Protocol of the Session on September 23, 2009

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

So weit ein paar grundsätzliche und allgemeine Ausführungen noch mal zu dieser Europäischen Dienstleistungsrichtlinie.

Nun zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. Er kommt reichlich spät. Wir haben mehrfach – unsere Fraktion – im Wirtschaftsausschuss diese Diskussion angeschoben und auch angemahnt, dass wir rechtzeitig eine Entscheidung brauchen, aber es scheint eben Stil dieser Regierung zu sein, Dinge sehr spät in den Landtag einzubringen. Wir haben den Eindruck, dass die Landesregierung unangenehme Dinge – und es ging ja nicht so einfach, den Einheitlichen Ansprechpartner zu bestimmen – nach hinten verschiebt, so, wie es eben auch mit dem Vergabegesetz oder Tariftreuegesetz tatsächlich immer wieder passiert.

Gerade drei Monate bleiben uns noch. Anfang des Jahres 2010 soll die Dienstleistungsrichtlinie in Kraft treten, und wir fürchten, dass für die parlamentarische Debatte nicht ausreichend Zeit bleibt. Und uns interessieren in der Tat eine Reihe von Fragen. Da geht es um die

Kosten, es geht auch um die Anlaufkosten und es geht natürlich darum, wie die Anforderungen an den Einheitlichen Ansprechpartner umgesetzt werden können. Und da haben wir die Sorge, dass wir nicht ausreichend Zeit haben und die ausreichende Sorgfalt an den Tag legen können, um all diese Fragen tatsächlich zu diskutieren, denn eine Reihe von Dingen müssen noch abschließend nach unserer Auffassung geklärt werden.

Herr Minister Seidel hat es gesagt, der Einheitliche Ansprechpartner in Mecklenburg-Vorpommern sollen die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern sein. Warum sich die Landesregierung für diesen Einheitlichen Ansprechpartner, für diese Kammern als Einheitlichen Ansprechpartner entschieden hat, ist noch nicht ausreichend und nachvollziehbar begründet. Da wollen wir Näheres in den Ausschussberatungen hören. Wir bezweifeln außerdem, ob die Kommunen und ihre Spitzenverbände umfassend genug und auch rechtzeitig in das Gesetzgebungsverfahren einbezogen wurden. Deswegen werden wir im Ausschuss eine Anhörung beantragen, um diese Dinge zu vertiefen, um dann also auch auf dieser Basis gut entscheiden zu können.

Die Kommunen sind hier nicht nur mit einer neuen Verwaltungsorganisation konfrontiert, sondern auch mit technischen Herausforderungen und anderen Folgeaufwendungen, die es wiederum zu finanzieren gilt. Über diese Finanzierung hat Herr Minister Seidel einige Aussagen getroffen, wie sie im Gesetz jetzt tatsächlich dargelegt sind. Und es ist wichtig, dass wir in den Ausschussberatungen, wie man so schön sagt, Butter bei die Fische bekommen, also Daten, Fakten auf den Tisch gelegt werden, um das zu untersetzen, was mit diesem Gesetz tatsächlich erreicht werden soll.

Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte über die kommunale Finanzsituation ist es wichtig, auch bei diesem Gesetz all diese Fragen zu diskutieren, und das schon erwähnte E-Government ist hier wichtig. Aber wichtig ist auch, dass die Kommunen diese Prozesse insgesamt beherrschen können, auch wenn es seitens des Landes dafür Unterstützung gibt.

Wir wollen darüber hinaus auch die Frage der Gebühren klären. Da stimme ich Ihnen zu, dass es schwer einzuschätzen ist, was das denn alles nun tatsächlich ausmachen wird, aber ich bin der Überzeugung, wir sollten darüber diskutieren, welche Gebühren in welcher Höhe entstehen und was eigentlich Unternehmen – und Sie haben es selbst gesagt, Herr Seidel –, auch die einheimischen Unternehmen zu erwarten haben, wenn sie entsprechende Aktivitäten hier im Lande vorhaben, was sie dann an Belastungen, und das sind ja finanzielle Belastungen, tatsächlich zu erwarten haben.

