Protocol of the Session on April 2, 2009

Werner Hackbarth, zuständig für Verkehrsangelegenheiten in der Kreisverwaltung Uecker-Randow, wies schon vor zwei Jahren darauf hin, dass es sich nicht nur um Mautpreller handelt, die über Linken einreisen. Vielmehr sieht er auch in dem seit 1992 bestehenden bilateralen Abkommen mit Polen eine Ursache für den grenzüberschreitenden Verkehr.

(Angelika Peters, SPD: Ach jetzt weiß ich, was er will. Er will die Abkommen abschaffen.)

Wir sind da ähnlicher Auffassung und fordern daher ein generelles Durchfahrverbot für mautpflichtigen LkwVerkehr am Grenzübergang Linken. Nur diese Maßnahme würde eine tatsächliche Verdrängung von schweren Lkw auf dem betreffenden Bundesstraßenabschnitt bedeuten. Ausnahmeregelungen für grenznahen Lieferverkehr sind natürlich zu erteilen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Dr. Marianne Linke, DIE LINKE: Die kontrollieren Sie dann.)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Schlupp für die Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach der Einführung der Autobahnmaut für schwere Nutzfahrzeuge wurde am 22.12.2005 die Straßenverkehrsordnung geändert, um den Auswirkungen von erwartetem Mautausweichverkehr besser begegnen zu können. In der mit Paragraf 45 Absatz 9 Satz 3 neu eingeführten Regelung dürfen „Beschränkungen oder Verbote des fließenden Verkehrs auch angeordnet werden, soweit dadurch erhebliche Auswirkungen veränderter Verkehrsverhältnisse, die durch die Erhebung der Maut nach dem Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge hervorgerufen worden sind, beseitigt oder abgemildert werden können“.

Weil Bundesstraßen in ihrer Gesamtheit inklusive Ortsdurchfahrten dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind und als Straßennetze die überörtlichen Verkehrsströme aufnehmen, muss vor jeder Maßnahme gegen den Mautausweichverkehr das Vorliegen folgender Voraussetzungen geprüft werden:

Erstens. Der konkrete Nachweis einer mautbedingten erheblichen Verkehrszunahme mit schweren Nutzfahrzeugen muss erbracht werden.

Zweitens. Die negativen Auswirkungen durch die Verkehrszunahme müssen für die Bevölkerung erheblich sein.

Drittens. Es ist in jedem Einzelfall in einer Gesamtbewertung zu prüfen, ob ein Durchfahrtsverbot mit den regionalen, nationalen und internationalen Rahmenbedingungen des Straßenverkehrs und der Wirtschaft in Einklang zu bringen ist. Eine lediglich örtliche Betrachtung ohne Berücksichtigung großräumiger verkehrlicher Wechselbeziehungen führt mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zur Problemlösung, sondern lediglich zur Problemverlagerung auf andere Straßen und andere Bevölkerungsteile.

Dies sind die rechtlichen Rahmenbedingungen, in denen wir uns als Parlament zu bewegen haben. Entsprechend der gültigen Lesart kann es vom Grenzübergang

Linken bis zur Autobahnanschlussstelle Pasewalk/Nord keinen mautbedingten Ausweichverkehr geben, da es in diesem Bereich keine Autobahn gibt, welche vorher erkennbar von schweren Nutzfahrzeugen benutzt wurde, die nun auf die B 104 ausweichen. Somit ist der einzige Abschnitt, in dem Mautausweichverkehr im Sinne der Definition stattfinden könnte,

(Zuruf von Tino Müller, NPD)

der Bereich von der Autobahnanschlussstelle Pasewalk/ Nord über Strasburg und Woldegk in Richtung Neubrandenburg und Neustrelitz. Für den auch im Antrag genannten Bereich Pasewalk–Löcknitz–Linken fehlen damit schon die rechtlichen Voraussetzungen.

Bezüglich eines Durchfahrtsverbotes von schweren Lkw für den Grenzübergang Linken ist festzustellen, dass es einen bilateralen Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen gibt, der regelt, dass der Grenzübergang Linken für den Lkw-Verkehr freigegeben ist. Ein Landtagsbeschluss im Benehmen mit dem Bundesverkehrsministerium wird hieran nichts ändern.

