Ich bitte jetzt die Abgeordnete Frau Müller von der Fraktion DIE LINKE, die Fragen 11 und 12 zu stellen.
11. Wie ist der Stand hinsichtlich der Allgemeinverfügung zu den Pflegestützpunkten, die die Landesregierung in der Antwort auf meine Kleine Anfrage am 21.04.2009 (Drucksa- che 5/2436) angekündigt hat?
Der Entwurf der Allgemeinverfügung liegt vor und wird zeitnah in Kraft treten. Zum Inhalt hatte ich gestern berichtet, aber wenn Sie es möchten, würde ich das jetzt noch mal wiederholen.
12. Welchen Ursachen ist es geschuldet, dass diese Allgemein verfügung in unserem Bundesland so spät erfolgt, denn in anderen Bundesländern, die sich für eine flächendeckende Einführung der Pflegestützpunkte ausgesprochen hatten, ist die Arbeit schon viel weiter?
Die Ausgangslage in Mecklenburg-Vorpommern unterscheidet sich hinsichtlich der Voraussetzung für den Aufbau von Pflegestützpunkten grundsätzlich von der anderer Bundesländer, die ihre Allgemeinverfügungen bereits erlassen haben. Während beispielsweise in Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz bereits trägerunabhängige oder trägerübergreifende Beratungs- und Koordinierungsstellen existieren oder auch entsprechende Netzwerke vorhanden waren, die zu Pflegestützpunkten weiterentwickelt werden konnten, ist die Situation in Mecklenburg-Vorpommern dadurch gekennzeichnet, dass es zwar vielfältige Beratungsangebote gibt, diese jedoch weder speziell auf Pflegeberatung ausgerichtet sind noch trägerneutral beziehungsweise trägerübergreifend fungieren. Von daher waren die im Jahr 2008 geführten Gespräche in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie die derzeitigen Verhandlungen über die Rahmenvereinbarungen zwischen den Landesverbänden der Kranken- und Pflegekassen, den Kommunen sowie dem Ministerium für Soziales und Gesundheit unabdingbare Voraussetzung dafür, die Einzelheiten zur Errichtung von Pflegestützpunkten zu klären.
13. In welcher Art und Weise unterstützt die Landesregierung die Erzieherinnen und Erzieher bei der Erreichung ihrer Forde rungen unter anderem für einen besseren Gesundheitsschutz, mehr Finanzmittel, mehr Zeit für die Kinder und somit besseren Arbeitsbedingungen für das Personal der Kindertagesstätten?
Herr Abgeordneter, die von Ihnen angesprochenen Forderungen sind aktuell Gegenstand von Tarifverhandlungen zwischen den kommunalen Arbeitgebern und Gewerkschaften. Die Landesregierung beachtet grundsätzlich die geschützte Tarifautonomie der Tarifpartner und nimmt keinen Einfluss auf die Tarifverhandlungen. Unabhängig von diesen Tarifverhandlungen prüft die Landesregierung im Zusammenhang mit der Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes, wie die Situation der Kinder und der Erzieherinnen und Erzieher verbessert werden kann. Hierzu habe ich als zuständige Sozialministerin bei meinen Besuchen in den Einrichtungen bereits zahlreiche Gespräche unmittelbar mit den Erzieherinnen und Erziehern sowie Eltern, Trägern und Jugendämtern geführt. Außerdem stehe ich mit den Verbänden in einem regelmäßigen Gedankenaustausch.
Eine Zusatzfrage: Wie nimmt dann die Landesregierung eine Mitteilung der Techniker Krankenkasse auf, wonach die Erzieherinnen überdurchschnittlich krankgeschrieben werden im Jahresverlauf und gleichzeitig die Techniker Krankenkasse ein gesundes Umfeld für die Erzieher fordert?
Insbesondere die Frage der besseren Arbeitsbedingungen bezüglich Gesundheit ist eine Forderung der Gewerkschaften in den derzeitigen Tarifverhandlungen. Und, ich wiederhole mich da noch mal, wir akzeptieren die Tarifautonomie. Die Ergebnisse müssen zwischen den Tarifpartnern entschieden werden. Die Sozialministerin hat sich öffentlich ganz klar hinter die Erzieherinnen und Erzieher gestellt, dass man in diesen Bereichen insbesondere auch bei der Vergütung hier zu guten Abschlüssen kommen muss.
