weshalb ich diese einmal zitiere: „Politiker müssen vertrauensvoll sein und wenn sie jahrelang unter einer falschen Maske, ihre Freunde, Familie, Arbeitskollegen oder unschuldige Menschen hintergangen haben, dann dürfen sie keine verantwortungsvolle Aufgabe bekommen. So ein Spitzel kennt doch jede Tricks, er hat genug Erfahrung andere Menschen den Kopf zu verdrehen“
„und solchen Menschen darf man einfach nicht trauen und für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit sollten sie auch keine Aufgabe bekommen die über Menschen entscheidet.“ Zitatende.
Die „Welt“ hat sich am heutigen Tag auch mit diesem Thema beschäftigt. Unter der Überschrift „Inoffizielle Mitarbeiter“, „Stasi – verharmlost, verdrängt und vergessen“ beschäftigt sich ein Artikel mit den ehemaligen Spitzeln der Stasi in öffentlichen Ämtern. Und gerade in Brandenburg, unserem Nachbarbundesland, da sind die Journalisten fündig geworden. Ich hoffe, dass die Journalisten sich auch einmal Mecklenburg und Pommern angucken,
Herr Abgeordneter Köster, ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf. Sie sind auch schon in der vorhergehenden Parlamentsdebatte
Das Problem mit den Spitzeln ist allgegenwärtig und die Opfer sind häufig bis an ihr Lebensende durch die Spitzelei gezeichnet. Sie kommen sehr häufig mit den erlittenen Grausamkeiten und dem Stasi-Terror 20 Jahre nach Ende der kommunistischen Bonzendiktatur nicht zurecht. Immer und immer wieder werden sie an die erlittenen Schmerzen erinnert. Und hier sitzen welche, die Leute an den Staat verraten haben und damit den Menschen auch noch Schaden zugefügt haben. Das ist echt erbärmlich.
Die Landtagsverwaltung hat die Möglichkeit und diese sollte sie auch nutzen, die Bürger unseres Landes über die Verweigerer der Stasi-Prüfung zu informieren.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Herr Köster, wir haben selbst erklärt, dass wir uns dieses Mal nicht überprüfen lassen. Wie oft soll ich Ihnen das noch sagen?!)
Und der Landtag hat auch die moralische Pflicht, die Landtagsverwaltung hierzu aufzufordern: Spitzel raus aus dem Haus!
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/2274. Wer diesem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/2274 bei Zustimmung der Fraktion der NPD und Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 35: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Kinder-, jugend- und erwachsenenspezifische Regelsätze nach SGB II sowie SGB XII – für eine chancengleiche Entwicklung aller Kinder und Jugendlichen, Drucksache 5/2185. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2340 vor.
Antrag der Fraktion DIE LINKE: Kinder-, jugend- und erwachsenenspezifische Regelsätze nach SGB II sowie SGB XII – für eine chancengleiche Entwicklung aller Kinder und Jugendlichen – Drucksache 5/2185 –
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Zum wiederholten Male liegt Ihnen ein Antrag meiner Fraktion zum Thema „Regelsätze für Kinder und Jugendliche nach dem SGB II und dem SGB XII“ vor. Das ist erforderlich, weil Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, zwar immer wieder hier und auch außerhalb
dieses Hauses in wortreichen Erklärungen beteuern, wie bedeutsam Kinder in unserer Gesellschaft sind und was Sie alles tun wollen, dann aber, wenn es zum Schwur kommt, sitzen Sie mäuschenstill vor Ihren Papieren und tragen wie Musterschüler die Bundesbeschlüsse Ihrer Parteien mit.
Sozialpolitik, Sozialgesetzgebung bildet nun einmal den Rahmen für die Chancengleichheit von benachteiligten Menschen. Dieser gesetzliche Rahmen kann weit oder so eng gefasst sein, dass er Menschen noch stärker benachteiligt, sie in Armut stürzt und ihnen Lebensperspektiven raubt. Das ist besonders zu verurteilen, wenn es sich um Kinder und Jugendliche handelt. Große Vereine und Verbände der Bundesrepublik – ob das Kinderhilfswerk, der Kinderschutzbund, Paritäter, Diakonie oder Volkssolidarität – kritisieren seit Jahren, dass die Festsetzung der Regelsätze von Kindern, deren Eltern Sozialleistungen erhalten, willkürlich, also ohne Beachtung des tatsächlichen Bedarfes, erfolgt.
