Anlässlich des Berichtes der Bundesregierung zum Anbau von MON 810 und zur Zulassung von weiteren gentechnisch veränderten Maissorten erklärte Ulrike Höfken, Sprecherin für Ernährungspolitik und Verbraucherfragen, Zitat:
„Wir fordern Bundesministerin Aigner auf, ihre Pflichten als Bundesministerin endlich verantwortungsvoll wahrzunehmen, und den Bt-Mais vom Markt zu nehmen und sich gegen eine erstmalige Zulassung der neuen Maissorten sowie die Wiederzulassung von MON 810 in Brüssel auszusprechen.
Kurz vor dem Aussaattermin für den Gen-Mais“ – sie spricht auch nur von Genmais – „ist es schlicht unverantwortlich, dass die Ministerin keine klare Aussage zum Umgang mit dem Risiko Gen-Mais trifft. Ihre Äußerungen gleichen einem vorösterlichen Eiertanz.
Wenn sie wollte, hätte Frau Aigner sehr wohl die Möglichkeit, MON 810 aus dem Verkehr zu ziehen. Der Gen-Mais besitzt keine lebensmittelrechtliche Zulassung. Sein Anbau hatte jedoch dazu geführt, dass Gen-Pollen“ – sie zitieren das hier auch – „im Honig wiedergefunden wurden. Grund genug, den Gen-Mais zu verbieten.
Deutschland hätte ebenso die Möglichkeit, ein nationales Einfuhrverbot auszusprechen, wie dies bereits Frankreich, Österreich, Ungarn und Griechenland getan haben. Aigner könnte sich hierzu auf die ‚Schutzklausel‘ in Artikel 23 der EU-Freisetzungsrichtlinie berufen: Danach kann ein EU-Land den Anbau untersagen, wenn aufgrund neuer Erkenntnisse von der Pflanze ein Umweltrisiko ausgeht.
Viele Studien weisen auf eine Gefährdung für Mensch, Tier und Umwelt durch die vorhandenen Gift-Gene im Gen-Mais MON 810 hin. Die Verbraucherinnen und Verbraucher wollen diesen Gen-Mais weder in Futter- und Lebensmitteln noch im Honig.
Imker sowie Verbraucherinnen und Verbraucher werden am 3.4.2009“ – also übermorgen – „vor dem Bundesamt
für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gegen die Gefährdung der Bienenhaltung demonstrieren. Sie weisen zu Recht auf die weitaus größere wirtschaftliche Bedeutung der Imkerei gegenüber dem marginalen Stellenwert der Agro-Gentechnik hin.
Daher muss Frau Aigner auch der erstmaligen AnbauZulassung der gentechnisch veränderten Maissorten Bt 11 und 1507 von Syngenta beziehungsweise Pioneer eine Absage erteilen.“ Zitatende.
Ulrike Höfken ist Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Bundestag, also eine kompetente Abgeordnete. Und was die Studien betrifft, da sind zwei Jahre nicht unbedingt sehr viel. Wenn Sie zum Beispiel zwei Jahre lang rauchen, erkranken Sie auch nicht gleich an Lungenkrebs, das kann sich auch zwanzig bis dreißig Jahre hinziehen. Es gibt Stoffwechselvorgänge, die über viele Jahre erst über eine Anreicherung den Stoffwechsel derart stören, dass es dann zu Zusammenbrüchen oder zu Spätfolgen kommt.
Alles in allem stellen wir fest, dass es bis heute im Land und von der Landesregierung und von den etablierten Parteien kein Interesse an einem Verbot beziehungsweise an einer Einschränkung oder Untersagung des Anbaus von gentechnisch veränderten Organismen – insbesondere von MON 810 – gibt, dass es auch keinen Einsatz gibt, hier entsprechende rechtliche Lösungen im Interesse der Bürger und unseres Landes durchzusetzen.
