Protocol of the Session on June 16, 2009

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Reese für die Fraktion der FDP.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wohl kaum ein Gesetz hat in den letzten Wochen für mehr Aufse

hen gesorgt als das hier vorliegende. Im Abgeordnetengesetz aus dem Jahr 2006 einigten sich die demokratischen Fraktionen darauf,

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

die Höhe der Abgeordnetenbezüge an die Gehaltsentwicklung der Richter zu koppeln. Ziel dieser Verfahrensweise war, die Höhe der Bezüge

(Udo Pastörs, NPD: Etwas geräuschloser zu machen.)

nicht mehr selbst nach eigenem Gutdünken, sondern auf Grundlage externer Vorgaben vorzunehmen. Damals wie auch heute sieht meine Fraktion die Kopplung der Entwicklung der Abgeordnetenbezüge an einen externen Vergleichsmaßstab als richtig an. Diese Verfahrensweise führt unter anderem dazu, dass die Höhe der Bezüge anhand externer Parameter und nicht von uns als Parlament willkürlich festgelegt wird.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Allerdings hatte die FDP bereits 2006 die Beteiligung der Abgeordneten an der Altersvorsorge gefordert. In der medialen Berichterstattung hätte man den Eindruck gewinnen können, dass der vorliegende Gesetzentwurf ausschließlich die Höhe der Abgeordnetenbezüge regelt. Aber dem ist ja bei Weitem nicht so. Der vorliegende Gesetzentwurf dient dazu, die Besoldung der Beamten und Richter an das Ergebnis der Tarifabschlüsse zum 1. März 2009 anzupassen. Es geht also um die Anpassung der Besoldung der mehr als 20.000 Beamten und Richter im Rahmen des Tarifergebnisses für die Jahre 2009 und 2010.

(Hans Kreher, FDP: So ist es.)

Die einzelnen Parameter der Anpassung wurden bereits während der Ersten Lesung und auch heute hinreichend besprochen und sind im Einzelnen auch recht überschaubar.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Völker, hört die Signale!)

Für meine Fraktion in der Verfahrensweise erstmalig fand die Beratung des Gesetzes, wie im Finanzausschuss vorgeschlagen, im verkürzten Verfahren statt. Das Ergebnis der schriftlichen Stellungnahme für den Gesetzentwurf war dann ja auch eindeutig. Nahezu unisono befürworteten alle Anzuhörenden die zeit- und wirkungsgleiche Umsetzung des Tarifabschlusses. Auch meine Fraktion befürwortet die zeitgleiche und inhaltsgleiche Umsetzung des Tarifergebnisses. Dennoch gab es in den Stellungnahmen einen Kritikpunkt an dem Gesetzvorhaben. Er befasst sich mit der gekürzten Erhöhung des Sockelbetrages um 20 Euro anstatt 40 Euro bei den Tarifbeschäftigten. Unser Änderungsantrag hierzu liegt Ihnen vor.

Meine Fraktion sieht, wie auch einige der Anzuhörenden, für diese Regelung keine objektive Grundlage. Da im kommunalen Bereich die Zahlung einer Leistungsvergütung im Gegensatz zu den Landesbeschäftigten weiter vorgesehen ist, führt diese Regelung zu Ungerechtigkeiten zwischen den kommunalen und den Landesbeamten.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Michael Roolf, FDP: Jawohl.)

Die Kompensierung des Wegfalls des Leistungsbezuges nach Paragraf 18 Tarifvertrag der Länder für Tarifbeschäftigte rechtfertigt unserer Ansicht nach nicht die Absenkung des Sockelbetrages. Mit der im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Verfahrensweise würde also die bereits aus der Vergangenheit resultierende Ungleichbehandlung fortgesetzt werden. Musterprozesse hierzu wurden bereits angekündigt. Gerade aus diesem Grund sollte zur Vermeidung eines kostenintensiven Massenrechtsstreits auf die abgesenkte Erhöhung des Sockelbetrages verzichtet werden. Deshalb bitte ich noch mal um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.

Weiterhin brachte meine Fraktion eine Entschließung in den Finanzausschuss ein, die im Zusammenhang mit diesem Gesetz die Einsetzung einer Kommission zur Neustrukturierung der Abgeordnetenbezüge vorsah. Leider fand unser Antrag im Ausschuss keine Mehrheit und deswegen werden wir diesen Aspekt noch einmal in einem gesonderten Tagesordnungspunkt, wie auch schon mehrfach angesprochen, behandeln. Meine Fraktion geht weiterhin davon aus, dass die demokratischen Fraktionen dieses Hauses ein Interesse

(Udo Pastörs, NPD: An einer Diätenerhöhung haben.)

an einer angemessenen Entlohnung verbunden mit einer guten Motivation der Beamten und Richter haben, um auch weiterhin eine hohe Leistungsbereitschaft erwarten zu können. Deshalb wird die FDP-Fraktion dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Vielen Dank, Frau Reese.

