Und nun müssen Studenten zahlen, dann dürfen auch Ihre überstaatlichen Abkommen nicht mehr gelten. Dann müssen Sie diesen Ländern sagen, dass Sie abgewirtschaftet haben und nun Schluss mit Bescherung und Weihnachten ist.
Zu dem Gesetz als solches habe ich in der Ersten Lesung Stellung bezogen. Wir lehnen Ihre Vorlagen hier ab.
Herr Abgeordneter Lüssow, Ihre Beschimpfungen der Landesregierung weise ich als unparlamentarisch zurück.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zum letzten Redebeitrag vielleicht nur ein Satz: Man merkt, dass Herr Molau nicht mehr da ist. Da waren wenigstens die Reden sachlich richtig aufgeschrieben, das klappt jetzt auch schon nicht mehr.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Heinz Müller, SPD: Selbst Schlechtes kann noch schlechter werden. – Zurufe von Michael Andrejewski, NPD, und Stefan Köster, NPD)
Meine Damen und Herren, wenn man die heutige Diskussion hier im Landtag als Außenstehende oder als Außenstehender betrachtet, dann könnte man in der Tat den Eindruck gewinnen, dass sich die Koalitionsfraktionen mal eben über Nacht einen Verwaltungskostenbeitrag ausgedacht haben.
Dass das nicht der Fall ist, wollten die Oppositionsfraktionen, vor allem aber die Fraktion DIE LINKE, viel besser wissen.
Ich möchte an dieser Stelle ganz ausdrücklich daran erinnern, dass wir hier eine gesetzliche Lücke schließen, die auch Sie, Herr Professor Methling, in der letzten Legislaturperiode zumindest gebilligt
oder Sie wussten es einfach nicht besser. Wenn Sie es nicht besser wussten, dann stehen Sie heute auch dazu!
Im Jahr 2007 haben die Hochschulen auf der Grundlage des damals geltenden Landeshochschulgesetzes 1,5 Millionen Euro eingenommen. Durch eine Klage vor dem OVG durch einen Studierenden der Universität Greifswald wurde festgestellt, dass die damaligen Regelungen zu unkonkret seien. Damit sind für die Hochschulen die eben genannten Einnahmen in Größenordnungen weggebrochen. Das wollen wir heute verändern. Und wir tun dies, indem wir den Hochschulen im Rahmen ihrer Autonomie selbst überlassen, ob und in welcher Höhe, bis maximal 50 Euro, wir einen Verwaltungskostenbeitrag erheben. Sie müssen, entgegen dem, was Sie hier behaupten, Herr Professor Methling, dies nicht tun.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Schauen wir mal. – Andreas Bluhm, DIE LINKE: Sie können aber auch mehr erheben, wenn sie keine 50-Euro-Pauschalbeiträge erheben.)
Ich muss Sie aber an dieser Stelle auch fragen, wo Sie, Herr Professor Methling, persönlich denn waren, als das LHG damals novelliert wurde. Wo haben Sie damals im Paragrafen 16 Absatz 5 ein Einfallstor für Studiengebühren gesehen? Damals war dieser Paragraf für Sie kein Thema.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sie müssen den Paragrafen auch im Zusammenhang mit den anderen sehen.)
Hören Sie also auf, überall zu behaupten, dass wir durch die Hintertür Studiengebühren einführen wollten!
Wir haben am Paragrafen 6 „Studiengebühren“ im Landeshochschulgesetz nicht eine Silbe mit dieser Beschlussempfehlung verändert, nicht eine. Und wir haben darüber hinaus auch festgeschrieben, dass es in dieser Koalition nicht zu einer Einführung von Studiengebühren kommen wird. Sie, Herr Professor Methling, und Ihre Fraktion haben den Paragrafen 16 in der letzten Legislaturperiode mitgetragen. Herr Kollege Brodkorb hat ihn bereits zitiert.
Dass diese Formulierung vor dem OVG nicht standhalten würde, wusste damals vielleicht wirklich niemand,
Aber so zu tun, als hätten Sie von der Fraktion DIE LINKE mit Gebühren an Hochschulen so gar nichts zu tun, ist einfach unredlich.
Und anstatt zu Ihrer damaligen Verantwortung zu stehen, Herr Professor Methling, flüchten Sie sich in Geschäftsordnungsdebatten.
Ich möchte auch noch ein paar Worte in Richtung Studierendenschaften sagen. Wir haben volles Verständnis dafür, dass sie gegen einen Verwaltungskostenbeitrag demonstrieren. Das ist ihr gutes Recht. Allerdings halte ich es für bedenklich, dass man offenbar nur noch bereit ist, anfallende Kosten ausschließlich nach dem Verursacherprinzip zu begleichen.
Ich halte es für richtig, dass die Lasten gleichmäßig auf alle verteilt werden und nicht auf den Einzelnen.
Das Verursacherprinzip so in den Vordergrund zu stellen, ist in meinen Augen eine traurige Entsolidarisierung, die auch gesellschaftspolitisch für mich so nicht akzeptabel ist.
Meine Damen und Herren, Herr Kreher, ich möchte Sie darauf noch hinweisen, dass es sich hier nicht um einen Gesetzentwurf des Ministeriums, der Landesregierung handelt. Es handelt sich um einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen,
mit dem wir nicht flächendeckend einen Verwaltungskostenbeitrag einführen, sondern die Möglichkeit flächendeckend eröffnen.
Des Weiteren, Herr Kreher, würde ich gern von Ihnen wissen, wenn Sie so sehr gegen diesen Verwaltungskostenbeitrag sind, wo eigentlich im Bildungsausschuss Ihre Änderungsanträge zu den Gesetzentwürfen geblieben sind.