Protocol of the Session on July 16, 2009

Nach meiner festen Überzeugung haben wir damit ein geeignetes Instrument zur Sicherung einer angemessenen Finanzausstattung der Kommunen. Im Rahmen der Vorbereitung des Gesetzentwurfes ist die Höhe des kommunalen Anteils an den Einnahmen des

Landes umfassend unter Einbeziehung der Einnahmen und Ausgaben beider Ebenen geprüft worden. Vor dem Hintergrund der finanziellen Rahmenbedingungen müssen die Kommunen jetzt selbstkritisch ihre Ausgabenstandards vor Ort überprüfen und zumutbare Einnahmepotenziale erschließen. Dann werden sie weiter handlungsfähig und in der Lage sein, auch freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben für die Bürger zu erfüllen.

(Udo Pastörs, NPD: Die Bürger sollen bezahlen.)

Sie sehen aber an diesem Punkt auch, wie eng verzahnt die drei Reformgesetze sind und wie wichtig es ist, jetzt mögliche Einsparungen aus einer Kreisgebietsreform oder der Funktionalreform zu erzielen.

Ein weiterer Schwerpunkt der Novelle des Finanzausgleichs ist die Überprüfung und Anpassung der Verteilung der steuerkraftabhängigen Schlüsselzuweisungen zwischen der Ebene der kreisfreien Städte, der kreisangehörigen Gemeinden und der Landkreise. Die neuesten Erkenntnisse zur Entwicklung der tatsächlichen Steuerkraft der Kommunen bis einschließlich 2008 sowie die Daten der Maisteuerschätzung 2009 erforderten eine Neubestimmung des Finanzausgleichs zwischen kreisfreien Städten und kreisangehörigen Gemeinden. Die Steuerkraft der kreisangehörigen Gemeinden sowie die der kreisfreien Städte haben sich über die letzten Jahre ausgeglichen. Sie haben sich in letzten Jahren sehr genähert und kommen auf einen immer enger werdenden Ausgleich.

Dem sind wir im Gesetzentwurf insoweit nachgekommen, dass der in der Berechnung der Schlüsselmassen berücksichtigte Steuerkraftausgleich, den die kreisfreien Städte an die kreisangehörigen Gemeinden zu erbringen haben, von bisher rund 38 Millionen auf rund 16 Millionen Euro reduziert wird. Außerdem ist vorgesehen, einen Teil – einen Teil, nicht alle Vorwegabzüge – zugunsten der steuerkraftabhängig zu verteilenden Schlüsselzuweisungen der Aufgabenträger aufzulösen. Ich gehe davon aus, dass uns mit dieser Maßnahme eine angemessene Stärkung der Schlüsselzuweisung gelingen wird. Im Übrigen werden mit dieser Aufgabenregelung Anforderungen erfüllt, die die Landesverfassung an den Finanzausgleich zwischen Land und Kommunen stellt.

Im Rahmen des Dialogs während der Erarbeitung des Entwurfs zum Finanzausgleichsgesetz ist eine Regelung sehr in die Kritik geraten. Im neuen Finanzausgleichsgesetz ist vorgesehen, dass die Zahl der Einwohner der kleineren Gemeinden im Finanzausgleich gerechter berücksichtigt wird. Dadurch sinken die Berechnungsgrundlagen für Schlüsselzuweisungen an diese Gemeinden um zehn Prozent. Derzeit haben 292 Gemeinden von 807 Gemeinden weniger als 500 Einwohner. Die Kommunalverfassung sieht jedoch aus gutem Grund vor, dass Gemeinden mindestens 500 Einwohner haben sollten.

(Zuruf von Toralf Schnur, FDP)

Das ist meiner Meinung nach richtig und konsequent, denn nur mit dauerhaft tragfähigen kommunalen Strukturen ist es uns möglich, den absehbaren Rückgang der Zuweisungen an die Kommunen auszugleichen. Deshalb sieht die Landesregierung vor, ab 2012 Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von mindestens 500 Einwohnern im Vergleich zu kleineren Gemeinden durch Gewährung höherer Schlüsselzuweisungen zu bevorzugen. Nach meiner festen Überzeugung stärken wir mit dieser Änderung der Verteilung und der damit einhergehenden

Konzentration der Zuweisungen konsequent den ländlichen Raum, denn die hierdurch frei werdenden Mittel bleiben der Finanzsäule der kreisangehörigen Gemeinden erhalten.

Mein Ziel ist es aber, Geld nur dorthin zu geben, wo es tatsächlich notwendig und geboten ist. Zuweisungen sollen gerade keine dauerhaft fehlende Finanzkraft ersetzen und von Handlungsnotwendigkeiten vor Ort abhalten. Aber auch hier räumen wir den Kommunen jetzt noch bis zum Jahr 2012 Zeit und Gelegenheit ein, die notwendigen Schritte selbst zu ergreifen, um weiterhin in den Genuss einer hundertprozentigen Schlüsselzuweisung zu kommen. Letztendlich ist es eine Entscheidung der Gemeinden. Sie wissen aber dann genau, wozu sie sich entscheiden, wenn sie sich nicht zu einer Fusion entscheiden.