Ja, Sie können sich ja gerne dazu äußern, Herr Minister. Das Recht steht Ihnen ja jederzeit zu. Nur wenn Sie es nicht tun,
wenn Sie es nicht tun, dann ist das Ihr Problem. Und von der Bank aus sollten Sie dann bitte auch schweigen, nicht? Das steht Ihnen ja zu als Minister.
Wenn Sie sich also äußern wollen, dann äußern Sie sich, und wenn Sie dazu nicht in der Lage sind, dann lassen Sie es eben bleiben.
Wir bleiben an diesem Thema dran. Und ich denke, der Wink mit dem Zaunpfahl von der CDU zeigt, dass es auch hier im Land vielleicht ein Umdenken gibt. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Die Sonne ist untergegangen jetzt.)
Herr Minister, ich weise Sie darauf hin, dass Sie hier von der Regierungsbank nicht in die Debatte eingreifen dürfen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/2346. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksa
che 5/2346 bei Zustimmung der Fraktion der NPD, aber Ablehnung der Fraktion DIE LINKE, der SPD, der CDU und der FDP abgelehnt.
Ich rufe vereinbarungsgemäß den Tagesordnungspunkt 24 auf: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Gutachten zu den Landesvergabegesetzentwürfen von SPD und CDU endlich auf den Tisch, Drucksache 5/2382.
Antrag der Fraktion DIE LINKE: Gutachten zu den Landesvergabegesetzentwürfen von SPD und CDU endlich auf den Tisch – Drucksache 5/2382 –
Das Wort ist zurückgezogen worden. Es hat das Wort die Abgeordnete Frau Lück von der Fraktion DIE LINKE.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Regelung der Vergabepraxis öffentlicher Aufträge ist in Mecklenburg-Vorpommern eine unendliche Geschichte, und nicht erst seit dieser Legislaturperiode. Meine Fraktion bringt das Thema wieder einmal auf die Tagesordnung, allerdings nicht ein Vergabegesetz selbst.
Uns geht es darum, dass die von den Koalitionsfraktionen seit vergangenem Juli versprochenen Gutachten zu den Gesetzentwürfen von CDU und SPD endlich auf den Tisch kommen. Vor gut einem Jahr hat meine Fraktion nach einer ziemlich fruchtlosen Diskussion im Wirtschaftsausschuss einen eigenen Entwurf für ein Auftragsvergabegesetz vorgelegt. Die Reaktionen von CDU und FDP darauf haben uns damals nicht überrascht. Wir wussten ja bereits damals, dass Sie die Vergabe nicht weiter regeln wollten. Die SPD-Reaktion allerdings war schon erstaunlich. Gut gemeint ist das Gegenteil von gut gemacht, warf uns Kollege Schulte vor. Okay, dachten wir, die SPD will noch mehr, darüber lässt sich doch reden. An uns sollte das nicht scheitern. Kollege Schulte wedelte mit einem Stück Papier mit den Unterschriften von Dr. Jäger und Volker Schlotmann unter der Vereinbarung, ein Vergabegesetz zu erarbeiten.
Sie alle wissen, wie es weiterging. Der Europäische Gerichtshof fällte eine Reihe von Urteilen zu Vergabemodalitäten, die nicht nur in unseren Augen Schläge ins Gesicht von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern waren und wiederum nicht nur nach unserer Auffassung so nicht hingenommen werden durften.
Aber es war klar, dass damit die Diskussion im Land einen Dämpfer erhielt. Trotzdem haben offenbar beide Regierungsfraktionen an dem Thema weitergearbeitet und wir erlebten den bis dahin einmaligen Vorgang, dass sowohl CDU als auch SPD dem Landtag je einen Gesetzentwurf zuleiteten. Ein Possenspiel war nichts dagegen! Und damit nicht genug beantragten beide Fraktionen, die Regierung mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen, welcher Entwurf denn nun der richtige sein solle. Wie gesagt, es war der Antrag der Koalitionsfraktionen.
Haben Sie etwas von einem solchen Gutachten gesehen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen? – Ich frage mal hier im Raum. Wir jedenfalls nicht.
