Protocol of the Session on May 14, 2009

(Ute Schildt, SPD: Unsinn.)

Aber Sie fordern ja nicht nur einen Bericht, sondern zusätzlich eine Öffentlichkeitskampagne, die sicherlich wieder sehr, sehr viel Geld von uns, von den Steuerzahlern, verschlingen wird. Dabei wollen wir von der NPDFraktion ja gar nicht verleugnen, dass für die Opposition der Bericht von großem Interesse sein dürfte, wird er doch sicherlich die weitgehende Untätigkeit und das mangelnde Überzeugungsvermögen der Landesregierung belegen.

(Zurufe von Minister Dr. Till Backhaus und Ute Schildt, SPD)

Es ist wirklich schon ein bezeichnendes Beispiel, das belegt, in welchem Zustand sich die Landesregierung befindet. Nun nehmen also schon Abgeordnete der Regierungsfraktionen die Unfähigkeit zum Anlass und fordern die Landesregierung zum Handeln auf. Aber, Vertreter von SPD und CDU, wissen Sie eigentlich nicht, dass es bereits von der Universität Rostock, vom Institut für Informatik, Lehrstuhl Rechnerarchitektur, einen relativ aktuellen Situationsbericht zur Breitbandanbindung von Gewerbegebieten in Mecklenburg-Vorpommern aus dem Jahre 2007 gibt?

(Zurufe von Minister Dr. Till Backhaus und Ute Schildt, SPD)

Herr Dr. Backhaus, den stelle ich Ihnen gerne zur Verfügung. Dieser Bericht ist zudem noch gut lesbar und zeigt viele Aufgaben und Probleme auf.

(Zuruf von Ute Schildt, SPD)

Zusätzlich gibt es ja in unserem Land auch einen sogenannten Breitbandbeauftragten, Herrn Bernd Holter. Die Telefonnummer, Herr Dr. Backhaus, kann ich der Landesregierung und den Regierungsfraktionen gerne zur Verfügung stellen.

(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Da sind sie sicher nicht auf Sie angewiesen.)

Herr Holter ist Medienberichten zufolge also der Breitbandbeauftragte des Landes und für den Zweckverband „Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern“ tätig. Der Zweckverband mit seinen 67 Mitgliedern koordiniert und unterstützt unter anderem alle Gemeinden bei Inanspruchnahme von Fördermitteln zur Breitbandversorgung. In Abstimmung mit dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz und dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus koordiniert der Zweckverband die Breitbandversorgung für unterversorgte Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern.

Zur Realisierung dieser Aufgaben stehen dem Zweckverband Mittel vonseiten des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz bereit, die durch die betroffenen Gemeinden beantragt werden können.

Um die Koordinierungsaufgaben leisten zu können, finanzieren die Ministerien für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz sowie das Innenministerium die Kosten. Der Zweckverband hat ein Förderprojekt Breitband, welches sich in drei Phasen gliedert. Dies alles ist nachzulesen auf der Weltnetzseite ego-mv.de.

(Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

Informieren Sie sich doch erst einmal, meine Damen und Herren von SPD und CDU, bevor Sie einen solchen Antrag stellen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich lasse zunächst abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2581. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2581 bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE, ansonsten Ablehnung durch die Fraktion der SPD, der CDU, der Fraktionen der FDP und NPD abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/2557 in unveränderter Fassung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/2557 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der CDU und der Fraktion DIE LINKE, bei Gegenstimmen durch die Fraktionen der FDP und NPD angenommen.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 30: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Hartz IV – Verwaltung schnellstmöglich verfassungskonform strukturieren, Drucksache 5/2544.

Antrag der Fraktion DIE LINKE: Hartz IV – Verwaltung schnellstmöglich verfassungskonform strukturieren – Drucksache 5/2544 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Lück. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein wichtiger Bestandteil der Hartz-IVReform, die Arbeitsgemeinschaften aus kommunalen Trägern und Bundesagentur für Arbeit, ist verfassungswidrig. Das hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes am 20. Dezember 2007 entschieden. Der Paragraf 44b SGB II verpflichtet die Kreise, die Leistungen des Zweiten Sozialgesetzbuches – die Grundsicherung für Arbeitsuchende – als Aufgabe an die Arbeitsgemeinschaften zu übertragen. Das und die einheitliche Aufgabenwahrnehmung von kommunalen Trägern und der Bundesagentur für Arbeit in den Arbeitsgemeinschaften verletzen den Anspruch der Kommunen auf „eigenverantwortliche Aufgabenerledigung“. Nach Auffassung des Verfassungsgerichtes wird damit gegen die „Kompetenzordnung des Grundgesetzes“ verstoßen.