Ich denke, bereits damit ist deutlich geworden, dass auch an dieser Stelle die NPD mal wieder auf ein Thema aufspringt, das seit Jahren die Menschen im Landkreis Uecker-Randow und darüber hinaus stark beschäftigt, ohne wirklich Lösungen anbieten zu können. Und es gibt seit mehr als zwei Jahren Anstrengungen, das Problem zunehmenden Lkw-Verkehrs entlang der B 104 gerade im Bereich Uecker-Randow zu entschärfen. Bereits im Jahr 2006 gab es Kontakte zum Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in dieser Angelegenheit. Dieses verwies darauf, dass Verkehrszählungen für den Bereich zwischen Woldegk und Strasburg keine nachweisbaren Lkw-Mautausweichverkehre aufgezeigt haben, aber die Straßenverkehrsbehörden vor Ort verkehrsbeschränkende Maßnahmen verhängen können.

Am 25. April 2007 beschäftigte sich der Verkehrsausschuss des Landtages sowohl mit dem Verfahren der Mauterhebung auf Bundesstraßen als auch den Möglichkeiten zur Verhinderung von Mautausweichverkehren. Dort wurde das Problem vonseiten des Verkehrsministeriums als insgesamt nicht gravierend eingeschätzt.

(Zuruf von Tino Müller, NPD)

Es räumte allerdings ein, es gebe gerade von der B 5 und aus dem Raum Woldegk–Strasburg Überlastungssignale.

Am 11.06.2007 beschäftigte sich der Kreistag des Landkreises Uecker-Randow mit dem Thema Lkw-Verkehr entlang der B 104 und fasste folgenden Beschluss, ich zitiere: „Die Kreisverwaltung wird aufgefordert beim zuständigen Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung die Zustimmung zur Anordnung verkehrsbehördlicher Maßnahmen nach § 45 Abs. 9 S. 3 StVO zur Beseitigung von Auswirkungen durch Maut verdrängter Verkehre einzuholen.“ Daraufhin kam es zu einer Konsultation der Verkehrsbehörden der Landkreise UeckerRandow und Mecklenburg-Strelitz und des Straßenbauamtes Neustrelitz. Im Ergebnis wurde eine gemeinsame Erklärung verfasst, die zum einen die von mir schon dargestellten rechtlichen Rahmenbedingungen aufzeigte und für die Ortsdurchfahrt Woldegk eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr für Lkw über 3,5 Tonnen einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen empfahl.

(Tino Müller, NPD: Das geht doch gar nicht.)

Andere Beschränkungen waren anhand der vorhandenen Datenlage nicht zulässig und selbst diese Geschwindigkeitsreduzierung schon eine Ermessensentscheidung.

Von der NPD war bis dahin nichts zu hören. Erst als der Ruf nach einer Bürgerinitiative aufkam, entdeckte die NPD das Thema für sich.

(Angelika Peters, SPD: Das machen die immer so.)

Allerdings hat das Thema auch die Verantwortlichen vor Ort permanent weiterbeschäftigt, denn die Zahlen aus den Verkehrszählungen können mit den Beobachtungen vor Ort nicht in Übereinstimmung gebracht werden, und es sind viele Bürger, die über eine erhebliche, durch Lkw verursachte Verkehrsmehrbelastung entlang der B 104 klagen. Für den Bereich Löcknitz, der durch Lkw-Verkehr aus Richtung Brüssow zusätzlich belastet ist, wurde alternativ über eine Ortsumgehung diskutiert. Diese wird allerdings von den Verantwortlichen vor Ort abgelehnt. Es gab und gibt Kontakte mit Brandenburg bezüglich einer zügigen Erneuerung der A 11 im grenznahen Raum auf der brandenburgischen Seite. Dies ist verbunden mit der Erwartung, dass eine gut ausgebaute A 11 auch im Bereich der B 104 verkehrsentlastend wirken könnte.

Außerdem werden neue Untersuchungen in Gang gesetzt, genauer gesagt, differenzierte Verkehrszählungen, gegliedert nach Gewichtsklassen und unter Erfassung der Kennzeichen, mit deren Ergebnis in den nächsten Monaten zu rechnen ist. Es herrscht Einigkeit im Kreistag des Landkreises Uecker-Randow, dass nach Vorliegen der Ergebnisse erneut die Prüfung von Verkehrsbeschränkungen auch im Wege eines Antragsverfahrens einzuleiten ist.

