als auch für die Verpachtung nicht vorgenommen werden. Ich erkläre mir das insofern, dass diese Unterlagen, die dann ja auch in den Druck gehen, zu einer Zeit vor diesem Beschluss in Umlauf gegeben worden sind.

Wir haben die ganz klare Zusicherung, dass keinerlei Verkäufe und Ausschreibungen mehr stattfinden. Und wenn Sie sich erkundigt haben, das haben Sie bestimmt auch getan, dann wissen Sie auch – und das war mir außerordentlich wichtig –, dass das nicht nur für landwirtschaftliche Nutzflächen gilt, sondern auch für die jetzt im Lande weitverbreitete Diskussion, was die Seen anbetrifft. Ich bin sehr froh und glücklich darüber – und unsere Forderungen sind klar aufgemacht –, dass Seen in Mecklenburg-Vorpommern nicht verkauft werden. Das gilt auch für die landwirtschaftlichen Nutzflächen. Es findet zurzeit kein Verkauf und keine Verhandlung zu den verpachteten Flächen statt, was diese Preisveränderung anbetrifft.

Die zweite Frage:

5. Wie ist gesichert, dass nach der Bundestagswahl die Gültigkeit des Moratoriums Bestand hat?

Ich bitte darum, dass wir nicht von einem Moratorium sprechen, sondern wir befinden uns in der Verhandlung. Ich darf hier heute auch ankündigen, dass wir bereits intensiv verhandeln. Es geht um die zwei wichtigen Grundsatzentscheidungen:

Erstens. Wie entsteht der Preis, also der Kaufpreis, sowohl für Pachtobjekte als auch für Verkaufsobjekte. Es hat bereits zweimal Verhandlungen nach dem Verkaufsstopp gegeben. Am 5. Oktober 2009 wird es die nächste Runde geben. Es kann auch sein, dass wir relativ schnell zum Ende kommen. Insofern will ich auch noch mal ausdrücklich Folgendes sagen: Dieses hat nichts mit den Bundestagswahlen zu tun, sondern uns geht es darum, für die hier wirtschaftenden Unternehmen Klarheit zu schaffen.

Also erstens geht es um die Frage, wie wird der regionale Preis entwickelt.

Zweitens geht es mir darum, die 450-Hektar-Problematik aufzugreifen. Die Insider wissen, worum es da geht.

Danke.

Danke schön.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Raimund Frank Borrmann, Fraktion der NPD, die Frage 6 zu stellen.

Herr Minister,

6. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung im Einzelplan „Landwirtschaftsministerium“ (08) bei Mindereinnahmen ergreifen?

Zunächst möchte ich erst einmal feststellen, dass aus der Formulierung der Anfrage hervorgeht, dass die Landesregierung einen soliden Haushalt vorgelegt hat. Nach der gegenwärtigen Einnahmesituation und den Einnahmeschätzungen basiert der Landeshaushalt und der Entwurf für das Jahr 2010/2011 somit aus meiner Sicht, aus der Überzeugung unseres Hauses und der Landesregierung auf einer soliden Grundlage. Es ist sicherlich auch überhaupt gar kein Geheimnis, dass wir uns in einer weltwirtschaft

lich schwierigen Lage befinden, die auch an unserem Land nicht spurlos vorbeigeht. Auch das ist allgemein bekannt.

Die aktuelle Einschätzung der Finanzexperten insbesondere unseres eigenen Bundeslandes stimmt mich jedenfalls optimistisch. Dennoch kann doch heute niemand mit Bestimmtheit sagen, ob unsere Prognosen in Bezug auf die Entwicklung der Steuereinnahmen auch tatsächlich eintreten werden, selbst wenn wir bei unseren Planungen bereits mit einer deutlich gebotenen Vorsicht und Zurückhaltung an diese Planung herangegangen sind.

Insofern betone ich noch mal, ich bin dankbar und irgendwo auch ein Stückchen stolz, dass wir als eines der wenigen Bundesländer erreicht haben, das können Sie sich auch bundesweit anschauen, dass wir alle Bundes- und Europamittel kofinanzieren werden. Und die feste Zusage der Finanzministerin haben wir dabei. Ich glaube auch, dass man an dieser Stelle feststellen darf, dass die Finanzministerin in vergleichbaren Fällen in den vergangenen Jahren immer eine Lösung gemeinsam mit den Ressorts und insbesondere mit unserem Ressort gefunden hat.

Zusatzfrage: Herr Minister, unter der Beachtung, dass meine Frage, Hauptfrage, zensiert worden ist...

(Dr. Fritz Tack, DIE LINKE: Was?! Was soll denn das?)

Ja, die ist zensiert worden.

Herr Borrmann, stellen Sie jetzt Ihre Zusatzfrage. Kommentare sind hier nicht zugelassen.

Ich stelle die Zusatzfrage: Welche Entscheidung wird das Ministerium treffen, wenn es zu Mindereinnahmen kommen sollte – das schließen Sie ja nicht aus –, werden Sie dann mehr auf investive Maßnahmen drängen? Sie haben ja einen Haushalt, der kofinanziert ist. Werden Sie dann mehr investive oder werden Sie dann mehr konsumtive Maßnahmen ergreifen, um die Krise zu bewältigen?

