Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Genau 21.567 Bürger aus den Landesteilen Mecklenburg und Pommern wandten sich im vergangenen Jahr mit 1.013 Eingaben an den Petitionsausschuss.
Herr Abgeordneter, ich muss Sie unterbrechen. Sie sind vorhin schon ermahnt worden. Ich erteile Ihnen jetzt einen Ordnungsruf. Sie müssen das hier schon auch berücksichtigen, wofür Sie ermahnt wurden.
Im Januar und Februar 2009 wurden bereits 198 Eingaben behandelt. Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass sich auch für dieses Jahr die Vielzahl an Beschwerden fortsetzen wird. Die Petitionen spiegeln nämlich nur allzu deutlich den Unmut über den Gesetzgeber im Land wider. Sie sind das Ergebnis einer Politik, die allen Ernstes behauptet, den Bedürfnissen der noch nicht aus unserer Heimat Abgewanderten gerecht zu werden. Zwar geben zahlreiche Petitionen persönliche Probleme wieder und des Öfteren kann den Petenten auch geholfen werden, aber aus der Mehrzahl der Petitionen sprechen doch Wut, Enttäuschung und Verzweiflung über die allgemeinen politischen Verhältnisse. Das ist besonders der Fall, wenn es um Hartz IV oder das Kommunale Abwasserabgabengesetz geht.
Spätestens seit 1990 waren die Regierenden verpflichtet, für die Einwohner hierzulande Zukunftsperspektiven zu erarbeiten, damit es lohnenswert und erstrebenswert war, weiterhin in Mecklenburg und Vorpommern zu leben. Ist die gegenwärtige Politik auf die Daseinsfürsorge unserer Landsleute ausgerichtet? Wohl kaum. Werden an den Schalthebeln der Macht die Interessen derer wahrgenommen, die Sie in die Abgeordnetensessel gewählt haben? Mitnichten. Ist die Politik des BRDSystems eine Politik zum Wohle des deutschen Volkes? Sie war es nie.
Im Gegensatz dazu versucht die NPD, Abhilfe zu schaffen, und bietet in den Bürgerbüros Sprechstunden für
Hartz-IV-Opfer an. In den Bürgerbüros ist es ebenfalls Aufgabe der NPD, die Rat suchenden Landsleute auf die Doppelzüngigkeit der sogenannten Linken hinzuweisen. Die Genossen versuchen ihrerseits auf den rollenden Zug der Bürgersprechstunde aufzuspringen, obwohl die rot-rote Landesregierung von Berlin den Hartz-IV-Gesetzen 2003 im Bundesrat zugestimmt hat. Es bleibt aber auch Tatsache, dass die damalige rot-rote Regierung von Mecklenburg-Vorpommern sich bei der Abstimmung enthielt.
trotz der Appelle um mehr Kümmerkompetenz, trotz der vermeintlichen Hartz-IV-Hilfe roter Heuchler. Was in den Köpfen der Mecklenburger und Vorpommern unvergessen bleibt, sind jene Phrasen, die Sie, alle Damen und Herren der Altparteien, ständig von sich geben.
Was haben Sie alles getan, was dem deutschen Volk nützt, und was haben Sie alles unterlassen, was ihnen schadet? Sie finden die Antworten hierzu, indem Sie die Petitionen lesen.
dem auch nicht abzuhelfen ist, auch durch keine Petition. Sie haben es immer noch nicht begriffen, dass wir „Mecklenburg und Vorpommern“ und nicht „Pommern“ heißen. Aber so ist es.
Nun stand er hier, der arme Tropf und hat doch nichts als … – das lasse ich jetzt aus, um mir einen Ordnungsruf zu ersparen – im Kopf. Herr Müller, es tut mir leid, aber irgendwann müssen Sie es begreifen, wie unser Land heißt.
(Reinhard Dankert, SPD: Das will er ja gar nicht. – Raimund Frank Borrmann, NPD: Aber Vorpommern ist ein Teil von Pommern.)