„Die Arbeitsgemeinschaften sind als Gemeinschaftseinrichtung von Bundesagentur und kommunalen Trägern“ im Grundgesetz „nicht vorgesehen. Besondere Gründe, die ausnahmsweise die gemeinschaftliche Aufgabenwahrnehmung in den Arbeitsgemeinschaften rechtfertigen könnten, existieren nicht.“ Zudem widersprechen die Arbeitsgemeinschaften dem „Grundsatz eigenverantwortlicher Aufgabenwahrnehmung, der den zuständigen Verwaltungsträger verpflichtet, die Aufgaben grundsätzlich durch eigene Verwaltungseinrichtungen, also mit eigenem Personal, eigenen Sachmitteln und eigener Organisation wahrzunehmen.“ Als Endtermin für eine Neureglung des Problems hat das Bundesverfassungsgericht den 31. Dezember 2010 festgesetzt.

Seit dem Urteil streiten sich CDU und SPD in der Großen Koalition. Der erste Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hieß „kooperatives Jobcenter“, und das sollte sozusagen auf freiwilliger Basis durch Verträge zwischen der Bundesagentur und den Kommunen zustande kommen. Das Bundesministerium sollte in Übereinstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit auf diese Weise eine untergesetzliche Regelung erreichen und die Gesetzesänderung umsetzen. Im Bundesrat gab es dafür keine Mehrheiten. Das war absehbar. Es gab Bund-Länder-Arbeitsgruppen, Sondersitzungen der Arbeits- und Sozialminister und schließlich den Versuch, mit den Ministerpräsidenten Rüttgers und Beck einen Kompromiss zu finden. Alles das hat nichts genützt, die Bundestagsfraktion der CDU/CSU hat Nein gesagt.

Was ist der Inhalt des Kompromisses? Gestatten Sie mir einige wenige Anmerkungen:

Erstens. Im Grundgesetz soll ein Artikel 86a eingeführt werden, der verfassungsrechtlich das Agieren von Mischverwaltungen auf dem Gebiet der Grundsicherung für Arbeitsuchende ausdrücklich ermöglicht.

Zweitens. Die Organisationsreform sollte in einem Artikelgesetz „Gesetz zur Regelung der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ festgehalten werden. Aus den Argen und den bisher 21 getrennten Trägerschaften sollten die ZAG werden, das heißt also die Zentren für Arbeit und Grundsicherung. Die Rechts- und Fachaufsicht sollte dem BMAS, soweit die Trägerschaft der BA berührt ist, obliegen. Die Länder sollten die Aufsicht führen, soweit die kommunalen Träger betroffen sind.

Organe des Zentrums sind die paritätisch aus Kommune und BA besetzte Trägerversammlung und der Geschäftsführer. Die Aufsicht über die Trägerversammlung führt das BMAS. Durch die offene Formulierung der Grundgesetzänderung wäre es auch möglich, einzelne Aufgaben durch die Träger wahrnehmen zu lassen. Dem Wunsch der Länder, mehr einbezogen zu werden, sollte entsprochen werden: erstens durch einen sogenannten Kooperationsausschuss zwischen den zuständigen Landes- und Bundesministerien und zweitens durch einen Bund-Länder-Ausschuss auf Bundesebene, bestehend aus dem BMAS und den Ländern, den kommunalen Spitzenverbänden und der Bundesagentur für Arbeit. Die Optionskommunen sollten entfristet werden.

Das Personal kommt von drei Dienstherren: der Bundesagentur für Arbeit, den Kommunen, dem Zentrum für Arbeit und Grundsicherung selbst. Für jedes Zentrum gibt es einen Beirat mit beratender Funktion, die Rechte der Beiräte sind relativ unverbindlich formuliert, Vertreterinnen der Betroffenen werden nicht explizit als

Mitglieder der Beiräte benannt. So weit einige inhaltliche Anmerkungen zu dem ausgehandelten Kompromiss.

Nach Angaben des BMAS kostet die Einführung der Zentren für Arbeit und Grundsicherung 120 Millionen Euro, was allerdings nicht dem Gesetzentwurf, sondern einer Pressemitteilung vom 4. März 2009 zu entnehmen war. Der gleichen Quelle war zu entnehmen, dass diese getrennte Aufgabenwahrnehmung 2011 voraussichtlich 300 Millionen Euro kosten würde. Sie alle werden gehört haben, dass die Bundesagentur für Arbeit – entgegen sonst üblichen Gepflogenheiten – die Regierung unter Druck gesetzt hat und im Fall des Scheiterns die Umsetzung der getrennten Aufgabenwahrnehmung ankündigte. Unmittelbar nach der Veröffentlichung lehnte der geschäftsführende Vorstand der CDU-Bundestagsfraktion den Gesetzentwurf ab. Der Koalitionsausschuss am 4. März hatte keine Einigung herbeiführen können. Streitpunkt war unter anderem die verfassungsmäßige Verankerung und die Ausweitung der Variante Optionskommune. Die Fraktion von CDU/CSU ist dem Votum gefolgt.

Das Scheitern des vorläufig letzten Versuchs, die Konstruktion der Arbeitsgemeinschaften auf verfassungskonforme Beine zu stellen, ist ein Offenbarungseid der Großen Koalition. Der Streit wird geführt auf dem Rücken der Erwerbslosen und der Beschäftigten in den Argen.

