Meine Damen und Herren, über die übrigen Punkte sind wir uns weitgehend einig. Das hat die Debatte auch gezeigt.
Ich komme damit auch zum Ende meiner Ausführungen für meine Fraktion als hochschulpolitische Sprecherin, möchte aber trotzdem die Gelegenheit nutzen, als Ausschussvorsitzende noch auf die Berichtigung hinzuweisen, die Ihnen heute ausgeteilt wurde. Ich möchte Sie bitten, die Seite 10, um die es hier geht, sich vielleicht einmal anzuschauen. Alles, was dort passiert ist, ist, dass auf Seite 10 Ziffer 2 auf der rechten Seite das Wort „unverändert“ fehlt. Es geht hier nicht um eine Änderung oder irgendeinen dramatischen Vorgang, es geht einfach darum, dass an dieser Stelle leider ein Fehler gemacht wurde, den wir mit der Berichtigung auf der Drucksache 5/2412 korrigieren müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind am Schluss der Aussprache angekommen. Ich schließe damit die Aussprache.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von den Fraktionen der SPD und CDU eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgesetzes auf Drucksache 5/1589 sowie den von den Fraktionen der SPD und CDU eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgesetzes auf Drucksache 5/1796. Der Bildungsausschuss empfiehlt in seiner berichtigten Beschlussempfehlung auf den Drucksachen 5/2399 und 5/2412, die Gesetzentwürfe der Fraktionen der SPD und CDU auf den Drucksachen 5/1589 und 5/1796 in der Fassung seiner berichtigten Beschlussempfehlung anzunehmen.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 1 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummer 1 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses bei Zustimmung der Fraktion
der SPD und der CDU, Gegenstimmen der Faktion DIE LINKE und der NPD und Enthaltung der Fraktion der FDP angenommen.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 2 in der Fassung der berichtigten Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall? Doch, eine Stimmenthaltung. Damit ist in Artikel 1 die Nummer 2 in der Fassung der berichtigten Beschlussempfehlung bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU und der Fraktion DIE LINKE,
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Herr Schnur ist gegen die Kooperation der Hochschulen. – Zuruf von Andreas Bluhm, DIE LINKE)
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 3 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 die Nummer 3 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses bei Zustimmung der Fraktion der SPD und der CDU, Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE und der NPD, einer Gegenstimme aus der Fraktion der FDP und einer Stimmenthaltung aus der Fraktion der FDP angenommen.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 4 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 die Nummer 4 in der Fassung der Beschlussempfehlung bei Zustimmung der Fraktion der SPD und der CDU, Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE, der FDP und der NPD angenommen.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 5 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist in Artikel 1 die Nummer 5 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses bei gleichem Stimmverhalten wie zu Nummer 4 angenommen.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 6 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 die Nummer 6 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der Fraktion DIE LINKE, einer Stimme aus der Fraktion der FDP, wenn ich es richtig gesehen habe, und einer aus der NPD und Gegenstimmen der Fraktion der NPD und zwei Enthaltungen,
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 7 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist in Artikel 1 die Nummer 7 in der Fassung
der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der FDP und der NPD angenommen.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 9 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist in Artikel 1 die Nummer 9 in der Fassung der Beschlussempfehlung bei Zustimmung der Fraktion der SPD und der CDU, Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE, der FDP und der NPD angenommen.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 8 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 der Nummer 8 in der Fassung der Beschlussempfehlung mit gleichem Stimmergebnis wie zu Nummer 9 zugestimmt worden.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 10 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist in Artikel 1 die Nummer 10 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses bei Zustimmung der Fraktion der SPD und der CDU, Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE, der FDP und der NPD angenommen.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 11 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist in Artikel 1 die Nummer 11 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses bei gleichem Stimmverhalten wie zu Nummer 10 angenommen.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 12 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist in Artikel 1 die Nummer 12 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses bei gleichem Stimmverhalten wie zu Nummer 11 angenommen.
Es gab eben einen Hinweis, dass ich bei dem Abstimmungsergebnis zu Nummer 8 einen Fehler gemacht habe. Dann rufe ich die Nummer 8 noch mal auf und lasse die Abstimmung wiederholen.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 8 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich noch mal um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? –
Damit ist in Artikel 1 die Nummer 8 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses bei
Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der FDP und der NPD angenommen.
Ich rufe auf Artikel 2 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist Artikel 2 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses bei Zustimmung der Fraktion der SPD und der CDU, Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE, der FDP und der NPD angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung der berichtigten Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung der berichtigten Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses bei Zustimmung der Fraktion der SPD und der CDU, Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE, der FDP und der NPD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Standardöffnungsgesetzes, auf Drucksache 5/2380.
Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Standardöffnungsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 5/2380 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE verlängert die Geltungsdauer des Standardöffnungsgesetzes um zwei Jahre, also bis zum 31.12.2011. Darüber hinaus wird die zweijährige Berichtspflicht der Landesregierung um eine Evaluierungsklausel erweitert. Die Landesregierung soll das Gesetz ein Jahr vor Außerkrafttreten evaluieren. Das wäre im Kontext mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das Jahr 2010. Vor Ihnen liegt ein übersichtlicher Gesetzentwurf, wie ich meine, aber das ist dem lediglich drei Paragrafen umfassenden Standardöffnungsgesetz durchaus angemessen. Der vorliegende Gesetzentwurf stützt sich wesentlich auf das erste Änderungsgesetz.
Meine Damen und Herren, die beiden Gesetzentwürfe der Fraktion der CDU sowie der Fraktionen der SPD und der damaligen PDS stammen aus dem Jahre 1999. Wenn ich die zehnjährige Standardöffnungsgeschichte in Mecklenburg-Vorpommern Revue passieren lasse, dann stelle ich zunächst erschrocken fest: Kinder, wie die Zeit vergeht! Darüber hinaus fallen mir dann aber doch drei Aspekte auf:
Erstens gab es in diesem Hause kaum eine Regelungsmaterie mit einem größeren fraktionsübergreifenden Einvernehmen. Die Abstimmungen im Jahre 2000 und 2004 erfolgten in diesem Haus einstimmig. Vorange
Zweitens gab es wohl selten ein Gesetz, das die erhofften Wirkungen bisher so konsequent und kontinuierlich verfehlt hat.