Es sind aber nicht nur die Betroffenen und die Verbände, nein, inzwischen hat auch die Rechtsprechung sehr umfassend eine bedarfsgerechte Ermittlung der Regelleistungen für Kinder und Jugendliche angemahnt. Der Bundesrat hat durch einen entsprechenden Beschluss im Mai 2008 die Bundesregierung aufgefordert, für Kinder einen elternunabhängigen spezifischen Regelsatz zu ermitteln. Im November 2007 und dann auch ein Jahr später auf der 85. Arbeits- und Sozialministerkonferenz wurden diese Standpunkte erneut bekräftigt.
Ich darf aus dem Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2008 zitieren: „Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder fordern entsprechend der Entschließung des Bundesrates vom 23.05.2008 … erneut, dass die Bundesregierung bis Ende 2008 eine Regelung vorlegt, mit der die Regelleistung für Kinder nach dem SGB II sowie die Regelsätze nach dem SGB XII unter Berücksichtigung des besonderen Bedarfs von Kindern neu bemessen wird.“ Als Kriterien wurden unter anderem genannt: „Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen oder Schulen mit einem Bildungs- und Betreuungsangebot am Nachmittag und in Kindertageseinrichtungen“. Die Ministerinnen und Minister forderten auch, diejenigen Daten zu prüfen, die sich eventuell auf Sachleistungen beziehen, um diese als effektivere Leistungen anstelle von Geldleistungen zu zahlen, damit Kindern eine chancengerechte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird.
Ja, so weit, so gut, möchte man meinen, und man möchte darauf vertrauen, dass die Bundesregierung dem Bundesgesetzgeber die erforderlichen Gesetzentwürfe vorlegt. Aber weit gefehlt. Brav sitzen die Damen und Herren Abgeordneten der Regierungsparteien im Bundestag, ebenso brav sitzen die Herren Ministerpräsidenten im Bundesrat und folgen der Bundesregierung, die da im Konjunkturpaket II unter Punkt 13, zweiter Stabsstrich, erklärt: „Die … Regelsätze für Kinder im SGB II und SGB XII werden stärker differenziert. Für Kinder im Alter von 6 bis 13 soll die Förderung auf 70 % des Eckregelsatzes zum 1.7.2009 erhöht werden.“ Höre, höre! Weiter heißt es dann: „Damit ist dem Anliegen … des Bundesrates, die Regelsätze für Kinder nach einer Überprüfung anhand des realen Bedarfes anzupassen, Rechnung getragen.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, natürlich ist es schön, wenn einige Kinder etwas mehr Geld erhalten. Aber auch bei dieser Festsetzung wurde eher willkürlich als sachdienlich vorgegangen, und das zu einer Zeit, als reihenweise die Sozialgerichte feststellten, dass die Regelsätze für Kinder und Jugendliche möglicherweise verfassungswidrig seien, und dieses Gesetz dem Bundesverfassungsgesetz zur Prüfung vorgelegt haben.
Heribert Prantl kommentierte in der „Süddeutschen Zeitung“ am 28. Januar, und zwar zu einer Zeit, als der genannte Punkt 13 schon vorlag, wie folgt: „Das Bundessozialgericht hat nämlich soeben die Beträge, die nach Hartz IV für die Kinder von Arbeitslosen bezahlt werden, für so pauschal niedrig gehalten, dass das mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht in Einklang zu bringen sei. Kinder von Arbeitslosen würden vom Staat verfassungswidrig kurz gehalten... das Landessozialgericht Darmstadt hat nicht nur dieses Detail, sondern die Gesamtkonstruktion der Bedarfsbemessung nach Hartz IV für verfassungswidrig erklärt. … Man braucht keine prophetische Kraft“, so schreibt er weiter, „um zu prognostizieren, dass das Hartz-IV-Gesetz die Prüfung in Karlsruhe nicht unbeschadet überstehen wird. Der Gesetzgeber wird das Gesetz völlig neu durchdenken, neu konstruieren und neu schreiben müssen – im Geist des sozialen Rechtsstaats, also ohne die Kleinlichkeiten, ohne die bürokratischen Schikanen und ohne die Verwaltungsexzesse, die das Gesetz heute verlangt.“
Wir sollten von dieser Stelle aus deshalb unbedingt den Bundesgesetzgeber über die Landesregierung, also über den Bundesrat, auffordern, vor dem Bundesverfassungsgericht tätig zu werden, also umgehend eine alters- und bedarfsgerechte Ermittlung der Regelsätze für Kinder und Jugendliche in Hartz-IV-Familien vorzunehmen. Warum ist das so wichtig? Schauen wir in die Studien der Wohlfahrtsverbände, ob Paritäter, Diakonie oder des kommunalpolitischen forums. Letztgenannte Studie wurde am vergangenen Freitag hier in Schwerin zur Armut von Kindern und Familien vorgestellt. Gehen Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, in die Wahlkreise. Leider sind die Kollegen von der SPD hier sehr wenig präsent.
