Protocol of the Session on March 6, 2009

um Unterstützung und Beratung in Steuerangelegenheiten für Künstlerinnen und Künstler. Oder wenn man die Seite 597 aufschlägt,

(Dr. Klaus-Michael Körner, SPD: 500 Seiten hat der gar nicht.)

da geht es um Fragen von Kunst und Kultur für die Kleinsten in unserer Gesellschaft in Kultureinrichtungen, also nicht um Kunst und Kultur zum Beispiel in einer Kindertagesstätte, sondern was passiert, wenn sie ins Museum gehen, was passiert, wenn sie in eine Musikschule gehen und so weiter. Und nun ist das in diesem Bericht immer noch hinreichend abstrakt formuliert. Das ist eine große Kraftanstrengung, das können wir gar nicht allein als Fraktion. Ich glaube, das ist eine gemeinschaftliche Sache, die wir leisten müssen. Wie gelingt es, diese Dinge zu heben und zu sagen, so, wie Herr Kreher hier das auch deutlich gemacht hat: Was machen wir daraus? Was heißt das für uns? Darum ging es uns.

Frau Ministerin hat ja stellvertretend für den Bildungsminister fünf Schwerpunkte benannt. Ich halte diese für sehr diskutabel und interessant. Was mir auffällt, die Schwerpunkte, die heute genannt wurden, sind andere Schwerpunkte als die, die der Minister vor einem reichlichen Jahr hier nannte. Und es sind wiederum andere Schwerpunkte als die, die er bei der letzten Landeskulturkonferenz genannt hatte, als es um die Kulturlandschaften ging. Also, unser Petitum ist: Welche Linie verfolgt dieses Land? Welche Linie verfolgt die Regierung? Was ist das Ziel? Das sind Fragen, die wir uns gemeinsam stellen müssen, und dazu brauchen wir das Know-how der Landesregierung.

Im Übrigen will ich dann noch mal auf diese Frage der Tendenz der Entstaatlichung eingehen. Keineswegs neige ich hier zu Extrempositionen. Es geht einfach darum zu sehen, welches Szenario würde sich entwickeln, wenn Sie – der Museumsverband beklagt das – öffentliche Museen zurückziehen, schließen und wenn es sie dann überhaupt noch gibt als Neugründungen, dann private Museen. Da ist die Frage der Teilhabe für uns sehr entscheidend. Ist Kultur für alle gesichert oder nicht? Wir plädieren für eine Kultur für alle und für eine Kultur, die nicht nur an der Rendite gemessen wird, sondern an der Möglichkeit, sie gemeinsam zu erschließen.

Es gibt zurzeit eine interessante Ausstellung in BadenBaden über Künstler an den Höfen der Kaiser. Das ist eine Sammlung, die aus rein privaten Beständen zusammengestellt wurde. Alle sind froh, dass sie endlich mal zusammengeführt und gezeigt werden, und sagen: Das ist toll, dass so etwas passiert. Aber wie viel schlummert in den Magazinen, wie viel schlummert insgesamt in dem Fundus an verschiedenen Orten und sollte unbedingt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden? Nur mal ein Exkurs in dieser Hinsicht.

Ich möchte abschließend mit der Vermutung aufräumen, wir würden diese Themenstellung, die wir hier Ihnen heute vorgelegt haben, nur beim Bildungsministerium angesiedelt sehen. Wir sagen selbstverständlich – und das ist der erste Satz –, „die Landesregierung wird aufgefordert“. Das ist also eine ressortübergreifende Frage, sie ist selbstredend. Insofern bedanke ich mich zumindest bei denjenigen, die hier in ihren Redebeiträgen die Hand ausgestreckt und gesagt haben: Das ist für uns ein Thema, mit dem wir uns weiter beschäftigen wollen. Wir werden diesem Thema treu bleiben und dieses Kompendium Enquetebericht weiter für unsere Arbeit nutzen. – Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Herr Abgeordneter.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2266. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2266 bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE und FDP sowie Ablehnung durch die Fraktionen der CDU, SPD und NPD abgelehnt.