Niemand ist zufrieden, dass eine schnelle Lösung nicht gefunden werden kann. Die unrealistischen, weil rechtlich nicht zulässigen Forderungen der NPD tragen allerdings mitnichten zu einer Lösung bei, sondern allenfalls zur Verunsicherung vor Ort. Zu einer ernst gemeinten Befassung mit dem Thema, wenn man es denn gewollt hätte, gehört zwingend eine Betrachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Und es gehört ebenso dazu, die bereits durchgeführten Untersuchungen und Maßnahmen zur Kenntnis zu nehmen und nicht, Forderungen aufzumachen, von denen man seit Jahren weiß, dass sie nicht umsetzbar sind. Aber all das hat die NPD nicht getan und wird es wohl auch nicht tun. Einen solchen Antrag jedenfalls haben die Menschen vor Ort, die auf eine Lösung ihres Problems hoffen, nun wirklich nicht verdient.

(Tino Müller, NPD: Das sehe ich anders.)

Die Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und FDP lehnen den Antrag ab.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP)

Vielen Dank, Frau Schlupp.

Das Wort hat jetzt noch einmal der Abgeordnete Herr Müller für die Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Würden sich Ihre Diäten für jeden 40-Tonner,

(Angelika Peters, SPD: Ihre auch, Ihre auch, Ihre auch!)

der Dörfer und Städte von Woldegk bis Löcknitz durchfährt, nur um 1 Euro mindern, würde noch heute ungeachtet jedweder Zuständigkeit eine nachhaltige Verkehrsentlastung für die B 104 durchgesetzt. Da das leider nicht der Fall sein wird, verstecken Sie sich weiterhin hinter einem Kompetenzwirrwarr.

Als im Februar dieses Jahres bekannt wurde, dass das Verkehrsministerium eine Lkw-Maut für die B 104 ablehnte, da keine Erhöhung der Lkw-Zahlen zu verzeichnen sei, waren viele Bürger schockiert. Selbst Landrat Böhning wusste keine Lösung mehr. Zitat: „Bundesstraßen entziehen sich unserer Mitwirkungspflicht.“ Dort müsse von Landes- und Bundesseite etwas passieren, so Böhning. Die Landesregierung sieht das allerdings wie folgt, Zitat: „Für Durchfahrtsverbote für mautverdrängte LKW-Verkehre nach § 45 Abs. 8 StVO sind die Verkehrsbehörden des Landes zuständig; dies sind die Landkreise und kreisfreien Städte.“ Zitatende.

In der nachgereichten Antwort auf meine Frage zur Fragestunde der 64. Sitzung des Landtages, auf die ich übrigens über einen Monat warten musste, schob die Landesregierung weiter jegliche Kompetenz von sich. Auf die Frage nach den Gründen, warum das Landesverkehrsministerium eine Einführung der Lkw-Maut auf dem Abschnitt der Bundesstraße 104 ablehne, hieß es: „Eine Entscheidungskompetenz hat das Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung nicht.“

Tja, wer ist denn nun für die Belange der Bürger entlang der Bundesstraße 104 zuständig?

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sie nicht!)

Wenn Sie es nicht wissen, wer dann? Oder ist diese Vorgehensweise ein Plan? Einer schiebt den Schwarzen Peter zum anderen, bis die Kommunalwahlen im Juli vorbei sind, danach wird das Thema wieder unter den Tisch gekehrt und Schwamm drüber. Ich versichere es Ihnen, dass das nicht klappen wird. Unsere zukünftige NPD-Fraktion im Kreistag von Uecker-Randow wird sich weiterhin selbstverständlich auch diesem Thema widmen.

Und, Herr Schlotmann, was wollen Sie eigentlich nächste Woche in Löcknitz?

(Reinhard Dankert, SPD: Das passt Ihnen nicht, was?)

Den Zeitungen war Folgendes zu entnehmen: „Minister für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Schlotmann kommt auf Einladung des SPD-Ortsvereins nach Löcknitz. Thema ist unter anderem der zunehmende Lastverkehr auf der B 104.“ Was wollen Sie den Leuten in Löcknitz erzählen?

(Angelika Peters, SPD: Das werden wir Ihnen heute bestimmt nicht sagen.)

Vielleicht, dass Sie heute gegen unseren Antrag gestimmt haben? Wir jedenfalls werden vor Ort sein und den Löcknitzern von unserem heutigen Antrag und Ihrer Umgehensweise damit berichten.

(Reinhard Dankert, SPD: Machen Sie mal! – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Davon gehen Sie ja aus.)

Und auch auf das Stimmverhalten von Frau Schlupp und von Herrn Heinz Müller bin ich sehr gespannt, schließlich waren diese beiden in der Vergangenheit noch sehr aufseiten der Bürger und forderten Verkehrsbeschrän

kungen für die B 104. Ich beantrage im Namen meiner Fraktion namentliche Abstimmung.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Ich schließe die Aussprache.