Das, glaube ich, muss auf den Tisch des Hauses und natürlich gehört dazu auch die Frage des Datenschutzes, um nur einige Beispiele zu nennen.

Ich habe vernommen, dass in Thüringen beispielsweise ausländische Unternehmen auch im Sinne einer Ansiedlungspolitik von den Gebühren freigestellt werden sollen.

(Udo Pastörs, NPD: Soll, soll!)

Das wäre, glaube ich, auch mal eine spannende Diskussion, wenn Mecklenburg-Vorpommern einen vergleichbaren Weg gehen will.

Wir stimmen der Überweisung des Gesetzentwurfes in die Ausschüsse zu und erwarten eine konstruktive

Diskussion, damit wir tatsächlich das Beste mit diesem Einheitlichen Ansprechpartner für Mecklenburg-Vorpommern erreichen können. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke, Herr Holter.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Schulte von der Fraktion der SPD. – Ich sehe gerade, dass Herr Schulte das Wort zurückzieht.

Damit hat das Wort der Abgeordnete Herr Pastörs von der Fraktion der NPD.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass wir Nationaldemokraten für das Selbstbestimmungsrecht der Völker eintreten und dass Völker organisch gewachsene Lebensgemeinschaften darstellen, dürfte hoffentlich allgemein bekannt sein. Und dass es sich auch in der Europäischen Union Gott sei Dank noch um unterschiedlich geartete Völkerschaften handelt, die sich nicht nur durch Sprache

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sie sind ein völkischer Beobachter.)

und anthropologische Merkmale unterscheiden, sondern durch ihr Anderssein auch einen speziellen Volkscharakter aufweisen, ist eine nicht zu leugnende Tatsache. Was für die einen einsichtig und regelnswert erscheint, ist für die anderen zutiefst unverständlich, ja, ungerecht. Die hier uns von den EU-Kommissaren aufgezwungene Richtlinie 2006/123 über die Dienstleistungen im Binnenmarkt zeigt einmal mehr überdeutlich, mit welchem dogmatischen Anspruch die EU-Technokraten wieder einmal Tabula rasa machen. Was man unseren Bürgern im Lande unter dem Schlagwort „Harmonisierung“ aufzwingen will, hat mit Harmonie rein gar nichts zu tun.

(Raimund Frank Borrmann, NPD: Das ist Unterwerfung.)

Im Gegenteil, ob das Gesetz über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen, die Landesbauordnung, das Landeshochschulgesetz, das Dolmetschergesetz, das Landesnaturschutzgesetz oder das Ingenieurgesetz, alles kommt weg. Nicht weniger als 84 Prozent aller Bestimmungen im Lande basieren schon nicht mehr auf nationalem Recht, sondern werden fernab von Volk und Vaterland in Brüssel meist zu massivem Nachteil der Deutschen festgesetzt.

(Raimund Frank Borrmann, NPD: So ist es.)

Und was da für juristische Giftcocktails zusammengemischt werden, haben wir ja und aktuell auch besonders in der Landwirtschaft hier in Mecklenburg-Vorpommern in jüngster Vergangenheit schmerzlich erfahren müssen.

Nehmen wir das Handwerk. Da wird durch die EU-Richtlinie das weltweit bewunderte Ausbildungssystem von Lehrling, Geselle und Meister regelrecht unterlaufen. In Deutschland wird sich dann in Zukunft auch ohne Meisterbrief jeder Pole, Ungar oder Tscheche in der Regel ohne Meisterkonzession am Markt anbieten dürfen, frei nach dem Motto: „Jeder kann alles, jeder darf alles“, und über Qualität spricht keiner mehr. Wir haben ja eben vom Wirtschaftsminister Seidel gehört, dass sich dann schon am Markt zeigen wird, wer die Qualität und wer den Preis am besten als Dienstleister zur Verfügung stellt.