Meine Damen und Herren, die Drucksache 5/2398, wie schon erwähnt, liegt Ihnen zur Beschlussfassung vor. Die Vorsitzende hat die wesentlichen Schwerpunkte nochmals mündlich zusammengefasst und vorgetragen. Ich möchte nichts wiederholen, lediglich einige grund
sätzliche Anmerkungen zu unserer Arbeit machen und auf einige Beispiele eingehen, über deren Sinnhaftigkeit oder auch nicht Sie selbst entscheiden können.
Erstens. Wenn Sie in die Sammelübersicht schauen, stellen Sie fest, bis laufende Nummer 27 werden heute Petitionen aus dem Jahr 2007 abgeschlossen. Wir haben heute den Beginn des ersten Quartals 2009. Man muss sich einmal diese Zeitspanne vorstellen. Sicher hat diese Zeitdauer nicht nur subjektive, sondern auch objektive Ursachen. Für den Petenten selbst ist es eigentlich egal, welche Ursachen das hat. Er möchte zeitnah seine Petition bearbeitet wissen, denn Petitionen sind häufig das letzte Mittel, nachdem Einigungen mit Behörden und Ämtern gescheitert sind und bevor eventuelle Gerichtsverfahren angestrebt werden. Das heißt, die Petenten sind in Nöten, Termine drücken, und wir benötigen eineinhalb Jahre, um zu einem Ergebnis zu kommen. Das ist dann, das kann auch nicht anders sein, ausgerichtet an dem, was machbar ist, manchmal oder in vielen Fällen nicht im Sinne der Petenten. Wir haben Erwartungen geweckt, wir haben Hoffnungen geweckt und nach eineinhalb Jahren sagen wir ihnen dann, es tut uns leid. So kann es nicht weitergehen. So manche Bitte und Beschwerde hat sich dann inzwischen überlebt, Erwartungen und Vertrauen der Petenten in staatliches Handeln und in die Politik schlagen an der einen oder anderen Stelle bei dem einen oder anderen Petenten ins Gegenteil um. Das kann nicht unser Ansatz und unser Wille sein. Der Petitionsausschuss wird Ende dieses Monats mit Beratungen darüber beginnen, wie unter anderem Zeitabläufe beziehungsweise das zeitnahe Abarbeiten von Petitionen effektiver gestaltet werden kann als ein Schwerpunkt. Wir müssen zu guten Ergebnissen kommen. Das ist unbedingt nötig.
Zweitens. Liebe Kolleginnen und Kollegen, immer wieder werden Petitionen eingereicht, für deren Abarbeitung wir laut Gesetz nicht zuständig sind beziehungsweise nicht zu beraten haben. Es wird Ihnen beim Lesen der Sammelübersicht aufgefallen sein, dass sich mehrfach Bürger in ihren Angelegenheiten noch einmal an uns gewandt haben, obwohl bereits gerichtliche Verfahren anhängig waren oder Urteile ausgesprochen wurden. Gerichtliche Entscheidungen sind aber durch uns nicht zu bewerten, nicht zu beeinflussen, zu verändern oder gar aufzuheben. Ich bitte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollten bei Ihnen in Ihren Wahlkreisbüros Kontakte zwischen Petenten und dem Petitionsausschuss vermittelt werden, prüfen Sie bitte erst das Anliegen. Wir können, wie ich eben erwähnte, in diesem Fall überhaupt nicht helfen. Es geht mir mit der Bitte nicht darum, für uns weniger Arbeit zu organisieren, sondern es geht vielmehr darum, hier keine Erwartungen und Hoffnungen zu wecken, die wir dann nicht erfüllen können.
Drittens. Viel Zeit könnte gespart werden und Missverständnisse müssten nicht erst durch mehrfachen Schriftverkehr ausgeräumt werden, meine Damen und Herren, wenn Ämter und Verwaltungen ihre Bescheide an die Bürger nicht im üblichen Behördendeutsch, sondern in einer bürgernahen Sprache verfassen würden.