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von den Fraktionen der SPD und CDU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Bezügen der Beamten, Richter, Mitglieder der Landesregierung und Parlamentarischen Staatssekretäre sowie der Versorgungsempfänger des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2009/2010 auf Drucksache 5/2552. Der Finanzausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/2639 anzunehmen.

Ich rufe auf den Artikel 1, die Überschrift sowie die Anlagen 1 bis 39 entsprechend der Beschlussempfehlung.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/2645 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/2645 bei Zustimmung der Fraktion der FDP, drei Stimmen aus der Fraktion der CDU und den Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU, der LINKEN und der NPD abgelehnt.

Wer dem Artikel 1, der Überschrift sowie den Anlagen 1 bis 39 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind Artikel 1, die Überschrift sowie die Anlagen 1 bis 39 entsprechend der Beschlussempfehlung bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, DIE LINKE, der FDP und Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.

Ich rufe auf den Artikel 2 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 2 entsprechend der Beschlussempfehlung bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der FDP, Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE und der NPD angenommen.

Ich rufe …

(Angelika Peters, SPD: Eine Gegenstimme der SPD war da.)

Entschuldigung, eine Gegenstimme aus der Fraktion der SPD.

(Angelika Peters, SPD: Das musste sein.)

Ich rufe auf den Artikel 3 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – War das jetzt eine Enthaltung?

(Udo Pastörs, NPD: Schlimm, das ist unglaublich.)

Gegenstimme. Damit ist Artikel 3 entsprechend der Beschlussempfehlung bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der FDP, Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE, einer Stimme aus der Fraktion der SPD und der Fraktion der NPD angenommen.

Ich rufe auf den Artikel 4 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Artikel 4 entsprechend der Beschlussempfehlung bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der FDP, Gegenstimmen der Fraktion der NPD, Enthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 5/2639 zuzustimmen wünscht, den bitte um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 5/2639 bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der FDP, Gegenstimmen der Fraktion der NPD, Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE und einer Enthaltung aus der Fraktion der SPD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE – Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 5/2381.

Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben in MecklenburgVorpommern (Seniorenmitwirkungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern – SMG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/2381 –

In der 66. Sitzung des Landtages am 1. April 2009 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 der

Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst der Abgeordnete Herr Heydorn für die Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben das Thema Seniorenmitwirkungsgesetz auf einer der letzten Landtagssitzungen schon mal thematisiert. Die wesentlichen Dinge sind an der Stelle gesagt worden. Die Linksfraktion sah sich bemüßigt, einen Gesetzentwurf zu bringen, der im Wesentlichen dem entsprach, was auf der Regierungsseite schon erarbeitet worden ist. Wir haben das damals als wenig hilfreich zurückgewiesen mit der Begründung, dass wir das Thema machen und dass wir nicht brauchen, dass die ordentlichen Prozesse, die laufen, von der Linksfraktion auf diese Art und Weise hier durcheinandergekegelt werden. Wir haben unsere Zusage gehalten. Das Seniorenmitwirkungsgesetz wird kommen und an dieser Stelle können wir nur sagen, wir bleiben bei unserer Haltung, die wir schon beim letzten Mal vorgetragen haben, und werden den Gesetzentwurf ablehnen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Herr Heydorn.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Müller für die Fraktion DIE LINKE.

Werte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Am 1. April dieses Jahres, Herr Heydorn hat es gerade ausgeführt, haben wir hier einen Gesetzentwurf zu den Seniorenmitwirkungsgesetzen in den Landtag eingebracht. Ich hatte damals schon gesagt oder vor kurzer Zeit, wie Herr Heydorn sagte, dass ich mir gewünscht hätte, dass man sich hier mit den Inhalten auseinandersetzt. Aber nein, das hat man nicht gemacht. Man hat sich nur gegenseitig Bälle zugespielt, wer wohl bei wem was abgeschrieben hätte.

(Harry Glawe, CDU: Genau. Sie haben abgeschrieben. Das wissen wir alle.)

Schlimmer noch, Herr Rühs, wer keine Lust hatte oder keine Zeit hatte, vernünftig zu recherchieren, stellte sogar Verfassungswidrigkeit fest, wenn ein umfangreiches Initiativrecht angemahnt wird, und hatte dabei ganz vergessen beziehungsweise nicht gewusst, aber heute wird er es wahrscheinlich wissen, es ist ja genügend Zeit vergangen, dass mit dem Integrationsförderratsgesetz ein umfangreiches Initiativrecht bereits besteht.