Wenn das Gutachten immer noch nicht fertig ist, frage ich mich, was das denn kosten soll. Ein solch langer Zeit
raum muss ja ein immenses Arbeitspensum einschließen. Ansonsten müsste man gleich wieder den Landesrechnungshof anrufen, damit er Aufwand und Ergebnis ins Verhältnis stellt. Ich vermute eher, dass das Gutachten gar nicht erst in Auftrag gegeben wurde. Das ist ja auch verständlich. Die Staatskanzlei hatte auch erst einmal mit der Umfrage zum Image unseres Ministerpräsidenten zu tun.
Wenn man Zeitungsmeldungen glauben darf, hat die SPD einen neuen Gesetzentwurf an den Koalitionspartner übergeben. Und auch die Reaktion von Herrn Waldmüller lässt den Schluss zu, dass die Verabschiedung des Koalitionsantrages vom Juli 2008 zumindest für die CDU lediglich ein Placebo war und für sie das Thema gegessen. Die Posse geht also weiter! Für mich ist das eine klare Missachtung des Parlaments.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auch wenn der Inhalt, um den es uns bei einem Vergabegesetz geht, heute nicht zur Debatte steht, gestatten Sie mir einige Anmerkungen. Anlass für mich ist die Reaktion von Herrn Waldmüller in der Presse der vergangenen Tage. Sie sprechen davon – ich darf aus Ihrer Pressemitteilung vom 30.03. zitieren –, dass wir lediglich „Präzisierungen“ im Sinne von „Befreiung von überflüssigen bürokratischen Fesseln“ im Vergaberecht brauchen. Tariftreue oder andere soziale und ökologische Mindestbedingungen betrachten Sie als schädlich für die Wirtschaft. Sie begründen Ihre Auffassung offensichtlich mit grenzenlosem Vertrauen in die Unternehmer nach dem Motto: Die wissen schon, was sie tun. Das ist nichts Neues. Die Auffassung ist in neoliberalen Kreisen weit verbreitet.
Allerdings hätte man ja annehmen können, dass Sie gerade angesichts der größten Krise der deutschen Nachkriegsgeschichte erkennen, dass grenzenloses Vertrauen in die Fähigkeiten und die soziale Verantwortung von Wirtschaftseliten alles andere als angebracht ist.
Ich bin weit davon entfernt, alle Unternehmer – insbesondere viele kleine und mittelständische Unternehmer – unter Generalverdacht zu stellen.
Die maßlose Gier und der uneingeschränkte Glaube daran, dass der Markt schon alles richten werde, haben uns in diese Krise geführt. Keiner kann heute sagen, wie die Sache ausgeht. Für mich steht fest, wir brauchen Regeln, und die müssen eingehalten und kon trolliert werden, damit es nicht zuallererst, so wie jetzt, Menschen trifft, die die Werte schaffen. Gebot der Stunde wäre, gegen das Rüffert-Urteil des Europäischen Gerichtshofes aufzubegehren und gemeinsam für den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einzutreten. Wir kennen ja den neuerlichen SPD-Entwurf nicht. Gerüchte besagen, dass außer Öffentlichem Personennahverkehr und Schienenpersonennahverkehr alle anderen Bereiche leider herausfallen. Von Ihnen also großmundige Ankündigungen und nichts ist geblieben.
Übrigens gebe ich auch noch einen Tipp: Die HansBöckler-Stiftung hatte eine Projektgruppe der Universität Bielefeld beauftragt, die Landesvergabegesetze
der Bundesrepublik und den Umgang damit nach dem Rüffert-Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu untersuchen. Das Ergebnis wird jetzt in den nächsten Tagen veröffentlicht. Ich denke, dann können Sie sich das Gutachten zu beiden Machwerken sparen.
Eines lässt sich heute schon sagen, Kollege Schulte, Sie haben uns vor einem Jahr vorgeworfen, Gutes gemeint, aber Schlechtes gemacht zu haben. Für das Vorgehen der Koalitionsfraktionen kann es nur ein Urteil geben: Viel Wind um nichts. – Danke.