einfach in Bausch und Bogen abzutun, nach dem Motto: Das kann alles untergesetzlich gemacht werden. Da fühlen sich unsere Seniorinnen und Senioren nicht sicher. Sie denken mit Recht, mit Fug und Recht, dass eine gesetzliche Darstellung und ein Festhalten an Gesetzlichkeiten zumindest mehr Sicherheit geben, als es jetzt der Fall ist.
Und wenn Sie, Herr Grabow, auf das Blindengeld verweisen und darstellen, dass man da ja gesehen hätte, wie schnell das alles geht, dann sage ich Ihnen, es geht eben nicht. Mit dem Landesblindengeldgesetz ging es eben nicht ganz so einfach, das über eine Richtlinie zu ändern. Das musste hier ins Parlament, um geändert zu werden. Da gab es die Möglichkeit zu agieren, und zwar mächtig zu agieren, intensiv zu agieren. Dass das Ergebnis nicht in Ordnung und nicht gut war für die Blinden und Sehbehinderten, das ist das eine.
Es gab aber keine Möglichkeit, darüber zu urteilen oder zu befinden, ohne dass überhaupt das Parlament ein Wort darüber erfährt, beziehungsweise es die Möglichkeit hat, darüber zu diskutieren. Ich denke, wir als Opposition sollten schon ganz tief an den Möglichkeiten festhalten, mit denen wir dann hier von diesem Ort aus agieren können. Wir sollten nicht einfach irgendwelchen Dingen hinterherlaufen, die ministeriell per Anweisung gemacht werden können. Wir wissen, dass sich bestimmte Dinge immer sehr schnell ändern, wenn andere Menschen an Ort und Stelle sind und Taten durchführen. Wir wissen aber auch, dass bestimmte Unterstützungen, Rahmenbedingungen immer gut für diejenigen sind, die in diesen Rahmenbedingungen agieren sollen. Deswegen finde ich es überhaupt nicht schlimm und auch nicht negativ, dass unser Gesetzentwurf hier vorliegt. Er geht weiter als der, der vielleicht mal aus dem Ministerium kommt oder auch nicht kommt,
(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Woher wissen Sie das denn so genau? Dann müssen Sie ihn ja doch gelesen haben.)
(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Frau Müller, das war ein Selbsttor. – Glocke der Vizepräsidentin – Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)
Wie gesagt, wenn das denn mal kommt oder auch nicht, uns wurde ja schon erklärt, die CDU-Fraktion möchte es nicht, jedenfalls stand das so in der Zeitung und es wurde auch hier im Parlament in der Debatte gesagt, dass es im Kabinett schon weggeflogen ist,
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das muss ja auch nicht stimmen. Es kann ja sein, dass sie dafür sind.)
vielleicht haben wir jetzt doch die Möglichkeit, auf diese Art und Weise über dieses Mitwirkungsgesetz zu reden,
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2381 zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke schön.
Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und NPD, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU sowie Stimmenthaltung der Fraktion der FDP abgelehnt.
Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.
Meine Damen und Herren, wir treten in die Mittagspause ein. Die Sitzung wird um 13.30 Uhr fortgesetzt. Ich möchte noch einmal darauf aufmerksam machen, dass wir nach der Mittagspause dann gleich den Dringlichkeitsantrag aufrufen und darüber beraten werden. Ich unterbreche die Sitzung.
Meine Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und habe einen Geschäftsordnungsantrag.
Verehrte Frau Präsidentin, die CDU-Fraktion hat noch Beratungsbedarf. Wir bitten um eine Unterbrechung von fünf Minuten.
Fünf Minuten Unterbrechung. Sie sehen ja, wie sich die Lage hier im Saal darstellt. Wir haben einen Dringlichkeitsantrag zur Abstimmung und wir wollen sicherstellen, dass der auf die Tagesordnung gesetzt werden kann.
Meine Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE bittet um eine Auszeit für fünf Minuten, sodass wir dann 13.45 Uhr mit der Beratung des Dringlichkeitsantrages wieder beginnen wollen. Ich unterbreche die Sitzung für fünf Minuten.
Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, den Tagesordnungspunkt 38 nach dem Tagesordnungspunkt 16 und den Tagesordnungspunkt 17 nach dem Tagesordnungspunkt 37 aufzurufen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Damit ist die genannte Änderung der Reihenfolge der Beratungsgegenstände gemäß Paragraf 74 Ziffer 2 der Geschäftsordnung des Landtages beschlossen.