Aus dem Behördendeutsch muss eine bürgernahe Sprache werden. Klare und verständliche Gesetze, klare und verständliche Regelungen sowie Vorschriften und Verordnungen sind Voraussetzung dafür, das Vertrauen in die Politik zu stärken. Die Bürger müssen Vorschriften,
die auf sie zutreffen oder die sie betreffen, auch verstehen. Sie sollten nicht nur für Fachexperten verständlich sein.
(Raimund Frank Borrmann, NPD: Das würde der Würde des Hohen Hauses widersprechen. – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)
Es macht wenig Sinn, einen Bescheid mit Gesetzestext, auch noch unkommentiert übernommen aus dem Gesetz, zu spicken, ohne diesen auch den Betroffenen zu erläutern. Oder ist es sogar so gewollt?
Wie sagte doch ein deutscher Unternehmensberater namens Fitch? „Wenn dich ein Laie nicht versteht, heißt das noch lange nicht, dass du ein Fachmann bist.“ Oder aber auch Reich-Ranicki, uns allen bekannt: „Unverständlichkeit ist noch lange kein Beweis für tiefe Gedanken.“ Jeder, der so einen Bescheid rausschickt, sollte sich darüber im Klaren sein, was er damit erwirken will, Verständnis bei den Petenten oder sich als Fachexperte irgendwo dahinter verstecken.
Meine Damen und Herren, gucken Sie einmal genau in unsere Gesetze und in unsere Entwürfe. Ich habe heute in einem Antrag einen Satz gefunden, der hatte 43 Wörter. Daraus konnte ich mit Leichtigkeit drei Sätze machen, die den gleichen Inhalt hatten und viel verständlicher waren. Wir haben heute noch einen Entwurf eines Gesetzes, da hat ein Satz 73 Wörter. Ich denke, daran ließe sich auch arbeiten,
Oder aber vielleicht wäre es ein erster Schritt, Mitarbeiter in der Landesverwaltung oder Behörden schlechthin, die Gesetze und Verordnungstexte verfassen oder direkte Kommunikation mit Bürgern pflegen, sprachlich so zu schulen, dass das Ergebnis für jedermann verständlich ist. Darüber wäre auch noch einmal nachzudenken. Wir haben eine Verwaltungsschule. Vielleicht könnte man darüber nachdenken.
Es wird nicht immer verstanden, was unseren Petenten geschrieben wird. Ich darf noch einmal erinnern an eine Begebenheit, da wurde auch einem Petenten mitgeteilt – er wollte bauen im Außenbereich –, er gehört nicht zu den Bürgern, die privilegiert bauen dürfen im Außenbereich laut Baugesetzbuch. Wir bekamen prompt einen Brief zurück, der zum Inhalt hatte: Sind wir schon wieder so weit, dass einige Bürger privilegierter sind als die anderen? „Privilegiert“ ist bei uns nicht positiv besetzt gewesen. Wir müssen also dazu kommen, den Leuten wirklich zu erklären, was damit gemeint ist.
Ein letzter Punkt, meine Damen und Herren. Petenten reichen nicht nur eigene Bitten oder Beschwerden ein, es erreichen uns auch viele Anregungen. Lassen Sie mich hier einige Beispiele nennen. Unter der laufenden Nummer 44 regt der Petent an, dass die Webseiten www.Abgeordnetenwatch.de und www.Kandidatenwatch.de vom Landtag gefördert werden. Ich sehe schon, sie ist im Moment nicht anwesend,
aber ich denke, frohes Schaffen bei den Haushaltsberatungen. Wir können das dann alles noch einmal mit Finanzen untersetzen.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Wer ist nicht anwesend, Frau Peters, die Ministerin? Aber die Finanzministerin sitzt an ihrem Platz.)
Entschuldigung, Frau Finanzminister, Entschuldigung. Aber sie rollt trotzdem mit den Augen, wenn sie das hört, dass sie wieder etwas fördern beziehungsweise Geld bereitstellen soll.