Zwei Gründe gibt es im Antrag der LINKEN für die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes und ich will im
Einzelnen darauf eingehen. Zunächst einmal wird das begründet mit möglichen Steuermindereinnahmen. Ich will das mal ein bisschen bestimmter sagen. Ein Teil der Steuereinnahmen, der ist nicht mehr möglich, der findet statt, der ist bereits gesetzlich beschlossen und wird auf uns ganz konkrete Auswirkungen haben. Aber auch das ist ein ganz normales Geschäft, denn wir haben ja nicht unseren Haushalt auf der Basis von 2008, wie es in Ihrem Antrag steht, gemacht, sondern auf den Steuereinnahmen von 2007. Dann ist es auch logisch, dass sich im Laufe dieser Periode – auch in jeder – Dinge verändern. Die Frage ist nur: Machen die eine Änderung des Ausgabeverhaltens notwendig? Und das können wir zurzeit ganz klar mit einem Nein beantworten.
Niemand von uns kann überhaupt wissen, wie die Steuereinnahmen im Laufe des Jahres einbrechen könnten. Dieses Konjunkturpaket ist ja im Grunde auch Ausdruck dessen, dies möglichst abzumildern, also hier schon ein Gegengewicht zu schaffen.
Ich will auch noch mal auf die Rechnung eingehen, die Frau Schwebs hier vorgebracht hat. Wir bekommen ja zusätzliche Mittel und das ist der Einnahmetitel von 237 Millionen, da würde ich auch den Landeseigenanteil ungern draufrechnen wollen, um dann auf eine höhere Prozentzahl der über 1,2 Milliarden Investitionssumme zu kommen. Es sind diese 237 Millionen. Unsere Kofinanzierung von 79 Millionen ist an der Stelle ja schon wieder eine Ausgabenposition.
Um diese Maßnahmen umsetzen zu können, gab es ja am 10. Februar 2009 die Kabinettssitzung. Ich meine, es ist völlig normal, dass die Entscheidung nach einem pflichtgemäßen Ermessen, ob ein Nachtragshaushalt zu installieren ist oder ob wir unsere Haushaltsordnung nach Paragrafen durchforschen, die es ermöglichen, im Rahmen des Haushaltes agieren zu können, absolut legitim ist. Wir haben uns nach verantwortungsbewusster Abwägung gegen einen Nachtragshaushalt entschieden und dafür gab es vier Gründe.
Erstens. Mehreinnahmen können haushaltsrechtlich jederzeit im Haushalt vereinnahmt werden, ohne dass hierzu eine Beteiligung des Parlaments erforderlich wäre.
Die Beteiligung würde dann auch heißen: Nehmen wir das Geld oder nicht? Und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Entscheidung dieses Parlaments heißen könnte, wir nehmen die Bundesmittel nicht. Das halte ich für ausgeschlossen.
Zweitens. Nach Paragraf 17 Absatz 1 in Verbindung mit Paragraf 17 Absatz 8 des Haushaltsgesetzes ist die Landesregierung im Haushaltsvollzug ermächtigt, zusätzlich bereitgestellte Drittmittel kofinanzieren zu können. Es handelt sich hier um Drittmittel und wir können sie also nach diesen Paragrafen kofinanzieren. Das haben wir in der Vergangenheit gemacht, auch im Schiffbau, auch in anderen GA-Mitteln und in diesem Falle können wir das nach den Paragrafen auch.
Dafür ist die Zustimmung des Finanzausschusses notwendig, sodass eine Beteiligung des Parlaments gewährleistet ist. Ich erinnere mich auch, dass diese
Sitzung ausdrücklich offen war – auch auf dankenswerte Initiative der Ausschussvorsitzenden hin – für alle Fachausschüsse, für alle Mitglieder, die ein Interesse daran hatten. Und ich kann mich an diese Ausschusssitzung zumindest so gut erinnern, dass es da auch ein interessiertes Fragen, Antworten, Beraten gab. Ich hatte nicht das Gefühl, dass da einfach vorgegeben wird, zack und hopp, sondern hier wirklich ein Interesse, auch am Gelingen dieses Projektes besteht, das für uns alle wichtig ist, meine ich, zu organisieren.
Der dritte Grund ist: Im Zukunftsinvestitionsgesetz des Bundes sind die Verwendungsmöglichkeiten so eng gefasst, auch das ist dargestellt worden im Finanzausschuss,
über die Quotierung, über die Verwendung, den Einsatz von Mitteln hat nicht mal die Landesregierung eigentlich einen Spielraum gehabt, sondern diese Quote war von oben vorgegeben. Die geben wir ja nur eins zu eins weiter. Der Spielraum war also auf ganz anderer Ebene, den hätten wir auch in einem Nachtragshaushalt nicht gehabt.
Viertens. Von entscheidender Bedeutung aber ist vor allem, dass die stabilisierenden Effekte dieser Maßnahme möglichst zeitnah zur Wirkung kommen können. Ich bedanke mich für das Angebot, dass man auch einen Nachtragshaushalt in möglichst kurzer Zeit realisieren kann. Auch da erinnere ich mich an ein schon sehr rasantes Tempo, wenn es nottat in der Vergangenheit,
Gut, Herr Holter, zu Rheinland-Pfalz sage ich auch noch etwas und ich sage auch noch etwas zu den Ländern, die genau wie wir agieren, weil das nämlich rechtliche Gründe hat.
