Protocol of the Session on September 23, 2009

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

zum Beispiel zum Schutz der Gesundheit, der Umwelt und der öffentlichen Sicherheit.

Ein zentrales Thema der Verhandlungen war für die Bundesregierung zudem, dass das Arbeits- und Entsenderecht durch die Richtlinie nicht berührt wird oder nicht berührt werden darf. Dieses Anliegen konnte mit dem verabschiedeten Text erfolgreich durchgesetzt werden.

Nach Zustimmung des Rates Ende Dezember 2006 ist die Richtlinie in Kraft getreten. Die Mitgliedsstaaten, das wurde schon gesagt, haben bis 28. Dezember 2009 die Richtlinie umzusetzen.

(Udo Pastörs, NPD: Abnicken.)

Meine Damen und Herren, auch für MecklenburgVorpommern ergeben sich mit der Dienstleistungsrichtlinie neue Möglichkeiten.

(Udo Pastörs, NPD: Ja, große.)

Vom erleichterten Zugang von Dienstleistungsanbietern zu allen Märkten, allen EU-Mitgliedsstaaten können gerade auch kleine und mittelständische Unternehmen unseres Landes profitieren. Sie lebten bisher unter Hindernissen für grenzüberschreitende Dienstleistungen, unter anderem durch die Abschottung in Ländern wie Frankreich oder Belgien.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Jetzt steigen die Chancen für unsere Unternehmen, in anderen EU-Ländern tätig zu werden. Die im Kompromiss gefundene Regelung, dass Dienstleister aus dem Ausland sich nach den Bestimmungen des Landes richten müssen, in dem sie ihre Leistungen anbieten, wird Lohn- und Sozialdumping verhindern.

(Udo Pastörs, NPD: Aha!)

Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, sogenannte Einheitliche Ansprechpartner einzurichten, die im Interaktionsgefüge zwischen Dienstleistern und Dienstleistungserbringern und zuständigen Stellen tätig werden sollen. Sie sollen Aufgaben im Zusammenhang mit der Abwicklung der für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistungstätigkeit erforderlichen Verfahren und Formalitäten übernehmen. Darüber hinaus werden sie Informationsaufgaben wahrnehmen. Angestrebt wird zugleich die vollständige elektronische Abwicklung aller Verfahren und Formalitäten in diesem Zusammenhang.

Meine Damen und Herren, mit dem Aufbau der Einheitlichen Ansprechpartner ergeben sich Gestaltungsspiel

räume, die als Chance für eine umfassende Modernisierung der öffentlichen Verwaltung verstanden werden sollten. Insbesondere können durch die Schaffung der Einheitlichen Ansprechpartner bürokratische Hemmnisse abgebaut und Synergieeffekte realisiert werden. Danach wird die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten und Investitionen von Unternehmen erleichtert und beschleunigt. Auf die Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen wird sich das positiv auswirken.

(Udo Pastörs, NPD: Träume.)

Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Mantelgesetz sollen die Anforderungen der EG-Dienstleistungsrichtlinie umgesetzt werden. Diese Umsetzung erfolgt 1:1.

Zwei Ausnahmen bestehen nur in der Einbeziehung von Inländern und von Verfahren in den Bundesgesetzen, die ebenfalls einheitliche Stellen vorsehen. Die Einbeziehung von Inländern in den Geltungsbereich der Richtlinie geht auf einen Beschluss der Bundeswirtschaftsministerkonferenz zur Vermeidung von Inländerdiskriminierung zurück.

(Udo Pastörs, NPD: Dass so was überhaupt notwendig ist zu regeln, ist eine Katastrophe.)

Dies ist im höchsten Maße sinnvoll.

Außerdem können, sofern in Bundesgesetzen das Verfahren über eine einheitliche Stelle für dienstleistungsbezogene Verwaltungsverfahren zugelassen wird, die nicht der Richtlinie unterliegen, diese ebenfalls über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Auch diese Maßnahme ist mit Hinblick auf Effizienz und Kosteneinsparung sinnvoll. Somit würde nicht, wie sonst üblicherweise immer kritisiert wird, auf die Richtlinie draufgesattelt, vielmehr sind die Ausweitungen und die Anwendbarkeit sachlich nicht nur richtig, sondern für ein reibungsloses Funktionieren auch geboten.

