Meine Damen und Herren, ich will keine weiteren Zahlen vortragen. Wie gesagt, die Vorsitzende hat es getan, ganz ausführlich. Stattdessen lassen Sie mich einige Beispiele in gewohnter Weise noch mal darstellen, Beispiele, deren Inhalt und Bedeutung über die einzelne Petition hinausgehen.
Aus dem Umweltbereich haben wir hier auf Seite 31 eine Petition gelesen, da geht es um Umweltprobleme, ausgehend von einer Schweinemastanlage. Zwei Punkte hatten die Petition einer Bürgerinitiative vor Ort ausgelöst. Einmal ging es um die Tierkörperbeseitigung, Kadaver lagen im Freien. Das wurde sehr schnell gelöst und Container vorübergehend bis zur Endlösung dann aufgestellt, und es gab dafür auch Konsequenzen, personelle Konsequenzen.
Und der zweite Punkt war die Geruchsbelästigung. Aber alle veranlassten Messungen hatten dann zum Ergebnis, die zulässigen Emissionswerte wurden nicht überschritten, und das laut Grundlage der TA Luft. Da Geruchsbelästigungen immer wieder Inhalt von Petitionen sind und nicht nur in diesem Einzelfall, sondern auch in ganzer Breite immer wieder dazu Petitionen eingereicht werden, haben wir die Beschlussempfehlung an Sie weitergegeben und Sie haben dem zugestimmt, dass doch über den Bundesrat eine Reduzierung der zulässigen Emissionswerte laut TA Luft überprüft werden sollte und auch vielleicht die Schwelle heruntergesetzt werden sollte.
Auf Seite 33 lesen Sie ein nächstes Beispiel. In dieser Zuschrift beschwert sich der Petent über die Fällung beziehungsweise Kappung von Bäumen im Schweriner Schlossgarten. Gerade aktuell in Bezug auf die BUGA waren diese Arbeiten nötig. Aus den von Ämtern und Ministern vorliegenden Stellungnahmen wurde dann deutlich – und der Petitionsausschuss schloss sich dem auch an –, dass diese Pflege- und Entlastungsschnitte gemacht werden mussten, einmal um die Lebenserwartung bestimmter Bäume zu verlängern, und zum Zweiten sind außerdem seit geraumer Zeit Gespräche zwischen dem Landesdenkmalschutz und dem städtischen Denkmalschutz im Gange, weil man die Baumquartiere in den Kaskaden wieder in ihre barocke Grundstruktur zurückbringen will.
Also insofern muss man nicht gleich, wenn Baumkappungen oder Baumfällungen anstehen, von Willkür ausgehen. Manchmal hat es dann auch und in diesem Fall hatte es auch seine grundsätzliche Berechtigung.
Ein nächstes Beispiel auf Seite 37: Unterlassungsanspruch gegen Kirchengeläut. Mit dieser Petition forderte der Bürger, dass in Zukunft das Läuten der Kirchenglocken auf Wunsch Einzelner oder einer Gemeinschaft eingestellt werden müsse, wenn dies als ruhestörend oder als Lärm oder lästig empfunden wird.
Wir konnten dem natürlich nicht folgen, meine Damen und Herren, denn Läuten ist ein Teil der Alltagskultur, weist christliche Wurzeln der Gesellschaft auf und leitet sich zuletzt auch aus Artikel 137 Absatz 3 der Weimarer Reichsverfassung rechtlich ab. Das reicht aber lange nicht. Es unterliegt natürlich auch den ganz üblichen Lärmschutzvorschriften, auch das ist gerichtlich ausgeurteilt. Also falls solche Ansinnen noch woanders schlummern und Sie im Wahlkreis damit konfrontiert werden, das Kirchenglockengeläut werden wir nicht abschaffen können und auch nicht wollen.
Meine Damen und Herren, 91 Petitionen erreichten uns über das Schulwesen, aber wie Sie alle ja wissen, ist das dann über die Novellierung des Schulgesetzes gelöst worden. Da konnten wir also wirklich einzelnen Petenten und auch einer Vielzahl von Petenten in dem jeweiligen Bereich helfen.
Die Vorsitzende hat darauf hingewiesen, wir kommen an Rechtsgrundlagen nicht vorbei. Aber Ermessensspielräume wollen wir gerne ausloten. Genau das versuchen wir immer wieder, mal mit mehr Erfolg, mal mit weniger Erfolg. Und dennoch werden wir auch in Zukunft an dem Erfolg für die Petenten arbeiten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nicht weniger als 21.567 Bürger aus Mecklenburg und Vorpommern richteten im vergangenen Jahr ihre – wie es da heißt – Kritik an den Petitionsausschuss. Von insgesamt 1.013 im Berichtszeitraum behandelten Eingaben betrafen allein 343 Petitionen das Kommunalabgabengesetz. 588 Landsleute beschwerten sich hierin über die Beitragsabzocke im Sinne des geltenden Kommunalabgabengesetzes. Damit stellt das Jahr 2008 unzweifelhaft ein weiteres Kapitel in der unendlichen Beschwerdegeschichte über das KAG des Landes dar. Die Unverhältnismäßigkeit bei Zahlungsbescheiden von Zweckverbänden zur zentralen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung lässt sich gerade bei diesen Fällen von Härtefällen unter den Petitionen belegen.
