Wir haben erklärt, auf welche Art und Weise agiert wurde und warum wir auf diese Art und Weise agiert haben, weil das 5. Altenparlament 2007 diese Problematik Seniorenmitwirkungsgesetz wieder aufgenommen hat. Zugegeben, es ist schon lange Zeit vergangen, seit uns das Altenparlament diese Arbeit aufgetragen hat.
(Harry Glawe, CDU: Wer weiß, von welcher Blaupause Sie das gezogen haben. – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Jetzt geben Sie was zu, Frau Müller, jetzt sind wir gespannt.)
Deswegen hatte unsere Fraktion auch schon weit vorher, und zwar zu der Zeit, als wir in der Regierungskoalition mit der SPD waren, ein Seniorenmitwirkungsgesetz geschrieben. Das liegt nach wie vor natürlich auch zum Nachschauen da. Dieses Seniorenmitwirkungsgesetz haben wir damals mit unserem Koalitionspartner nicht verhandelt bekommen.
Da ist das Seniorenmitwirkungsgesetz bereits beschieden. In Sachsen ist es eingebracht und abgelehnt worden und auch in anderen Bundesländern. Nichtsdestotrotz denke ich, dass die Seniorinnen und Senioren hier in unserem Bundesland genug Argumente aufgeführt haben, warum sie das Seniorenmitwirkungsgesetz haben wollen. Und deswegen wäre es eigentlich an der Zeit, dass wir uns hier ernsthaft mit der Problematik beschäftigen, ernsthaft, und nicht anfangen, irgendwelche Bemerkungen, die man mir das letzte Mal in der Debatte schon zugerufen hatte, wieder in die Debatte einbringen zu wollen und damit das ganze Thema lächerlich zu machen. Denn lächerlich zu machen ist es bestimmt nicht.
Sie haben sehr wohl bemerkt, und, Herr Heydorn, das haben Sie heute wieder betont, dass wir Unordnung und Chaos in das Verfahren gebracht hätten.
Da muss ich hier erklären, wir haben weder Unordnung noch Chaos in das System gebracht. Wir haben ganz einfach gearbeitet.
Unser Antrag war eher da, unser Antrag war weitaus eher da. Aber das verstehen Sie nicht. Es ist sinnlos.
Und wir haben natürlich auch die Experten unser Gesetz begucken lassen. Natürlich sind auch die von der Regie
weil wir auch böse Erfahrungen gemacht haben in der Art und Weise, wie Expertenmeinungen zurückgewiesen werden, nicht gehört werden. Wir machen da nur aufmerksam auf das KiföG zum Beispiel, wo alle Dinge, die die Experten gesagt haben, in die Tonne gedrückt worden sind und die Kommunen heute noch an den Fehlern des KiföGs zu knabbern haben, …
… was Frau Schwesig wissen wird, denn sie weiß ja ganz genau als ehemalige Kommunalvertreterin, was da alles gelaufen ist.
Sie haben ein Gesetz angekündigt. Da sage ich Ihnen ganz klipp und klar, Herr Heydorn: Angekündigte Aktionen haben wir hier im Land Mecklenburg-Vorpommern genug. Ein angekündigtes Gesetz ist kein Gesetzentwurf. Sie hätten bis heute Zeit gehabt, das hier vorzulegen. Wir haben zum Beispiel erst aus der SVZ erfahren, dass Frau Ministerin Schwesig schon im Dezember 2008 einen Gesetzentwurf eingebracht hatte, der im Kabinett hinten runtergerutscht ist, auch mit der Zustimmung von zwei anderen SPD-Ministern.
Umso besser haben wir es gefunden, dass Frau Schwesig nach wie vor zu dem Gesetzentwurf steht. Die Krönung des Chaos hat allerdings dann der eigene Staatssekretär in der Zeitung vollbracht,
in der man am Tag nach der Debatte hier erklärt hat, ich zitiere: „Es ist die Frage, ob uns ein Gesetz zur Mitbestimmung der“ Seniorinnen und „Senioren weiterbringt, oder ob“ es nicht eine untergesetzliche Regelung auch tut. Wer hat hier wohl das Chaos gebracht?
Wir nicht. Denn so eine Art und Weise der Beurteilung der Arbeit der Ministerin ist schon sehr merkwürdig. Wir werden also, wenn wir Ihren Gesetzentwurf mal zu sehen bekommen, sehr wohl ganz interessiert gucken, was in diesem Gesetzentwurf alles übrig geblieben ist. Denn auf welche Art und Weise Sie sich hier darüber lustig machen, wie Senioren mitwirken wollen, sagt mir, dass da wohl einige Dinge im Argen liegen.
Wir wollen ein weitreichendes Initiativrecht für die Seniorinnen und Senioren. Und dass sich das irgendwie
negativ auswirkt auf die Arbeit der Regierung, kann ich nicht erkennen. Das IFR-Gesetz haben wir seit dem Jahre 2000. Das Initiativrecht ist da und es hat überhaupt gar keinem geschadet. Und auch Sie, Herr Glawe, haben zum Beispiel dieses Gesetz sehr wohl bestätigt und haben wollen.
Wir wollen die Berichtspflicht und deswegen wollen wir auch hier im Landtag festlegen, dass wir uns mit den Dingen der Seniorinnen und Senioren befassen. Wir wollen auch, dass eine Landesgeschäftsstelle personell gefördert wird, und zwar mit mindestens einer Stelle. Das sind Dinge, die wir erwarten. Und wenn sie nicht im Gesetz stehen, sagen wir heute schon, damit würde der Gesetzentwurf von Ihnen weit, weit hinter den Dingen zurückbleiben, die wir für das Seniorenmitwirkungsgesetz brauchen, die gefordert sind, die miteinander abgestimmt sind. Wir werden also abwarten, nachsehen und die Debatte hier weiterführen, auch wenn Sie noch so merkwürdig dazwischenreden.