Diese zwei Monate, von denen man einfach ausgehen muss – man muss ja immer verkürzte Fristen und was noch alles dazugehört dann überhaupt organisieren, einvernehmlich –, hätten dafür gesorgt, dass wir nicht in der kommenden Woche die Verwaltungsvereinbarung mit den Kommunen hätten schließen können, dass nicht dort die Projekte tatsächlich umgesetzt werden können.
Das sind Dinge, auf die man ganz dringend da draußen wartet. Und ich glaube, die Kommunen hätten auch nicht verstanden, wenn wir uns in Selbstbefassung hier eigentlich zu einem nicht mehr ergebnisoffenen Prozess –
wenn es das wenigstens noch gewesen wäre! – hätten verständigen wollen, um dann später überhaupt reinzu
kommen. Der Bund beabsichtigt, mindestens 50 Prozent der Mittel noch in diesem Jahr umzusetzen, und zwar in Stein und Mörtel. Wie das dann noch funktionieren soll, kann ich mir sowieso nicht vorstellen.
Das ist ohnehin ein sehr ehrgeiziges Ziel. Insofern hätten wir also wirklich eine Menge Zeit verloren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die weitere Begründung für einen vermeintlich notwendigen Nachtragshaushalt sehen die Antragsteller darin – ich zitiere –, dass „auf das Land aber auch Mindereinnahmen zu(kommen), die sich noch nicht alle in der Steuerschätzung November 2008 abgezeichnet haben“. Das ist korrekt, aber darauf basiert auch nicht der Doppelhaushalt. Dann hätte man ja schon allein deshalb im letzten Jahr mit einem Nachtragshaushalt beginnen müssen,
Ich kürze das Verfahren mal ab und komme eigentlich zum Schluss. Die Einnahmen müssten – nach jetziger Haushaltsvorsorge will ich mal eine Zahl nennen, weil wir eben alle nicht so genau wissen, was sich hier im Laufe des Jahres noch tut in puncto Steuereinnahmen, da müsste man nicht nur Hellseher sein –, die Steuereinnahmen müssten in diesem Jahr um mehr als 293 Millionen einbrechen, bevor ein Handlungsbedarf entsteht, der heißt: Wir müssen diese Mindereinnahmen kompensieren. So viel Polster ist zurzeit vorhanden und so lange ist auch kein Nachtragshaushalt erforderlich.
In Klammern: Ich entdecke aber durch viele Maßnahmen, die da in letzter Zeit passiert sind, ohnehin schon ein Abschmelzen. Wir hatten vorher ein größeres Polster, es ist geschmolzen. Ich will hier nicht die Sorglosigkeit raushängen lassen, ich bin alles andere als unbesorgt
und nichtsdestotrotz muss man sich immer orientieren, inwieweit sind wir hier auf rechtlicher Grundlage. Wenn wir nämlich mit dem Haushaltsrecht erst mal agieren müssen, wissen ja eigentlich alle Insider, was dann passiert. Auch ohne Nachtragshaushalt haben wir noch die Haushaltssperre, den Verzicht auf größere Ausgabepositionen – das wird insbesondere die Ausgabepartei FDP interessieren – und natürlich auch Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage.
Insofern kann man alles in allem sagen: Wir rechnen zwar mit Einbrüchen bei den Einnahmen, aber zurzeit sind keine Notwendigkeiten für einen Nachtragshaushalt damit verbunden.
Ich will vielleicht auch noch mal deutlich darauf eingehen, dass wir hier nicht eine Alleinentscheidung oder einen Alleinweg, einen Soloweg innerhalb Deutschlands als Land vorgenommen haben. Es sind ja gerade die Bundesländer Brandenburg, Thüringen und Sachsen, die ähnliche haushaltsrechtliche Regelungen haben, und das ist nämlich genau der Grund. In den neuen Bundesländern sind diese Regelungen, zumindest in diesen auch, eingeführt worden, weil es übliches Geschäft
war, im Laufe eines Haushaltes zusätzliche GA-Mittel zu bekommen. Und um darauf flexibel reagieren zu können, ist der Paragraf 17 als Ermächtigungsparagraf überhaupt eingeführt worden. Das haben wir sogar noch gemeinsam gemacht, in einer anderen Koalition, weil es einfach der Vernunft geschuldet war. Nun nützt uns dieser Paragraf für eine Maßnahme wie die, von der wir hier die ganze Zeit reden. Insofern ist das völlig legitim. Die anderen Bundesländer wie Rheinland-Pfalz, gerade die alten Bundesländer, haben diese Regelung nicht. Die müssen einen Nachtragshaushalt machen, ganz einfach deshalb, weil sie natürlich auch über Jahre nicht in den Genuss dieser Mittel gekommen sind wie die neuen Bundesländer. Das muss man im Hintergrund auch wissen, dass das irgendwo auch kein Ermessensspaß war bei dem Thema. Die können nicht anders, die müssen, sonst hätten sie auch darauf verzichtet.
(Helmut Holter, DIE LINKE: Wir müssen nicht, aber wir können anders. – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das stimmt.)