(Vincent Kokert, CDU: Das kann man sich sparen. Das bringt sowieso nichts. – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das ist ein bisschen zu kompakt.)
Und das sollten wir gemeinsam aushalten, dass eine Volksbefragung ein ganz wichtiges Gut ist und nicht ohne Zwecke für eine – ja, nun muss ich auch den Begriff wählen – populistische Maßnahme zu nehmen ist.
Denn eine Gebietsreform, das müssen Sie alle hier im Haus wissen, die sich damit intensiv befassen, ist nun mal ein komplexes Verfahren,
das einer differenzierten Herangehensweise bedarf und letztendlich das Ergebnis vielschichtiger Abwägungen darstellt. Mit einem einfachen Ja oder Nein lässt sich das Thema allenfalls in der Schlussabstimmung des Landtages über einen kompletten Gesetzentwurf regulieren, aber keinesfalls in der Entstehungsphase dahin gehend, dass ein Gesetz weiterführend bearbeitet werden soll.
Wenn man ein Votum zur Kreisgebietsreform, und zwar ein bloßes Votum, darüber abgeben möchte, das finde ich gut oder finde ich schlecht, dann muss man sich schon die Mühe machen, den aktuellen Gesetzentwurf mitsamt seiner Begründung zu lesen. Deshalb führt die Landesregierung derzeit die nach der Geschäftsordnung vorgesehene Verbandsanhörung an. Dazu wurden insgesamt 930 Stellen, das heißt sämtliche Kommunen, potenziell betroffene Verbände angeschrieben. Diese haben jetzt Gelegenheit, bis Ende des Monats den rund 200-seitigen Gesetzentwurf zu lesen und dazu eingehend Stellung zu nehmen. Da der Gesetzentwurf aber auch im Internet einsehbar ist, kann jeder Bürger, der sich dafür interessiert, inhaltlich einsehen und dazu gegenüber meinem Haus Stellung nehmen, denn das gehört auch zum Anhörungsverfahren. Diese Möglichkeit ist eingeräumt. Die Frage ist, wer davon Gebrauch macht, denn auch da ist die Frage nicht „Gut oder schlecht?“, sondern da geht es um inhaltliche Bezüge.
Ich kann es mir bei dieser Gelegenheit aber nicht versagen, nochmals darauf hinzuweisen, dass die jetzt laufende Verbandsanhörung zum Gebietsreformgesetz – zum FAG und zur Funktionalreform erfolgt das Gleiche – bereits die dritte Öffentlichkeitsbeteiligung zu diesem Vorhaben ist. Bereits vor einem Jahr wurden sämtliche Kommunen zur Ausfüllung des Leitbildes des Landtages befragt. Im Sommer erfolgte dann eine weitere Umfrage zu den von meinem Haus favorisierten Kreismodellen.
Die von Ihnen zitierte gegenwärtige kontroverse Diskussion um die Reform liegt nach meiner Wahrnehmung jedenfalls nicht an der fehlenden Beteiligung der gesamten Bevölkerung,
sondern vielmehr aus meiner Sicht – und das betone ich ganz deutlich – am faktischen Veränderungsunwillen so mancher kommunalpolitischer Funktionsträger,
denn an der Realität, dass sich die Situation verändert in der gesamten Bundesrepublik Deutschland, in Mecklenburg-Vorpommern, auf der kommunalen Ebene,
Wenn das keiner bestreitet und wenn kein Weg daran vorbeigeht, dann müssen wir, wenn wir Verantwortung für dieses Land tragen und uns auch dieser Verantwortung stellen wollen, dieser Realität in die Augen sehen und auch Veränderungen vornehmen.
Dem können wir uns nicht verschließen und dies ist ein Zeichen wirtschaftlicher Krise, insbesondere noch schwieriger für alle, die darüber Entscheidungen treffen müssen.
indem Sie dies auf die Bevölkerung abwälzen, indem Sie sagen, sagt uns, ob ihr das gut oder schlecht findet.
