nicht außer Acht lassen, ergeben sich für meine Fraktion aus Ihrem Antrag allerdings mehr Fragen als Lösungen.
Welche Unternehmen mit welcher Betriebsgröße sollen von dieser Regelung profitieren? Hieran schließt sich die Frage an, wie soll diese Rücklage berücksichtigt werden? Bilanziell oder doch außerbilanziell? Gerade die kleineren Betriebe, die in der Regel kaum eigene Puffer zum Ausgleich von Schwankungen bilden können, sind jedoch gar nicht verpflichtet zu bilanzieren, sondern können aus Vereinfachung und auch zur Nivellierung von Gewinnschwankungen eine Sonderform der Gewinnermittlung, nämlich nach Durchschnittssätzen gemäß Paragraf 13a Einkommensteuergesetz anwenden.
Soll es nun bei einer möglichen Umsetzung des Antrages einen weiteren, speziell auf die Land- und Forstwirtschaft zugeschnittenen Paragrafen im Einkommensteuergesetz geben? Und soll dafür die Durchschnittssatzgewinnermittlung wegfallen? Meine Fraktion setzt sich nicht dafür ein, weitere Steuersondertatbestände zu schaffen,
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Michael Roolf, FDP: Jawohl. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sag ich doch.)
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Erzählen Sie das mal den Kollegen Bauern, wenn sie beim nächsten Mal da sind.)
Die von Ihnen vorgeschlagene Lösung macht das ohnehin unübersichtliche Ertragssteuersystem komplizierter und noch weniger beherrschbar.
Verlustvor- sowie -rückträge sind bereits jetzt auch bei landwirtschaftlichen Unternehmen möglich und sind geeignet, Gewinnschwankungen zu glätten.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Erzählen Sie das das nächste Mal beim Präsidium des Bauernverbandes! – Zuruf von Ute Schildt, SPD)
Im zweiten Teil des Antrags fordern Sie degressive Abschreibungsmöglichkeiten für Immobilien in der Landwirtschaft.
Auch hier geben wir Ihren Ausführungen in der Begründung recht. Die degressive Abschreibung wurde aber doch gerade als Gegenfinanzierungsmaßnahme zur Unternehmenssteuerreform 2008 von der Großen Koalition abgeschafft.
Daher frage ich Sie: Hat die Große Koalition in Zeiten einbrechender Steuereinnahmen plötzlich andere Gegenfinanzierungspotenziale entdeckt? Wenn man Investitionen fördern will, sollte man nicht allgemein Wirtschaftsgüter einer degressiven Abschreibung zugänglich machen, sondern sollte eine steuerliche Förderung wie Sonderabschreibungen an die konkrete Investition binden.
Das sind jetzt nur einige kurze Beispiele gewesen. Leider bleibt in dieser Debatte der fade Beigeschmack, dass es sich um Wahlkampfpopulismus handelt. – Danke.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Michael Roolf, FDP: Ja. – Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der NPD der Fraktionsvorsitzende Herr Pastörs. Bitte, Herr Abgeordneter.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Der Antrag ist weitestgehend eine Spiegelung dessen, was der Deutsche Bauernverband gerne hätte, wenngleich das Gleiche dadurch nicht – aus unserer Sicht – vernünftig erscheint.
Sie möchten also eine steuerrechtliche Risikoausgleichsrücklage. Und das soll so geschehen, dass die Bauern in guten Jahren steuerfrei Rücklagen bilden können. Das können die jetzt schon. Das ist ganz einfach, indem man zum Beispiel, da die meisten in der Rechtsform einer GmbH organisiert sind, dort auch …
Erstens. Wie soll bei der Inanspruchnahme der angesparten Gelder gehandelt werden? Wir haben eben gehört von Frau Schlupp, das soll geschehen auch orientiert, so ähnlich wie das in Frankreich bei kleineren Betrieben ist, an der Entnahme durch Privatentnahmen. Das meiste, was wir hier haben im Agrarbereich, da gibt es keine Privatentnahmen, das sind ganz klar Kapitalgesellschaften.
Also, fällt schon mal flach. Wie wollen Sie das verwalten? Das ist das Zweite. Wie wollen Sie das, wie wollen Sie das verwalten? Das ist das Zweite.
Dann erklären Sie uns doch bitte, wie gerade in den mageren Jahren, die jetzt wohl kommen, überhaupt Rücklagen möglich sind bei der Eigenkapitalstruktur auch im landwirtschaftlichen Bereich. Wir haben gute Jahre gehabt, wir haben das gehört. Der Herr Minister hat das ja auch ausgeführt. Da wäre Zeit gewesen, Rücklagen zu bilden. Das macht ein normaler großer, kleiner Unternehmer, wenn er erfolgreich am Markt sein will, schon aus ganz klarer Verantwortung für die Zukunft. Das ist offensichtlich nicht geschehen.
Was hier gemacht wird, ist, Sie geben Steuergelder aus über die EU und heizen damit künstlich einen Wettbewerb an. Und der Wettbewerb, der führt dann zu wirtschaftlichen Flurschäden, die Sie dann wieder mit Steuergeldern versuchen zu heilen. Das ist das. Da liegt die Krux. Was wir brauchen im steuerlichen Bereich, ist eine Entwirrung der Steuerbestimmungen grundsätzlicher Natur und eine Sonderstellung über das Maß der Sonderstellung hinaus, die die Landwirtschaft ja heute schon innehat. Wir haben das ja gehört, was da nicht alles an Zuschüssen und Hilfen kommt bei Gewitter, schlechtem Wetter, Ernteausfall und so weiter. Das kann in der Form auch nicht so weitergehen. Auch der landwirtschaftliche Betrieb muss in gewisser Weise selbstverantwortlich schauen, wo er am Markt bleibt.
Ich komme zum Schluss: Wir haben über die Möglichkeit der Verlustvorträge und -rückträge, die Möglichkeit, bis zu einer Million hier Verlustvorträge zu machen beziehungsweise Verrechnungen stattfinden zu lassen in Wirtschaftsjahren, die schlecht gelaufen sind, gehört, und das ist eine Möglichkeit der steuerlichen Entlastung.
Herr Abgeordneter, es tut mir leid. Sie sind schon bei dreieinhalb Minuten. Ihre Redezeit ist abgelaufen.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Peter Ritter, DIE LINKE: Wieso leider? Gott sei Dank!)
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 5/2553. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist der Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 5/2553 bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD und CDU, Ablehnung durch die Fraktionen der FDP und NPD sowie Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE und eines Abgeordneten der NPD angenommen.