Sprechen Sie mit Eltern oder Lehrern. Alle zeichnen Ihnen das gleiche Bild. Kinder in armen Familien brauchen unsere Unterstützung, nicht allein in einer wirtschaftlichen Krisensituation bei einer Arbeitslosigkeit, zum Beispiel wie in Grimmen, dem Wahlkreis unseres Herrn Abgeordneten Glawe. Bei 33 Prozent bedarf es auch eines Mentalitätswechsels, Frau Sozialministerin, um sich für Kinder zu entscheiden. Zuallererst bedarf es aber einer konsequenten materiellen und finanziellen Unterstützung der Eltern.
Und er meinte, unsere Anträge zur Nichtanrechnung des Kindergeldes beziehungsweise der Riester-Rente, die wir in den vergangenen Sitzungen hier gestellt haben, seien im Sinne der Nachrangigkeit der Sozialhilfe ein Systembruch. Verehrter Herr Abgeordneter Heydorn, der Sys tembruch wurde 1990 eingeleitet. Zum 01.07.1990 wurde eingeführt, die Regelsätze auf der Basis der Verbrauchsausgaben armer Haushalte festzusetzen,
nicht mehr auf der Basis der Warenkörbe, mit denen bis dahin ein Niveau von Mindestbedürfnissen festgelegt wurde. Ab 01.07.1990 galt das sogenannte Statistik-Modell. Die neue Bemessungsgrundlage trat ins Leben mit einer drastischen Senkung der Regelsätze von Kindern und Jugendlichen. Man hielt das damals für geboten, um, wie es heißt, dem gesetzlichen Abstandsgebot gerecht zu werden, so die Ministerpräsidenten, zitiert nach der „Frankfurter Rundschau“ vom 27.03.1990. Die „Bild“-Zeitung bereitete derartige Veränderungen langfristig vor und strickte am Bild des schmarotzenden Sozialhilfeempfängers. Sie titelte am 10.03.1987, und das könnte von gestern sein: „Warum hat ein Sozialhilfeempfänger oft mehr Geld als ein Arbeiter?“
(Egbert Liskow, CDU: Das ist die Frage. – Ilka Lochner-Borst, CDU: Ja. – Udo Pastörs, NPD: Ja, das gibt’s, ja, das gibt’s.)
Mit Juli 1993 wurde die Anpassung der Regelsätze an die Lebenshaltungskosten abgeschafft. Die mediale Begleitung durch den BDA kommt uns sehr bekannt vor. In der „Frankfurter Rundschau“ wird der BDA zitiert, und zwar am 08.02.1993, und es heißt, auch den Satz kennen wir: „Die Beschäftigten müssen sich zunehmend fragen, ob Arbeit noch lohnt.“
Systembruch, Sozialabbau wird immer von einem Chor unterschiedlicher Stimmen, sei es der Medien – gestern hatten wir Herrn Missfelder hier – thematisiert, begleitet und dadurch auch vorbereitet. 2005 dann wurden das BSHG mit den 120 Sonderleistungen sowie die bezüglich der Höhe am Einkommen des Arbeitslosen orientierte und dynamisierte Arbeitslosenhilfe abgeschafft.
Damals wurde Hartz IV geschaffen. Seit der Einführung von Hartz IV hat sich in Deutschland die Armut als gesellschaftliches Phänomen drastisch erhöht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, dieser Situation müssen wir uns stellen: Arme Kinder haben arme Eltern. Die Dimension der Auswirkungen von Hartz IV, die Dimension der geistig-kulturellen Armut, in der diese Kinder zunehmend aufwachsen, wird offensichtlich weder von den Regierenden in Berlin und, ich befürchte, auch von vielen hier im Saal gar nicht erfasst, denn sonst würden Sie hier nicht so ruhig auf Ihren Stühlen sitzen,