Ein weiteres Ziel der Landesregierung ist es, mit der Novelle des Finanzausgleichsgesetzes die Zentren im Verhältnis zu den sonstigen kreisangehörigen Gemeinden zu stärken. Dabei haben wir Grund-, Mittel- und Oberzentren gleichermaßen im Blick. Deswegen wird hier der Vorwegabzug für übergemeindliche Aufgaben um 30 Millionen Euro aufgestockt. Die Verteilung der Mittel wird angepasst. Indem wir die Zentren stärken, begünstigen wir insbesondere auch die Bevölkerung des umliegenden ländlichen Raums. Und nur durch eine Stärkung der Zentren wird es uns gelingen, zukünftig auch Mecklenburg-Vorpommern lebenswert zu gestalten. Die Kommunen werden nicht allein auf ein Verwalten der knappen Mittel, ohne gestalten zu können, zurückgeworfen.

Meine Damen und Herren, ein weiterer Punkt, der im Vorfeld sehr kritisch aufgenommen wurde, ist die sogenannte Umlandumlage, die die Umlandgemeinden zukünftig an die kreisfreien Städte leisten sollen. Aber es ist doch wahr, die Umlandgemeinden sind durch ihre Lage überproportional begünstigt.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das ist auch so.)

Ihre Einwohner nutzen nicht nur die kulturellen und sonstigen Infrastruktureinrichtungen der kreisfreien Städte,

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das ist sehr gut.)

ein Großteil von ihnen arbeitet auch in der kreisfreien Stadt. Die Steuereinnahmen – insbesondere aus der Einkommensteuer – kommen jedoch der Wohnsitzgemeinde im Speckgürtel zugute. Deswegen halte ich eine Umlage, die der jeweiligen kreisfreien Stadt zugute kommt und einen Teil ihrer Belastung ausgleicht, für einen Akt nationaler Solidarität.

(Udo Pastörs, NPD: Das ist ein großes Wort, gelassen ausgesprochen.)

Meine Damen und Herren, Ihnen liegen drei Entwürfe vor, die ihren Beitrag dazu leisten, dass in Zukunft weniger Geld als heute für die Verwaltung ausgegeben wird und dass – trotz der schwierigen Rahmenbedingungen in unserem Land – Mecklenburg-Vorpommern auch in 10 und 20 Jahren noch in allen Landkreisen, Städten und Gemeinden eine leistungsstarke Verwaltung für die Bürger hat.

Ich möchte zum Ende noch einmal betonen, wir machen die Verwaltungsreform nicht für die Politik, die Landesregierung oder für die Parteien im Landtag. Es ist ausschließlich eine Reform für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Das glauben die aber nicht. – Michael Roolf, FDP: Oh!)

Ich weiß, dass ich für die nun vorliegenden Entwürfe nicht nur Unterstützung, sondern auch Kritik bekommen werde.

(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Das tut auch not. – Vincent Kokert, CDU: Aber wenig.)

Im Rahmen des ständigen Dialogs habe ich bereits einen Vorgeschmack davon erhalten

(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Monolog, kann man da sagen. – Zurufe von Peter Ritter, DIE LINKE, und Michael Andrejewski, NPD)

oder wie Goethe im „Faust“ schrieb: „Das Publikum wird es mir doch zerpflücken.“

(Udo Pastörs, NPD: Der Hexenmeister.)

Meine Damen und Herren, aber die drei Reformen sind eine Sache, die sich eben nicht dazu eignet, es allen im Land recht zu machen. Es liegt mir fern, Landräte zwangsbeglücken zu wollen.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Aber das ist ja schon passiert.)

Ich lasse mich aber,

(Michael Andrejewski, NPD: Zwangsentsorgung.)

ich lasse mich aber auch nicht aufgrund der Klagebereitschaft kommunaler Repräsentanten davon abhalten, Mecklenburg-Vorpommern zukunftsfähig zu machen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Richtig.)

Auch die in die Diskussion,

(Zurufe von Gabriele Měšťan, DIE LINKE, und Michael Roolf, FDP)

auch die in die Diskussion,

(Helmut Holter, DIE LINKE: Wer hat denn damals geklagt? – Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Waren Sie das nicht selber, Herr Caffier?)

auch die in die Diskussion geworfenen Alternativen,

(Helmut Holter, DIE LINKE: Haben Sie alles vergessen? – Zurufe von Gino Leonhard, FDP, und Michael Roolf, FDP)

auch die in die Diskussion geworfenen Alternativen für ein Verbandsmodell für Rügen

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

oder – wie zuvor schon näher ausgeführt –

(Michael Roolf, FDP: Wismar, Wismar.)

das Stadtkreismodell für Greifswald bleiben eine nachhaltige Antwort für die Zukunft des Landes schuldig,

(Zurufe von Angelika Peters, SPD, und Toralf Schnur, FDP)

selbst wenn sie professorale Unterstützung erhalten. Dann wollen einige jetzt noch zuerst eine Gemeindereform, bevor wir anders reformieren. Ich warte eigentlich auf einen Vorschlag …

(allgemeine Unruhe – Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Das ist eine totale Unterstellung.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister!

(Michael Roolf, FDP: Jetzt sagt er endlich mal was zum Inhalt. Das ist doch schön.)

Der Minister hat das Wort.

Bitte, Herr Minister.