Mein lieber Herr Minister, aber ehe das dann so weit ist, wird sehr viel an Qualität den Bach runtergehen, denn

die Standards der Qualität im Handwerk zum Beispiel sind in Deutschland europaweit anerkanntermaßen einmalig. Schon jetzt ist ein ruinöser Unterbietungswettbewerb durch eine wahre Flut polnischer Dienstleister im vollen Gange. Wir von der NPD begreifen den von Ihnen vorgelegten Gesetzentwurf als Frontalangriff auf den einheimischen Dienstleistungssektor. Nicht nur von Polen aus werden besonders unsere Handwerksbetriebe regelrecht in die Zange genommen. Wir erwarten auch ein Heer von Wanderarbeitern, die ähnlich wie in den USA ihren Familien entfremdet und hin und her gejagt werden. Das ist familien- und damit volksfeindliche Politik, meine Damen und Herren.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Das ist asozial, was Sie hier beschließen wollen. Wir Nationalisten sind erklärte Feinde des EU-Verwaltungsmonsters und lehnen deswegen aus grundsätzlichen Gründen den Gesetzentwurf ab.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Waldmüller von der Fraktion der CDU.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Zusammenwachsen des europäischen Binnenmarktes ist eine wirtschaftliche Leistung, die in ihrer Wirkung mit Sicherheit nicht zu unterschätzen ist,

(Udo Pastörs, NPD: Ja, das glaube ich auch.)

und durch das Zusammenwachsen ist der Grundstein gelegt worden,

(Michael Andrejewski, NPD: Zyankali ist auch nicht zu unterschätzen.)

dass Europa heute zum größten Binnenmarkt weltweit geworden ist. Er brachte auch materiellen Wohlstand und sozialen Frieden und nicht zuletzt ist das Garant für den Frieden

(Udo Pastörs, NPD: Warten Sie mal ab, warten Sie mal ab, alles fließt!)

zwischen den europäischen Völkern, der jetzt seit 60 Jahren Realität ist. Dieses Zusammenwachsen wollen wir mit einem weiteren entscheidenden Schritt voranbringen.

Mit dem vorgelegten Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in Mecklenburg-Vorpommern soll das Zusammenwachsen des Gemeinsamen Marktes auf Dienstleistungen ausgeweitet werden,

(Raimund Frank Borrmann, NPD: Zusammenpressen.)

denn die wirtschaftliche Integration Europas hat die EU zu einer der führenden Wirtschaftsräume werden lassen.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Doch gerade das beachtliche Potenzial des Dienstleistungssektors für Wachstum und Beschäftigung konnte bislang nicht ausgeschöpft werden.

(Udo Pastörs, NPD: 8,8 Milliarden deutscher Gelder, jedes Jahr.)

Die europäische Dienstleistungsrichtlinie wird dies nun ändern. Die Richtlinie soll bestehende Hindernisse abbauen, den grenzüberschreitenden Handel und Dienstleistungen fördern und damit mit zur Verwirkli

chung des einheitlichen Binnenmarktes beitragen. Sie ist ein wichtiges Reformvorhaben bei der Umsetzung der Lissabon-Strategien.

(Zurufe von Raimund Frank Borrmann, NPD, und Udo Pastörs, NPD)

Meine Damen und Herren, die Verhandlungen zur Verabschiedung dieser Richtlinie – Herr Holter hat das schon gesagt – waren sehr kontrovers. Die Bundesregierung hat in diesem Prozess deutlich gemacht, dass die weitere Vollendung des Dienstleistungsbinnenmarktes für Deutschland von herausragendem volkswirtschaftlichen Interesse sei. Zugleich galt es allerdings sicherzustellen, dass die Mitgliedsstaaten im Rahmen der allgemeinen Grundsätze des EG-Vertrages auch weiterhin hohe Standards für die Sicherheit und Qualität von Dienstleistungen durchsetzen können,

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)