Die Aufgaben der Einheitlichen Ansprechpartner werden auf die Wirtschaftskammern des Landes übertragen. Das heißt, dass für dienstleistungsbezogene Verfahren, Formalitäten und Anfragen in Mecklenburg-Vorpommern in Zukunft die IHK Neubrandenburg, die IHK Rostock und die IHK Schwerin

(Udo Pastörs, NPD: Alles schon gehört.)

sowie die Handwerkskammern Ostmecklenburg-Vorpommern und Schwerin zuständig sind. Dadurch kann jeder Dienstleister, der in einer der Regionen unseres Bundeslandes seine Leistungen erbringen möchte, sei er nun aus Lissabon, Helsinki oder Neubrandenburg, vor Ort seine Anliegen bei ein und derselben Stelle regeln.

Der Wirtschaftsminister hat bereits auf den umfassenden Aufgabenkatalog, den die Einheitlichen Ansprechpartner erfüllen werden, hingewiesen. Ich bin ebenso der Meinung, dass hierfür die Wirtschaftskammern die einzig richtigen Stellen sind. Einerseits bestehen, wie angeführt, bereits gute Erfahrungen mit Arbeitsweise und Kompetenz der Kammern, andererseits bieten sich die Kammern aufgrund ihrer Zuständigkeitsgebiete an. So hätte die Verordnung bei den Kommunen zu einer Vervielfältigung auf 18 Einheitliche Ansprechpartner geführt. Abgesehen davon, dass ich hier schon die Einheitlichkeit gefährdet sehen würde, wäre dies auch im Hinblick auf den Einrichtungsaufwand nicht praktikabel gewesen. Die Verordnung bei einer obersten Landesbehörde hingegen wäre angesichts der zu erfüllenden

Informations- und Vermittlungsaufgaben ebenfalls nicht sinnvoll.

Über die Vereinheitlichung hinaus ist vorgesehen, die vollständige elektronische Abwicklung aller Verfahren und Formalitäten zu ermöglichen, und dadurch werden Kosteneinsparungen und Vereinfachung für die Antragsteller erreicht. Die Kosten zur IT-Grundausstattung sowie für die Projektkoordinierung sind einmalig. Diese werden vom Finanzministerium und dem Innenministerium als Maßnahmen zur Verbesserung der Verwaltungseffizienz zur Verfügung gestellt. Die Inanspruchnahme der Einheitlichen Ansprechpartner wird durch kostendeckende Gebühren refinanziert.

Sie sehen, meine Damen und Herren, die Zielsetzung, die mit dem Gesetzentwurf erreicht werden soll. Weil wir in der Tat heute noch nicht wissen, wie viele Fälle denn vorliegen, wird es einer, werden es tausend, denke ich mal, entspricht somit der Gesetzentwurf den Anforderungen, weil wir dadurch keine ineffizienten neuen Strukturen aufbauen, keine Dauerbezuschussung vornehmen, den Geltungsbereich selbstverständlich für unsere Inländer einbeziehen und hohe Effizienz in den Abläufen haben werden.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Ich sehe in der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie eine große Chance für unser Bundesland. Unabhängig davon, dass wir unseren europäischen Partnern gegenüber die Pflicht haben,

(Udo Pastörs, NPD: Die Autoreparatur- werkstätten kämpfen besonders.)

genau wie sie unseren Dienstleistungsmarkt zu öffnen, machen die hier vorgenommenen Änderungen auch für unsere eigene Wirtschaft Sinn. Deswegen freue ich mich, dass wir gemeinsam im Ausschuss diskutieren können. Ich bitte Sie daher, der Überweisung zuzustimmen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Danke, Herr Waldmüller.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende der FDP Herr Roolf.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist viel zum Sinn und zum Zweck der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie hier gesagt worden. Ich denke, es ist auch nicht der Ort, um das jetzt alles zu wiederholen.

Zwei Kernpunkte möchte ich jedoch herausstellen: Der eine Kernpunkt ist, dass wir Liberalen fest davon überzeugt sind, dass die Wirtschaftskammern des Landes genau der richtige Ansprechpartner für diese Dienstleistungen sind. Damit das einmal ganz klar und ganz deutlich von uns hier ausgesprochen wird: Dort ist das Knowhow, dort ist die Nähe zum Markt, dort ist die Kompetenz und dort ist vor allem auch die Bereitschaft, das im Interesse der Mitglieder der IHK und auch der Handwerkskammern hier in diesem Land erfolgreich durchzuführen.