(Zuruf von Sebastian Ratjen, FDP)

Aber verwunderlich ist das nicht, denn ihnen ging es letztlich nie um die Betroffenen, sondern lediglich darum, den Murks Hartz IV rechtssicher zu machen. Warum ist das gescheitert? Hinter dem Streit verbergen sich die unterschiedlichsten Auffassungen von SPD und CDU/ CSU darüber, wer Hartz IV administrieren sollte und auf welche Weise. Während die SPD die Betreuung auch der Langzeitarbeitslosen in der Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit behalten will, ist es kein Geheimnis, dass CDU und FDP am liebsten alles kommunalisieren wollen.

(Michael Roolf, FDP: Ja. – Zuruf von Sebastian Ratjen, FDP)

Die SPD will die Hartz-IV-Diskussion aus dem Bundestagswahlkampf heraushalten und die CDU hofft auf eine andere Koalition nach der Bundestagswahl.

(Zuruf von Michael Roolf, FDP)

Verantwortungsvolle Politik geht anders, liebe Kolleginnen und Kollegen.

In den regelmäßigen Gesprächen bei den Geschäftsführungen der Arbeitsagentur und der Argen ist mir immer wieder gesagt worden, dass für eine reibungslose Weiterarbeit im Interesse der Betroffenen bis Ende 2008 eine Lösung notwendig wäre, egal wie die aussieht. Aber nicht einmal zu diesem kleinsten gemeinsamen Nenner ist die Große Koalition fähig.

Dieses Spielchen mit Blick auf die Bundestagswahl ist, finde ich, einfach schäbig. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, bei der Bundesregierung mit aller gebotenen Schärfe zu intervenieren. Bei konzentrierter Arbeit ist es noch zu schaffen. Übernehmen Sie Verantwortung für die Erwerbslosen im Land und für die Beschäftigten der Argen. Auch die müssen endlich wissen, woran sie sind. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Frau Abgeordnete.

Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 30 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erster hat ums Wort gebeten der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Herr Seidel. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Frau Lück, ich will Ihnen gern bestätigen, Sie haben die Abläufe für meine Begriffe richtig und auch korrekt beschrieben. Die Schlussfolgerungen, die Sie ziehen, sind nicht richtig und ich will versuchen, da noch etwas dazu zu sagen. Aber in einem haben Sie auf jeden Fall Recht, das Ganze ist ein außerordentlich unbefriedigender Vorgang, um es mal höflich auszudrücken.

Es ist so, wir haben nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 20. Dezember 2007 davon auszugehen, dass die gegenwärtig noch immer stattfindende Mischverwaltung so nicht weiter vollzogen werden kann, gegen das Demokratieprinzip verstößt, wobei es mir da wichtig ist, festzustellen, dass diese Mischverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern nicht den Anlass gegeben hat, vor Gerichte zu ziehen. Ich glaube, dass wir in unserem Lande durchaus sagen können, dass das einigermaßen auch geklappt hat. Ich war selbst Vorsitzender in der Trägerversammlung, insofern weiß ich ein bisschen, wovon ich da rede.

Aber eben auch aufgrund der schwierigen Rechtsmaterie ist das jetzt eine komplizierte Situation und vielleicht könnte man es auch so beschreiben, dass tatsächlich, weil das Bundesverfassungsgericht hier eine schwierige Rechtsmaterie sieht, man auch einen relativ langen Übergangszeitraum eingeräumt hat, nämlich bis zum 31. Dezember 2010, um die Geschichte zu klären.

Die Länder haben dem Bund – und das nehme ich schon auch für mich in Anspruch – umgehend angeboten, gemeinsam eine Regelung für die Neuorganisation zu finden. Ich muss auch sagen, dass die Zusammenarbeit mit dem Bundesminister zuerst nicht einfach war, ich betone jetzt mal „zuerst“. Bei den vom Bund vorgelegten Eckpunktepapieren, damals noch zum sogenannten „Kooperativen Jobcenter“, haben die Länder mehrheitlich ihr Veto eingelegt, weil hier Länderinteressen nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Es war den Ländern wichtig, eben auch zukünftig Leistungen aus einer Hand zu gewähren. Ich glaube, da sind wir uns hier auch einig, dass dies richtig und vernünftig ist.

Ohne dass ich Ihnen jetzt jeden einzelnen der mühsamen Schritte in den vergangenen 16 Monaten seit dem Verfassungsgerichtsurteil aufzeigen will, will ich doch auf Folgendes hinweisen: Allein in zwei Sondersitzungen der Arbeits- und Sozialminister im vergangenen Jahr, auch der regulären Fachministerkonferenz – aber ich selbst habe auch noch mal andere Möglichkeiten, andere Treffen genutzt, um da zu intervenieren –, ist am Ende keine Kompromisslösung herausgekommen. Man muss noch dazusagen, mit dem am 13. Februar dieses Jahres von den Ministerpräsidenten Rüttgers und Beck gemeinsam mit dem Bundesminister vorgelegten Entwurf einer Neuordnung lag ein solcher Kompromiss vor. Es ist schon wichtig, das noch mal festzustellen. Wir haben