Sofern wir uns aber als Unternehmen so nennen, oder es gibt ja wohl auch einen Pommerschen Hof als Gaststätte
so sind das Entscheidungen der Unternehmen oder der Einrichtung, sofern sie sich auf die geschichtliche Betrachtung beziehen, also insofern eine klare Definition, was verbotswürdig wäre oder nicht.
Es bestehen also auch keine Bedenken dagegen, wenn man sagt, dass Vorpommern durchaus auch Pommern sind?
Herr Abgeordneter, ich weiß ja, worauf Sie hinaus wollen. Sie wollen insbesondere auf Ihre Redebeiträge hier im Landtag hinaus …
… und die Definition im Rahmen der Definition des Präsidenten. Sie müssen sich entscheiden, worüber Sie reden.
Reden Sie über das Land Mecklenburg-Vorpommern oder reden Sie als Abgeordneter, dann haben Sie eine genaue Definition,
dann reden wir über den Staatsteil. Wenn Sie sich entscheiden, hier eine Gaststätte im Land eröffnen zu wollen,
die den Namen „Pommerscher Hof“ haben soll, ist es eine ganz andere Frage. Es ist Ihre Entscheidung. Insofern ist es jetzt relativ klar definiert worden und ich muss Ihnen nicht noch mal erklären, was zulässig ist und was nicht zulässig ist.
Sie stimmen der NPD-Fraktion zu, wenn es hier eine Willkür vonseiten des Präsidenten oder der Präsidentin ist, ob er/sie den Begriff „Pommern“ zulässt
Herr Fraktionsvorsitzender, ich gehe davon aus, dass Sie die Geschäftsordnung des Landtages kennen müssten. Da gibt es eine klare Definition, dass die amtierenden Präsidentinnen und Präsidenten die Entscheidung zu treffen haben,
und es nicht Ihnen und mir genauso wenig zusteht, die jeweilige Amtshandlung zu kritisieren oder nicht zu kritisieren. Sie haben die Möglichkeit des Einspruches. Den können Sie gerne tätigen als Abgeordneter. Insofern steht es mir nicht zu, was ich zustimme oder was ich nicht zustimme. Das heißt im Einzelnen genauso wie bei Herrn Borrmann gerade, dass Sie sich entscheiden müssen, in welchem Zusammenhang Sie Ausführungen zu Mecklenburg-Vorpommern oder MecklenburgPommern machen. Dazu gibt es ganz klare Definitionen zwischen staatsrechtlicher Betrachtung oder zwischen unternehmerischer oder auch privatrechtlicher Betrachtung.
Ist es richtig, dass Sie der Meinung sind, dass die Geschäftsordnung des Landtages dies nicht ganz konkret und klar geregelt hat, sodass die …
Herr Pastörs, ich lasse diese Zusatzfrage jetzt nicht mehr zu, denn auch die erste Zusatzfrage hätte ich schon nicht zugelassen, wenn nicht der Minister sofort mit der Antwort begonnen hätte. Ich lasse jetzt keine Zusatzfrage mehr zu.
Wo ist hier die Grundlage in der Geschäftsordnung? Es steht mir zu, eine zweite Zusatzfrage zu stellen. Sie ist weder beleidigend noch ist sie unparlamentarisch. Ich bitte, hier die Zusatzfrage beantwortet zu bekommen.
Herr Pastörs, Ihre erste Zusatzfrage hatte schon eine Missbilligung in sich und deswegen hätte ich sie schon nicht zugelassen.
(Raimund Frank Borrmann, NPD: Sie ist die Göttin und man darf sie nicht infrage stellen. – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)
Okay, ich habe dieses Dankeschön anders empfunden. Ich lasse das jetzt so gelten und rufe Sie auf, die Frage 19 zu stellen.
19. Wie bewertet die Landesregierung die reale Möglichkeit, dass die im Land in den letzten Wochen zunehmend kursierenden Gerüchte, wonach Mecklenburg-Vorpommern als Standort für ein Atommüllendlager in Betracht kommt, Wirklichkeit werden könnten, Herr Minister?