Das zweite Problem, was wir allerdings sehen, ist das Problem der Finanzierung. Da, Herr Minister, sind wir nicht an Ihrer Seite. Es ist lobenswert und sinnvoll, wenn Sie eine Anschubfinanzierung machen, aber es ist, denke ich mal, ein wenig träumerisch, wenn man davon ausgeht, dass man diesen kompletten Vorgang elektronisch darstellen will. Sie brauchen, um eine solche Kampagne, um eine solche Maßnahme in Gang

zu setzen, eine funktionierende Infrastruktur in den drei IHK. Sie brauchen auch eine funktionierende Infrastruktur in den Handwerkskammern. Das Bereitstellen von Infrastrukturen hat auch etwas mit Bereitstellung von Personal zu tun und das kostet heute nun mal Geld.

Wenn man sagt, man will ein gedecktes System haben, was sich selbst finanziert, dann kann man sich darüber verständigen, dass das der richtige Weg ist. Aber man muss auch klar die Dinge auf den Tisch legen und fragen: Rechnen wir mit 50, mit 100, mit 500, mit 1.000, mit 5.000 Vorgängen? Mit wie vielen Vorgängen rechnen wir eigentlich? Denn die Anzahl der Vorgänge bestimmt dann im Ergebnis auch die Höhe der Gebühr und genau das weiß hier heute offensichtlich noch keiner. Deshalb können wir nur den Weg gehen.

Wir sind sehr eng mit der Zeit, aber wir müssen in den Ausschüssen eine Anhörung machen. Wir müssen die Kammern dazu an den Tisch bitten, wir müssen bei den Kammern abfragen, wie ihre Kalkulation ist. Und, Herr Minister, ich erspare es Ihnen nicht, ich gehe davon aus, dass Sie den Kammern hierfür eine Vorfinanzierung für eine Infrastruktur zur Verfügung stellen müssen, denn die müssen erst mal vorhalten, bis ein System greift, bis ein System angenommen wird, und das können Sie bei augenblicklicher Wirtschaftslage nicht aus dem Eigenanteil der Kammern erwarten.

Es bleibt eine Aufgabe des Landes, also das Land muss die Rahmenbedingungen stellen für eine selbsttragende Gebührenordnung, die dann im Prinzip auch die Kosten deckt. So, wie Sie es im Augenblick angehen, ist es nach unserer Auffassung finanziell für die Kammern nicht tragbar. Wir werden das in einer gemeinsamen Diskussion in den Ausschüssen zu erörtern haben. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Danke, Herr Roolf.

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/2779 zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss sowie zur Mitberatung an den Europa- und Rechtsausschuss, an den Finanzausschuss, an den Bildungsausschuss, an den Verkehrsausschuss sowie an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, der SPD, der CDU, der FDP, aber Ablehnung der Fraktion der NPD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Landesverfassungsgerichtsgesetzes, Drucksache 5/2790.

Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Landesverfassungsgerichtsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 5/2790 –

Das Wort zur Einbringung hat der Abgeordnete Herr Müller von Fraktion der SPD.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Regelung über die Reisekostenvergütung für die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Landesverfassungsgerichts angepasst werden. Damit setzen wir einen Impuls um, den wir bei einem Besuch unseres Europa- und Rechtsausschusses beim Landesverfassungsgericht in Greifswald im Frühjahr des Jahres aufgenommen haben, denn dabei konnten wir uns ein Bild von dem vergleichsweise erheblichen Aufwand machen, den die bisherige Regelung für das Gericht bedeutet.

Wie sieht es bisher aus? Bislang gilt für die Mitglieder des Landesverfassungsgerichts und ihre Stellvertreter das Landesreisekostengesetz. Wenn wir den Gesetzentwurf annehmen, gilt das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz.

Was bedeutet das in der Praxis? Nun, vor allem entlastet die Änderung das Landesverfassungsgericht von der Erledigung von Verwaltungsaufgaben, denn nach der Neuregelung werden bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln die tatsächlich entstandenen Auslagen der Mitglieder des Gerichts ohne Weiteres bis zur Höhe der Kosten für die Benutzung der ersten Wagenklasse der Bahn erstattet, ohne Weiteres, ohne weitere Prüfung und Begründung. Nach dem Landesreisekostengesetz ist dies bisher nur bei Vorliegen triftiger Gründe möglich.