Gemäß Paragraf 97 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung erteile ich der Abgeordneten Irene Müller für einen getätigten Zwischenruf, der eine persönliche Beleidigung eines Abgeordneten dieses Hauses beinhaltete, einen Ordnungsruf.

Ich rufe damit jetzt auf den Tagesordnungspunkt 38: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2009, Drucksache 5/2267. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/2333 vor.

Antrag der Fraktion DIE LINKE: Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2009 – Drucksache 5/2267 –

Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/2333 –

Das Wort zur Begründung des Antrages der Fraktion DIE LINKE hat die Abgeordnete Frau Schwebs. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Budgethoheit des Landtages verteidigen, das hat die Koalition noch am Mittwoch im Zusammenhang mit der geplanten Schuldenbremse gefordert.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Na, so richtig einig waren sie sich ja nicht.)

Und die Budgethoheit des Landtages hat der Ministerpräsident aber gestern Abend in der Föderalismuskommission verteidigt. Hut ab!

(Peter Ritter, DIE LINKE: Mutig, mutig.)

Ja, meine Damen und Herren, die Budgethoheit des Landtages verteidigen, dieses fordert unsere Fraktion im Zusammenhang mit einem von der Koalition nicht gewollten Nachtragshaushalt für das Jahr 2009. Auf der letzten Sitzung des Finanzausschusses am 26. Februar wurde dem Antrag des Finanzministeriums, Mehrausgaben in 2009 und zusätzlichen Verpflichtungsermächtigungen zulasten von 2010 und 2011 zuzustimmen, mehrheitlich entsprochen.

Damit, könnte man meinen, wäre unser Antrag jetzt entbehrlich. Das ist er aber nicht, denn wir wollen wenigstens versuchen, die Budgethoheit des Landtages einzufordern. Wir halten das Votum des Finanzausschusses bei einer solch weitreichenden Entscheidung keinesfalls für ausreichend, denn nicht einmal alle direkt betroffenen Fachausschüsse – wie zum Beispiel der Innenausschuss oder der Bildungsausschuss – haben sich bisher inten

siv mit der Umsetzung des Konjunkturpaketes beschäftigt, und sie waren schon gar nicht an den Entscheidungen beteiligt. Lediglich im Agrarausschuss wurde über die Pläne der Landesregierung umfassend informiert und abgestimmt. Der Verkehrsausschuss wurde informiert. Der Innenausschuss beispielsweise ist am 22. Januar 2009 durch den Staatssekretär des Innenministeriums zum Sachstand der Umsetzung des Landesprogramms „Wachstum stärken, Investitionen sichern“ informiert worden. Und das war’s.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das war sehr erhellend.)

Meine Damen und Herren, bevor wir uns darüber streiten, ob ein Nachtragshaushalt überhaupt der richtige Weg ist, lassen Sie mich bitte kurz darstellen, was denn eigentlich passiert ist, was uns bewogen hat, diesen Antrag zu stellen. Die Bundesregierung hat mit dem Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland das gesamtwirtschaftliche Ungleichgewicht erklärt, mit gravierenden Auswirkungen auf die Situation der öffentlichen Haushalte. Infolge dieses Gesetzes wird die Verschuldung des Bundes von geplanten 63 Prozent auf 72,8 Prozent des Bruttoinlandsproduktes steigen. Bestandteil dieses Gesetzes ist das Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder.

Mit dem Zukunftsinvestitionsprogramm Mecklen burgVorpommern hat die Landesregierung am 10. Februar 2009 beschlossen, wie die vom Bund zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel umgesetzt werden sollen. Das ist im Wesentlichen der Teil, über den wir jetzt reden.

Meine Damen und Herren, wir meinen, es gibt aber viele und auch überzeugende Gründe für einen Nachtragshaushalt, denn er muss zum Ersten die Mehreinnahmen des Haushaltsjahres 2008, zweitens die Mittel, die der Bund im Rahmen seiner Konjunkturpakete dem Land zur Verfügung stellt, sowie drittens die aufgrund aktueller politischer Entscheidungen und Entwicklungen notwendigen und geplanten zusätzlichen Ausgaben und Mindereinnahmen ausweisen.