Es drängt sich hiermit die Frage auf, wie viele Grundstücksbesitzer insgesamt seit 1993 und insbesondere nach der Novellierung des KAG im Jahr 2005 durch überhöhte Beitragszahlung in den finanziellen Ruin gestürzt wurden. Immer mehr Bürger können der gesetzlich festgeschriebenen Pflicht zur Beitragszahlung für die Abwasserentsorgung und Wasserversorgung einfach nicht mehr nachkommen. Es ist zu bezweifeln, dass Herr Nieszery als fleißiger Befürworter des Kommunalun
rechts überhaupt Kenntnis davon besitzt, dass immer mehr Kostenbescheide schlichtweg zur Zahlungsunfähigkeit von Grundstücksbesitzern führen. Denn dies würde nämlich ein Interesse an real existierende Missstände im Land voraussetzen.
Ihn scheint es nicht sonderlich zu interessieren, wenn notfalls auch das Grundbuch eines KAG-Geschädigten zwangsbelastet werden muss. Sonst hätte besonders Herr Nieszery die Unzweckmäßigkeit vieler Passagen im KAG längst erkannt. Im KAG wird beispielsweise bei der Beitragserhebungspflicht außer Acht gelassen, ob ein Grundstück überhaupt bebaut ist oder nicht, ob ein Grundstück schon an das Nutzwasser- oder Abwassernetz angeschlossen ist oder nicht, ob die Eigentümer bereits zu DDR-Zeiten Eigenleistungen oder Geldleistungen erbracht haben. Gerade die doppelte Anschlusserhebung eines Grundstückes, welches zu DDR-Zeiten bereits angeschlossen wurde, ist Inhalt vieler Petitionen. Die nationale Opposition muss feststellen, dass das Kommunalabgabengesetz in seiner jetzigen Fassung nichts anderes als die staatliche Ausbeutung durch überhöhte Altanschließer- und Abwasserbeiträge bedeutet.
Die Landesregierung ist spätestens nach Kenntnisnahme dieses Tätigkeitsberichtes aufgefordert, umgehend in der bestehenden Gesetzeslage eine Umgestaltung zugunsten und nicht zum weiteren Schaden von Altanschließern und KAG-Geschädigten in Angriff zu nehmen.
Menschen haben Probleme geschaffen, Menschen können Probleme auch wieder lösen. Doch die Regierungspraxis in der Vergangenheit hat bewiesen, dass weder der Wille noch die Kraft bei den Herrschenden vorhanden ist, ihre eigens verschuldete Fehlpolitik auch nach dessen Kenntnisnahme zurückzunehmen und zumindest abzumildern. Sie auf den Kabinettstühlen hinter mir haben ganz einfach abgewirtschaftet und werden auch erwartungsgemäß nicht fähig sein, Änderungen zum Wohle der Allgemeinheit herbeizuführen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ik mak dat nich up Platt, aber mit Rücksicht auf Herrn Professor Methling, damit er alles versteht.
Nein, lassen Sie mich zum Ernst der Situation zurückkommen, das ist mir viel wichtiger. Mit Freude habe ich gehört, wie der Herr Abgeordnete Müller von der NPD hier seine Sorge vorgetragen hat.
Es würde mich noch mehr freuen, wenn er im Land, im Ausschuss dieses Landtages sich auch so artikulieren …
Wasser und Abwasser, meine Damen und Herren, ist ein immer wiederkehrendes Thema. Und wenn ich das hier heute noch mal anspreche, dann geht es mir nicht darum, hier alte Kamellen aufzuwärmen,
Herr Minister, so spärlich sie auch vertreten sein mag, das Problem des Altanschließers, dieses Schlagwort, was wir so gerne in den Mund nehmen, das Problem und die saubere Beschreibung des Altanschließers ist für mein wenig ausgebildetes Verständnis, wie die Damen und Herren von der NPD dies zu äußern pflegen, nicht weit genügend ausgeprägt, um es zu verstehen. Habe ich nicht gut gesagt, haben Sie auch nicht verstanden.
Altanschließer ist nicht, Altanschließer ist mangelhaft definiert. Was Herr Müller hier ansprach, ist nicht das Problem eines Kommunalabgabengesetzes, das ist ein Problem der Formulierung der Satzungen der entsprechenden Zweckverbände. Es gibt in diesem Land,
es gibt in diesem Land, Herr Pastörs, ok wenn Sie dat nich weten, auch einen Zweckverband, der eine gute Satzung hat. Und zwar hat …