Wenn Sie, Herr Borrmann, ab und zu im Ausschuss mal richtig zuhören würden, dann wüssten Sie auch, wenn Sie sich den Haushaltsplan anschauen, dass der Agrarhaushalt im Wesentlichen ganz klar 220 Millionen Euro Bundes-, Landes- und Europamittel investiv jährlich einbringt. Ansonsten haben wir keine konsumtiven großartigen Maßnahmen, außer dass wir Tierheime fördern, im Übrigen auch in diesem Bereich ausschließlich nur investiv oder auch bei den Kleingärtnern. Insofern ist der Haushalt unseres Hauses auch im Agrar-, Umwelt- und Verbraucherschutzbereich ein klar ausgerichteter Haushalt für Investition und nicht für Konsumtion.

Zweite Zusatzfrage: Herr Minister, unter der Beachtung, dass der Agrarausschuss ein Geheimausschuss ist und ich daraus nichts zitieren darf …

Der ist nicht geheim.

Ich darf keine …

Herr Borrmann, ich hatte Sie vorhin schon mal darauf aufmerksam gemacht, dass Kommentare hier nicht zugelassen sind. Ich erteile Ihnen dafür jetzt einen Ordnungsruf.

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Stellen Sie jetzt Ihre Zusatzfrage!

Wie werden Sie sich entscheiden, Herr Minister, wenn die Landesregierung verstärkt konsumtive Maßnahmen ergreifen wird und für Ihren Haushalt nicht die entsprechenden Mittel zur Kofinanzierung für die Fördermittel zur Verfügung stehen?

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Ich habe Ihnen doch ausdrücklich gesagt, ich habe die Zusage – und dafür kann ich mich nur noch mal bedanken – des Finanzministeriums, dass wir alles dafür tun, dass die investiven Mittel, die bereitgestellt werden durch die Europäische Union und insbesondere auch durch die Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“, dass wir damit investive Maßnahmen im Lande begleiten, und zwar nicht nur für die Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft, sondern insbesondere auch für die ländlichen Räume, dazu gehören auch Schulen und Kindergärten. Ich glaube, da sind wir auf einem sehr guten Weg.

(Harry Glawe, CDU: Sehr richtig.)

Herr Minister, eine Zusatzfrage: Ich muss da noch mal leider nachhaken, was die Kofinanzierung angeht. Bei zu erwartenden Steuereinbrüchen – die Steuerschätzung kommt ja jetzt bald Ende des Jahres –, gilt die Zusage der Finanzministerin, was die hundertprozentige Kofinanzierung angeht, dann auch noch oder ist die Zusage beschränkt auf die Umsetzung des Haushaltes in dem Rahmen, wie er jetzt von Ihnen oder von der Landesregierung eingebracht worden ist?

Diese Landesregierung hat – solange ich ihr angehöre – immer alles dafür getan, und davon gehe ich aus, dass das weiterhin so bleibt, dass Bundes- und Europamittel, die bereitgestellt werden, durch das Land kofinanziert werden, weil sie auf Investitionen und damit auf die Zukunft des Landes ausgerichtet sind. Ich gehe weiterhin auch davon aus, wenn Sie die europäischen Nachrichten gehört haben, dass es sogar Überlegungen gibt, bestimmte Bereiche aufzu stocken und den Kofinanzierungsanteil zu verändern, und zwar zugunsten der konjunkturellen Entwicklung. Ich gehe davon aus, dass wir das auch hinbekommen. Alles andere sind irgendwelche Dinge, die Sie an die Wand malen, die ich so zurzeit nicht nachvollziehen kann.

Zusatzfrage: Ich hatte gefragt, ob die Zusage – ich präzisiere –, ob die Zusatzmittel, die dann erforderlich werden, wenn der Haushaltsrahmen nicht gehalten werden kann, ob die Zusage der Finanzministerin einer hundertprozentigen Kofinanzierung dann auch noch gilt, wenn wir den Rahmen des Haushalts verlassen müssen. Das war meine Frage.

Ich betone es noch mal: Sie reden jetzt von einer Steuerschätzung, die in den nächsten Wochen kommt. Ich sage Ihnen, wir haben und werden als Landesregierung – und ich kann nur meinen Haushalt vertreten oder den Haushalt, den ich zu verantworten habe – alles daransetzen, dass dieser …

Er hat die …

… Haushalt solide durchfinanziert ist und die Kofinanzierung der Europa- und Bundesmittel gewährleistet wird.

(Zuruf von Reinhard Dankert, SPD)

Herr Pastörs, es waren meiner Meinung nach zwei Zusatzfragen. – Danke schön.

Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Birger Lüssow, Fraktion der NPD, die Fragen 7 und 8 zu stellen.

Herr Minister,

7. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Ursachen des hohen Prozentsatzes von Schulabbrechern vor?

Die mir vorliegenden Zahlen, und Sie haben ja in Ihrer Anfrage die 12 Prozent zitiert, sind andere. Ich will Ihnen vielleicht einfach die mir vorliegenden Zahlen zur Kenntnis bringen:

Im Abschlussjahr 2008 verließen landesweit 2063 Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss der Berufsreife die allgemeinbildenden Schulen. Das entspricht dann nicht den publizierten 12, sondern das wären dann 9,9 Prozent. Es ist jedoch zu beachten, dass davon mehr als die Hälfte dieser Schülerinnen und Schüler – nämlich 5,5 Prozent – einen Abschluss in sonderpädagogischen Einrichtungen erreicht haben. Ohne jeglichen Abschluss einer allgemeinbildenden Schule verließen lediglich 4,4 Prozent der Schülerinnen und Schüler die Schule. Sowohl die Quote der Abschlüsse in sonderpädagogischen Einrichtungen als auch die tatsächliche Zahl der Schulabbrecher sind mir aber zu hoch. Und klar ist, dass jeder Schulabbrecher einer zu viel ist.