Dann dürfen Sie sich nicht für diesen Landtag hier wählen lassen, weil in dem Fall, wo Sie sich hier in den Landtag wählen lassen,
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Jawohl.)
Lieber Herr Schnur, das war wieder – Entschuldigung, das Wort „wieder“ nehme ich zurück – starker Tobak,
sich hierher zu stellen, einen Antrag vorzustellen, die Inhalte auch noch vorzustellen und dann zu sagen, aber darüber wollen wir mit Ihnen jetzt nicht sprechen, sondern wir sprechen über was anderes. Damit kommen Sie bei uns nicht durch. Das war Ihnen, glaube ich, auch durchaus bewusst.
Mit Punkt 1 soll der Landtag feststellen, dass eine Beteiligung der Bürgerinnen und der Bürger im Rahmen der Diskussion um das Kreisstrukturgesetz dringend geboten ist. Hier stellt sich in der Tat die Frage, ob eine Volksbefragung die geeignete Form der Bürgerbeteiligung an
dieser Stelle ist. Eine Volksbefragung ist in der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern sowie im Volksabstimmungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern nicht vorgesehen. Das hat die Antragstellerin, also das haben Sie auch selbst in der Begründung richtig festgestellt, der Minister hat es ebenfalls noch einmal gesagt.
In Artikel 3 der Landesverfassung wird das Demokratieprinzip geregelt: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Das steht dort.
(Michael Andrejewski, NPD: Dann sind Sie weg. – Raimund Frank Borrmann, NPD: Dann sind Sie Stimmen los.)
„Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen durch die Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. … Die Selbstverwaltung in den Gemeinden und Kreisen dient dem Aufbau der Demokratie von unten nach oben.“ Die Bürger wählen also ihre Volksvertretungen „allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim“, die in ihrem Namen, also im Namen der Bürgerinnen und Bürger, auch die kommunale Selbstverwaltung ausüben.
Gemeinden und Landkreise ihrerseits sind jeweils in einem kommunalen Spitzenverband mit gewähltem Vorstand organisiert. Diese kommunalen Spitzenverbände werden vom Gesetzgeber gefragt, wenn es um Angelegenheiten der kommunalen Ebene geht, und wenn sie nicht gefragt werden, sagen sie trotzdem, was sie davon halten. Die kommunalen Spitzenverbände sind auch zur Stellungnahme zum Kreisgebietsreformgesetz aufgefordert worden und wie die Stellungnahmen und die Befragungen im Einzelnen sowie die Beteiligungen der Gemeinden im Ablauf des jetzigen Standes durchgeführt worden sind, hat der Minister hier eben schon gesagt. Darüber hinaus wird der Landtag in der parlamentarischen Anhörung Stellungnahmen von Gemeinden ebenfalls seinerseits noch anfordern. So ist es jedenfalls der übliche Ablauf. Die Gemeindeorgane selbst haben die Aufgabe – und hier stehen insbesondere die Bürgermeister in der Pflicht –, ihre Bürgerinnen und Bürger umfassend über alle wichtigen Angelegenheiten zu informieren und die Meinungsfindung vor Ort zu steuern.
Eine von der Landesregierung durchgeführte Volksbefragung zur Kreisstrukturreform ist aus meiner Sicht auch weder sinnvoll noch überhaupt praktikabel. Es klang eben schon mal an, aus welchen Gründen das auch für den Minister so ist. Durch die Landesregierung müsste zunächst einmal eine umfassende Information über den Zusammenhang der Kreisgebietsreform mit den anderen Reformelementen – und da sind eben schon die Worte FAG und Funktionalreform gefallen – vorangestellt werden. Ein so komplexer Prozess wie die Verwaltungsreform wird aber schlecht allen Bürgerinnen und Bürgern in für eine Entscheidung erforderlichem Umfang nahegebracht werden.
Dazu gibt es die legitimierten Beratungsgremien und ich hege den leisen, nein, gar nicht leisen, eher einen sehr lauten Verdacht, dass der FDP der ganze Aufwand langsam zu viel wird. Auch Sie, Herr Schnur, werden mittlerweile einen Schrank voll mit Papieren haben,