14. Welche Konsequenzen für die Arbeit der Landesregierung hat die Effekte-Studie der Wismarer Wissenschaftlerin, die sich mit einer Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern kritisch befasst und unter anderem eine Systemreformierung und mehr Finanzmittel fordert?
Die vom Sozialministerium bei der Hochschule Wismar in Auftrag gegebene Studie zum Kindertagesförderungsgesetz ist am 3. Juni 2009 im Internet veröffentlicht worden unter dem Kita-Portal-MV. Die Ergebnisse der Studie werden jetzt in die laufenden Überlegungen und Beratungen zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes einbezogen.
Eine Zusatzfrage: Wie bewertet die Landesregierung die Forderung nach einer Senkung des Betreuungsschlüssels?
Diese Forderung wird jetzt noch in Gesprächen, wie zum Beispiel nächste Woche Montag mit dem Landesjugendhilfeausschuss beraten. Und ich wiederhole mich: Alle Vorschläge, die derzeit durch die Effekte-Studie, also auch von Fachverbänden, auf dem Tisch liegen, werden insgesamt gewertet und werden dann natürlich im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten, die ja verbessert worden sind, durch die Eckpunkte des Haushaltes abgewogen und im Rahmen der Novellierung beachtet.
Zweite Zusatzfrage: Hält die Landesregierung die Finanzmittel, die von der Landesregierung für die Kindertagesbetreuung ausgewiesen sind, für ausreichend oder welchen tatsächlichen Bedarf hält die Landesregierung für notwendig?
Das derzeitige Kindertagesförderungsgesetz ermöglicht den Trägern eine 100 Prozent auskömmliche Finanzierung. Die Träger müssen gemeinsam mit den Jugendämtern zu den Leistungs- und Entgeltverhandlungen kommen. Das ist Aufgabe der kommunalen Ebene. Die Landesmittel flankieren zusätzlich diesen Bereich.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Innenministers. Ich bitte nun den Abgeordneten Koplin, Fraktion DIE LINKE, die Frage 15 zu stellen.
15. Bei Wahlen müssen die Wahlräume so ausgewählt und einge richtet werden, dass für alle Wahlberechtigten, insbesondere auch für Behinderte und andere Menschen mit Mobilitätsein schränkungen, die uneingeschränkte Teilnahme gewährleistet ist.
Was unternimmt die Landesregierung im Zusammenwirken mit dem Landeswahlleiter, um die Barrierefreiheit der Wahl räume bei der Wahl, insbesondere der anstehenden Bundestagswahl, zu gewährleisten?
Herr Abgeordneter Koplin! Das Landesbehindertengleichstellungsgesetz schreibt vor, dass bauliche Anlagen nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften barrierefrei zu gestalten sind. Maßgeblich für die Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern sind die jeweiligen Wahlgesetze und Verordnungen. Dabei entsprechen die landesrechtlichen Regelungen für die Gestaltung der Wahlräume bei Kommunal- und Landtagswahlen denen auf Bundesebene für die Bundestags- und Europawahlen. Die bestehenden Gesetze und Regelungen in den Wahlrechtsvorschriften verpflichten die Gemeindebehörden, möglichst nur solche Räume als Wahlräume auszuwählen, die barrierefrei sind. Mitbürger, die durch eine körperliche Beeinträchtigung behindert sind, sollen damit den Wahlraum ohne unverhältnismäßige Mühen erreichen können, damit sie ihr Stimmrecht dort per Urnenwahl ohne vermeidbare Behinderungen ausüben und auf Wunsch die Ordnungsmäßigkeit des Wahlvorganges miterleben und beobachten können.
Die Gemeindebehörden des Landes MecklenburgVorpommern sind verpflichtet, frühzeitig und in geeigneter Weise mitzuteilen, welche Räume barrierefrei sind oder die Bedingungen dafür erfüllen. Die Umsetzung der wahlrechtlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit liegt also in der Hand der Kommunen, die sehr bemüht sind, alle diesbezüglichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Bei den regelmäßigen im Vorfeld von Wahlen beim Landeswahlleiter stattfindenden Beratungen, so auch zur jetzigen Zeit im Hinblick auf die Bundestagswahlen, werden die Kreiswahlleiter immer wieder gebeten, auf die Gemeinden einzuwirken, damit sie auch dort barrierefreie Räume bereithalten, wo dies bisher nicht möglich war. Das ist in der Tat noch ein langwieriger Weg. Der ist nicht von heute auf morgen abzustellen. Es gibt die eine oder andere Gemeinde im Land, die wird es auch weiterhin geben, wo wir durch die Bereitstellung der Wahllokale, damit die Entfernungen nicht so groß sind, natürlich das eine oder andere Problem noch behalten werden, wobei auch wir im Einzelfall versuchen, hier über unser Haus zu helfen.