Nun ja, meine Damen und Herren, es gab in Mecklenburg-Vorpommern schon des Öfteren einen Nachtragshaushalt, wenn eine Veränderung des bereits beschlossenen Haushaltes wegen außerplanmäßiger Ausgaben oder Einnahmen notwendig war. Mit dem Konjunkturpaket II und dem damit verbundenen Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder werden Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 316 Millionen zusätzliche Investitionsmittel einschließlich des Eigenanteils in Höhe von 79 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Ursprünglich geplant waren für das Haushaltsjahr 2009 ungefähr 1,135 Milliarden Euro an Investitionsmitteln. Das heißt, ungefähr 28 Prozent der Gesamtsumme des Jahres 2009 sollen jetzt noch einmal zusätzlich eingesetzt werden. Allein angesichts der Dimension dieser Summe finden wir, dass eine umfassende parlamentarische Befassung angebracht und auch sachgerecht wäre.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Sehr richtig.)

Aber, meine Damen und Herren, in den Konjunkturpaketen I und II sind neben der Förderung öffentlicher Investitionen insbesondere der Städte, Gemeinden und Landkreise gleichzeitig Maßnahmen für Steuersenkungen festgeschrieben und teilweise treten sie sogar rückwir

kend in Kraft. Diese Steuersenkungen können zu erheblichen Einnahmeausfällen bei den öffentlichen Haushalten führen.

Aber es geht nicht nur darum, wie die Konjunkturpakete im Land umgesetzt werden sollen, sondern es geht auch um bundes- und landespolitische Entwicklungen sowie um Gerichtsentscheidungen, die haushaltsrelevant sind. Und jedem von uns fallen da sofort die Pendlerpauschale oder das SGB-XII-Urteil ein. Auch deren Auswirkungen müssen im Nachtragshaushalt berücksichtigt werden – unserer Auffassung nach. Nur über einen Nachtragshaushalt kann aus unserer Sicht gewährleistet werden, dass das Parlament seine demokratischen Kontrollrechte umfassend wahrnehmen kann. Nur über einen Nachtragshaushalt kann in dieser Hinsicht den Grundsätzen von Haushaltswahrheit, Haushaltsklarheit und weitgehender Transparenz entsprochen werden.

Meine Damen und Herren, wir brauchen uns über Politikmüdigkeit nicht zu wundern, wenn unsere Entscheidungen nur in einem kleinen ausgewählten Kreis – und das ist der Finanzausschuss offensichtlich – getroffen werden, wenn Entscheidungsprozesse für die Öffentlichkeit nicht transparent und nicht nachvollziehbar sind. Ein Nachtragshaushalt gäbe der Landesregierung die Möglichkeit, die tatsächlichen Schwerpunkte der Landesentwicklung korrekt und für alle nachvollziehbar abzubilden.

In diesem Jahr, meine Damen und Herren, sprengen die Konjunkturpakete und die Finanzkrise die bisherigen Etatpläne in bisher ungekannter Dimension. Trotzdem denkt die SPD-CDU-Koalition nicht an einen Nachtragshaushalt. Unverständlich für uns,

(Rudolf Borchert, SPD: Na wir erklären das ja gleich.)

denn schließlich haben auch Länder wie Niedersachsen, Sachsen-Anhalt oder Berlin einen Nachtragshaushalt wegen des Konjunkturpaketes aufgelegt.

(Ministerin Heike Polzin: Andere nicht.)

Andere nicht, aber drei Länder haben es eben getan. Anstelle direkter Beteiligung des gewählten Parlamentes probiert sich die Koalition in Winkelzügen und fadenscheinigen Argumenten.

(Rudolf Borchert, SPD: Na, na, na!)

Das Gegenargument, ein solcher Nachtragshaushalt würde zu einem großen Zeitverzug führen, lassen wir nicht gelten. Das Parlament könnte, wenn es denn wollte, auch in einem beschleunigten Verfahren sachgerecht entscheiden. Und ich wüsste nicht, dass die Mehrheit dieses Parlamentes eine solche wichtige Entscheidung schon einmal blockiert hat. Und das, denke ich, wäre auch in diesem Falle nicht anders. Umso trauriger ist es, dass sich die Abgeordneten der Koalition für eine reine Abnickaktion im Finanzausschuss offensichtlich nicht zu schade waren. Sollten Sie unseren Antrag heute ablehnen, meine Damen und Herren, denke ich, ist das Thema dennoch nicht vom Tisch, denn es gibt ja noch eine Maisteuerschätzung und vielleicht reden wir dann ganz anders miteinander.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: War das eine Drohung? – Birgit Schwebs, DIE LINKE: Eine Drohung, eine Drohung!)

Danke schön, Frau Abgeordnete.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erste hat ums Wort gebeten die Finanzministerin Frau Polzin. Bitte schön, Frau Finanzministerin, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hat sich die Situation am heutigen Tage gegenüber der Situation von 2007 – im Frühjahr, ich erinnere, wurde der Doppelhaushalt im Prinzip aufgestellt in den Eckpunkten und dann im Herbst 2007 beschlossen –, hat sich die Situation zu heute verändert? Na, aber! Und dennoch gehen wir immer davon aus, dass sich innerhalb eines Doppelhaushaltes eine ganze Menge entwickelt und man sich in jedem Falle auf rechtlicher Grundlage bewegen muss, ob diese Veränderungen einen Nachtragshaushalt erforderlich machen. Dafür haben wir ja gute Regelungen in unserem Haushaltsgesetz. Und wir sind, soweit ich mich erinnere, auch aus meiner Parlamentszeit, ab und zu in die Situation gekommen, diesen Nachtragshaushalt machen zu müssen, mit einem riesigen Aufwand, der letztendlich über Summen entscheiden musste, die eigentlich eher schlimm waren.

Also ich erinnere mal daran, dass wir einen Nachtragshaushalt machen mussten, als uns die Steuereinnahmen so wegbrachen, dass keine Maßnahme mehr im Üblichen zu finanzieren war. Es war tatsächlich eher ein traumatisches Erlebnis, mittels Nachtragshaushalt hier nachsteuern zu müssen. Zum Glück, meine sehr geehrten Damen und Herren, befinden wir uns in dieser Situation noch nicht.

(Rudolf Borchert, SPD: Es geht um zusätzliches Geld. – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Wir sind im Grunde noch in der Situation, sagen zu können, dass wir hier über zusätzliche Mittel reden.

(Rudolf Borchert, SPD: Richtig. – Vizepräsident Hans Kreher übernimmt den Vorsitz.)

Im Übrigen ist auch das kein Vorgang, der einmalig ist, denn über die EU-Förderung, über GA, ist es ein ganz normales Geschäft gewesen, dass Länder im Laufe eines Jahres zusätzliche Mittel zugewiesen bekamen, und wir haben es uns immer auf die Fahnen geschrieben, die nach Möglichkeit kozufinanzieren, also im Prinzip das gleiche, was wir hier zurzeit machen, wenn auch nicht im gleichen Umfang. Und ich werde gleich im Einzelnen auch darauf eingehen, warum einige Länder mit dem gleichen Problem einen Nachtragshaushalt machen müssen, denn ohne Not macht das keine einzige Landesregierung. Das hat nämlich was mit einem Riesenarbeitsaufwand zu tun, der Kräfte bindet, und das zu einem Zeitpunkt, in dem wir den neuen Doppelhaushalt aufstellen. Das ist ja im Prinzip im Gange, da würden sich zwei Prozesse überlagern, anstatt zu überlegen, wie man in diesem neuen Doppelhaushalt Prozesse, die ja das Investitionspaket auch in den kommenden Jahren noch berührt, vernünftig mit einbindet.