Frau Präsidentin, eine Nachfrage: In der Tat, wir haben von betroffenen Personen Hinweise darauf bekommen, dass es Barrieren gibt und dass dann auf die Möglichkeit der Briefwahl verwiesen wird. Sie haben gesagt, es wird im Einzelfall über Ihr Haus geprüft. Wie sieht diese Prüfung aus und welche Möglichkeiten sehen Sie, landesseitig im Zusammenwirken mit den Kommunen zu helfen?
Erstens. Wenn es den einen oder anderen Fall gibt, der Ihnen bekannt ist, dann können Sie mir den gerne weitergeben, dann werden wir der Sache nachgehen.
Zweitens müssen wir aufpassen – ich bin als Innenminister über den Landeswahlleiter sozusagen für die Wahldurchführung zuständig –, das Baurecht und auch die damit verbundenen Aussagen, meistens sind es ja kommunale Gebäude, liegen in der Hoheit des Bauministeriums. Wir können insofern gegebenenfalls nur begleitend unterstützen, falls wir hier über finanzielle Hilfe oder ähnliche Dinge sprechen. Wir bemühen uns bei den Fällen, die uns im Einzelfall bekannt werden – das sind aber in der Tat bisher nicht viel, das ist auch festzustellen –, hier Lösungen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu finden.
18. Welche Verbotsmaßnahmen unternimmt die Landesregierung zu Bezeichnungen, Firmierungen, Namensgebungen und Äußerungen, wenn diese den Ausdruck „Pommern“ oder „Pommersche“ verwenden und sich nicht nur an die etablierte Regelung halten, dass Mecklenburg-Vorpommern aus den Lan desteilen Mecklenburg und Vorpommern besteht, sondern der Landesteil Vorpommern mit dem Gebiet Hinterpommern Pommern bildet?
Herr Abgeordneter Borrmann, es ist völlig abwegig, wegen der Bezeichnung der Pommerschen Volksbank in Stralsund beispielsweise das Ergreifen irgendwelcher Maßnahmen aus meinem Haus in Erwägung zu ziehen. Der Fragesteller verkennt offensichtlich den Gegenstand in tatsächlicher und in rechtlicher Hinsicht.
Wie Sie richtig feststellen, besteht das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern entsprechend der verfassungsrechtlichen Definition des Landes aus den Landesteilen Mecklenburg und Vorpommern.
Hierbei handelt es sich um eine Staatsgebietsbeschreibung, die an administrative Festlegungen und völkerrechtliche Verträge anknüpft. Im weiten Sinne ist Pommern eine jahrhundertealte Kulturlandschaft an der südlichen Ostseeküste, die von der Recknitz-Trebel-Linie im Westen bis zur Weichselmündung im Osten reicht. Der heutige Landesteil Vorpommern ist ein Teil dieser Kulturlandschaft. Mit den anderen Teilen dieser Kulturlandschaft ist Vorpommern durch die Geschichte, die Natur und nicht zuletzt durch gemeinsame Symbole, die Ihnen ja hier zum Teil auch bekannt sein müssten, eng verbunden. Wenn Bürgerinnen oder Bürger oder Unternehmen auf diese geschichtlichen Gemeinsamkeiten Bezug nehmen und dabei den vom vereinten Deutschland 1990 im 2-plus-4-Vertrag sowie im Deutsch-Polnischen Grenzvertrag vom 14. November 1990 anerkannten Status quo beachten, so ist dies aus dem Blickwinkel eines zusammenwachsenden Europas nicht verbots-, sondern sogar förderungswürdig. Erinnert wäre beispielsweise hier auch an die Europaregion Pomera
Zusatzfrage: Es gibt also keine strafrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Bezeichnung, dass Vorpommern durchaus ein Teil Pommerns ist?
was die Frage der staatsrechtlichen Betrachtung betrifft. Wir können jetzt nicht den Landtag mal in MecklenburgPommern-Landtag umbenennen. Das entspricht eben genau nicht der Definition und auch nicht den Verträgen aus 1990.